Betreff
Bewerbung der Regionen Hohenlohe-Tauber und Badisch-Franken für das EU-Förderprogramm LEADER 2023-2027 – Übernahme des Finanzierungsanteils
Vorlage
V-KT/459/2022
Art
Sitzungsvorlage V

Beschlussantrag:

 

1.    Den positiven Ausgang des Bewerbungsverfahrens zugrunde gelegt, nimmt der Main-Tauber-Kreis mit den Gebietskulissen „Hohenlohe-Tauber“ und „Badisch-Franken“ im Förderzeitraum 2023 bis mindestens 2027 (nach der „n+2“-Regel bis 2029) am EU-Förderprogramm LEADER teil. Der Übernahme der jeweils anfallenden Kosten im Rahmen der Kofinanzierung im Förderzeitraum 2023 bis mindestens 2027 (nach „n+2“ bis 2029) wird zugestimmt.

 

2.    Der Landkreis übernimmt die anteiligen Kosten für den Betrieb des Regionalmanagements (Personalkosten, Sachkosten und Sensibilisierungskosten) im Förderzeitraum von 2023 - 2029 und erklärt sich bereit, die Vorfinanzierung der EU-Fördermittel zu übernehmen. Für die Laufzeit dieser 7 Jahre belaufen sich die anteiligen Kosten der beiden Gebietskulissen voraussichtlich auf:

·         Hohenlohe-Tauber:     8.999,80 Euro p. a. (brutto)

·         Badisch-Franken:      16.415,20 Euro p. a. (brutto).

 

 

 

3.    Zudem übernimmt der Landkreis die Kosten für den Kofinanzierungsbeitrag des Regionalbudgets für die Laufzeit von maximal 7 Jahren. Diese belaufen sich für die beiden Gebietskulissen voraussichtlich anteilig auf:

·         Hohenlohe-Tauber:   5.294,00 Euro p. a. (brutto)

·         Badisch-Franken:      9.640,00 Euro p. a. (brutto).

 

4.    Der auf den Landkreis entfallende Anteil (40.349,00 Euro brutto, p.a.) wird im Ergebnishaushalt, Teilhaushalt 5, Wirtschaftsförderung, Produkt 571001, Sachkonto 43150510, etatisiert.

 

1. Sachverhalt

1.1       LEADER

LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union und des Landes Baden-Württemberg für den ländlichen Raum. Ziel ist es, die ländlichen Regionen sozial, kulturell und wirtschaftlich zu stärken. LEADER wird in Baden-Württemberg in kleineren, abgegrenzten Gebieten des ländlichen Raums durchgeführt, die unter geographischen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten eine Einheit bilden. Eben diese Einheiten können auch über Landkreisgrenzen hinaus angelegt sein. Die jeweils örtliche LEADER-Aktionsgruppe entscheidet über die zu fördernden Projekte.

 

Das Förderprogramm LEADER legt einen besonderen Fokus auf folgende Bereiche:

·         Dorferneuerung und – entwicklung

·         Dienstleistungen zur Grundversorgung

·         Förderung des Tourismus

·         Gründung und Entwicklung von Unternehmen

·         Gemeinwohlorientierte Projekte ohne Beihilferelevanz

·         Investitionen für Arten- und Biotopschutz, Naturschutz und Landschaftspflege

·         Dienstleistungen für Naturschutz und Landschaftspflege.

 

Für den Zeitraum 2023 bis 2027 (nach der „n+2“-Regel bis 2029) bewerben sich die Regionen Hohenlohe-Tauber und Badisch-Franken erneut als LEADER-Aktionsgebiete:

 

·         Die Gebietskulisse Hohenlohe-Tauber war und ist bereits in der Förderperiode 2014 bis 2020 sowie im Übergangszeitraum 2021 bis 2022 LEADER-Region. Die neue Bewerberregion besteht aus 28 Kommunen, die in den Landkreisen Schwäbisch Hall, Main-Tauber-Kreis und Hohenlohekreis verortet sind.

 

Aus dem Main-Tauber-Kreis sind sechs Kommunen beteiligt:

o   Assamstadt

o   Bad Mergentheim (ohne Kernstadt)

o   Boxberg

o   Igersheim

o   Niederstetten

o   Weikersheim.

