Beschlussantrag:
Der
Finanzzwischenbericht 2022 wird zur Kenntnis genommen.
1. Sachverhalt:
Gemäß § 28
der Gemeindehaushaltsverordnung ist der Kreistag über den Stand des
Haushaltsvollzuges zu unterrichten. Im Rahmen des Finanzcontrollings steht
hierzu der Finanzzwischenbericht als hilfreiches Instrumentarium zur Verfügung.
In den
beigefügten Übersichtstabellen ist der bisherige Verlauf des Haushaltsjahres
2022 (Stand Mai) und eine Hochrechnung der Werte zum 31.Dezember 2022
dargestellt. Betrachtet werden nur diejenigen Positionen, welche eine starke
finanzielle Bedeutung für den Main-Tauber-Kreis haben.
Die wichtigsten Veränderungen sind im
Folgenden nochmals zusammengefasst.
1.1 Entwicklung Gesamtergebnishaushalt:
Ordentliche Erträge
Die
ordentlichen Erträge im Kernhaushalt werden gegenüber der Planung (185,55 Mio.
Euro) voraussichtlich um rund 5,34 Mio.
Euro (+ 2,88 Prozent) steigen. Somit werden Gesamterträge für 2022 in Höhe
von über 190,88 Mio. Euro prognostiziert. Dies liegt vor allem an erhöhten Finanzzuweisungen
(FAG) und Kostenerstattungen (z. B. Ukraine-Krise, Corona-Pandemie) des Landes.
So kommt es
auch im Jahr 2022 zu Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen
nach § 8 Finanzausgleichsgesetz (FAG). Ursächlich hierfür ist eine zum positiven veränderte
Berechnungsgrundlage gegenüber der Planung. Dies liegt an positiven Änderungen
bei den Parametern der Berechnungsgrundlage. So ist zum einen die Einwohnerzahl um 70
Personen angewachsen, zum anderen der Kopfbetrag auf 800 Euro/Einwohner (+ 13 Euro) angehoben worden.
Dies führt schlussendlich zu Mehreinnahmen von rund 1,33 Mio. Euro.
Demgegenüber sind aus dem Grunderwerbsteueraufkommen dieses Jahr
keine Mehreinnahmen zu erwarten. Die Erträge werden sich voraussichtlich
auf die eingeplanten 7,00 Mio. Euro belaufen. Die Entwicklung der
Grunderwerbsteuer lässt sich aber nur schwer vorhersagen. Bei den
Zuweisungen für Eingliederung untere Sonderbehörden und
Verwaltungsstrukturreformgesetz (§ 11 Abs. 4 FAG) ist mit Mehrerträgen
von ca. 0,17 Mio. Euro zu rechnen. Diese resultieren aus
Zuweisungen für Personalstellen im Bereich Biodiversität.
Des
Weiteren sind Mehrerträge bei der Leistungsbeteiligung des Bundes für
Unterkunft und Heizung (+0,69 Mio. Euro) absehbar. Dies liegt an steigenden
Bedarfsgemeinschaften infolge des Rechtskreiswechsels der
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in das SGB II. Die dadurch entstehenden
höheren Aufwendungen in den Kosten der Unterkunft führen zu einer höheren
Leistungsbeteiligung des Bundes. Ähnlich verhält es sich auch mit den Pauschalen
für die Unterbringung und Leistungserbringung für geflüchtete Menschen.
Aufgrund des steigenden Zustroms von geflüchteten Menschen steigen die
Aufwendungen, infolgedessen erhält der Kreis auch mehr Kostenerstattungen. Im
Finanzzwischenbericht 2022 wurde mit Mehrerträgen durch Kostenerstattungen für
die Unterbringung (+1,00 Mio. Euro) und Leistungserbringung für
geflüchtete Menschen (+1,50 Mio. Euro) in Höhe von insgesamt 2,5 Mio. Euro
gerechnet.
