Beschlussantrag:
Von den von Juli 2021 bis Juli 2022 eingegangenen Geldspenden für die Beruflichen Schulen in der Trägerschaft des Main-Tauber-Kreises (wie in Anlage 1 dargestellt) wird Kenntnis genommen. Gleichzeitig wird der Entgegennahme der Geldspenden zugestimmt.
1. Sachverhalt
§ 48 Landkreisordnung in Verbindung mit § 78 Gemeindeordnung regelt die Annahme von Spenden und Schenkungen. Mit dieser Regelung wird klargestellt, dass Spenden im kommunalen Bereich grundsätzlich erwünscht sind und die Einwerbung und Annahme von Zuwendungen Privater zur Erfüllung kommunaler Aufgaben generell zu dem dienstlichen Aufgabenkreis der damit befassten Amtsträger gehören.
Die Landkreisverwaltung darf deshalb zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben oder an Dritte vermitteln, wenn diese sich an der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben beteiligen. Es ist deshalb grundsätzlich die Annahme von Zuwendungen Privater an gemeinnützige Einrichtungen oder gemeinnützige Vereine gestattet.
Über die Annahme oder Vermittlung der Spende bzw. der Sponsorleistung hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss zu entscheiden.
Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die eingegangenen Beträge dem genannten Empfänger zu belassen.
Den Spendern sind durch die Landkreisverwaltung die jeweiligen Spendenbescheinigungen auszustellen.
Von Juli 2021 bis Juli 2022 sind für die kreiseigenen Schulen die in Anlage 1 dargestellten Geldspenden für die Abizeitung und den Tag der offenen Tür der Kaufmännischen Schule Tauberbischofsheim in Höhe von insgesamt 2.840 Euro eingegangen. Die Spenden tragen zur anteiligen Finanzierung der beiden schulischen Aktivitäten bei.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Spenden im Zusammenhang mit der Abi-Zeitung in Höhe von insgesamt 1.090 bilden einen durchlaufenden Posten ohne finanzielle Auswirkungen auf den Kreishaushalt.
Die eingegangenen Spenden für den Tag der
offenen Tür in Höhe von insgesamt 1.750 Euro vermindern die Aufwendungen für
die Jubiläumsveranstaltung der Kaufmännischen Schule Tauberbischofsheim im
Schulbudget bzw. im Kreishaushalt.
Anlage: 1