 

·         Die Gebietskulisse Badisch-Franken war bzw. ist bereits in der Förderperiode 2014 bis 2020 sowie im Übergangszeitraum 2021 bis 2022 LEADER-Region. Die Bewerberregion besteht weiterhin aus 22 Kommunen der Landkreise Neckar-Odenwald-Kreis und Main-Tauber-Kreis.

 

Aus dem Main-Tauber-Kreis sind elf Kommunen beteiligt:

o   Ahorn

o   Freudenberg am Main

o   Großrinderfeld

o   Grünsfeld

o   Königheim

o   Külsheim

o   Lauda-Königshofen

o   Tauberbischofsheim

o   Werbach

o   Wertheim (nur Ortschaften)

o   Wittighausen.

 

Im Rahmen der Neubewerbung ist die Erstellung eines „Regionalen Entwicklungskonzeptes“ obligatorisch. Die Abgabefrist hierfür endet am 22. Juli 2022. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg wird voraussichtlich im September/Oktober bekanntgeben, welche Bewerberregionen zum Zuge kommen.

 

Die genaue Fördermittelhöhe pro Gebietskulisse steht aktuell noch nicht fest. Das Land rechnet im Zeitraum 2023 bis 2029 pro Region mit EU-Mitteln i.H.v. rund 2,55 Mio. Euro und mit nationalen öffentlichen Mitteln i.H.v. rund 1,7 Mio. Euro.

 

LEADER soll durch die bereits bestehenden, eingetragenen Vereine umgesetzt werden.

 

·         In der Gebietskulisse Hohenlohe-Tauber besteht bereits der Verein „Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber“ mit einer Geschäftsstelle in Mulfingen-Buchenbach (LEADER-Regionalmanagement).

 

·         Gleiches gilt für die Gebietskulisse Badisch-Franken. Hier besteht bereits der Verein „Regionalentwicklung Badisch-Franken“ mit einer Geschäftsstelle in Walldürn (LEADER-Regionalmanagement).

 

 

1.2       Regionalbudget

Bislang ist nicht abschließend geklärt, ob den LEADER-Regionen auch in den kommenden Jahren ein Regionalbudget aus der GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz des Bundes und der Länder) zur Verfügung stehen wird.

 

Bei dem Regionalbudget handelt es sich um ein Förderprogramm mit stark vereinfachten Fördervoraussetzungen, das die Dorfentwicklung sowie die Sicherstellung von Basisdienstleistungen zum Ziel hat. Die Entscheidung, welche Projekte gefördert werden, trifft der LEADER-Auswahlausschuss.

 

In der aktuellen Förderperiode werden mit dem Regionalbudget Kleinprojekte mit förderfähigen Gesamtkosten von bis zu 20.000 Euro netto gefördert. Der Fördersatz beträgt 80 % der Nettokosten.

 

Insgesamt beträgt das Mittelvolumen jährlich pro LEADER-Kulisse 200.000 Euro. Hiervon werden 180.000 Euro vom Land Baden-Württemberg und 20.000 Euro von den beteiligten Landkreisen und Kommunen getragen.

 

Sofern das Regionalbudget ab 2023 in gleicher Höhe zur Verfügung steht, ist mit einem jährlichen Kofinanzierungsbeitrag in Höhe von:

 

·         5.294,00 Euro für die Region „Hohenlohe-Tauber“ (26,47%)

·         9.640,00 Euro für die Region „Badisch-Franken“ (48,20%)

 

    14.934,00 Euro (brutto)

 

zu rechnen.

 

Die Erläuterungen zum Regionalbudget dienen der Vollständigkeit. Sie haben keinen Einfluss auf die Personal- und Sachkostenstruktur des Regionalmanagements. Aus diesem Grund bleibt das Regionalbudget in den folgenden Berechnungen unberücksichtigt.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Netto-Personalkosten der LEADER Geschäftsstellen (Regionalmanagements) werden zu je 60% aus EU-Fördermitteln (max. 102.000,00 Euro pro Jahr und Region) finanziert. Die erforderliche Kofinanzierung wird auf Basis der Einwohnerzahlen auf die beteiligten Landkreise und Städte/Gemeinden umgelegt.

 

So leben 36.464 der 137.749 Einwohner der Region Hohenlohe-Tauber im Main-Tauber-Kreis (26,47%). Der auf dieser Basis errechnete Anteil an der Kofinanzierung wird zu gleichen Teilen vom Landkreis und den zugehörigen Städten und Gemeinden getragen.

