Betreff
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen im Bereich Ausländerwesen 2022
Vorlage
V-KT/462/2022
Aktenzeichen
103
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

1.    Die überplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnishaushalt für den Bereich Ausländerbehörde in Höhe von 40.000,00 Euro werden genehmigt.

 

2.    Die überplanmäßigen Auszahlungen im Finanzhaushalt für die Anschaffung einer zweiten PIK-Station in Höhe von 12.575,28 Euro werden genehmigt.

 

1. Sachverhalt

Zu Ziffer 1:

Insbesondere infolge des Krieges in der Ukraine war der Zustrom von geflüchteten Menschen aus der Ukraine im Main-Tauber-Kreis in den vergangenen Monaten groß. Nach aktuellem Stand sind bereits 701 Personen in den Zuständigkeitsbereich des Landratsamts Main-Tauber-Kreis eingereist und haben einen Antrag auf Ausstellung eines Aufenthaltstitels gestellt. Die Großen Kreisstädte Bad Mergentheim und Wertheim verfügen über eine eigene ausländerrechtliche Zuständigkeit.

 

Den Antragstellern wurden zunächst Fiktionsbescheinigungen nach § 81 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz ausgestellt. Für die Ausstellung der Fiktionsbescheinigungen sind der Ausländerbehörde bereits Kosten i.H.v. 5.909,43 Euro (brutto) entstanden. Die Kosten belaufen sich auf 8,43 Euro pro Bescheinigung. In einem zweiten Schritt sind die endgültigen Aufenthaltstitel auszustellen. Mit der Ausstellung der Aufenthaltstitel wird in den nächsten Wochen begonnen. Die Kosten belaufen sich pro Aufenthaltstitel auf 24,10 Euro. Diese Kosten hat die Ausländerbehörde zu tragen. Dasselbe gilt für die Kosten für Reiseausweise für Ausländer mit 36,69 Euro pro Ausweis. Insgesamt werden der Ausländerbehörde Mehrkosten in Höhe von ca. 20.000,00 Euro (brutto) entstehen.

 

Für den weiteren regulären Betrieb der Ausländerbehörde wurden bereits bis zur KW 18 dieses Jahres ca. 25.000,00 Euro des Gesamtansatzes von 45.700,00 Euro benötigt. In diesem Kontext ist zu berücksichtigen, dass neben geflüchteten Menschen aus der Ukraine auch geflüchtete Menschen aus anderen Ländern in den Landkreis kommen. Rechnet man dies auf die noch verbleibenden Wochen im Jahr 2022 hoch, so benötigt die Ausländerbehörde noch ca. 47.000,00 Euro. Bei einem aktuell noch vorhandenen Budget von ca. 20.000,00 Euro, ergibt sich somit ein errechnetes Defizit von ca. 27.000,00 Euro. Aufgrund des aktuell nur sehr schwer einschätzbaren Zustroms von geflüchteten Menschen ist zudem noch ein Puffer in Höhe von 13.000,00 Euro vorgesehen.

 

Die Ausländerbehörde benötigt somit perspektivisch 60.000,00 Euro, die sich aus den Mehrkosten wegen des Ukrainekriegs (20.000,00 Euro), aus dem errechneten Defizit für den regulären Betrieb (27.000,00 Euro) und dem Puffer (13.000,00 Euro) ergeben. Von diesen 60.000,00 Euro können 20.000,00 Euro durch das Rechts- und Ordnungsamt - Sachgebiet zentrale Bußgeldstelle gedeckt werden. Daher werden noch 40.000,00 Euro benötigt.

 

Die Ausstellung der Aufenthaltstitel ist gesetzliche Pflichtaufgabe der Ausländerbehörde. Die überplanmäßige Aufwendung ist somit dringend erforderlich und unaufschiebbar, um einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb in der Ausländerbehörde sicherzustellen.

 

Zu Ziffer 2:

Die erkennungsdienstliche Behandlung der geflüchteten Menschen aus der Ukraine erfolgt regelmäßig durch die unteren Ausländerbehörden mittels sog. Personalisierungs-infrastrukturkomponenten („PIK-Station“). Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis verfügte zu Beginn des Ukraine-Krieges über eine solche PIK-Station. Anfang März wurden die Ausländerämter informiert, dass innerhalb eines Zeitfensters von wenigen Stunden bei der Bundesdruckerei weitere PIK-Stationen bestellt werden können. Vor dem Hintergrund der bekannten Störanfälligkeit und der zeitaufwändigen Erfassung wurde in diesem Rahmen eine zweite PIK Station angeschafft, um den Zustrom an geflüchteten Menschen zu bewältigen und diese so schnell wie möglich erkennungsdienstlich zu erfassen. Hinzu kommt aktuell, dass aufgrund des Rechtskreiswechsels geflüchtete Ukrainer nach dem 01.06.2022 nur dann Anspruch auf Leistungen (SGB II / SGB XII) haben, wenn sie vorher vollständig PIK-erfasst sind und eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt wurde. Nach einer Übergangszeit gelten diese Voraussetzungen auch für Antragstellerinnen und Antragsteller vor dem 01.06.2022, sodass Nacherfassungen schnellstmöglich durchgeführt werden müssen.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 20.000,00 Euro können durch Einsparungen innerhalb des Budgets des Rechts- und Ordnungsamtes aufgefangen werden.

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 40.000,00 Euro im Ergebnishaushalt für den Bereich Ausländerwesen (Produkt 122208, Sachkonto 44310000) können nicht durch Einsparungen innerhalb des Budgets des Rechts- und Ordnungsamtes aufgefangen werden. Zur Deckung werden deshalb Mehrerträge aus den Schlüsselzuweisungen nach § 8 FAG in gleicher Höhe herangezogen.

 

Die überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 12.575,28 Euro für eine zweite PIK-Station im Finanzhaushalt werden aus dem I-Auftrag für Beschaffungen von beweglichem Anlagevermögen des Rechts- und Ordnungsamtes (I-Auftrag I12215024100, Sachkonto 78312000) finanziert. Da hier nicht ausreichend Gelder zur Verfügung stehen, werden Einsparungen in dieser Höhe beim I-Auftrag I12605020401 „Gel. Zuschüsse bewegliches Anlagevermögen Brandschutz“ als Deckung herangezogen. Die Mittel für die dahinterstehenden Investitionszuschüsse für die Leitstelle werden im Haushaltsjahr 2022 nicht in voller Höhe benötigt.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

 

Verfasser/-in: Tom Uhl

Bereich/Amt: Rechts- und Ordnungsamt

Dezernatsleitung: Florian Busch