Beschlussantrag:
1. Den positiven Ausgang des Bewerbungsverfahrens zugrunde gelegt, nimmt der Main-Tauber-Kreis mit den Gebietskulissen „Hohenlohe-Tauber“ und „Badisch-Franken“ im Förderzeitraum 2023 bis mindestens 2027 (nach der „n+2“-Regel bis 2029) am EU-Förderprogramm LEADER teil. Der Übernahme der jeweils anfallenden Kosten im Rahmen der Kofinanzierung im Förderzeitraum 2023 bis mindestens 2027 (nach „n+2“ bis 2029) wird zugestimmt.
2. Der Landkreis übernimmt die anteiligen Kosten für den Betrieb des Regionalmanagements (Personalkosten, Sachkosten und Sensibilisierungskosten) im Förderzeitraum von 2023 - 2029 und erklärt sich bereit, die Vorfinanzierung der EU-Fördermittel zu übernehmen. Für die Laufzeit dieser 7 Jahre belaufen sich die anteiligen Kosten der beiden Gebietskulissen voraussichtlich auf:
· Hohenlohe-Tauber: 8.999,80 Euro p. a. (brutto)
· Badisch-Franken: 16.415,20 Euro p. a. (brutto).
3. Zudem übernimmt der Landkreis die Kosten für den Kofinanzierungsbeitrag des Regionalbudgets für die Laufzeit von maximal 7 Jahren. Diese belaufen sich für die beiden Gebietskulissen voraussichtlich anteilig auf:
· Hohenlohe-Tauber: 5.294,00 Euro p. a. (brutto)
· Badisch-Franken: 9.640,00 Euro p. a. (brutto).
4. Der auf den Landkreis entfallende Anteil (40.349,00 Euro brutto, p.a.) wird im Ergebnishaushalt, Teilhaushalt 5, Wirtschaftsförderung, Produkt 571001, Sachkonto 43150510, etatisiert.
1. Sachverhalt
1.1 LEADER
LEADER ist
ein Förderprogramm der Europäischen Union und des Landes Baden-Württemberg für
den ländlichen Raum. Ziel ist es, die ländlichen Regionen sozial, kulturell und
wirtschaftlich zu stärken. LEADER wird in Baden-Württemberg in kleineren,
abgegrenzten Gebieten des ländlichen Raums durchgeführt, die unter
geographischen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten eine Einheit
bilden. Eben diese Einheiten können auch über Landkreisgrenzen hinaus angelegt
sein. Die jeweils örtliche LEADER-Aktionsgruppe entscheidet über die zu
fördernden Projekte.
Das
Förderprogramm LEADER legt einen besonderen Fokus auf folgende Bereiche:
·
Dorferneuerung
und – entwicklung
·
Dienstleistungen
zur Grundversorgung
·
Förderung
des Tourismus
·
Gründung
und Entwicklung von Unternehmen
·
Gemeinwohlorientierte
Projekte ohne Beihilferelevanz
·
Investitionen
für Arten- und Biotopschutz, Naturschutz und Landschaftspflege
·
Dienstleistungen
für Naturschutz und Landschaftspflege.
Für den
Zeitraum 2023 bis 2027 (nach der „n+2“-Regel bis 2029) bewerben sich die
Regionen Hohenlohe-Tauber und Badisch-Franken erneut als LEADER-Aktionsgebiete:
·
Die Gebietskulisse
Hohenlohe-Tauber war und ist bereits in der Förderperiode 2014 bis 2020
sowie im Übergangszeitraum 2021 bis 2022 LEADER-Region. Die neue Bewerberregion
besteht aus 28 Kommunen, die in den Landkreisen Schwäbisch Hall,
Main-Tauber-Kreis und Hohenlohekreis verortet sind.
Aus dem Main-Tauber-Kreis
sind sechs Kommunen beteiligt:
o
Assamstadt
o
Bad
Mergentheim (ohne Kernstadt)
o
Boxberg
o
Igersheim
o
Niederstetten
o
Weikersheim.
·
Die Gebietskulisse
Badisch-Franken war bzw. ist bereits in der Förderperiode 2014 bis 2020
sowie im Übergangszeitraum 2021 bis 2022 LEADER-Region. Die Bewerberregion
besteht weiterhin aus 22 Kommunen der Landkreise Neckar-Odenwald-Kreis und
Main-Tauber-Kreis.
