Betreff
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen im Budget des Straßenbauamtes 2022 für die Einrichtung einer Rufbereitschaft in den Straßenmeistereien
Vorlage
V-KT/458/2022
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

1.    Die überplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von ca. 130.000 Euro (brutto) und die überplanmäßigen Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von ca. 140.000 Euro (brutto) für die Einrichtung einer Rufbereitschaft in den Straßenmeistereien werden genehmigt.

 

2.    Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden in voller Höhe durch die Zuweisungen des Bundes und des Landes gedeckt.

 

1. Sachverhalt

Über die Einrichtung einer Rufbereitschaft in den Straßenmeistereien wurde der Landkreis erstmalig mit Schreiben vom 23.12.2021 vom Ministerium für Verkehr unterrichtet. Mit Schreiben vom 27.01.2022 wurde auch die Einführung einer Rufbereitschaft für sämtliche Kreisstraßen den Landkreisen empfohlen. Die Einrichtung einer solchen Rufbereitschaft sollte dann bis zum 01.06.2022 erfolgen.

 

Die Rufbereitschaft dient dazu, dass bei Unfällen – unabhängig vom Zeitpunkt des Schadensereignisses und der Zuständigkeit weiterer Behörden – die Verkehrssicherungs-pflicht vom Straßenbaulastträger wahrgenommen wird. Aus Gründen der Verkehrssicherungs-pflicht und des gesamtgesellschaftlichen Interesses an einer möglichst schnellen Freigabe der Unfallstellen für den Verkehr durch den Straßenbaulastträger, ist die Einrichtung einer ganzjährigen Rufbereitschaft unerlässlich.

 

Der Main-Tauber-Kreis hat die Rufbereitschaft in der Form umgesetzt, dass pro Straßenmeisterei sich zwei Straßenwärter eine Woche lang in Bereitschaft befinden. Zusätzlich steht ein Straßenmeister für den ganzen Landkreis als weiterer Ansprechpartner (bei größeren Schadensereignissen) zur Verfügung. Um schnell reagieren zu können, war die Anschaffung von drei Einsatzfahrzeugen (je Straßenmeisterei ein Einsatzfahrzeug), dringend erforderlich, die während der Rufbereitschaft mit nach Hause genommen werden. Die Anschaffungskosten dafür werden vollumfänglich durch die Zuweisungen von Bund und Land gedeckt.

 

Aufgrund der späten Meldung durch das Land war es nicht möglich, im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 sowohl die Kosten als auch die Zuweisungen zu berücksichtigen und entsprechende Haushaltsansätze zu veranschlagen.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Durch die Einrichtung einer Rufbereitschaft in den Straßenmeistereien zum 01.06.2022 fallen sowohl im Ergebnishaushalt als auch im Finanzhaushalt Kosten an, die in der Haushaltsplanung 2022 nicht berücksichtigt werden konnten. Dies gilt ebenfalls für die Zuweisungen des Bundes und Landes.

Die Kosten des Gemeinschaftsaufwands sollen anhand einer Kalkulation des Ministeriums für Verkehr auf Bund (25,80 %), Land (37,80 %) und Kreis (36,40 %) aufgeteilt werden. Der Einsatzfall wird dem jeweiligen Baulastträger zugeordnet.

 

Personal-, Material- und Sachkosten

Im Ergebnishaushalt wurden nachstehende neue Kostenstellen eingerichtet:

-       53101010 Rufbereitschaft Straßenmeisterei MGH

-       53201010 Rufbereitschaft Straßenmeisterei TBB

-       53301010 Rufbereitschaft Straßenmeisterei WTH

Auf diesen Kostenstellen werden anfallende Personal-, Material- und Sachkosten (u. a. Schilder, Pfosten, Handy, Diesel) verbucht werden. Die Höhe der Aufwendungen wird für das restliche Jahr 2022 (01. Juni - 31. Dezember) bei ca. 130.000 Euro (brutto) liegen. Zur Gegenfinanzierung stehen jedoch ausreichend Gelder vom Bund und Land zur Verfügung, sodass eine finanzielle Belastung des Landkreises für das Jahr 2022 nicht zu erwarten ist. Die Aufwendungen werden im Teilhaushalt 5, Produktgruppe 5420, unter den neuen Kostenstellen 53101010-53301010 „Rufbereitschaft Straßenmeistereien“ verbucht. Die Zuweisungen des Bundes werden auf das Sachkonto 31400000 „Zuweis. lfd. Zwecke Bund“ und die Zuweisungen des Landes auf das Sachkonto 31410000 „Zuweis. lfd Zwecke Land“ vereinnahmt.

 

Finanzierung der Einsatzfahrzeuge

Im Finanzhaushalt fallen dieses Jahr noch Kosten für die Anschaffung von insgesamt drei gebrauchten Einsatzfahrzeugen i.H.v. ca. 140.000 Euro (brutto) an. Diese werden auf den
I-Auftrag I54905200100 „Erwerb v. bewegl. AV Straßenmeistereien“ mit der Kostenart 78312000 gebucht. Für die Finanzierung der Einsatzfahrzeuge werden die Zuwendungen des Bundes und Landes herangezogen, sodass für den Landkreis keine zusätzlichen Kosten anfallen. Die Einzahlungen werden auf dem I-Auftrag I54905200500 „Zuschuss Bundesanteil bewegl. AV“ und I54905200501 „Zuschuss Landesanteil bewegl. AV“ gebucht.

 

Im Jahr 2022 wurde bereits vom Bund eine Zuweisung i.H.v. 47.211 Euro und vom Land eine Zuweisung i.H.v. 69.169 Euro geleistet. Diese Zuweisungen werden in gleicher Höhe für das laufende Jahr erneut erwartet, sodass im Jahr 2022 eine Gesamtzuweisung i.H.v. 232.760 Euro zu verzeichnen ist. Hinzu kommt noch eine einmalige Zuwendung des Bundes für die Finanzierung von Fahrzeugen in Höhe von 42.570 Euro. Diese wurde bereits vom Landkreis vereinnahmt.

 

Den geschätzten Gesamtkosten (Ergebnis- und Finanzhaushalt) in Höhe von ca. 270.000 Euro (brutto) stehen damit Zuweisungen des Bundes und Landes von insgesamt 275.330 Euro gegenüber.

 

Da die Rufbereitschaft zwingend zum 01.06.2022 eingerichtet werden musste, bestand ein dringendes Bedürfnis zur sofortigen Umsetzung. Die Deckung der hierfür entstehenden Ausgaben ist durch Zuweisungen vom Bund und Land gewährleistet. 158.950 Euro sind beim Landkreis bereits eingegangen.

 

Für das Jahr 2023 wird ein Haushaltsansatz von ca. 70.000 Euro im Ergebnishaushalt (Kreisanteil) eingeplant. Für die Rufbereitschaft werden im Finanzhaushalt für das Jahr 2023 keine Auszahlungen erwartet.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

 

Verfasser/-in: Christin Bödigheimer

Bereich/Amt: Straßenbauamt

Dezernatsleitung: Werner Rüger