Auch bei
den Personalkostenerstattungen werden Mehrerträge aufgrund von
Kostenerstattungen in Höhe von rund 0,63 Mio. Euro angenommen.
In einigen
Bereichen ist jedoch auch mit Mindererträgen zu rechnen, die aber in
ihrer Höhe nicht allzu erheblich sind. Ein Beispiel sind die Sachkostenbeiträge für die Schulen. Im Vergleich zur letztjährigen, der Planung
2022 zugrunde liegenden, Schülerstatistik fallen die Schülerzahlen der
kreiseigenen Schulen in der aktuellen Schülerstatistik um 112 Schüler geringer aus. Dies führt zu verminderter Zuweisung an Sachkostenbeiträgen nach § 17 FAG in Höhe
von knapp unter 0,10 Mio. Euro. Auch beim Status-Quo-Ausgleich nach
22 FAG werden laut aktuellem FAG-Bescheid rund 0,08 Mio. Euro weniger
eingehen.
Ordentliche Aufwendungen
Auch bei
den ordentlichen Aufwendungen ist mit einem Anstieg zu rechnen.
So werden diese gegenüber der Planung (191,30 Mio. Euro) um rund 3,56 Mio.
Euro auf 194,86 Mio. Euro anwachsen. Dies entspricht einer Veränderung von
+ 1,86 Prozent. Wesentlich für die Aufwandssteigerung sind vor
allem, bedingt durch die aktuelle Flüchtlingssituation, die Transferaufwendungen
im Sozialbereich und die Personalaufwendungen.
Bei den Transferaufwendungen
des Sozialetats wird es nach aktueller Prognose voraussichtlich zu einer
Überschreitung der Planansätze in Höhe von rund 4,60 Mio. Euro kommen.
Die Mehraufwendungen fallen nach aktuellem Stand ausschließlich in den
Bereichen Grundsicherung für Arbeitssuchende und Aufwendungen für
Flüchtlinge, Aussiedler und soziale Einrichtungen an. Erfreulich ist
demgegenüber, dass in den übrigen Bereichen, insbesondere den Hilfen für junge
Menschen und ihre Familien, der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe
ein planmäßiger Verlauf zu erwarten ist. Die Zahlen sind jedoch mit Vorsicht
zu betrachten und noch nicht aussagekräftig, da die aktuelle Situation von
großer Unsicherheit geprägt ist. Erst im weiteren Verlauf des Jahres können genauere
Prognosen getroffen werden.
Bei der Grundsicherung
für Arbeitssuchende nimmt, wie bereits unter dem Punkt Erträge erläutert,
die Zahl der Bedarfsgemeinschaften infolge des Rechtskreiswechsels der
geflüchteten Menschen aus der Ukraine um rund 500 zu. Die führt
zu höheren Aufwendungen von rund 0,91 Mio. Euro, welche aber zum
Teil wieder durch den Bund erstattet werden.
Unübersehbar
sind jedoch die Überschreitungen im Bereich Aufwendungen für
Flüchtlinge, Aussiedler und soziale Einrichtungen mit rund 3,69 Mio.
Euro. Zum einen ist die Zuweisungszahl an geflüchteten Menschen (ohne
Ukraine) höher als für das Jahr 2022 geplant wurde, zum anderen kommen die Kriegsflüchtlinge
aus der Ukraine hinzu. Die große Herausforderung und gleichzeitig auch der
größte Kostenfaktor besteht jedoch in der Anmietung, Schaffung und dem
Betrieb der Liegenschaften für die Flüchtlingsunterbringung.
Nach
Betrachtung aller Bereiche kann für den Zuschussbedarf Jugend, Soziales und Gesundheit
vorläufig ein gemischtes Fazit gezogen werden. Nachdem die Planansätze
in den meisten Hilfebereichen auskömmlich zu sein scheinen, ist der
Ukraine-Krieg und auch die Zahl der geflüchteten Menschen allgemein ein großer
und nicht vorhersehbarer Unsicherheitsfaktor. Unter Berücksichtigung der von
der Verwaltung angenommenen Kostenerstattungen wird sich der Zuschussbedarf um
ca. 1,50 Mio. Euro (+ 2,77 Prozent) auf nunmehr 55,13 Mio. Euro (Plan:
53,64 Mio. Euro) erhöhen.