Aus dem Main-Tauber-Kreis
sind elf Kommunen beteiligt:
o
Ahorn
o
Freudenberg
am Main
o
Großrinderfeld
o
Grünsfeld
o
Königheim
o
Külsheim
o
Lauda-Königshofen
o
Tauberbischofsheim
o
Werbach
o
Wertheim
(nur Ortschaften)
o
Wittighausen.
Im Rahmen
der Neubewerbung ist die Erstellung eines „Regionalen Entwicklungskonzeptes“
obligatorisch. Die Abgabefrist hierfür endet am 22. Juli 2022. Das Ministerium
für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg wird
voraussichtlich im September/Oktober bekanntgeben, welche Bewerberregionen zum Zuge
kommen.
Die genaue
Fördermittelhöhe pro Gebietskulisse steht aktuell noch nicht fest. Das Land
rechnet im Zeitraum 2023 bis 2029 pro Region mit EU-Mitteln i.H.v. rund 2,55
Mio. Euro und mit nationalen öffentlichen Mitteln i.H.v. rund 1,7 Mio. Euro.
LEADER soll
durch die bereits bestehenden, eingetragenen Vereine umgesetzt werden.
·
In der Gebietskulisse
Hohenlohe-Tauber besteht bereits der Verein „Regionalentwicklung
Hohenlohe-Tauber“ mit einer Geschäftsstelle in Mulfingen-Buchenbach
(LEADER-Regionalmanagement).
·
Gleiches gilt für die
Gebietskulisse Badisch-Franken. Hier besteht bereits der Verein
„Regionalentwicklung Badisch-Franken“ mit einer Geschäftsstelle in Walldürn
(LEADER-Regionalmanagement).
1.2 Regionalbudget
Bislang ist
nicht abschließend geklärt, ob den LEADER-Regionen auch in den kommenden Jahren
ein Regionalbudget aus der GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und
Küstenschutz des Bundes und der Länder) zur Verfügung stehen wird.
Bei dem
Regionalbudget handelt es sich um ein Förderprogramm mit stark vereinfachten
Fördervoraussetzungen, das die Dorfentwicklung sowie die Sicherstellung von
Basisdienstleistungen zum Ziel hat. Die Entscheidung, welche Projekte gefördert
werden, trifft der LEADER-Auswahlausschuss.
In der
aktuellen Förderperiode werden mit dem Regionalbudget Kleinprojekte mit
förderfähigen Gesamtkosten von bis zu 20.000 Euro netto gefördert. Der
Fördersatz beträgt 80 % der Nettokosten.
Insgesamt
beträgt das Mittelvolumen jährlich pro LEADER-Kulisse 200.000 Euro. Hiervon
werden 180.000 Euro vom Land Baden-Württemberg und 20.000 Euro von den
beteiligten Landkreisen und Kommunen getragen.
Sofern das
Regionalbudget ab 2023 in gleicher Höhe zur Verfügung steht, ist mit einem
jährlichen Kofinanzierungsbeitrag in Höhe von:
·
5.294,00 Euro für die Region
„Hohenlohe-Tauber“ (26,47%)
·
9.640,00 Euro für die Region „Badisch-Franken“
(48,20%)
14.934,00 Euro (brutto)
zu rechnen.
Die
Erläuterungen zum Regionalbudget dienen der Vollständigkeit. Sie haben keinen
Einfluss auf die Personal- und Sachkostenstruktur des Regionalmanagements. Aus
diesem Grund bleibt das Regionalbudget in den folgenden Berechnungen
unberücksichtigt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die
Netto-Personalkosten der LEADER Geschäftsstellen (Regionalmanagements) werden
zu je 60% aus EU-Fördermitteln (max. 102.000,00 Euro pro Jahr und Region)
finanziert. Die erforderliche Kofinanzierung wird auf Basis der Einwohnerzahlen
auf die beteiligten Landkreise und Städte/Gemeinden umgelegt.
So leben
36.464 der 137.749 Einwohner der Region Hohenlohe-Tauber im Main-Tauber-Kreis
(26,47%). Der auf dieser Basis errechnete Anteil an der Kofinanzierung wird zu
gleichen Teilen vom Landkreis und den zugehörigen Städten und Gemeinden
getragen.
In der
Region Badisch-Franken leben 64.567 der 133.970 Einwohner im Main-Tauber-Kreis
(48,20%). Der auf dieser Basis errechnete Anteil an der Kofinanzierung wird zu
gleichen Teilen vom Landkreis und den zugehörigen Städten und Gemeinden
getragen.
