Betreff
Kindertagesbetreuung im Main-Tauber-Kreis - Ausbaustand zum 31.12.2021
Vorlage
JHA/116/2022
Aktenzeichen
416.334
Art
Sitzungsvorlage JHA

Beschlussantrag:

 

1.    Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über den Ausbaustand der Kindertagesbetreuungsangebote zum 31.12.2021 im Main-Tauber-Kreis zur Kenntnis.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Weiterentwicklung der Kinderbetreuung im Main-Tauber-Kreis sowohl hinsichtlich des quantitativen als auch des qualitativen Ausbaus planerisch zu unterstützen.

 

 

 

1. Sachverhalt

Die Verwaltung berichtete zuletzt in der Jugendhilfeausschusssitzung am 29.06.2021 über den Ausbaustand in der Kindertagesbetreuung; damals zum Ausbaustand 31.12.2020.

 

Von Geburt bis ins Schulalter haben alle Kinder, auch Kinder mit Behinderungen oder Kinder aus geflüchteten Familien, soweit sie hier einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen oder in der Tagespflege.

 

Kinder ab Geburt bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres sind in Einrichtungen oder durch Tagespflege zu fördern, wenn es für die Entwicklung des Kindes geboten ist oder wenn spezielle Anforderungen von Elternseite her bestehen, z. B. durch Berufsausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, Eingliederung SGB II (objektive Rechtsverpflichtung – nicht individuell einklagbar).

 

Für Kinder ab vollendetem erstem Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres gilt der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Einrichtung oder in der Tagespflege (subjektiv-rechtlicher Anspruch – individuell einklagbar).

 

Kinder ab vollendetem drittem Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz (subjektiv-rechtlicher Anspruch – individuell einklagbar).

 

Mit anderen Worten - für alle Kinder von Geburt bis ins Schulalter müssen ausreichend Plätze mit bedarfsgerechtem Betreuungsumfang zur Verfügung stehen.

 

Dazu bedarf es einer stetigen und sorgfältigen Bedarfsplanung, zumal im U3-Bereich für Planungen wenig Vorlaufzeit vorhanden ist und bauliche Maßnahmen nicht von heute auf morgen umsetzbar sind. Auch die Personalgewinnung macht in Zeiten des Fachkräftemangels zunehmend Probleme. Die Verwaltung steht in regelmäßigem Austausch mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und unterstützt die Kommunen fachlich bei dieser anspruchsvollen Aufgabe.

 

Die Bevölkerungsentwicklung ist zwar stetigen Schwankungen unterworfen, landesweit und auch im Main-Tauber-Kreis war aber seit mehreren Jahren ein deutlicher und stetiger Anstieg der Geburtenzahlen zu verzeichnen. Dieser Trend soll sich laut der Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamts zukünftig nicht mehr in diesem Maße fortsetzen. Die Zahl der Kinder U3 hat 2020 erstmals leicht abgenommen. Entgegen der Vorausrechnung des Statistischen Landesamtes stieg die Zahl der Kinder im U3-Bereich im Main-Tauber-Kreis zum Stichtag 31.12.21 wieder leicht an. Ein starker Anstieg konnte jedoch nur in 4 der 18 Kommunen verzeichnet werden.

 

Im Kindergartenbereich (3 - 6-jährige Kinder) steigen die Kinderzahlen bis 2025 zunächst noch an. Im Schulalter kommen nun die geburtenstarken Jahrgänge der Vorjahre an, so dass die Kinderzahlen nach derzeitiger Bevölkerungsvorausschätzung ebenfalls bis 2030 noch ansteigen.

 

Insgesamt steigt die Nachfrage an Betreuungsangeboten in allen Altersgruppen durch die Eltern weiter an. Dieser Anstieg bezieht sich nicht nur auf den Platzbedarf als solches, sondern auch auf die Betreuungsumfänge. In einigen Gemeinden führt dies noch zu einem Mehrbedarf an Plätzen in der Kleinkindbetreuung und im Kindergarten. Realistisch ist derzeit von einer Betreuungsquote von deutlich über 40 % im Kleinkindbereich und nahezu 100 % im Kindergartenalter auszugehen, um den Bedarf zu decken.

 

Im Schulkindbereich führen die noch steigenden Kinderzahlen, aber auch der künftige Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 in Klasse 1 und ein dort folgender stufenweiser Anspruch auf Ganztagsbetreuung auch in den Klassen 2 - 4 in den Folgejahren, zu einem deutlichen Mehrbedarf an Plätzen. Der bisherige Orientierungsrahmen für eine Betreuungsquote im Schulkindbereich von über 55 % (der den neuen Rechtsanspruch noch nicht berücksichtigt) wird in der Hälfte der Kommunen des Landkreises unterschritten.

 

Die Verwaltung gibt in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses einen Überblick über den Ausbaustand zur:

  1. Kleinkindbetreuung / U3 (0 - 3 Jahre)
  2. Betreuung im Kindergartenalter / Ü3 (3 - 6 Jahre)
  3. Schulkindbetreuung (6 - 10 Jahre)

Die Gesamtschau erfolgt für den Main-Tauber-Kreis insgesamt, aber auch bezogen auf die jeweilige Situation in den Kommunen. Dabei wird sowohl die Entwicklung in den Kindertageseinrichtungen aber auch die Situation in der Kindertagespflege berücksichtigt.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Über die dargestellte Planungsverantwortung hinaus liegt die Leistungsverpflichtung zur Förderung der Kindertagesbetreuung ebenfalls beim Main-Tauber-Kreis. Das Jugendamt finanziert nach dem Bruttoprinzip die Tagespflegepersonen und erhebt im Nachgang einen Elternbeitrag. Die finanzielle Förderung von Kindern in Krippen, Kindergärten und Horteinrichtungen kommt zum Tragen, wenn die Familie den Elternbeitrag für die jeweilige Kindertageseinrichtung nicht aus eigenem Einkommen bestreiten kann.

 

Nachdem der Ausbau der Kindertagesbetreuung seit Mitte der 2000er Jahre zu einer kontinuierlichen Steigerung im Jugendhilfeetat des Landkreises führte, setzte im Haushaltsjahr 2020 eine gewisse Konsolidierung ein, die sich auch 2021 fortsetzte. Der geplante Brutto-Zuschussbetrag liegt gesamt für beide Betreuungsformen im Haushaltsjahr 2022 bei 1.467.000 Euro (2021: 1.464.000 Euro).

 

 

 

Verfasser/-in: Dr. Michael Lippert / Sabine Sandmaier

Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit / Jugendamt

Dezernatsleitung: Elisabeth Krug