Beschlussantrag:
Von den in den Jahren 2020, 2021 und bislang in 2022 eingegangenen Spenden für den Jugendfonds Main-Tauber-Kreis wird Kenntnis genommen.
Gleichzeitig wird der Entgegennahme der Spenden zugestimmt.
1. Sachverhalt
Die Landkreisverwaltung darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 48 der Landkreisordnung in Verbindung mit § 78 der Gemeindeordnung Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Die Annahme von Zuwendungen Privater für die Erfüllung kommunaler Aufgaben ist also grundsätzlich gestattet. Über die Annahme von Spenden hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss zu entscheiden.
Seit der letzten Behandlung im Verwaltungs- und Finanzausschuss im März 2020 sind bei der Landkreisverwaltung für den Jugendfonds Main-Tauber-Kreis bis einschließlich August 2022 1.500 Euro an Spenden eingegangen.
Diese Summe schlüsselt sich folgendermaßen
auf:
Seit September 2017 bedenkt eine Privatperson den Jugendfonds mit einer monatlichen Spende von 50 Euro.
Eingegangen sind:
Von März bis Dezember 2020: 500 Euro
Für das gesamte Jahr 2021: 600 Euro
Bis einschließlich August 2022: 400 Euro
Dem Spender sind die jeweiligen Spendenbescheinigungen durch die Landkreisverwaltung auszustellen.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Der Jugendfonds wird als bilanzielles Konto geführt und hat daher keine Auswirkungen auf den Kreishaushalt.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
positiv |
negativ |
Verfasser/-in: Dr. Michael Lippert
Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit / Jugendamt
Dezernatsleitung: Elisabeth Krug
Anlage:
1 (nicht öffentlich)