Betreff
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen im Reinigungsdienst
Vorlage
V/403/2022
Art
Sitzungsvorlage V

Beschlussantrag:

 

1.    Für die Fremdreinigung im Berufsschulzentrum Tauberbischofsheim werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 27.355,90 Euro bewilligt.

 

2.    Die überplanmäßigen Aufwendungen werden durch Einsparungen im Personalbereich gedeckt.

 

3.    Der Auftrag für die Reinigung des Berufsschulzenrums in Höhe von 27.355,90 Euro (brutto) wird an die Firma Prior & Peußner GmbH & Co. KG, Leutenbach, vergeben.

 

1. Sachverhalt

In den beruflichen Schulen des Landkreises sind überwiegend Fremdreinigungskräfte eingesetzt. Darüber hinaus gibt es historisch gewachsen einige wenige Reinigungskräfte, die noch beim Landkreis angestellt sind. Zwei dieser Reinigungskräfte, die im Berufsschulzentrum Tauberbischofsheim tätig waren, sind zwischenzeitlich verrentet worden.

 

Damit die erforderliche Dienstleistung weiter erfüllt werden kann, ist entweder die Neueinstellung von Reinigungskräften oder die Vergabe an eine Fremdreinigungsfirma erforderlich. Aktuell erfolgt die Fremdreinigung am Berufsschulzentrum Tauberbischofsheim bis zum 31.01.2023 durch die Firma Prior & Peußner GmbH & Co. KG, die auch für weitere Gebäude beauftragt ist (siehe KT-Beschluss vom 24.10.2018, V-KT/506/2018).

 

Da die Fremdreinigung im Jahr 2022 für den Zeitraum ab 01.02.2023 neu auszuschreiben ist, eine einheitliche Beschäftigungsstruktur hergestellt werden soll und die Kosten für eine Fremdreinigung niedriger liegen, schlägt die Verwaltung vor, die Firma Prior & Peußner mit der Dienstleistung von 01.12.2021 bis 31.01.2022 zu einem Brutto-Angebotspreis von insgesamt 27.355,90 Euro zu beauftragen, das entspricht monatlichen Kosten in Höhe von 2.140,30 Euro.

 

Zum Vergleich:

Eine vom Landratsamt beschäftigte Reinigungskraft würde in EG 1 Stufe 2 vergütet werden. Die Arbeitgeberkosten betragen mit entsprechendem. Stundenumfang jährlich 16.423,84 Euro, monatlich 1.368,65 Euro. Bei zwei Reinigungskräften wären dies monatliche Arbeitgeberkosten von insgesamt 2.737,30 Euro.

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Die benötigten 27.355,90 Euro werden aus dem Etat des Personalamtes (Kostenstelle 11243122) übertragen, da dort durch die Fremdvergabe die Personalkosten eingespart werden.

 

 

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

Verfasser/-in: Bianca Ludwig

Bereich/Amt: Amt für Immobilienmanagement

Dezernatsleitung: Torsten Hauck