Bei den
Personalaufwendungen zeichnen sich bereits jetzt Mehraufwendungen ab, die
auf einem gestiegenen Personalbedarf zur Aufgabenerfüllung
zurückzuführen sind (z.B. im Bereich der IT, im Bauamt, Sozialamt,
Ausländerbehörde etc.). Insgesamt werden hier, abzüglich der Minderaufwendungen
innerhalb des Personalbudgets und bei den Personalkosten des Regionalen
Impfstützpunktes, knapp 0,8 Mio. Euro (+ 1,84 Prozent) an
Mehraufwendungen anfallen. Daraus resultieren Personalaufwendungen zum Ende des
Jahres von ca. 44,16 Mio. Euro (Plan: 43,36 Mio. Euro). Aufgrund
der einkalkulierten Kostenerstattungen wirken sich die Änderungen bei den
Personalaufwendungen jedoch ergebnisneutral auf das ordentliche Ergebnis aus.
Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
ist erfahrungsgemäß nicht mit einem
Abfluss der gesamten veranschlagten Mittel von 18,21 Mio. Euro auszugehen.
Wichtige Positionen dieser Kostengruppe sind beispielsweise die Deckenmaßnahmen
auf Kreisstraßen. Hier werden aufgrund aktueller Preissteigerungen Mehraufwendungen in Höhe von 0,13 Mio. Euro zum Zeitpunkt Anfang Juni prognostiziert. Im
Gegensatz dazu sind aber im
allgemeinen Bauunterhalt Einsparungen von ca. 0,30 Mio. Euro absehbar. Ursächlich hierfür sind
Verzögerungen im Bereich der Materiallieferungen und Personalmangel.
Schlussendlich wird für die Sach- und Dienstleistungen ein Ausgabestand zum
Ende des Haushaltsjahres von 97 Prozent des Planansatzes, somit rund 17,66
Mio. Euro, geschätzt.
Ordentliches Ergebnis
Schlussendlich
führen die im Ergebnishaushalt prognostizierten Änderungen bei den Erträgen und
Aufwendungen zu einer geringfügigen Verbesserung des eingeplanten
Fehlbetrags im ordentlichen Ergebnis von 5.755.400 Euro. Das Defizit wird
sich voraussichtlich um 1.778.400 Euro, auf 3.977.000 Euro
reduzieren.
1.2 Entwicklung Gesamtfinanzhaushalt:
Zahlungsmittelüberschuss des
Ergebnishaushaltes
Die
Änderungen bei den Erträgen und Aufwendungen im Ergebnishaushalt sind alle
zahlungswirksam und finden sich somit spiegelbildlich in gleicher Höhe als Ein-
bzw. Auszahlungen im Finanzhaushalt wieder. Durch die positive Entwicklung des
Ergebnishaushaltes verbessert sich somit auch der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes um 1,78 Mio. Euro
auf ca. 4,23 Mio. Euro (Plan: 2,46 Mio. Euro). Diese zusätzlichen Gelder
können für die Finanzierung von Investitionen genutzt werden und vermindern die
Aufnahme von Krediten.
