Betreff
Finanzzwischenbericht 2022
Vorlage
V-KT/444/2022
Aktenzeichen
913.63
Art
Sitzungsvorlage KT

Beschlussantrag:

 

Der Finanzzwischenbericht 2022 wird zur Kenntnis genommen.

 


 

1. Sachverhalt:

Gemäß § 28 der Gemeindehaushaltsverordnung ist der Kreistag über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten. Im Rahmen des Finanzcontrollings steht hierzu der Finanzzwischenbericht als hilfreiches Instrumentarium zur Verfügung.

 

In den beigefügten Übersichtstabellen ist der bisherige Verlauf des Haushaltsjahres 2022 (Stand Mai) und eine Hochrechnung der Werte zum 31.Dezember 2022 dargestellt. Betrachtet werden nur diejenigen Positionen, welche eine starke finanzielle Bedeutung für den Main-Tauber-Kreis haben.

 

Die wichtigsten Veränderungen sind im Folgenden nochmals zusammengefasst.

 

1.1 Entwicklung Gesamtergebnishaushalt:

 

Ordentliche Erträge

Die ordentlichen Erträge im Kernhaushalt werden gegenüber der Planung (185,55 Mio. Euro) voraussichtlich um rund 5,34 Mio. Euro (+ 2,88 Prozent) steigen. Somit werden Gesamterträge für 2022 in Höhe von über 190,88 Mio. Euro prognostiziert. Dies liegt vor allem an erhöhten Finanzzuweisungen (FAG) und Kostenerstattungen (z. B. Ukraine-Krise, Corona-Pandemie) des Landes.

 

So kommt es auch im Jahr 2022 zu Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen nach § 8 Finanzausgleichsgesetz (FAG). Ursächlich hierfür ist eine zum positiven veränderte Berechnungsgrundlage gegenüber der Planung. Dies liegt an positiven Änderungen bei den Parametern der Berechnungsgrundlage. So ist zum einen die Einwohnerzahl um 70 Personen angewachsen, zum anderen der Kopfbetrag auf 800 Euro/Einwohner (+ 13 Euro) angehoben worden. Dies führt schlussendlich zu Mehreinnahmen von rund 1,33 Mio. Euro. Demgegenüber sind aus dem Grunderwerbsteueraufkommen dieses Jahr keine Mehreinnahmen zu erwarten. Die Erträge werden sich voraussichtlich auf die eingeplanten 7,00 Mio. Euro belaufen. Die Entwicklung der Grunderwerbsteuer lässt sich aber nur schwer vorhersagen. Bei den Zuweisungen für Eingliederung untere Sonderbehörden und Verwaltungsstrukturreformgesetz (§ 11 Abs. 4 FAG) ist mit Mehrerträgen von ca. 0,17 Mio. Euro zu rechnen. Diese resultieren aus Zuweisungen für Personalstellen im Bereich Biodiversität.

 

Des Weiteren sind Mehrerträge bei der Leistungsbeteiligung des Bundes für Unterkunft und Heizung (+0,69 Mio. Euro) absehbar. Dies liegt an steigenden Bedarfsgemeinschaften infolge des Rechtskreiswechsels der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in das SGB II. Die dadurch entstehenden höheren Aufwendungen in den Kosten der Unterkunft führen zu einer höheren Leistungsbeteiligung des Bundes. Ähnlich verhält es sich auch mit den Pauschalen für die Unterbringung und Leistungserbringung für geflüchtete Menschen. Aufgrund des steigenden Zustroms von geflüchteten Menschen steigen die Aufwendungen, infolgedessen erhält der Kreis auch mehr Kostenerstattungen. Im Finanzzwischenbericht 2022 wurde mit Mehrerträgen durch Kostenerstattungen für die Unterbringung (+1,00 Mio. Euro) und Leistungserbringung für geflüchtete Menschen (+1,50 Mio. Euro) in Höhe von insgesamt 2,5 Mio. Euro gerechnet.

 

Auch bei den Personalkostenerstattungen werden Mehrerträge aufgrund von Kostenerstattungen in Höhe von rund 0,63 Mio. Euro angenommen.

 

In einigen Bereichen ist jedoch auch mit Mindererträgen zu rechnen, die aber in ihrer Höhe nicht allzu erheblich sind. Ein Beispiel sind die Sachkostenbeiträge für die Schulen. Im Vergleich zur letztjährigen, der Planung 2022 zugrunde liegenden, Schülerstatistik fallen die Schülerzahlen der kreiseigenen Schulen in der aktuellen Schülerstatistik um 112 Schüler geringer aus. Dies führt zu verminderter Zuweisung an Sachkostenbeiträgen nach § 17 FAG in Höhe von knapp unter 0,10 Mio. Euro. Auch beim Status-Quo-Ausgleich nach 22 FAG werden laut aktuellem FAG-Bescheid rund 0,08 Mio. Euro weniger eingehen.

