Betreff
Weiterführung und Finanzierung des Job-Tickets für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landkreisverwaltung
Vorlage
V-KT/446/2022
Aktenzeichen
797
Art
Sitzungsvorlage S-V-KT

Beschlussantrag:

1.    Der Main-Tauber-Kreis bietet seinen Bediensteten weiterhin das zum 01.07.2020 eingeführte Job-Ticket des Verkehrsverbundes Rhein-Necker (VRN) an.

 

2.    Der Main-Tauber-Kreis finanziert einen monatlichen Zuschuss (Grundbeitrag) pro Job-Ticket. Dieser beträgt derzeit 45,90 Euro. Die Mitarbeitenden leisten einen Eigenanteil von mtl. 46,60 Euro (Preise 2022).

 

3.    Der Brutto-Jahreszuschuss des Main-Tauber-Kreises wird wie bisher auf höchstens 25.000 Euro pro Haushaltsjahr beschränkt. Sofern es sich künftig abzeichnet, dass durch eine ansteigende Zahl der Inhaber des Tickets der vorgesehene Brutto-Jahreszuschuss des Landkreises von 25.000 Euro nicht mehr ausreicht, wird der Sachverhalt dem Kreistag bzw. dem zuständigen Ausschuss erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

4.    Im Kreishaushalt wird der jeweils notwendige Betrag im Ergebnishaushalt, Produkt L11210610 (freiwillige soziale Leistungen), etatisiert.

 

5.    Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, die im Jahr 2020 mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH und der Verkehrsgesellschaft Main-Tauber mbH abgeschlossene Vereinbarung jeweils jährlich zu verlängern.

 

1. Sachverhalt

 

Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) bietet seit vielen Jahren Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Möglichkeit an, das sogenannte Job-Ticket in Anspruch zu nehmen. Arbeitgeber müssen einen Grundbeitrag für die Mitarbeitenden entrichten, die das Job-Ticket in Anspruch nehmen.

 

Der Kreistag hat am 27.05.2020 die Einführung des Job-Tickets für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landkreisverwaltung zum 01.07.2020 beschlossen. Die Laufzeit endet laut Beschluss zunächst zum Jahresende 2022. Die Landkreisverwaltung schlägt vor, das Job-Ticket als Angebot dauerhaft zu etablieren.

 

Der Tarif

·         Der Arbeitgeber leistet pro Mitarbeiter einen monatlichen Grundbeitrag.

·         Der Arbeitnehmer zahlt einen monatlichen Eigenanteil.

·         Der Gesamtbetrag für das Ticket entspricht den Kosten des Rhein-Neckar-Tickets und wird der Preisentwicklung jeweils angepasst.

 

Kosten pro Person (Preise 2022)

                                    Kosten pro Monat                  Jahresbetrag

Arbeitnehmer              46,60 Euro                             559,20 Euro

Arbeitgeber                 45,90 Euro                             550,80 Euro

 

 

Leistungen

Das Job-Ticket bietet den Nutzern zahlreiche Vorteile:

·         Es gilt im gesamten VRN-Verbundgebiet in allen Bussen, Straßenbahnen, Zügen der 2. Klasse und Ruftaxilinien.

·         Mit dem Job-Ticket können montags bis freitags nach 19.00 Uhr sowie ganztags an Wochenenden und Feiertagen die eigene Familie, d.h. Partner und eine beliebige Anzahl eigener Kinder oder Enkelkinder bis einschließlich 14 Jahren, oder bis zu 4 andere Personen, oder ein Hund, kostenlos mitfahren.

 

 

 

Steuerliche Behandlung

Aufgrund § 3 Einkommensteuergesetz sind Zuschüsse des Arbeitgebers steuerfrei, so diese zusätzlich den Arbeitnehmern für Fahrten mit Öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr gezahlt werden. Der Arbeitnehmer muss bei seiner Steuererklärung den Zuschuss bei der Entfernungspauschale in Abzug bringen. Die steuerliche Anerkennung der Aufwendungen verringert sich um den erhaltenen Zuschuss.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Derzeit beträgt der Arbeitgeberanteil pro Ticket 45,90 Euro (brutto) pro Monat, somit 550,80 Euro pro Jahr und Ticket.

 

Im aktuellen Jahr wird das Job-Ticket von 17 Mitarbeitenden in Anspruch genommen. Die Kosten des Landkreises für den Grundbeitrag belaufen sich 2022 somit auf 9.363,60 Euro (brutto). Landesbedienstete des Landratsamtes sind hierbei nicht berücksichtigt, da das Land für seine Mitarbeitenden selbst ein Job-Ticket anbietet.

 

In den Folgejahren ist aufgrund der Preissteigerung bei den Tickets mit einer Erhöhung von durchschnittlich 2 bis 4 % pro Jahr zu rechnen.

 

Die Landkreisverwaltung schlägt vor, für die kommenden Haushaltsjahre weiterhin jeweils höchstens 25.000 Euro für das Job-Ticket vorzusehen. Somit wird den regelmäßig anfallenden Preiserhöhungen zunächst Rechnung getragen und es kann eine ggf. leicht steigende Nachfrage bedient werden. Für die einzelnen Haushaltsjahre werden jeweils den aktuellen Zahlen angepasste Beträge eingestellt. Der fällige Betrag wird im Ergebnishaushalt, Produkt L11210610 (freiwillige soziale Leistungen) etatisiert.

 

 

 

 

 

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

Bei positiven und negativen Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den Klimaschutz:

Treibhausgas(THG)-Ausstoß in CO2-eq

Erhebliche Reduktion

Geringfügige Reduktion

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche

Erhöhung

Das Job-Ticket führt zum Rückgang des Individualverkehrs und ist damit ein Beitrag für den Klimaschutz.

 

 

 

Verfasser/-in: Dr. Heiko Schnell/Petra Kuhn

Bereich/Amt: Amt für Schulen und ÖPNV

Dezernatsleitung: Ursula Mühleck