Betreff
K2888, Neubau Radweg Markelsheim - Apfelbach, Baubeschluss
Vorlage
V-KT/496/2022
Aktenzeichen
681.2888
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

1.    Dem Neubau eines Radweges zwischen Markelsheim und Apfelbach an der K2888 mit Gesamtkosten von ca. 1.803.000 Euro wird zugestimmt. Unter Berücksichtigung der Fördermittel in Höhe von 1.384.680 Euro und der Kostenbeteiligung der Stadt Bad Mergentheim in Höhe von rund 209.160 Euro beträgt der Netto-Kreisanteil an der Maßnahme ca. 209.160 Euro. Die Ausführung der Maßnahme ist für das Frühjahr 2023 vorgesehen.

 

2.    Das Kreisstraßenbauamt wird mit der Ausschreibung und der Umsetzung der Maßnahme „K2888, Neubau Radweg Markelsheim – Apfelbach“ beauftragt.

 

 

 

1. Sachverhalt

Die Kreisstraße 2888 zwischen Apfelbach und Markelsheim wird von einer großen Zahl an Radfahrern genutzt. An Werktagen wird der Radweg verstärkt von Alltagsradfahrer genutzt, während am Wochenende verstärkt touristischer Radverkehr (ca. 10 Prozent des Gesamtverkehrs gemäß Verkehrszählung Juli 2018) hinzukommt.

 

Der geplante Radweg schließt in Markelsheim an den „Klassiker“ an und dient damit auch als Zubringer für diesen Hauptradweg. Durch den bislang sehr schlechten und schmalen Ausbaustand der K2888 ist ein sicheres Befahren nur eingeschränkt möglich.

 

Auch die Stadt Bad Mergentheim sieht den Bedarf eines Radweges und beabsichtigt, den Radweg mit dem Landkreis als Gemeinschaftsmaßnahme umzusetzen.

 

Die Gesamtkosten des Radweges liegen bei ca. 1.803.000 Euro (brutto) und gliedern sich wie folgt:

·         Planung, technische Bearbeitung:   ca.    300.600 Euro

·         Bau, Grunderwerb:                           ca. 1.503.000 Euro

 

Entsprechend dem Zuwendungsbescheid wird die Maßnahme wird mit einer Förderung von 1.384.680 Euro nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) Rad- und Fußverkehr sowie nach dem Bundesförderprogramm „Stadt und Land“ gefördert. Das Förderprogramm „Stadt und Land“ schreibt vor, dass der Bau bis Ende 2023 abgeschlossen und abgerechnet sein muss.

 

Die Gesamtkosten werden nach Abzug des Zuschusses jeweils zu 50 Prozent durch den Landkreis und die Stadt Bad Mergentheim getragen. Ebenso entfällt der Zuschuss jeweils hälftig auf den Landkreis und die Stadt. Auf den Landkreis entfallen somit anteilige Kosten in Höhe von ca. 901.500 Euro und Zuweisungen in Höhe von 692.340 Euro. Der Nettoanteil des Kreises an der Maßnahme beträgt somit ca. 209.160 Euro.

 

Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung der letzten Monate musste auch hier die Kostenberechnung im Vergleich zur Kostenschätzung von 2021 entsprechend nach oben angepasst werden.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten für den Neubau des Radwegs werden ca. 1.803.000 Euro (brutto) betragen, wovon 50 Prozent auf den Landkreis entfallen.

 

Bisherige Auszahlungen bis einschließlich 2022 wurden bzw. werden über das investive Radwegeprogramm (I5420 0000 005) verausgabt. Ab dem Haushaltsjahr 2023 soll der Kreisanteil an der Maßnahme aus dem I-Auftrag I5420 2888 001 „Neubau Radweg Apfelbach-Markelsheim“ finanziert werden. Hier sind im Haushaltsentwurf 2023 in den Haushaltsjahren 2023 bis 2025 entsprechende Mittel inklusive eine Verpflichtungsermächtigung veranschlagt. Die kreisanteilige Zuwendung aus dem Förderprogramm wird auf dem I-Auftrag I5420 2888 501 „K2888 RW Apfelbach-Markelsheim Zuweisungen“ ab 2023 vereinnahmt.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

Bei positiven und negativen Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den Klimaschutz:

Treibhausgas(THG)-Ausstoß in CO2-eq

Erhebliche Reduktion

Geringfügige Reduktion

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche

Erhöhung

 

 

Verfasser/-in: Sebastian Bokmeier, Christin Bödigheimer

Bereich/Amt: Straßenbauamt

Dezernatsleitung: Werner Rüger