Beschlussantrag:
Der DRK-Kreisverband Tauberbischofsheim e.V. erhält im Jahr 2022 einen Zuschuss des Landkreises zur Ausübung des Katastrophenschutzdienstes in Höhe von 20.000 Euro.
1. Sachverhalt
Das Deutsche Rote Kreuz
Kreisverband Tauberbischofsheim e.V. (DRK) wirkt als Träger des
Rettungsdienstes im Rahmen seines Aufgabenbereiches im Katastrophenschutz mit
(§§ 5, 9 Landeskatastrophenschutzgesetz, LKatSG). Die Mitwirkung erstreckt sich
auf den gesamten Main-Tauber-Kreis.
Für diese Aufgaben werden
von Bund und Land Fahrzeuge mit Ausstattung zur Verfügung gestellt. Das DRK
bildet hierfür ehrenamtliche Mitglieder des Kreisverbandes aus (ca. 105
Helferinnen und Helfer) und setzt diese in zwei Einsatzeinheiten
(Erstversorgung und Behandlung) ein.
Der Bund übernimmt für
seine Fahrzeuge vollständig die Kosten (außer Kraftstoffkosten,
Verbrauchsmaterial, Versicherung), ebenso für die Erweiterung der Führerscheine
inkl. Gesundheitsuntersuchungen und die Rettungssanitäterausbildung der
Helferinnen und Helfer. Des Weiteren gewährt er jährlich Zuschüsse in Höhe von
7.988,80 Euro für konsumtive Ausgaben auf Standortebene (Unterbringung
Fahrzeuge und ABC-Schutzausstattung, G26II-Untersuchung). Das DRK verfügt
derzeit über vier Bundes-Fahrzeuge.
Von Seiten des Landes
Baden-Württemberg werden den Trägern der Katastrophenhilfe ebenfalls Fahrzeuge
zur Verfügung gestellt, wovon aktuell neun Fahrzeuge beim DRK sind. Für die
Unterhaltung dieser Fahrzeuge und die Ausbildung der Helferinnen und Helfer
werden dem DRK jährlich fahrzeugbezogene Pauschalen in Höhe von insgesamt
11.090 Euro gewährt. Die Pauschalen sind hinsichtlich Wartung und
Instandsetzung der Fahrzeuge, Ersatzbeschaffung von abgelaufenem
Ausstattungsmaterial und Helferausbildung nicht kostendeckend. Eine Erhöhung
der Pauschalen ist derzeit nicht ersichtlich.
Bei Großveranstaltungen
können die Helferinnen und Helfer sowie die Fahrzeuge des Katastrophenschutzes
kostenpflichtig eingesetzt werden. Wegen der überschaubaren Anzahl solcher
Veranstaltungen im Landkreis können jedoch keine nennenswerten Erträge
erwirtschaftet werden.
Nach § 33 Absatz 3 LKatSG
tragen die im Katastrophenschutz Mitwirkenden die sich aus der Erfüllung ihrer
Aufgaben nach diesem Gesetz ergebenden Kosten selbst. Vom DRK wurde das
jährlich zu tragende Defizit mit rund 80.000 Euro ermittelt und darauf
hingewiesen, dass dieses bisher aus eigenen Mitteln zu finanzieren war. Durch
die verbandsinterne Nutzung der ausgebildeten Katastrophenschutzhelfer in den
Bereitschaften können Helferkosten hierfür berücksichtigt werden. Dies
entspricht einem Betrag in der Höhe von 17.250 Euro, so dass für die weiteren
für den Katastrophenschutz anfallenden Kosten ein jährliches Defizit von
62.750 Euro verbleibt. Das DRK hat erklärt, diese Kosten nicht mehr aus
eigenen Mitteln leisten zu können.
Vor dem Hintergrund der
hohen Bedeutung von funktions- und leistungsfähigen
Katastrophenschutzstrukturen, hält es die Verwaltung für angemessen, das
Defizit auch im Jahr 2022 mit einem Kreiszuschuss in Höhe von 20.000 Euro
abzufedern. Dies entspricht in etwa dem bisher jährlich zu erwartenden Bundes-
und Landeszuschuss. In diesem Kontext ist auch zu berücksichtigen, dass im Jahr
2015 die Halle zur Unterbringung der Fahrzeuge des Katastrophenschutzes ohne
Zuschüsse des Landkreises durch das DRK errichtet wurde.
Das LKatSG lässt nach § 34
Absatz 3 letzter Satz eine Förderung der privaten Träger des
Katastrophenschutzes durch die Stadt- und Landkreise ausdrücklich zu.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Mittel in Höhe von 20.000 Euro sind im Ergebnishaushalt 2022, Teilhaushalt 2, auf dem Produkt 128001 (Katastrophenabwehr) und dem Sachkonto 43580100 (Zuschüsse für Katastrophenschutz) eingestellt.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
positiv |
negativ |
Verfasser/-in: Kreisbrandmeister Andreas Geyer
Bereich/Amt: Stabsstelle Brand-/Katastrophenschutz, Rettungswesen
Dezernatsleitung: Erster Landesbeamter Florian Busch
Anlage: 1