Beschlussantrag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über Aktivitäten des Sportjugendfördervereins Main-Tauber e.V. zur Kenntnis.
1. Sachverhalt
Das Sozialgesetzbuch – Achtes Buch – verpflichtet das Jugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe, jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Diese Angebote sollen an den Interessen der jungen Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung sowie zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Die Aktivitäten der Jugendarbeit werden von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe organisiert und angeboten. In der Landesverfassung Baden-Württemberg werden die Jugendverbände als eigenständige Erziehungsträger neben Schule und Familie genannt. Ihnen wird somit ein hoher Stellenwert im Prozess des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen eingeräumt.
Diese
Zielsetzung unterstützt der Main-Tauber-Kreis in besondere Weise im Bereich des
Jugendsports. Grundlage sind auch hier die „Richtlinien zur Förderung
der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Main-Tauber-Kreis gemäß §§ 11 bis
13a SGB VIII“. Seit vielen Jahren erhalten die Sportkreise
Jugendsportfördermittel, die für die sportliche Jugendarbeit in den Vereinen
vorgesehen sind. Es stehen auch dieses Jahr Fördermittel in Höhe von 15.000
Euro für den Sportkreis Bad Mergentheim und 30.000 Euro für den
Sportkreis Tauberbischofsheim zur Verfügung.
Zur
weiteren Unterstützung der Sportkreise und Sportjugenden sowie der Organisation
der verschiedensten Aktivitäten im Bereich des Jugendsports kommt dem Sportjugendförderverein
Main-Tauber e.V. eine wichtige Aufgabe zu. Beispielsweise unterstützt der
Sportjugendförderverein mit Sitz in Tauberbischofsheim die beiden ehrenamtlich
getragenen Sportkreise und Sportjugenden, indem die Vereine vor Ort bei der
Entwicklung neuer Angebote und der Durchführung der vielfältigen Angebote
beraten werden.
Der
Main-Tauber-Kreis sichert diese professionelle Unterstützung des ehrenamtlichen
Engagements für Kinder- und Jugendliche in der Weise ab, dass er die Personalkosten
für den dort hauptamtlich angestellten Sportkreisjugendreferenten mit einem
Anteil von 75 Prozent trägt. Diese kontinuierliche Förderung war nicht
zuletzt die Grundlage dafür, dass es in den beiden vergangenen Jahren gelang,
trotz pandemiebedingter Einschränkungen viele Projekte aufrechtzuerhalten oder
sogar neu zu entwickeln.
Der
Sportjugendförderverein stellt dem Jugendhilfeausschuss in der anstehenden
Sitzung einige seiner Aktivitäten vor und berichtet über die Projekte im
Jugendsport.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Jugendsportfördermittel und die Personalkostenförderung für den Sportkreisjugendreferenten sind im Haushalt 2022 eingestellt.
Verfasser/-in: Martin Frankenstein
Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit / Jugendamt
Dezernatsleitung: Elisabeth Krug