Betreff
K2836, Ausbau Abzweig Esselbrunn - Gissigheim und Ausbau Radweg "Der Sportive", Nachträge
Vorlage
V-KT/507/2022
Aktenzeichen
681.2836
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

Für die Baumaßnahme „K2836 Ausbau Abzweig Esselbrunn – Gissigheim werden folgende Nachträge genehmigt:

 

1.   Nachtrag Nr. 3 „Befestigung der Entwässerungsmulden mit Schroppen“ in Höhe von 43.935,74 Euro (brutto).

 

2.   Nachtrag Nr. 11 „COVID 19 – pandemiebedingte Mehrkosten“ in Höhe von 20.673,43 Euro (brutto).

 

3.   Nachtrag von Mehrmengen (Sickerstrang, Schotter, Bankette u.a.) in Höhe von 58.543,55 Euro (brutto).

 

1. Sachverhalt

Die Vergabe der Bauleistung für die Maßnahme „K2836 Ausbau Gissigheim – Abzweig Esselbrunn“ wurde durch den Verwaltungs- und Finanzausschuss am 03.03.2021 genehmigt.

 

Für die Maßnahme ist die Genehmigung folgender Nachträge erforderlich:

 

-       Nachtrag Nr. 3 „Befestigung der Entwässerungsmulden mit Schroppen“ in Höhe von 43.935,74 Euro (brutto).

 

-       Nachtrag Nr. 11 „COVID 19 – pandemiebedingte Mehrkosten“ in Höhe von 20.673,43 Euro (brutto).

 

-       Nachtrag von Mehrmengen (Sickerstrang, Schotter, Bankette u.a.) in Höhe von 58.543,55 Euro (brutto).

 

Durch die Nachträge überschreiten die Baukosten die ursprüngliche Vergabesumme um mehr als 10 Prozent. Daher ist der Kreistag nach der Zuständigkeitsordnung für die Genehmigung der Nachträge zuständig.

 

Nachtrag Entwässerungsmulden:

Gissigheim liegt topografisch im Talbereich. Das Regenwasser der Kreisstraße 2836 wird auf einer Länge von ca. 800 Metern in das örtliche Kanalsystem in Richtung Gissigheim eingeleitet. Durch die Lage im Tal ist die Ortschaft hochwassergefährdet.

 

Durch die Verbreiterung der Kreisstraße von ca. 4,50 Meter auf 6,00 Meter ergibt sich eine geringfügige Erhöhung des von der Straße abfließenden Niederschlagswassers. Dies wurde bei der Planung durch wesentlich größere Entwässerungseinrichtungen mit dezentraler Versickerung und Rückhaltung (beidseitige Mulden) berücksichtigt. Allerdings sind durch den Anstieg von bis zu 13 Prozent entsprechende Fließgeschwindigkeiten zu erwarten. Daher wurde während des Baus entschieden, die Sohle der Mulden mit Schroppensteinen auszukleiden, um die Fließgeschwindigkeit des abfließenden Wassers herabzusetzen und damit den Rückhalt und die Versickerung in den Mulden zu erhöhen. Auch wurde damit eine Ausschwemmung der Mulden, besonders vor dem ersten Grasanwuchs, wirksam verhindert, wodurch auch weitere Kosten zur Wiederinstandsetzung vermieden wurden. Beim Bau zeigte sich weiterhin, dass die geplante Breite der Auskleidung nicht ausreicht. Die Sohle wurde anstatt mit 1,10 Meter auf einer Breite von 1,70 Metern mit Schroppen ausgekleidet.

 

Nach Ausführung der Nachtragsleistungen lässt sich nun der tatsächliche Aufwand für die Nachtragsleistung unter Verwendung der Kalkulationsansätze des Hauptvertrages beziffern. Die Kosten für Nachtrag Nr. 3 liegen damit bei 43.935,74 Euro (brutto).

 

Nachtrag coronabedingte Mehraufwendungen:

Durch die Corona-Pandemie kam es für die Baufirma zu pandemiebedingten Mehrkosten. Die ausführende Firma stellt die Mehrkosten nun mit der Schlussrechnung als Nachtrag 11 in Rechnung. Da die Arbeiten von März 2021 bis August 2021, also während der dritten COVID-Welle stattfanden, waren zusätzliche Hygienemaßnahmen wie beispielsweise zusätzliche Reinigungen, getrennte Fahrzeuge zur Baustelle etc., notwendig.

 

Nach Ausführung der Nachtragsleistungen lässt sich nun der tatsächliche Aufwand für die Nachtragsleistung unter Verwendung der Kalkulationsansätze des Hauptvertrages beziffern. Die Kosten für den Nachtrag Nr. 11 liegen bei 20.673,43 Euro (brutto).

 

Nachtrag von Mehrmengen:

Während der Bauphase haben sich Mehrmengen bei Sickerstrang, Schotter, Leitungsgräben, Bankette u.a. ergeben.

 

Nach Ausführung der Leistungen lässt sich nun der tatsächliche Aufwand für die Mehrmengen unter Verwendung der Kalkulationsansätze des Hauptvertrages beziffern. Die Kosten für den Nachtrag „Mehrmengen“ liegen bei 58.543,55 Euro (brutto).

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Teilhaushalt 5, Produktgruppe 5420 „Kreisstraßen“ auf dem Investitionsauftrag I54202836000 „K2836 Ausbau Gissigheim – Abzweig Essel-brunn“. Da für diese Maßnahme aus dem Haushaltsjahr 2021 Mittel nach 2022 übertragen wurden, stehen nun in diesem Jahr noch etwas über 908.000 Euro zur Verfügung.

 

Diese Mittel sind auskömmlich, um den Mehrbedarf durch die Nachträge zu finanzieren, da die tatsächlichen Kosten der Maßnahme aufgrund des günstigen Submissionsergebnisses immer noch deutlich unter den ursprünglich geplanten Kosten liegen. Inklusive der aktuellen Nachträge belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme für den Kreis weiterhin auf ca. 2,2 Millionen Euro (brutto).

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

Verfasser/-in: Sebastian Bokmeier, Christin Bödigheimer

Bereich/Amt: Straßenbauamt

Dezernatsleitung: Werner Rüger