 

 

Ordentliche Aufwendungen

Auch bei den ordentlichen Aufwendungen ist mit einem Anstieg zu rechnen. So werden diese gegenüber der Planung (191,30 Mio. Euro) um rund 3,56 Mio. Euro auf 194,86 Mio. Euro anwachsen. Dies entspricht einer Veränderung von + 1,86 Prozent. Wesentlich für die Aufwandssteigerung sind vor allem, bedingt durch die aktuelle Flüchtlingssituation, die Transferaufwendungen im Sozialbereich und die Personalaufwendungen.

 

Bei den Transferaufwendungen des Sozialetats wird es nach aktueller Prognose voraussichtlich zu einer Überschreitung der Planansätze in Höhe von rund 4,60 Mio. Euro kommen. Die Mehraufwendungen fallen nach aktuellem Stand ausschließlich in den Bereichen Grundsicherung für Arbeitssuchende und Aufwendungen für Flüchtlinge, Aussiedler und soziale Einrichtungen an. Erfreulich ist demgegenüber, dass in den übrigen Bereichen, insbesondere den Hilfen für junge Menschen und ihre Familien, der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe ein planmäßiger Verlauf zu erwarten ist. Die Zahlen sind jedoch mit Vorsicht zu betrachten und noch nicht aussagekräftig, da die aktuelle Situation von großer Unsicherheit geprägt ist. Erst im weiteren Verlauf des Jahres können genauere Prognosen getroffen werden.

 

Bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende nimmt, wie bereits unter dem Punkt Erträge erläutert, die Zahl der Bedarfsgemeinschaften infolge des Rechtskreiswechsels der geflüchteten Menschen aus der Ukraine um rund 500 zu. Die führt zu höheren Aufwendungen von rund 0,91 Mio. Euro, welche aber zum Teil wieder durch den Bund erstattet werden.

 

Unübersehbar sind jedoch die Überschreitungen im Bereich Aufwendungen für Flüchtlinge, Aussiedler und soziale Einrichtungen mit rund 3,69 Mio. Euro. Zum einen ist die Zuweisungszahl an geflüchteten Menschen (ohne Ukraine) höher als für das Jahr 2022 geplant wurde, zum anderen kommen die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine hinzu. Die große Herausforderung und gleichzeitig auch der größte Kostenfaktor besteht jedoch in der Anmietung, Schaffung und dem Betrieb der Liegenschaften für die Flüchtlingsunterbringung.

 

Nach Betrachtung aller Bereiche kann für den Zuschussbedarf Jugend, Soziales und Gesundheit vorläufig ein gemischtes Fazit gezogen werden. Nachdem die Planansätze in den meisten Hilfebereichen auskömmlich zu sein scheinen, ist der Ukraine-Krieg und auch die Zahl der geflüchteten Menschen allgemein ein großer und nicht vorhersehbarer Unsicherheitsfaktor. Unter Berücksichtigung der von der Verwaltung angenommenen Kostenerstattungen wird sich der Zuschussbedarf um ca. 1,50 Mio. Euro (+ 2,77 Prozent) auf nunmehr 55,13 Mio. Euro (Plan: 53,64 Mio. Euro) erhöhen.

 

Bei den Personalaufwendungen zeichnen sich bereits jetzt Mehraufwendungen ab, die auf einem gestiegenen Personalbedarf zur Aufgabenerfüllung zurückzuführen sind (z.B. im Bereich der IT, im Bauamt, Sozialamt, Ausländerbehörde etc.). Insgesamt werden hier, abzüglich der Minderaufwendungen innerhalb des Personalbudgets und bei den Personalkosten des Regionalen Impfstützpunktes, knapp 0,8 Mio. Euro (+ 1,84 Prozent) an Mehraufwendungen anfallen. Daraus resultieren Personalaufwendungen zum Ende des Jahres von ca. 44,16 Mio. Euro (Plan: 43,36 Mio. Euro). Aufgrund der einkalkulierten Kostenerstattungen wirken sich die Änderungen bei den Personalaufwendungen jedoch ergebnisneutral auf das ordentliche Ergebnis aus.

 

Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ist erfahrungsgemäß nicht mit einem Abfluss der gesamten veranschlagten Mittel von 18,21 Mio. Euro auszugehen. Wichtige Positionen dieser Kostengruppe sind beispielsweise die Deckenmaßnahmen auf Kreisstraßen. Hier werden aufgrund aktueller Preissteigerungen Mehraufwendungen in Höhe von 0,13 Mio. Euro zum Zeitpunkt Anfang Juni prognostiziert. Im Gegensatz dazu sind aber im allgemeinen Bauunterhalt Einsparungen von ca. 0,30 Mio. Euro absehbar. Ursächlich hierfür sind Verzögerungen im Bereich der Materiallieferungen und Personalmangel. Schlussendlich wird für die Sach- und Dienstleistungen ein Ausgabestand zum Ende des Haushaltsjahres von 97 Prozent des Planansatzes, somit rund 17,66 Mio. Euro, geschätzt.

