Betreff
Neufassung der Richtlinien zur Förderung der psychologischen Beratungsstellen im Main-Tauber-Kreis
Vorlage
JHA/120/2022
Aktenzeichen
416.334
Art
Sitzungsvorlage JHA

Beschlussantrag:

1.    Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Entwurf der Richtlinien zur Förderung der Psychologischen Beratungsstellen im Main-Tauber-Kreis zu.

 

2.    Die Richtlinien treten zum 1. Januar 2023 in Kraft und ersetzen die bisherigen Richtlinien aus dem Jahr 2018.

 

 

1. Sachverhalt

 

Verpflichtende Beratungsaufgaben der Kinder- und Jugendhilfe

Die Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen, vor allem aber auch die Erziehungsberatung, stellen zentrale Pflichtaufgaben der Jugendhilfe dar. Erziehungsberatung ist eine niedrigschwellige Form der Hilfe zur Erziehung und kann von ratsuchenden Familien kostenfrei und ohne eine Antragstellung beim Jugendamt als öffentlichem Leistungsträger in Anspruch genommen werden.

 

Daneben sind vom Jugendamt Beratungsangebote in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung vorzuhalten. Hierzu gehören auch die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangs zwischen Kindern und nicht mit ihnen in einem Haushalt zusammenlebenden Müttern und Vätern.

 

Psychologische Beratungsstellen im Main-Tauber-Kreis

Neben dem Beratungsangebot des Jugendamtes gibt es die Angebote der Psychologischen Beratungsstellen der freien Jugendhilfeträger im Main-Tauber-Kreis.

 

Eine solche Stelle unterhält der Caritasverband im Tauberkreis e. V. in Tauberbischofsheim. Für die Bevölkerung im nördlichen Main-Tauber-Kreis wird dieses Angebot auch am Beratungszentrum des Caritasverbandes in Wertheim vorgehalten.

 

Träger der Erziehungsberatungsstelle für den südlichen Main-Tauber-Kreis / Standort Bad Mergentheim ist der Evangelische Kirchenbezirk Weikersheim.

 

Beide Angebote werden von der Bevölkerung kontinuierlich in Anspruch genommen. Die Beratungsstellen sind schon seit vielen Jahren unverzichtbarer Bestandteil der präventiv ausgerichteten Jugendhilfe im Main-Tauber-Kreis und erreichen jährlich jeweils mehrere Hundert Ratsuchende.

 

Die Mitarbeiter der Psychologischen Beratungsstellen / Erziehungsberatungsstellen arbeiten dabei nicht mehr nur in einer reinen Komm-Struktur. Sie kooperieren vielmehr vermehrt mit den Institutionen im Lebensfeld junger Menschen und ihrer Familien. So bieten die Erziehungsberatungsstellen mittlerweile regelmäßig Sprechstunden in Kindertages-einrichtungen oder Schulen an.

 

Dabei engagieren sich die Träger auch im Kinderschutz. Einzelne Berater fungieren als insoweit erfahrene Fachkräfte und stehen z.B. Erzieherinnen und Lehrern beratend zur Seite.

 

Bisherige Finanzierung der Psychologischen Beratungsstellen

Der Jugendhilfeausschuss des Main-Tauber-Kreises hat die bereits seit 1999 bestehenden „Richtlinien zur Förderung der Psychologischen Beratungsstellen im Main-Tauber-Kreis“ letztmalig zum 1. Januar 2018 angepasst.

 

Die finanzielle Förderung durch den Landkreis besteht aus Personalkostenzuschüssen für die dort beschäftigten pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Verwaltungskräfte in Höhe von 75 Prozent der nachgewiesenen tatsächlichen Personalkosten. Zusätzlich trägt der Landkreis bisher 50 Prozent der ebenfalls nachgewiesenen tatsächlichen Sachkosten.

 

Anpassungsbedarf

Die beauftragten freien Träger haben im Frühjahr 2022 signalisiert, dass die Förderung ihres Angebots nicht mehr auskömmlich und eine Aufgabenerledigung ohne eine angemessene Erhöhung nicht mehr möglich ist. Im August 2022 haben sowohl der Caritasverband im Tauberkreis e.V. als auch der Evangelische Kirchenbezirk Weikersheim eine Anpassung der Kostenbeteiligung des Landkreises beantragt und dies mit gestiegenen Personal- und Sachkosten bei gleichzeitig zurückgehenden kirchlichen Eigenmitteln begründet.

 

Nach detaillierter Prüfung der Personal- und Sachkostenentwicklung sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, die bisherige Bezuschussung moderat anzupassen.

 

Vorschlag zur Ausgestaltung der Landkreisförderung ab 1. Januar 2023

Die prozentuale Beteiligung des Main-Tauber-Kreises an den Personalkosten der Träger hat sich grundsätzlich bewährt. Der notwendige Finanzierungbedarf wird der Verwaltung jeweils transparent je Haushaltsjahr dargestellt und im Folgejahr erfolgt über einen Verwendungsnachweis die Verrechnung ggf. überschüssiger Mittel.

 

Darüber hinaus dokumentieren die Träger ihre Arbeit in regelmäßigen Jahresberichten, die der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden.

 

Der vorliegende Richtlinienentwurf sieht eine Erhöhung des jährlichen Zuschusses des Landkreises zu den nachgewiesenen, tatsächlichen Personalkosten auf 80 Prozent vor.

 

Förderfähig sind grundsätzlich die Personalkosten folgender hauptberuflicher Fachkräfte:

  • Psychologen/Pädagogen (Bachelor of Arts)
  • Sozialpädagogen/Heilpädagogen (Bachelor of Arts)
  • Verwaltungskräfte

 

Hinsichtlich des Stellenplans / der Personalausstattung der jeweiligen Stelle ist auch weiterhin im Rahmen des Antrags-, Bewilligungs- und Verwendungsnachweisverfahrens Einvernehmen mit dem Jugendamt herzustellen.

 

Statt der bisherigen Beteiligung des Landkreises an den Sachkosten in Höhe von 50 Prozent der nachgewiesenen, tatsächlichen Aufwendungen sieht der neue Richtlinienentwurf einen Landkreisanteil von 60 Prozent vor.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Neufassung der Richtlinien für die Förderung der Psychologischen Beratungsstellen würde, nach den aktuell vorliegenden Personal- und Sachkostenmitteilungen der freien Träger für das laufende Jahr 2022, eine Erhöhung des Budgets von insgesamt 51.000 Euro zur Folge haben.

Der neue Gesamtbetrag für die Förderung der Psychologischen Beratungsstellen würde sich bei den 2022 zugrunde gelegten Personal- und Sachkosten dann auf 664.000 Euro belaufen, die hälftig von der Jugendhilfe und hälftig als Eingliederungsleistung durch das Jobcenter zu tragen sind.

 

Die notwendigen Mittel sind im aktuellen Haushaltsentwurf für die Kinder- und Jugendhilfe und des Jobcenters für das Jahr 2023 vorgesehen.

 

 

Verfasser/-in: Martin Frankenstein

Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit / Jugendamt

Dezernatsleitung: Elisabeth Krug

Anlage: 1