Betreff
Bestellung eines stellvertretenden Kreisbrandmeisters für den Bereich Mitte beim Landkreis ab 1. Januar 2023
Vorlage
V-KT/505/2022
Aktenzeichen
130.043
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

Herr Heiko Wolpert wird unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von fünf Jahren mit Wirkung vom 1. Januar 2023 zum stellvertretenden Kreisbrandmeister, Dienstbezirk Mitte, bestellt.

 

 

1. Sachverhalt

Für den Main-Tauber-Kreis sind gemäß der Regelung des § 23 Feuerwehrgesetz ein haupt-amtlicher Kreisbrandmeister sowie drei Stellvertreter als Ehrenbeamte bestellt. Im Einzelnen sind dies Kreisbrandmeister Andreas Geyer; für den Dienstbereich Nord der stellvertretende Kreisbrandmeister Torsten Schmidt, für den Dienstbereich Süd der stellvertretende Kreisbrandmeister Jürgen Friedel und für den Dienstbereich Mitte der stellvertretende Kreisbrandmeister Heiko Wolpert, dessen Amtszeit zum 31. Dezember 2022 endet.

 

Herr Heiko Wolpert hat sich bereit erklärt, das Amt für eine weitere Periode von fünf Jahren zu übernehmen.

 

Vor der Bestellung des Kreisbrandmeisters und seiner Stellvertreter sind die Feuerwehr-kommandanten der Gemeindefeuerwehren und die Werkfeuerwehrkommandanten im Land-kreis anzuhören. Die Anhörung fand am 13. September 2022 im Landratsamt in Tauberbischofsheim statt. Bei dieser wurde einstimmig für den Kandidaten votiert.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Gemäß § 4 der Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit im Main-Tauber-Kreis vom 1. April 2016 erhält jeder stellvertretende Kreisbrandmeister eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 Euro monatlich sowie zusätzlich eventuell anfallende Reisekosten nach § 5 der Entschädigungssatzung. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

Verfasser/-in: Andreas Geyer, Kreisbrandmeister

Bereich/Amt: Stabsstelle Brand-/Katastrophenschutz, Rettungswesen

Dezernatsleitung:  Florian Busch, ELB