Die
voraussichtlichen Betriebskosten der beiden LEADER Geschäftsstellen lassen sich
derzeit nur grob abschätzen. Zu berücksichtigen ist ferner, dass die
Mehrwertsteuer voraussichtlich nicht förderfähig sein wird.
Nachfolgende Tabelle stellt zwei grobe Szenarien mit Blick auf die
möglichen Kosten des Regionalmanagements je Region dar. Szenario 1 geht von
jährlichen Gesamtkosten i.H.v. 170.000 Euro und einem gemeinsamen
Kofinanzierungssatz der beteiligten Landkreise und Gemeinden aus. Szenario 1
basiert auf 2 VZÄ für die personelle Besetzung des Regionalmanagements beider
Förderkulissen. Bei Szenario 2 fallen die Personalkosten höher aus (z.B.
abweichende Entgeltgruppen, anfallende Mehrwertsteuer).
LEADER Hohenlohe-Tauber: Gesamtkosten
Regionalmanagement 2023 – 2029 (7 Jahre)
Kosten- und Förderanteile |
Szenario 1 |
Szenario 2 |
Kosten Geschäftsstelle (Regionalmanagement) Personalkosten,
Sachkosten und Sensibilisierungskosten (Öffentlichkeitsarbeit) |
1.190.000,00 Euro = 170.000,00 Euro p. a. |
1.400.000,00 Euro |
Voraussichtliche
EU-Förderung |
714.000,00 Euro = 102.000,00 Euro p. a. |
714.000,00 Euro |
Voraussichtlicher Anteil
Region |
476.000,00 Euro = 68.000,00
Euro p. a. |
686.000,00 Euro |
Davon Anteil Main-Tauber-Kreis
26,47% (Landkreis und Kommunen) |
125.997,20
Euro = 17.999,60
Euro p. a. |
181.584,20
Euro |
Davon Anteil
Main-Tauber-Kreis (nur Landkreis) |
62.998,60 Euro (2023 - 2029) = 8.999,80 Euro p. a. |
90.792,10 Euro (2023 - 2029) |
LEADER
Badisch-Franken: Gesamtkosten Regionalmanagement 2023 – 2029 (7 Jahre)
Kosten- und Förderanteile |
Szenario 1 |
Szenario 2 |
Kosten Geschäftsstelle (Regionalmanagement) Personalkosten,
Sachkosten und Sensibilisierungskosten (Öffentlichkeitsarbeit) |
1.190.000,00 Euro = 170.000,00 Euro p. a. |
1.400.000,00 Euro |
Voraussichtliche
EU-Förderung |
714.000,00 Euro = 102.000,00 Euro p.
a. |
714.000,00 Euro |
Voraussichtlicher Anteil
Region |
476.000,00 Euro = 68.000,00
Euro p. a. |
686.000,00 Euro |
Davon Anteil
Main-Tauber-Kreis 48,28 % (Landkreis und Kommunen) |
229.812,80
Euro = 32.830,40
Euro p. a. |
331.200,80 Euro |
Davon Anteil
Main-Tauber-Kreis (nur Landkreis) |
114.906,40 Euro = 16.415,20 Euro p. a. |
165.600,40 Euro |
Zusätzlich zu den Kofinanzierungsbeiträgen ist eine Übernahme der
Vorfinanzierung der EU-Fördermittel für die Kosten des Regionalmanagements
durch die beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften vorgesehen.
Der auf den Landkreis entfallende Anteil (14.934,00 Euro + 8.999,80 Euro + 16.415,20 Euro = 40.349,00 Euro) wird in den einzelnen Haushaltsjahren im Ergebnishaushalt, Teilhaushalt 5, Wirtschaftsförderung, Produkt 571001, Sachkonto 43150510, etatisiert.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
keine |
negativ |
Bei
positiven und negativen Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den
Klimaschutz:
Treibhausgas(THG)-Ausstoß in CO2-eq |
|||
Erhebliche Reduktion |
Geringfügige Reduktion |
Geringfügige Erhöhung |
Erhebliche Erhöhung |
Verfasser/-in: Katharina Soff
Bereich/Amt: Amt für Wirtschaftsförderung, Energie und Tourismus
Dezernatsleitung: Ursula Mühleck