Beschlussantrag:
Der Kreistag bestellt Herrn Thomas Bührle für den ausgeschiedenen Herrn Bernhard Haag als beratendes Mitglied für die Vertretung der Polizei in den Jugendhilfeausschuss.
1. Sachverhalt
Gemäß § 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) ist der Jugendhilfeausschuss als beratender oder beschließender Ausschuss einzurichten. Der Jugendhilfeausschuss Main-Tauber-Kreis ist ein beschließender Ausschuss. Die Besetzung des Jugendhilfeausschusses ist in § 71 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz in Verbindung mit der Satzung für das Jugendamt Main-Tauber-Kreis geregelt.
Danach besteht der Jugendhilfeausschuss aus dem Vorsitzenden
und 15 stimmberechtigten Mitgliedern, davon
a) neun Kreisrätinnen und Kreisräte,
b) drei Frauen und Männer auf Vorschlag der Jugendverbände,
c) drei Frauen und Männer auf Vorschlag deren Verbände der freien Wohlfahrtspflege
und neben der Leiterin bzw. dem Leiter von Jugendamt und Sozialdezernat weiteren sechs beratenden Mitgliedern, davon
a) ein Vertreter der katholischen Kirche,
b) ein Vertreter der evangelischen Kirche,
c) ein Vertreter der Schulen,
d) ein Vertreter der Rechtspflege,
e) ein Vertreter der Polizei,
f) ein Vertreter des Gesundheitswesens.
Die beratenden Mitglieder sind nach Benennung durch die jeweils entsendende Institution vom Kreistag zu bestellen. Dies gilt auch für deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter.
Der beratende Vertreter der Polizei sowie sein Stellvertreter werden vom Polizeipräsidium Heilbronn benannt.
Folgendes beratendes Mitglied ist aus dem Jugendhilfeausschuss ausgeschieden:
Herr Bernhard Haag, Präventionsbeauftragter des Polizeipräsidiums Heilbronn.
Herr Haag war in seiner Funktion als Präventionsbeauftragter beim Polizeipräsidium Heilbronn in den Jugendhilfeausschuss bestellt worden und scheidet aufgrund seiner Versetzung in den Ruhestand aus.
Folgender Vorschlag zur Nachbesetzung wurde vom Polizeipräsidium Heilbronn unterbreitet:
Herr
Thomas Bührle, Kriminalhauptkommissar / Präventionsbeauftragter und Nachfolger
von Herrn Haag beim Polizeipräsidium Heilbronn, Außenstelle Tauberbischofsheim.
2. Alternativen
Keine.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
positiv |
keine |
negativ |
Verfasser/-in: Martin Frankenstein
Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit / Jugendamt
Dezernatsleitung: Elisabeth Krug