Betreff
Feststellung eines wichtigen Grundes zur Ablehnung einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Kreisrätin von Frau Anna-Lena Schuster
Vorlage
V-KT/402/2022
Aktenzeichen
012.133
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

Die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Kreisrätin von Frau Anna-Lena Schuster wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Kreistag stellt fest, dass ein wichtiger Grund nach § 12 Abs. 1 Landkreisordnung für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit vorliegt.

 

 

1. Sachverhalt

Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Dr. Rolf Müller aus dem Kreistag und der Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Kreisrätin aus wichtigem Grund von Frau Ingeborg Kuhlmann rückt laut Niederschrift über das vom Kreiswahlausschuss geprüfte Wahlergebnis Frau Anna-Lena Schuster, Sankt-Josef Straße 4, 97922 Lauda-Königshofen, nach.

 

Frau Anna-Lena Schuster hat am 15.02.2022 auf Grundlage des § 12 Abs. 1 Satz 3 Landkreisordnung (LKrO) erklärt, dass sie die ehrenamtliche Tätigkeit als Kreisrätin ablehnt. Frau Anna-Lena Schuster beruft sich darauf, dass sie kein Mitglied der Partei AfD mehr ist, auf deren Wahlvorschlag sie ursprünglich gewählt wurde.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 LKrO kann ein Kreisrat sein Ausscheiden aus dem Kreistag verlangen, wenn er aus der Partei oder Wählervereinigung ausscheidet, auf deren Wahlvorschlag er in den Kreistag gewählt wurde. Diese Voraussetzung ist vorliegend gegeben.

 

Der Kreistag hat nach § 25 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 1, 2 LKrO den wichtigen Grund für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit festzustellen.

 

Hinweise:

-       Für den Wahlkreis Bad Mergentheim steht keine weitere Ersatzperson als Nachrückerin bzw. Nachrücker für den Kreistag zur Verfügung. Nach § 26 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz bleiben überschüssige Sitze unbesetzt, sofern auf eine Partei mehr Sitze entfallen als Bewerber vorhanden sind. Somit besteht der Kreistag des Main-Tauber-Kreises nun noch aus 47 Mitgliedern.

 

-       Da die AfD nun nur noch mit zwei Kreisräten im Kreistag des Main-Tauber-Kreises vertreten ist, verliert die Partei gemäß § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags ihren Fraktionsstatus.

 

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Keine.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

 

Verfasser/-in: Julia Pfaff             

Bereich/Amt: Büro des Landrats

Büroleitung: Markus Moll