Beschlussantrag:
1.
Der
Main-Tauber-Kreis bietet seinen Bediensteten weiterhin das zum 01.07.2020
eingeführte Job-Ticket des Verkehrsverbundes Rhein-Necker (VRN) an.
2.
Der
Main-Tauber-Kreis finanziert einen monatlichen Zuschuss (Grundbeitrag) pro Job-Ticket.
Dieser beträgt derzeit 45,90 Euro. Die Mitarbeitenden leisten einen Eigenanteil
von mtl. 46,60 Euro (Preise 2022).
3.
Der
Brutto-Jahreszuschuss des Main-Tauber-Kreises wird wie bisher auf höchstens
25.000 Euro pro Haushaltsjahr beschränkt. Sofern
es sich künftig abzeichnet, dass durch eine ansteigende Zahl der Inhaber des
Tickets der vorgesehene Brutto-Jahreszuschuss des Landkreises von 25.000 Euro
nicht mehr ausreicht, wird der Sachverhalt dem Kreistag bzw. dem zuständigen
Ausschuss erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
4. Im Kreishaushalt wird der jeweils notwendige Betrag im Ergebnishaushalt, Produkt L11210610 (freiwillige soziale Leistungen), etatisiert.
5. Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, die im Jahr 2020 mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH und der Verkehrsgesellschaft Main-Tauber mbH abgeschlossene Vereinbarung jeweils jährlich zu verlängern.
1. Sachverhalt
Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) bietet seit vielen Jahren Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Möglichkeit an, das sogenannte Job-Ticket in Anspruch zu nehmen. Arbeitgeber müssen einen Grundbeitrag für die Mitarbeitenden entrichten, die das Job-Ticket in Anspruch nehmen.
Der Kreistag hat am 27.05.2020 die Einführung des Job-Tickets für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landkreisverwaltung zum 01.07.2020 beschlossen. Die Laufzeit endet laut Beschluss zunächst zum Jahresende 2022. Die Landkreisverwaltung schlägt vor, das Job-Ticket als Angebot dauerhaft zu etablieren.
Der Tarif
· Der Arbeitgeber leistet pro Mitarbeiter einen monatlichen Grundbeitrag.
· Der Arbeitnehmer zahlt einen monatlichen Eigenanteil.
· Der Gesamtbetrag für das Ticket entspricht den Kosten des Rhein-Neckar-Tickets und wird der Preisentwicklung jeweils angepasst.
Kosten pro Person (Preise 2022)
Kosten pro Monat Jahresbetrag
Arbeitnehmer 46,60 Euro 559,20 Euro
Arbeitgeber 45,90 Euro 550,80 Euro
Leistungen
Das Job-Ticket bietet den Nutzern zahlreiche Vorteile:
· Es gilt im gesamten VRN-Verbundgebiet in allen Bussen, Straßenbahnen, Zügen der 2. Klasse und Ruftaxilinien.
·
Mit dem Job-Ticket können montags
bis freitags nach 19.00 Uhr sowie ganztags an Wochenenden und Feiertagen die
eigene Familie, d.h. Partner und eine beliebige Anzahl eigener Kinder oder
Enkelkinder bis einschließlich 14 Jahren, oder bis zu 4 andere Personen, oder
ein Hund, kostenlos mitfahren.
Steuerliche Behandlung
Aufgrund § 3 Einkommensteuergesetz sind Zuschüsse des Arbeitgebers steuerfrei, so diese zusätzlich den Arbeitnehmern für Fahrten mit Öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr gezahlt werden. Der Arbeitnehmer muss bei seiner Steuererklärung den Zuschuss bei der Entfernungspauschale in Abzug bringen. Die steuerliche Anerkennung der Aufwendungen verringert sich um den erhaltenen Zuschuss.
3. Finanzielle Auswirkungen
Derzeit beträgt der Arbeitgeberanteil pro Ticket 45,90 Euro (brutto) pro Monat, somit 550,80 Euro pro Jahr und Ticket.
Im aktuellen Jahr wird das Job-Ticket von 17 Mitarbeitenden in Anspruch genommen. Die Kosten des Landkreises für den Grundbeitrag belaufen sich 2022 somit auf 9.363,60 Euro (brutto). Landesbedienstete des Landratsamtes sind hierbei nicht berücksichtigt, da das Land für seine Mitarbeitenden selbst ein Job-Ticket anbietet.
In den Folgejahren ist aufgrund der Preissteigerung bei den Tickets mit einer Erhöhung von durchschnittlich 2 bis 4 % pro Jahr zu rechnen.
Die Landkreisverwaltung schlägt vor, für die kommenden Haushaltsjahre weiterhin jeweils höchstens 25.000 Euro für das Job-Ticket vorzusehen. Somit wird den regelmäßig anfallenden Preiserhöhungen zunächst Rechnung getragen und es kann eine ggf. leicht steigende Nachfrage bedient werden. Für die einzelnen Haushaltsjahre werden jeweils den aktuellen Zahlen angepasste Beträge eingestellt. Der fällige Betrag wird im Ergebnishaushalt, Produkt L11210610 (freiwillige soziale Leistungen) etatisiert.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
keine |
negativ |
Bei
positiven und negativen Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den
Klimaschutz:
Treibhausgas(THG)-Ausstoß in CO2-eq |
|||
Erhebliche Reduktion |
Geringfügige Reduktion |
Geringfügige Erhöhung |
Erhebliche Erhöhung |
Das Job-Ticket führt zum Rückgang des
Individualverkehrs und ist damit ein Beitrag für den Klimaschutz.
Verfasser/-in: Dr. Heiko Schnell/Petra Kuhn
Bereich/Amt: Amt für Schulen und ÖPNV
Dezernatsleitung: Ursula Mühleck