Betreff
K2832, Ausbau Ortsdurchfahrt Lauda: Finanzierungsbeteiligung
Vorlage
V-KT/400/2022
Aktenzeichen
381.2832
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

Der Kreistag stimmt der Kostenbeteiligung des Landkreises am Ausbau der K2832, Ortsdurchfahrt Lauda, und dem Umbau des Knotens L511/K2832/Oberlaudaer Straße mit einem Brutto-Kostenanteil in Höhe von ca. 1.403.000,00 Euro und einem Verwaltungskostenzuschlag in Höhe von ca. 112.240,00 Euro (brutto) zu.

 

Das Kreisstraßenbauamt wird mit dem Umbau der vorhandenen und dem Bau einer zusätzlichen Fußgängerlichtsignalanlage im Zuge der K2832 mit Brutto-Kosten von ca. 80.000,00 Euro beauftragt.

 

Die Brutto-Gesamtkosten für den Landkreis belaufen sich auf ca. 1.595.240,00 Euro.

 

1. Sachverhalt

Die K2832 ist im Bereich der Ortsdurchfahrt von Lauda, „Becksteiner Straße“, stark sanierungsbedürftig und muss auf einer Länge von ca. 900 Metern grundhaft saniert werden. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ist der Umbau der vorhandenen und der Bau einer zusätzlichen Fußgängerlichtsignalanlage sowie die Errichtung eines Fußgängerüberweges geplant. Als Asphaltdeckschicht wird ein lärmmindernder Asphalt vorgesehen. Auch der Knotenpunkt L511/K2832/Oberlaudaer Straße wird im Rahmen der Maßnahme umgebaut.

 

Im Zuge der Maßnahme plant die Stadt Lauda-Königshofen die Erneuerung der Entwässerungsleitungen, eine Umgestaltung der Gehwege und die Umsetzung eines sicheren Schulwegenetzes. Im Kreuzungsbereich der L511 ist die Umgestaltung von Gehwegen und die Erneuerung der Fahrbahndecke vorgesehen.

 

Die Brutto-Baukosten belaufen sich nach Kostenberechnung vom August 2021 auf insgesamt 3.248.500,00 Euro. Hiervon entfallen auf den Main-Tauber-Kreis 1.403.000,00 Euro, die Stadt Lauda-Königshofen 1.501.000,00 Euro und das Land Baden-Württemberg 344.500,00 Euro.

 

Die Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung der Maßnahme erfolgen durch die Stadt Lauda-Königshofen. Hierfür entrichtet der Landkreis der Stadt einen Verwaltungskostenzuschlag in Höhe von acht Prozent der auf den Landkreis entfallenden Baukosten, somit voraussichtlich 112.240,00 Euro (brutto). Die exakte Höhe wird anhand der tatsächlich auf den Landkreis entfallenden Kosten berechnet.

 

Die Errichtung einer zusätzlichen und der Umbau der vorhandenen Fußgängerlichtsignalanlage wird durch den Landkreis separat beauftragt, die Kosten für den Landkreis werden auf ca. 80.000,00 Euro (brutto) geschätzt. Die Brutto-Gesamtkosten für den Landkreis belaufen sich somit auf ca. 1.595.240,00 Euro.

 

Für die Durchführung, Kostenverteilung und künftige Unterhaltung der Gemeinschaftsmaßnahme wird vor der Ausschreibung der Maßnahme eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis und der Stadt Lauda-Königshofen abgeschlossen.

 

Da der Zuschlag für die Baumaßnahme durch die Stadt Lauda-Königshofen erteilt wird, ist kein weiterer Beschluss des Kreistages erforderlich, soweit die genehmigten Kosten der Maßnahme nicht überschritten werden.

 

Der Baubeginn ist für September 2022 vorgesehen. Die Stadt Lauda-Königshofen wird für die Baukosten in Vorleistung gehen und den Kreisanteil frühstens ab dem Jahr 2023 anfordern.

 

Die Fahrbahnsanierung ist nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) nicht förderfähig.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Kostenbeteiligung des Landkreises wird aus dem I-Auftrag I5420 2832 000 „K2832, Ausbau Ortsdurchfahrt Lauda“ finanziert. In der mittelfristigen Finanzplanung des Kreishaushaltes 2022 sind auf diesem I-Auftrag für das Haushaltsjahr 2023 1.200.000,00 Euro und 2024 420.000,00 Euro eingeplant. Verpflichtungsermächtigungen in gleicher Höhe sind für die Jahre 2023 und 2024 im Kreishaushalt 2022 vorgesehen. Somit ist die Finanzierung der Maßnahme gesichert.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

Verfasser/-in: Michael Suppinger, Sabrina Rohnacher

Bereich/Amt: Straßenbauamt

Dezernatsleitung: Werner Rüger