Saldo Investitionstätigkeit
Insbesondere
im Hoch-, Straßen- und Breitbandausbau, aber auch bei der Beschaffung von
beweglichem Anlagevermögen der Schulen und Straßenmeistereien konnte im letzten
Jahr ein Großteil der eingeplanten Mittel nicht verausgabt werden. Im Rahmen
der Übertragbarkeit im Finanzhausalt wurden deshalb rund 13,57 Mio. Euro an
Auszahlungsermächtigungen und rund 6,63 Mio. Euro an Einzahlungsansätzen
übertragen, welche im Jahr 2022 weitestgehend abfließen bzw. zufließen
werden. Dies führt zu einem Anstieg des Finanzierungsmittelbedarfs aus Investitionstätigkeit in Höhe von
ca. 4,12 Mio. Euro auf nun 17,39 Mio. Euro.
a) Straßenbau:
Im Bereich des Straßenbaus sollen laut Hochrechnung im Jahr 2022 rund 5,67
Mio. Euro verausgabt werden. Das liegt vor allem auch daran, dass aufgrund
von Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr Mittel zur Verfügung stehen, mit
denen Maßnahmen weitergeführt werden. Hierunter fällt zum Beispiel der Ausbau
der K 2836 Abzweig Esselbrunn - Gissigheim, für den in 2022 noch rund 0,65
Mio. Euro abfließen sollen. Auch für den Neubau der Tauberbrücke in
Elpersheim wurden rund 0,87 Mio. Euro ins Jahr 2022 übertragen. Insgesamt
werden 2022 nur für diese Maßnahme voraussichtlich ca. 3,66 Mio. Euro
abfließen. Dies macht mehr als die Hälfte des Investitionsvolumens im Bereich
des Straßenbaus aus. Zudem kommt es zu Auszahlungen für die K 2840
Neuanschluss Eubigheim an die L 514 in Höhe von 0,35 Mio. Euro, welche
in dieser Höhe nicht im Haushalt 2022 eingeplant waren. Demgegenüber muss die
Maßnahme K 2869 Tauberbrücke Archshofen nach 2023 verschoben werden. Hier
fließen im Jahr 2022 nur im geringen Maße Gelder ab (ca. 0,02 Mio. Euro). Die
im Jahr 2022 freiwerdenden Gelder werden jedoch zur Deckung von
Mehrauszahlungen innerhalb des Budgets benötigt. Die Mittel für andere im
Straßenbereich eingeplante Maßnahmen sollen planmäßig abgerufen werden.
b) Hochbau:
Das Amt für Immobilienmanagement erwartet im Bereich Hochbaumaßnahmen
einen Mittelabfluss in Höhe von rund 11,44 Mio. Euro. Auch hier
übersteigen die Auszahlungen den Planansatz von 10,32 Mio. Euro aufgrund von Mittelübertragungen
aus dem Vorjahr, mit denen begonnene Projekte weitergeführt werden.
So wurden insgesamt im Bereich Hochbau 2,80 Mio. Euro aus 2021 nach 2022
übertragen, davon allein 1,87 Mio. Euro für die Gemeinschaftsunterkunft
„Zwischen den Bächen“ und weitere 0,67 Mio. Euro für das Berufliche
Schulzentrum Wertheim. Das Auszahlungsvolumen von über 11 Mio. Euro im Jahr
2022 ergibt sich quasi aus den drei großen Projekten Straßenmeisterei
Külsheim (4,75 Mio. Euro), BZ Wertheim (3,17 Mio. Euro) und Gemeinschaftsunterkunft
„Zwischen den Bächen“ (3,08 Mio. Euro). Demgegenüber werden für andere
Projekte, wie beispielsweise das Bursariat II, derzeit keine Gelder verausgabt.
1.3 Liquidität und Kreditaufnahmen
Liquidität
Aufgrund
des gut ausgefallenen Jahresabschlusses 2021 - das ordentliche
Ergebnis beträgt + 5,43 Mio. Euro - war die Kreiskasse mit einem
Stand an Liquiden Mitteln in Höhe von rund 13,75 Mio. Euro zum 31.
Dezember 2021 gut gefüllt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies zwar einen
Rückgang um knapp 4,18 Mio. Euro, dennoch war die Ausgangslage für das
Haushaltsjahr 2022 noch auskömmlich. Im Finanzzwischenbericht 2022 wird
ein Zahlungsmittelbestand zum Ende des Haushaltsjahres von knapp 3,00
Mio. Euro prognostiziert. Die vorzuhaltende Mindestliquidität in Höhe von 3,11
Mio. Euro wäre nur knapp (0,11 Mio. Euro) unterschritten, dafür kann jedoch
auf den Großteil der eingeplanten Kreditaufnahmen verzichtet werden.