 

In der Region Badisch-Franken leben 64.567 der 133.970 Einwohner im Main-Tauber-Kreis (48,20%). Der auf dieser Basis errechnete Anteil an der Kofinanzierung wird zu gleichen Teilen vom Landkreis und den zugehörigen Städten und Gemeinden getragen.

 

Die voraussichtlichen Betriebskosten der beiden LEADER Geschäftsstellen lassen sich derzeit nur grob abschätzen. Zu berücksichtigen ist ferner, dass die Mehrwertsteuer voraussichtlich nicht förderfähig sein wird.

 

Nachfolgende Tabelle stellt zwei grobe Szenarien mit Blick auf die möglichen Kosten des Regionalmanagements je Region dar. Szenario 1 geht von jährlichen Gesamtkosten i.H.v. 170.000 Euro und einem gemeinsamen Kofinanzierungssatz der beteiligten Landkreise und Gemeinden aus. Szenario 1 basiert auf 2 VZÄ für die personelle Besetzung des Regionalmanagements beider Förderkulissen. Bei Szenario 2 fallen die Personalkosten höher aus (z.B. abweichende Entgeltgruppen, anfallende Mehrwertsteuer).

 

LEADER Hohenlohe-Tauber: Gesamtkosten Regionalmanagement 2023 – 2029 (7 Jahre)

Kosten- und Förderanteile

Szenario 1

Szenario 2

Kosten Geschäftsstelle

(Regionalmanagement)

Personalkosten, Sachkosten und Sensibilisierungskosten (Öffentlichkeitsarbeit)

1.190.000,00 Euro

= 170.000,00 Euro p. a.

1.400.000,00 Euro

Voraussichtliche EU-Förderung

   714.000,00 Euro

= 102.000,00 Euro p. a.

 

   714.000,00 Euro


 

Voraussichtlicher Anteil Region

   476.000,00 Euro

=   68.000,00 Euro p. a.

 

   686.000,00 Euro

Davon Anteil Main-Tauber-Kreis 26,47% (Landkreis und Kommunen)

   125.997,20 Euro

=   17.999,60 Euro p. a.

   181.584,20 Euro

 

Davon Anteil Main-Tauber-Kreis (nur Landkreis)

     62.998,60 Euro

(2023 - 2029)

=     8.999,80 Euro p. a.

     90.792,10 Euro

(2023 - 2029)

 

 

LEADER Badisch-Franken: Gesamtkosten Regionalmanagement 2023 – 2029 (7 Jahre)

 

Kosten- und Förderanteile

Szenario 1

Szenario 2

Kosten Geschäftsstelle

(Regionalmanagement)

Personalkosten, Sachkosten und Sensibilisierungskosten (Öffentlichkeitsarbeit)

1.190.000,00 Euro

= 170.000,00 Euro p. a.

1.400.000,00 Euro

Voraussichtliche EU-Förderung

   714.000,00 Euro

= 102.000,00 Euro p. a. 

 

   714.000,00 Euro

Voraussichtlicher Anteil Region

   476.000,00 Euro

=   68.000,00 Euro p. a.

 

   686.000,00 Euro

Davon Anteil Main-Tauber-Kreis 48,28 % (Landkreis und Kommunen)

   229.812,80 Euro

=   32.830,40 Euro p. a.

   331.200,80 Euro

Davon Anteil Main-Tauber-Kreis (nur Landkreis)

   114.906,40 Euro

=   16.415,20 Euro p. a.

   165.600,40 Euro

 

Zusätzlich zu den Kofinanzierungsbeiträgen ist eine Übernahme der Vorfinanzierung der EU-Fördermittel für die Kosten des Regionalmanagements durch die beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften vorgesehen.

 

Der auf den Landkreis entfallende Anteil (14.934,00 Euro + 8.999,80 Euro + 16.415,20 Euro = 40.349,00 Euro) wird in den einzelnen Haushaltsjahren im Ergebnishaushalt, Teilhaushalt 5, Wirtschaftsförderung, Produkt 571001, Sachkonto 43150510, etatisiert.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

Bei positiven und negativen Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den Klimaschutz:

Treibhausgas(THG)-Ausstoß in CO2-eq

Erhebliche Reduktion

Geringfügige Reduktion

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche

Erhöhung

 

 

 

Verfasser/-in: Katharina Soff

Bereich/Amt: Amt für Wirtschaftsförderung, Energie und Tourismus

Dezernatsleitung: Ursula Mühleck