Beschlussantrag:
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Tageselternvereins Main-Tauber-Kreis
e.V. über die Qualifizierung von Tagesmüttern und -vätern sowie die Gewinnung
von Vertretungspersonen in der Kindertagespflege zur Kenntnis und unterstützt
die weitere Kooperation des Main-Tauber-Kreises mit dem Tageselternverein.
1. Sachverhalt
Im Rahmen
der Förderung der Kindertagespflege kooperiert der Main-Tauber-Kreis schon seit
dem Jahr 2003 mit dem Tageselternverein Main-Tauber-Kreis e.V.. Neben der
Werbung, Gewinnung und Vermittlung von Tagespflegepersonen sowie der Beratung
und Begleitung der Tagesmütter und -väter und der Erziehungsberechtigten ist
der Tageselternverein auch mit der Qualifizierung neuer Tagespflegepersonen und der Schaffung von Betreuungs-möglichkeiten in Ausfallzeiten
der Tagespflegeperson
beauftragt.
Ziel ist es,
qualifizierte und ausreichende Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung zu
stellen, um dem gesetzlichen Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung in
der Kindertagespflege gerecht zu werden.
Der
Tageselternverein hat letztmalig in der Ausschusssitzung am 24.11.2020 über
seine Arbeit berichtet. Zu diesem Zeitpunkt bereits angekündigt war die
Neuausrichtung der Qualifizierung zukünftiger Tagespflegepersonen.
Die
Förderung durch das Land Baden-Württemberg setzt nach der nun gültigen „Verwaltungsvorschrift des Ministeriums
für Kultus, Jugend und Sport zur Kindertagespflege“ vom 06.04.2021 eine veränderte und vor allem
umfangreichere Qualifizierung der Tagespflegepersonen voraus. Nach zuvor 160 Unterrichtseinheiten
müssen Tagespflegepersonen nun 300 Unterrichtseinheiten absolvieren, um in der Kindertagespflege tätig zu sein.
Ziel ist es,
durch Vorbereitung, Qualifizierung und Fortbildung von Tagesmüttern und -vätern
die Kindertagespflege zu stärken und damit ein vielfältiges Betreuungsangebot
zu fördern, um die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit weiter zu
verbessern. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, das vorhandene Angebot an
Tagespflegestellen zu sichern und den qualitätsorientierten bedarfsgerechten
Ausbau von Betreuungsangeboten in der Kindertagespflege zu unterstützen.
Zur Vertretungsregelung für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege hat der Jugendhilfeausschuss am 06.10.2020 gesondert einen Beschluss gefasst und die Verwaltung beauftragt, in Kooperation mit dem Tageselternverein eine Vertretung in Form eines „Tandemmodells“ umzusetzen. Bei einem solchen Vertretungsmodell arbeiten an mehreren Standorten jeweils zwei Tagespflegepersonen in der Weise zusammen, dass sie einen „Freihalteplatz“ zur Verfügung stellen, der ausschließlich für den Vertretungsfall einer erkrankten Tagespflegeperson genutzt wird.
Der Tageselternverein hat in Absprache mit der Verwaltung verschiedenste Bemühungen unternommen, beiden Anforderungen gerecht zu werden. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie haben die Umsetzung dieser Vorhaben einerseits erschwert. So konnten Qualifizierungseinheiten lange Zeit nur digital stattfinden und stellvertretende Betreuungen hätten gerade die Anzahl von Sozialkontakten erhöht, was es aus Infektionsschutzgründen zu vermeiden galt. Auf der anderen Seite hat die Pandemie den hohen Betreuungsbedarf für Kinder besonders deutlich gemacht.
Der Tageselternverein berichtet in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses über den aktuellen Umsetzungsstand der (neuen) Qualifizierung von Tagespflegepersonen und die aktuellen Bemühungen zur Umsetzung der Vertretungsregelung.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Zur
Sicherstellung der Qualifizierung von Tagespflegepersonen erzielte der
Main-Tauber-Kreis im Jahr 2021 eine Förderung in Höhe von 28.223 Euro aus
Landesmitteln nach der „Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus,
Jugend und Sport zur Kindertagespflege“. Zuzüglich der Komplementärmittel des
Main-Tauber-Kreises in gleicher Höhe erhielt der Tageselternverein somit eine Brutto-Gesamtförderung in
Höhe von 56.446 Euro für die Aufgabe der Qualifizierung.
Zur
Finanzierung der Vertretung in der Kindertagespflege wurde eine monatliche Freihaltepauschale für die
betreffende Tagespflegeperson in Höhe von 419,25 Euro festgelegt (derzeitiger Stundensatz von 6,50
Euro x 15 Std. x 4,3 Wochen). Zusätzlich zu finanzieren ist der konkrete Betreuungsaufwand im Falle
der Inanspruchnahme.
Verfasser/-in: Martin Frankenstein
Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit / Jugendamt
Dezernatsleitung: Elisabeth Krug
Anlage: 1