Betreff
Anschaffung kreiseigener Geschwindigkeitsmessanlagen mit Fahrzeug und Einbau
Vorlage
V/401/2022
Aktenzeichen
086.04
Art
Sitzungsvorlage V

Beschlussantrag:

 

1.    Der Auftrag für die Anschaffung kreiseigener Geschwindigkeitsmessanlagen mit Fahrzeug und Einbau wird an die Firma ERA GmbH & Co. KG aus 74078 Heilbronn zu einem Brutto-Angebotspreis von 214.145,26 Euro vergeben.

 

2.    Die Finanzierung erfolgt auf dem I-Auftrag I12215024100, Sachkonto 78312000. Im Haushaltsjahr 2022 sind auf dieser Kontierung 200.000 Euro veranschlagt; 3.000 Euro wurden aus dem Haushaltsjahr 2021 übertragen. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 11.200 Euro erfolgt über den I-Auftrag I12605020401, Sachkonto 78170000.

 

1. Sachverhalt

Dem Landkreis stehen aktuell keine eigenen mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen zur Verfügung. Die in der Vergangenheit erworbenen zwei Geschwindigkeitsmessanlagen „Leivtec XV3“ können nicht mehr genutzt werden, da die Physikalisch-Technische Bundesanstalt im Frühjahr 2021 festgestellt hatte, dass es bei diesem Modell zu unzulässigen Messabweichungen kommen kann. Dies führt dazu, dass man nicht mehr von einem standardisierten Messverfahren ausgehen kann.

 

Seit der Stilllegung der „Leivtec XV3“ greift die Verwaltung auf die Anmietung mobiler Geschwindigkeitsmessanlagen und Messfahrzeuge einer externen Firma zurück, um die Verkehrssicherheit weiterhin sicherstellen zu können. Allerdings ist die langfristige Anmietung von solchen Anlagen teurer als deren einmalige Anschaffung.

 

Konkret ist beabsichtigt, ein Fahrzeug mit zwei eingebauten mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen zu erwerben, damit sowohl aus dem Fahrzeug heraus als auch außerhalb des Fahrzeugs Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden können.

 

Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben. Zur Submission ist ein Angebot eingegangen. Die Verwaltung schlägt vor, den Zuschlag an die Firma ERA GmbH & Co. KG aus 74078 Heilbronn mit dem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 214.145,26 Euro zu erteilen.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über den I-Auftrag I12215024100 „Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Rechts- und Ordnungsamt“, Sachkonto 78312000 „Erwerb bewegliches Anlagevermögen“. Im Haushaltsjahr 2022 sind auf dieser Kontierung 200.000 Euro veranschlagt; 3.000 Euro wurden aus dem Haushaltsjahr 2021 übertragen. Der übrige Betrag in Höhe von ca. 11.200 Euro wird über den I-Auftrag I12605020401 „Geleistete Zuschüsse bewegliches Anlagevermögen“, Sachkonto 78170000 „Investitionszuschüsse an private Unternehmen“ finanziert (Budget 2022: 177.100 Euro). Die Mittel werden im Haushaltsjahr 2022 nicht in voller Höhe benötigt.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

Verfasser/-in: Jasmin Kaibel

Bereich/Amt: Rechts- und Ordnungsamt

Dezernatsleitung: Florian Busch