Kreditaufnahmen
Im Haushalt
2022 ist eine Kreditermächtigung in Höhe von 5,5 Mio. Euro eingeplant. Zudem
steht die Ermächtigung aus 2021 in Höhe von 6,84 Mio. Euro zur Verfügung.
Insgesamt könnte der Landkreis somit im Jahr 2022 Kredite im Wert von 12,34
Mio. Euro aufnehmen. Dies war zunächst im Rahmen der Generalsanierung des BZ
Wertheim -Stichwort KFW-Förderung- auch angedacht. Nach Entscheidung der
Verwaltung nur für das Fachraumzentrum die Kreditvariante in
Anspruch zu nehmen und für das Hauptgebäude die Zuschussvariante zu
wählen, hat die Verwaltung mit Eilentscheidung des Landrats (Nr. 005-2022) vom
05.04.2022 einen Kreditantrag bei der KFW gestellt. Dieser wurde mit
Bescheid vom 12.05.2022 in Höhe von 4,08 Mio. Euro genehmigt. Nach
aktueller Hochrechnung der Ein- und Auszahlungen bei den Investitionen
und den Liquiden Mitteln reicht diese Kreditaufnahme aus, um den Finanzbedarf
für das Jahr 2022 zu decken.
1.4 Entwicklung des Eigenbetriebes AWMT
Der
Eigenbetrieb AWMT hat im Moment im Erfolgsplan keine Planabweichungen zu
Verzeichnen. Im Vermögensplan wird es aber wiederholt zu Minderauszahlungen
aufgrund der Verzögerungen von Baumaßnahmen kommen.
Bedauerlicherweise
hängt das Genehmigungsverfahren der Umladestation
der Deponie Heegwald immer noch beim Regierungspräsidium Stuttgart fest. Eine
Umsetzung erscheint deshalb auch in diesem Jahr fraglich, weshalb nicht mit
dem Abfluss der eingeplanten Gelder in Höhe von 0,5 Mio. Euro zu
rechnen ist. Für den Bau eines neuen
Recyclinghofes in Bad Mergentheim wurde bereits im Kreistag ein Beschluss über
den Grunderwerb in Höhe von ca. 0,39 Mio. Euro gefasst. Dieser soll in
diesem Jahr erfolgen.
1.5
Fazit
·
Der Finanzzwischenbericht bildet eine Momentaufnahme des Haushaltsvollzuges
zum Stand Anfang Juni 2022 ab.
Aufgrund der großen Unsicherheiten hinsichtlich des aktuellen Weltgeschehens
ist dieser mit Vorsicht zu betrachten.
·
Das ordentliche Ergebnis verbessert sich um 1,78 Mio. Euro von - 5,76
Mio. Euro auf - 3,98 Mio. Euro.
·
Bei den Investitionen und Zuschüssen
kommt es zu Verschiebungen aufgrund von Ermächtigungsüberträgen aus dem
Vorjahr. Der Saldo aus
Investitionstätigkeit steigt dadurch um 4,12 Mio. Euro.
·
Die Liquiden Mittel zum Ende des
Haushaltsjahres werden rund 3,00 Mio. Euro betragen.
Anmerkung: Eine detailliertere Darstellung der einzelnen Abweichungen ist aus der Anlage
ersichtlich.
2. Alternativen
Keine.
3. Finanzielle Auswirkungen
Siehe
Ausführungen unter 1. Sachverhalt.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
positiv |
keine |
negativ |
Verfasser/-in: Philipp Freitag
Bereich/Amt: Amt für Finanzen
Dezernatsleitung:
Torsten Hauck
Anlage:
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