Beschlussantrag:
1.
Der
Jugendhilfeausschuss stimmt dem Entwurf der Richtlinien zur Förderung der
Psychologischen Beratungsstellen im Main-Tauber-Kreis zu.
2.
Die
Richtlinien treten zum 1. Januar 2023 in Kraft und ersetzen die bisherigen
Richtlinien aus dem Jahr 2018.
1. Sachverhalt
Verpflichtende Beratungsaufgaben der Kinder-
und Jugendhilfe
Die
Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen,
vor allem aber auch die Erziehungsberatung, stellen zentrale Pflichtaufgaben
der Jugendhilfe dar. Erziehungsberatung ist eine niedrigschwellige Form
der Hilfe zur Erziehung und kann von ratsuchenden Familien kostenfrei und ohne
eine Antragstellung beim Jugendamt als öffentlichem Leistungsträger in
Anspruch genommen werden.
Daneben
sind vom Jugendamt Beratungsangebote in Fragen der Partnerschaft, Trennung
und Scheidung vorzuhalten. Hierzu gehören auch die Beratung und
Unterstützung bei der Ausübung des Umgangs zwischen Kindern und nicht mit
ihnen in einem Haushalt zusammenlebenden Müttern und Vätern.
Psychologische Beratungsstellen im
Main-Tauber-Kreis
Neben dem
Beratungsangebot des Jugendamtes gibt es die Angebote der Psychologischen
Beratungsstellen der freien Jugendhilfeträger im Main-Tauber-Kreis.
Eine solche
Stelle unterhält der Caritasverband im Tauberkreis e. V. in Tauberbischofsheim. Für die Bevölkerung im
nördlichen Main-Tauber-Kreis wird dieses Angebot auch am Beratungszentrum des
Caritasverbandes in Wertheim vorgehalten.
Träger der
Erziehungsberatungsstelle für den südlichen Main-Tauber-Kreis / Standort Bad
Mergentheim ist der Evangelische Kirchenbezirk Weikersheim.
Beide
Angebote werden von der Bevölkerung kontinuierlich in Anspruch genommen. Die
Beratungsstellen sind schon seit vielen Jahren unverzichtbarer Bestandteil der
präventiv ausgerichteten Jugendhilfe im Main-Tauber-Kreis und erreichen
jährlich jeweils mehrere Hundert Ratsuchende.
Die
Mitarbeiter der Psychologischen Beratungsstellen / Erziehungsberatungsstellen
arbeiten dabei nicht mehr nur in einer reinen Komm-Struktur. Sie kooperieren
vielmehr vermehrt mit den Institutionen im Lebensfeld junger Menschen und ihrer
Familien. So bieten die Erziehungsberatungsstellen mittlerweile regelmäßig
Sprechstunden in Kindertages-einrichtungen oder Schulen an.
Dabei
engagieren sich die Träger auch im Kinderschutz. Einzelne Berater fungieren als
insoweit erfahrene Fachkräfte und stehen z.B. Erzieherinnen und Lehrern
beratend zur Seite.
Bisherige Finanzierung der Psychologischen
Beratungsstellen
Der
Jugendhilfeausschuss des Main-Tauber-Kreises hat die bereits seit 1999
bestehenden „Richtlinien zur Förderung der Psychologischen Beratungsstellen im
Main-Tauber-Kreis“ letztmalig zum 1. Januar 2018 angepasst.
Die
finanzielle Förderung durch den Landkreis besteht aus Personalkostenzuschüssen
für die dort beschäftigten pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
die Verwaltungskräfte in Höhe von 75 Prozent der nachgewiesenen tatsächlichen
Personalkosten. Zusätzlich trägt der Landkreis bisher 50 Prozent der ebenfalls
nachgewiesenen tatsächlichen Sachkosten.
Anpassungsbedarf
Die
beauftragten freien Träger haben im Frühjahr 2022 signalisiert, dass die
Förderung ihres Angebots nicht mehr auskömmlich und eine Aufgabenerledigung
ohne eine angemessene Erhöhung nicht mehr möglich ist. Im August 2022 haben
sowohl der Caritasverband im Tauberkreis e.V. als auch der Evangelische
Kirchenbezirk Weikersheim eine Anpassung der Kostenbeteiligung des Landkreises
beantragt und dies mit gestiegenen Personal- und Sachkosten bei
gleichzeitig zurückgehenden kirchlichen Eigenmitteln begründet.
Nach
detaillierter Prüfung der Personal- und Sachkostenentwicklung sieht die
Verwaltung die Notwendigkeit, die bisherige Bezuschussung moderat anzupassen.
Vorschlag zur Ausgestaltung der
Landkreisförderung ab 1. Januar 2023
Die
prozentuale Beteiligung des Main-Tauber-Kreises an den Personalkosten der
Träger hat sich grundsätzlich bewährt. Der notwendige Finanzierungbedarf wird
der Verwaltung jeweils transparent je Haushaltsjahr dargestellt und im
Folgejahr erfolgt über einen Verwendungsnachweis die Verrechnung ggf.
überschüssiger Mittel.
Darüber
hinaus dokumentieren die Träger ihre Arbeit in regelmäßigen Jahresberichten,
die der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden.
Der
vorliegende Richtlinienentwurf sieht eine Erhöhung des jährlichen Zuschusses
des Landkreises zu den nachgewiesenen, tatsächlichen Personalkosten auf 80
Prozent vor.
Förderfähig
sind grundsätzlich die Personalkosten folgender hauptberuflicher Fachkräfte:
- Psychologen/Pädagogen (Bachelor
of Arts)
- Sozialpädagogen/Heilpädagogen
(Bachelor of Arts)
- Verwaltungskräfte
Hinsichtlich
des Stellenplans / der Personalausstattung der jeweiligen Stelle ist auch
weiterhin im Rahmen des Antrags-, Bewilligungs- und
Verwendungsnachweisverfahrens Einvernehmen mit dem Jugendamt herzustellen.
Statt der
bisherigen Beteiligung des Landkreises an den Sachkosten in Höhe von 50
Prozent der nachgewiesenen, tatsächlichen Aufwendungen sieht der neue
Richtlinienentwurf einen Landkreisanteil von 60 Prozent vor.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Die
Neufassung der Richtlinien für die Förderung der Psychologischen
Beratungsstellen würde, nach den aktuell vorliegenden Personal- und
Sachkostenmitteilungen der freien Träger für das laufende Jahr 2022, eine
Erhöhung des Budgets von insgesamt 51.000 Euro zur Folge haben.
Der neue
Gesamtbetrag für die Förderung der Psychologischen Beratungsstellen würde sich
bei den 2022 zugrunde gelegten Personal- und Sachkosten dann auf 664.000
Euro belaufen, die hälftig von der Jugendhilfe und hälftig als
Eingliederungsleistung durch das Jobcenter zu tragen sind.
Die
notwendigen Mittel sind im aktuellen Haushaltsentwurf für die Kinder- und
Jugendhilfe und des Jobcenters für das Jahr 2023 vorgesehen.
Verfasser/-in: Martin Frankenstein
Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit / Jugendamt
Dezernatsleitung: Elisabeth Krug
Anlage: 1