Betreff
Ausschreibung Energielieferung kreiseigene Gebäude
Vorlage
KT/517/2022
Art
Sitzungsvorlage KT

Beschlussantrag:

 

1. Sachverhalt

Der Main-Tauber-Kreis muss zum 01.01.2023 sowohl die Gas- als auch die Stromlieferungen für die kreiseigenen Gebäude neu vergeben, da die laufenden Verträge zum 31.12.2022 enden bzw. gekündigt wurden. Die neuen Vergaben erfolgen für ein Kalenderjahr.

 

Aufgrund des Krieges in der Ukraine und der daraus folgenden Verknappung der Gaslieferungen nicht nur an die Bundesrepublik Deutschland ist die Situation auf den Energiemärkten schwierig, unübersichtlich und risikobehaftet.

 

Um die Versorgungssicherheit der Gebäude des Main-Tauber-Kreises zu gewährleisten, dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Rechnung zu tragen und die Risiken der weiteren Entwicklungen auf den Energiemärkten zu minimieren (z. B. durch Insolvenzen von Energiehändlern) wird nach Einholung eines Rechtsgutachtens zunächst auf eine europaweite Ausschreibung verzichtet. Es erfolgte die Aufforderung zur Angebotsabgabe durch die örtlichen Energieversorger (Stadtwerke Wertheim, Stadtwerk Tauberfranken und Überlandwerk Schäftersheim). Hintergrund dieser Vorgehensweise ist zum einen die schwierige Situation bei der grundsätzlichen Beschaffung von Strom und Gas sowie die Entwicklung bei den Preisen. Eine europaweite Ausschreibung hätte nach Expertenmeinung höchstwahrscheinlich keinen Bieter gehabt und - bedingt durch die starren Bindefristen - zusätzlich zu den hohen Energiepreisen noch hohe Risikoaufschläge bedeutet.

 

Die Aufträge werden in drei Lose aufgeteilt. Dabei entspricht die Einteilung dem jeweiligen Versorgungsgebiet der drei Netzbetreiber. Lediglich die Gebäude in den Kommunen Weikersheim, Igersheim und Niederstetten wurde beim Strom von der sonstigen Einteilung abgewichen. Hier übernimmt das Überlandwerk Schäftersheim (ÜWS).

 

Die Vergabe der Energielieferungen ab 01.01.2024 erfolgt voraussichtlich wieder in einem europaweiten Ausschreibungsverfahren.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Bedingt durch die schwierige Lage auf den Energiemärkten sind die Preise seit der letzten Ausschreibung sowohl bei Strom als auch bei Gas deutlich gestiegen:

 

Für den Haushalt 2023 bedeutet das voraussichtlich folgende Kosten:

 

-       Strom (bei einem geschätzten Verbrauch von 2.700.000 kWh): 2.152.150 Euro

 

Damit ist der Preis für die Beschaffung von Strom im Vergleich zum Jahr 2022 um ca. 600 Prozent gestiegen (reiner Energiepreis).

 

-       Gas (bei einem geschätzten Verbrauch von 6.600.000 kWh): 1.388.753 Euro

 

Damit ist der Preis für die Beschaffung von Gas im Vergleich zum Jahr 2022 um ca. 100 Prozent gestiegen (reiner Energiepreis).

 

Die Verbräuche orientieren sich an den Werten von 2021. Durch die Einführung von Energiesparmaßnahmen in den kreiseigenen Gebäuden wurden die Angebote für einen zehnprozentig geringeren Verbrauch eingeholt. Durch Corona, Baumaßnahmen an großen Gebäuden (z. B. Berufsschulzentrum Wertheim) und durch die hohen Flüchtlingszahlen bedingten evtl. Neuanmietungen/Käufe können diese Schätzungen allerdings sowohl nach oben als auch nach unten korrigiert werden müssen.

 

Sollte eine gesetzliche Regelung zur Deckelung oder sonstigen Begrenzung der Energiepreise kommen – und für öffentliche Gebietskörperschaften anwendbar sein – würde diese entsprechend greifen und die Kosten verringern.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

Bei positiven und negativen Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den Klimaschutz:

 

Treibhausgas (THG)-Ausstoß in CO2-eq

Erhebliche Reduktion

Geringfügige Reduktion

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche

Erhöhung

 

 

 

Verfasser/-in: Nicole Metzger

Bereich/Amt: Amt für Immobilienmanagement

Dezernatsleitung: Torsten Hauck 

Anlage (nicht-öffentlich)