 

Ordentliches Ergebnis

Schlussendlich führen die im Ergebnishaushalt prognostizierten Änderungen bei den Erträgen und Aufwendungen zu einer geringfügigen Verbesserung des eingeplanten Fehlbetrags im ordentlichen Ergebnis von 5.755.400 Euro. Das Defizit wird sich voraussichtlich um 1.778.400 Euro, auf 3.977.000 Euro reduzieren.

 

 

1.2 Entwicklung Gesamtfinanzhaushalt:

 

Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes

Die Änderungen bei den Erträgen und Aufwendungen im Ergebnishaushalt sind alle zahlungswirksam und finden sich somit spiegelbildlich in gleicher Höhe als Ein- bzw. Auszahlungen im Finanzhaushalt wieder. Durch die positive Entwicklung des Ergebnishaushaltes verbessert sich somit auch der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes um 1,78 Mio. Euro auf ca. 4,23 Mio. Euro (Plan: 2,46 Mio. Euro). Diese zusätzlichen Gelder können für die Finanzierung von Investitionen genutzt werden und vermindern die Aufnahme von Krediten.

 

Saldo Investitionstätigkeit

Insbesondere im Hoch-, Straßen- und Breitbandausbau, aber auch bei der Beschaffung von beweglichem Anlagevermögen der Schulen und Straßenmeistereien konnte im letzten Jahr ein Großteil der eingeplanten Mittel nicht verausgabt werden. Im Rahmen der Übertragbarkeit im Finanzhausalt wurden deshalb rund 13,57 Mio. Euro an Auszahlungsermächtigungen und rund 6,63 Mio. Euro an Einzahlungsansätzen übertragen, welche im Jahr 2022 weitestgehend abfließen bzw. zufließen werden. Dies führt zu einem Anstieg des Finanzierungsmittelbedarfs aus Investitionstätigkeit in Höhe von ca. 4,12 Mio. Euro auf nun 17,39 Mio. Euro.

 

a)  Straßenbau:

Im Bereich des Straßenbaus sollen laut Hochrechnung im Jahr 2022 rund 5,67 Mio. Euro verausgabt werden. Das liegt vor allem auch daran, dass aufgrund von Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr Mittel zur Verfügung stehen, mit denen Maßnahmen weitergeführt werden. Hierunter fällt zum Beispiel der Ausbau der K 2836 Abzweig Esselbrunn - Gissigheim, für den in 2022 noch rund 0,65 Mio. Euro abfließen sollen. Auch für den Neubau der Tauberbrücke in Elpersheim wurden rund 0,87 Mio. Euro ins Jahr 2022 übertragen. Insgesamt werden 2022 nur für diese Maßnahme voraussichtlich ca. 3,66 Mio. Euro abfließen. Dies macht mehr als die Hälfte des Investitionsvolumens im Bereich des Straßenbaus aus. Zudem kommt es zu Auszahlungen für die K 2840 Neuanschluss Eubigheim an die L 514 in Höhe von 0,35 Mio. Euro, welche in dieser Höhe nicht im Haushalt 2022 eingeplant waren. Demgegenüber muss die Maßnahme K 2869 Tauberbrücke Archshofen nach 2023 verschoben werden. Hier fließen im Jahr 2022 nur im geringen Maße Gelder ab (ca. 0,02 Mio. Euro). Die im Jahr 2022 freiwerdenden Gelder werden jedoch zur Deckung von Mehrauszahlungen innerhalb des Budgets benötigt. Die Mittel für andere im Straßenbereich eingeplante Maßnahmen sollen planmäßig abgerufen werden.

 

b)  Hochbau:

Das Amt für Immobilienmanagement erwartet im Bereich Hochbaumaßnahmen einen Mittelabfluss in Höhe von rund 11,44 Mio. Euro. Auch hier übersteigen die Auszahlungen den Planansatz von 10,32 Mio. Euro aufgrund von Mittelübertragungen aus dem Vorjahr, mit denen begonnene Projekte weitergeführt werden. So wurden insgesamt im Bereich Hochbau 2,80 Mio. Euro aus 2021 nach 2022 übertragen, davon allein 1,87 Mio. Euro für die Gemeinschaftsunterkunft „Zwischen den Bächen“ und weitere 0,67 Mio. Euro für das Berufliche Schulzentrum Wertheim. Das Auszahlungsvolumen von über 11 Mio. Euro im Jahr 2022 ergibt sich quasi aus den drei großen Projekten Straßenmeisterei Külsheim (4,75 Mio. Euro), BZ Wertheim (3,17 Mio. Euro) und Gemeinschaftsunterkunft „Zwischen den Bächen“ (3,08 Mio. Euro). Demgegenüber werden für andere Projekte, wie beispielsweise das Bursariat II, derzeit keine Gelder verausgabt.

