Betreff
Vorstellung der Aktivitäten des Sportjugendfördervereins Main-Tauber e.V.
Vorlage
JHA/115/2022
Aktenzeichen
416.334
Art
Sitzungsvorlage JHA

Beschlussantrag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über Aktivitäten des Sportjugendfördervereins Main-Tauber e.V. zur Kenntnis.

 

 

1. Sachverhalt

Das Sozialgesetzbuch – Achtes Buch – verpflichtet das Jugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe, jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Diese Angebote sollen an den Interessen der jungen Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung sowie zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

 

Die Aktivitäten der Jugendarbeit werden von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe organisiert und angeboten. In der Landesverfassung Baden-Württemberg werden die Jugendverbände als eigenständige Erziehungsträger neben Schule und Familie genannt. Ihnen wird somit ein hoher Stellenwert im Prozess des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen eingeräumt.

 

Diese Zielsetzung unterstützt der Main-Tauber-Kreis in besondere Weise im Bereich des Jugendsports. Grundlage sind auch hier die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Main-Tauber-Kreis gemäß §§ 11 bis 13a SGB VIII“. Seit vielen Jahren erhalten die Sportkreise Jugendsportfördermittel, die für die sportliche Jugendarbeit in den Vereinen vorgesehen sind. Es stehen auch dieses Jahr Fördermittel in Höhe von 15.000 Euro für den Sportkreis Bad Mergentheim und 30.000 Euro für den Sportkreis Tauberbischofsheim zur Verfügung.

 

Zur weiteren Unterstützung der Sportkreise und Sportjugenden sowie der Organisation der verschiedensten Aktivitäten im Bereich des Jugendsports kommt dem Sportjugendförderverein Main-Tauber e.V. eine wichtige Aufgabe zu. Beispielsweise unterstützt der Sportjugendförderverein mit Sitz in Tauberbischofsheim die beiden ehrenamtlich getragenen Sportkreise und Sportjugenden, indem die Vereine vor Ort bei der Entwicklung neuer Angebote und der Durchführung der vielfältigen Angebote beraten werden.

 

Der Main-Tauber-Kreis sichert diese professionelle Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements für Kinder- und Jugendliche in der Weise ab, dass er die Personalkosten für den dort hauptamtlich angestellten Sportkreisjugendreferenten mit einem Anteil von 75 Prozent trägt. Diese kontinuierliche Förderung war nicht zuletzt die Grundlage dafür, dass es in den beiden vergangenen Jahren gelang, trotz pandemiebedingter Einschränkungen viele Projekte aufrechtzuerhalten oder sogar neu zu entwickeln.

 

Der Sportjugendförderverein stellt dem Jugendhilfeausschuss in der anstehenden Sitzung einige seiner Aktivitäten vor und berichtet über die Projekte im Jugendsport.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Jugendsportfördermittel und die Personalkostenförderung für den Sportkreisjugendreferenten sind im Haushalt 2022 eingestellt.  

 

 

 

Verfasser/-in: Martin Frankenstein

Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit / Jugendamt

Dezernatsleitung: Elisabeth Krug