Betreff
Spendenannahme für den Jugendfonds Main-Tauber-Kreis
Vorlage
V/492/2022
Aktenzeichen
416.334
Art
Sitzungsvorlage V

Beschlussantrag:

Von den in den Jahren 2020, 2021 und bislang in 2022 eingegangenen Spenden für den Jugendfonds Main-Tauber-Kreis wird Kenntnis genommen.

 

Gleichzeitig wird der Entgegennahme der Spenden zugestimmt.

 

 

 

1. Sachverhalt

Die Landkreisverwaltung darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 48 der Landkreisordnung in Verbindung mit § 78 der Gemeindeordnung Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Die Annahme von Zuwendungen Privater für die Erfüllung kommunaler Aufgaben ist also grundsätzlich gestattet. Über die Annahme von Spenden hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss zu entscheiden.

 

Seit der letzten Behandlung im Verwaltungs- und Finanzausschuss im März 2020 sind bei der Landkreisverwaltung für den Jugendfonds Main-Tauber-Kreis bis einschließlich August 2022 1.500 Euro an Spenden eingegangen.

 

Diese Summe schlüsselt sich folgendermaßen auf:

 

Seit September 2017 bedenkt eine Privatperson den Jugendfonds mit einer monatlichen Spende von 50 Euro.

 

Eingegangen sind:

Von März bis Dezember 2020:                     500 Euro

 

Für das gesamte Jahr 2021:                         600 Euro

 

Bis einschließlich August 2022:                    400 Euro

 

Dem Spender sind die jeweiligen Spendenbescheinigungen durch die Landkreisverwaltung auszustellen.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Der Jugendfonds wird als bilanzielles Konto geführt und hat daher keine Auswirkungen auf den Kreishaushalt.

 

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

 

Verfasser/-in: Dr. Michael Lippert

Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit / Jugendamt

Dezernatsleitung: Elisabeth Krug  

Anlage: 1 (nicht öffentlich)