Betreff
Nachbestellung für den Jugendhilfeausschuss
Vorlage
KT/399/2022
Aktenzeichen
416.334
Art
Sitzungsvorlage KT

Beschlussantrag:

 

Der Kreistag bestellt Frau Katharina Steinmeyer als stellvertretendes beratendes Mitglied für den ausgeschiedenen Herrn Daniel Rogler - stellvertretendes beratendes Mitglied für die Rechtspflege - in den Jugendhilfeausschuss.

 

 

1. Sachverhalt

Gem. § 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) ist der Jugendhilfeausschuss als beratender oder beschließender Ausschuss einzurichten. Der Jugendhilfeausschuss Main-Tauber-Kreis ist ein beschließender Ausschuss. Die Besetzung des Jugendhilfeausschusses ist in § 71 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz in Verbindung mit der Satzung für das Jugendamt Main-Tauber-Kreis geregelt.

 

Danach besteht der Jugendhilfeausschuss aus dem Vorsitzenden

und 15 stimmberechtigten Mitgliedern, davon

a)       neun Kreisrätinnen und Kreisräte,

b)      drei Frauen und Männer auf Vorschlag der Jugendverbände,

c)       drei Frauen und Männer auf Vorschlag deren Verbände der freien Wohlfahrtspflege,

 

und neben der Leiterin bzw. dem Leiter von Jugendamt und Sozialdezernat weiteren sechs beratenden Mitgliedern, davon

a)       ein Vertreter der katholischen Kirche,

b)      ein Vertreter der evangelischen Kirche,

c)       ein Vertreter der Schulen,

d)      ein Vertreter der Rechtspflege,

e)      ein Vertreter der Polizei,

f)        ein Vertreter des Gesundheitswesens.

 

Die beratenden Mitglieder sind nach Benennung durch die jeweils entsendende Institution vom Kreistag zu bestellen. Dies gilt auch für deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter.

 

Der beratende Vertreter der Rechtspflege sowie sein Stellvertreter werden von den Präsidenten des Landgerichts Ellwangen und Mosbach im Einvernehmen benannt.

 

Folgendes beratendes stellvertretendes Mitglied ist aus dem Jugendhilfeausschuss ausgeschieden:

 

Herr Daniel Rogler, Direktor des Amtsgerichts Tauberbischofsheim.

 

Herr Rogler war vor seiner Berufung als Direktor des Amtsgerichts Tauberbischofsheim Familienrichter und Direktor des Amtsgerichts Bad Mergentheim und wurde in dieser früheren Funktion vom Landgericht Ellwangen benannt. Herr Rogler vertrat Herrn Erhard Holz, Richter am Amtsgericht Tauberbischofsheim, Jugendgericht. Nach der Versetzung zum Amtsgericht Tauberbischofsheim (Landgerichtsbezirk Mosbach) ist eine Nachbesetzung erforderlich.

 

Folgender Vorschlag wurde vom Präsidenten des Landgerichts Ellwangen als neue Stellvertretung für Herrn Holz unterbreitet:    

 

Frau Katharina Steinmeyer, Familienrichterin am Amtsgericht Bad Mergentheim.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Keine.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

Verfasser/-in: Martin Frankenstein

Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit / Jugendamt

Dezernatsleitung: Elisabeth Krug