Betreff
Zweite Maßnahmentranche zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen an Kreisstraßen - Vergabe der Bauleistungen
Vorlage
S-KT/466/2022
Aktenzeichen
797
Art
Sitzungsvorlage S-KT

Beschlussantrag:

1.    Der Auftrag für die Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen an Kreisstraßen, Bereich Nord, wird erteilt an die Firma Anton Bokmeier aus Bad Mergentheim, mit einem Bruttoauftragsvolumen von 391.671,95 Euro.

 

2.    Der Auftrag für die Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen an Kreisstraßen, Bereich Süd, wird erteilt an die Firma Anton Bokmeier aus Bad Mergentheim, mit einem Bruttoauftragsvolumen von 669.351,51 Euro.

 

3.    Der für die Vergabe erforderlichen überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für den Investitionsauftrag I54705030402 („Gel. Zuschüsse barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen“) in Höhe von 302.512 Euro wird zugestimmt.

 

 

1. Sachverhalt

 

Der Main-Tauber-Kreis hat die Maßnahmen „Zweite Maßnahmentranche zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen an Kreisstraßen“ öffentlich ausgeschrieben. Die Maßnahmen wurden in zwei Abschnitte „Bereich Nord“ und „Bereich Süd“ aufgeteilt.

 

Bereich Nord:

Zur Submission für den Bereich Nord sind 3 Angebote eingegangen. Die Angebotssummen der Bieter sind dem beigefügten Preisspiegel (Anlage 1, nicht öffentlich) zu entnehmen.

 

Nach Prüfung der Eignung und der Zuverlässigkeit hat die Anton Bokmeier GmbH aus Bad Mergentheim die geringste Wertungssumme erreicht. Der Zuschlag ist an diesen Bieter mit einer Auftragssumme von 391.671,95 Euro brutto zu erteilen.

 

Bereich Süd:

Zur Submission für den Bereich Süd sind drei Angebote eingegangen. Die Angebotssummen der Bieter sind dem beigefügten Preisspiegel (Anlage 2, nicht öffentlich) zu entnehmen.

 

Nach Prüfung der Eignung und der Zuverlässigkeit hat die Anton Bokmeier GmbH aus Bad Mergentheim die geringste Wertungssumme erreicht. Der Zuschlag ist an diesen Bieter mit einer Auftragssumme von 669.351,51 Euro brutto zu erteilen.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Angebot Bereich Nord:                         391.671,95 Euro brutto

Angebot Bereich Süd:                           669.351,51 Euro brutto

Gesamtsumme:                                 1.061.023,46 Euro brutto

 

Da die Maßnahmen in Kooperation mit den Städten und Gemeinden umgesetzt werden und der Landkreis hier lediglich als Zuschussgeber tätig ist, werden nur diejenigen Auszahlungen im Haushalt aufgeführt, welche den Landkreis in seiner Funktion als Zuschussgeber direkt betreffen. Die übrigen Auszahlungen werden haushaltsfremd gebucht und dann durch Erstattungen von den Städten und Gemeinden ausgeglichen. Auf den Landkreis entfallen demnach für diese Maßnahmen in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 nur die Hälfte der Vergabesumme, somit:

 

Bruttoaufwendungen in Höhe von insgesamt rd.                                      530.512 Euro

Einnahmen aus dem Zuschussanteil Land in Höhe von insgesamt          370.350 Euro

ergibt eine Nettobelastung des Landkreises in Höhe von insgesamt       160.162 Euro

 

Auf dem I-Auftrag I54705030402 („Gel. Zuschüsse barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen“) steht im Haushalt 2022 eine Verpflichtungsermächtigung (VE) für das Jahr 2023 in Höhe von 154.000 Euro zur Verfügung. Dies ist haushaltsrechtlich nicht ausreichend, um alle Aufträge vergeben zu können. Aus diesen Gründen ist für die Vergabe die Genehmigung einer überplanmäßige VE für den Investitionsauftrag I54705030402 („Gel. Zuschüsse barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen“) erforderlich. Diese beträgt nach Abzug der noch im Jahr 2022 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (ca. 74.000 Euro) und der bereits vorhandenen VE für 2023 (154.000 Euro) 302.512 Euro.

 

Als Deckungsvorschlag schlägt die Verwaltung anteilig die derzeit nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung für den Umbau des Bursariats II, Investitionsauftrag I11243524000, vor. Hier stehen insgesamt 2,5 Mio. Euro für das Jahr 2023 zur Verfügung.

 

Zudem werden im Entwurf des Haushaltsplans 2023 die entsprechenden Planansätze für die Aus- und Einzahlungen vorgesehen.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

Bei positiven und negativen Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den Klimaschutz:

Treibhausgas(THG)-Ausstoß in CO2-eq

Erhebliche Reduktion

Geringfügige Reduktion

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche

Erhöhung

 

 

 

Verfasser/-in: Michael Suppinger/ Dr. Heiko Schnell

Bereich/Amt: Straßenbauamt/Amt für Schulen und ÖPNV

Dezernatsleitung: Werner Rüger/Ursula Mühleck

Anlagen: 2 (nicht öffentlich)