Beschlussantrag:
Herr Heiko
Wolpert wird unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von
fünf Jahren mit Wirkung vom 1. Januar 2023 zum stellvertretenden
Kreisbrandmeister, Dienstbezirk Mitte, bestellt.
1.
Sachverhalt
Für den Main-Tauber-Kreis sind gemäß der Regelung des § 23 Feuerwehrgesetz ein haupt-amtlicher Kreisbrandmeister sowie drei Stellvertreter als Ehrenbeamte bestellt. Im Einzelnen sind dies Kreisbrandmeister Andreas Geyer; für den Dienstbereich Nord der stellvertretende Kreisbrandmeister Torsten Schmidt, für den Dienstbereich Süd der stellvertretende Kreisbrandmeister Jürgen Friedel und für den Dienstbereich Mitte der stellvertretende Kreisbrandmeister Heiko Wolpert, dessen Amtszeit zum 31. Dezember 2022 endet.
Herr Heiko
Wolpert hat sich bereit erklärt, das Amt für eine weitere Periode von fünf
Jahren zu übernehmen.
Vor der
Bestellung des Kreisbrandmeisters und seiner Stellvertreter sind die
Feuerwehr-kommandanten der Gemeindefeuerwehren und die Werkfeuerwehrkommandanten
im Land-kreis anzuhören. Die Anhörung fand am 13. September 2022 im Landratsamt
in Tauberbischofsheim statt. Bei dieser wurde einstimmig für den Kandidaten
votiert.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Gemäß § 4 der Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit im Main-Tauber-Kreis vom 1. April 2016 erhält jeder stellvertretende Kreisbrandmeister eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 Euro monatlich sowie zusätzlich eventuell anfallende Reisekosten nach § 5 der Entschädigungssatzung. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
positiv |
negativ |
Verfasser/-in: Andreas Geyer, Kreisbrandmeister
Bereich/Amt: Stabsstelle Brand-/Katastrophenschutz, Rettungswesen
Dezernatsleitung: Florian Busch, ELB