 

 

1.3 Liquidität und Kreditaufnahmen

 

Liquidität

Aufgrund des gut ausgefallenen Jahresabschlusses 2021 - das ordentliche Ergebnis beträgt + 5,43 Mio. Euro - war die Kreiskasse mit einem Stand an Liquiden Mitteln in Höhe von rund 13,75 Mio. Euro zum 31. Dezember 2021 gut gefüllt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies zwar einen Rückgang um knapp 4,18 Mio. Euro, dennoch war die Ausgangslage für das Haushaltsjahr 2022 noch auskömmlich. Im Finanzzwischenbericht 2022 wird ein Zahlungsmittelbestand zum Ende des Haushaltsjahres von knapp 3,00 Mio. Euro prognostiziert. Die vorzuhaltende Mindestliquidität in Höhe von 3,11 Mio. Euro wäre nur knapp (0,11 Mio. Euro) unterschritten, dafür kann jedoch auf den Großteil der eingeplanten Kreditaufnahmen verzichtet werden.

 

Kreditaufnahmen

Im Haushalt 2022 ist eine Kreditermächtigung in Höhe von 5,5 Mio. Euro eingeplant. Zudem steht die Ermächtigung aus 2021 in Höhe von 6,84 Mio. Euro zur Verfügung. Insgesamt könnte der Landkreis somit im Jahr 2022 Kredite im Wert von 12,34 Mio. Euro aufnehmen. Dies war zunächst im Rahmen der Generalsanierung des BZ Wertheim -Stichwort KFW-Förderung- auch angedacht. Nach Entscheidung der Verwaltung nur für das Fachraumzentrum die Kreditvariante in Anspruch zu nehmen und für das Hauptgebäude die Zuschussvariante zu wählen, hat die Verwaltung mit Eilentscheidung des Landrats (Nr. 005-2022) vom 05.04.2022 einen Kreditantrag bei der KFW gestellt. Dieser wurde mit Bescheid vom 12.05.2022 in Höhe von 4,08 Mio. Euro genehmigt. Nach aktueller Hochrechnung der Ein- und Auszahlungen bei den Investitionen und den Liquiden Mitteln reicht diese Kreditaufnahme aus, um den Finanzbedarf für das Jahr 2022 zu decken.

 

 

1.4 Entwicklung des Eigenbetriebes AWMT

 

Der Eigenbetrieb AWMT hat im Moment im Erfolgsplan keine Planabweichungen zu Verzeichnen. Im Vermögensplan wird es aber wiederholt zu Minderauszahlungen aufgrund der Verzögerungen von Baumaßnahmen kommen.

 

Bedauerlicherweise hängt das Genehmigungsverfahren der Umladestation der Deponie Heegwald immer noch beim Regierungspräsidium Stuttgart fest. Eine Umsetzung erscheint deshalb auch in diesem Jahr fraglich, weshalb nicht mit dem Abfluss der eingeplanten Gelder in Höhe von 0,5 Mio. Euro zu rechnen ist. Für den Bau eines neuen Recyclinghofes in Bad Mergentheim wurde bereits im Kreistag ein Beschluss über den Grunderwerb in Höhe von ca. 0,39 Mio. Euro gefasst. Dieser soll in diesem Jahr erfolgen.

 

 

1.5 Fazit

 

·         Der Finanzzwischenbericht bildet eine Momentaufnahme des Haushaltsvollzuges zum Stand Anfang Juni 2022 ab. Aufgrund der großen Unsicherheiten hinsichtlich des aktuellen Weltgeschehens ist dieser mit Vorsicht zu betrachten.

·         Das ordentliche Ergebnis verbessert sich um 1,78 Mio. Euro von - 5,76 Mio. Euro auf - 3,98 Mio. Euro.

·         Bei den Investitionen und Zuschüssen kommt es zu Verschiebungen aufgrund von Ermächtigungsüberträgen aus dem Vorjahr. Der Saldo aus Investitionstätigkeit steigt dadurch um 4,12 Mio. Euro.

·         Die Liquiden Mittel zum Ende des Haushaltsjahres werden rund 3,00 Mio. Euro betragen.

 

Anmerkung: Eine detailliertere Darstellung der einzelnen Abweichungen ist aus der Anlage ersichtlich.

 

 

2. Alternativen

Keine.

 

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Siehe Ausführungen unter 1. Sachverhalt.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

 

Verfasser/-in: Philipp Freitag

Bereich/Amt: Amt für Finanzen

Dezernatsleitung: Torsten Hauck

Anlage: 1