Beschlussantrag:
1. Sachverhalt
Der
Main-Tauber-Kreis muss zum 01.01.2023 sowohl die Gas- als auch die
Stromlieferungen für die kreiseigenen Gebäude neu vergeben, da die laufenden
Verträge zum 31.12.2022 enden bzw. gekündigt wurden. Die neuen Vergaben
erfolgen für ein Kalenderjahr.
Aufgrund
des Krieges in der Ukraine und der daraus folgenden Verknappung der
Gaslieferungen nicht nur an die Bundesrepublik Deutschland ist die Situation
auf den Energiemärkten schwierig, unübersichtlich und risikobehaftet.
Um die
Versorgungssicherheit der Gebäude des Main-Tauber-Kreises zu gewährleisten, dem
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Rechnung zu tragen und die
Risiken der weiteren Entwicklungen auf den Energiemärkten zu minimieren (z. B.
durch Insolvenzen von Energiehändlern) wird nach Einholung eines
Rechtsgutachtens zunächst auf eine europaweite Ausschreibung verzichtet. Es
erfolgte die Aufforderung zur Angebotsabgabe durch die örtlichen
Energieversorger (Stadtwerke Wertheim, Stadtwerk Tauberfranken und Überlandwerk
Schäftersheim). Hintergrund dieser Vorgehensweise ist zum einen die schwierige
Situation bei der grundsätzlichen Beschaffung von Strom und Gas sowie die
Entwicklung bei den Preisen. Eine europaweite Ausschreibung hätte nach
Expertenmeinung höchstwahrscheinlich keinen Bieter gehabt und - bedingt durch
die starren Bindefristen - zusätzlich zu den hohen Energiepreisen noch hohe
Risikoaufschläge bedeutet.
Die
Aufträge werden in drei Lose aufgeteilt. Dabei entspricht die Einteilung dem
jeweiligen Versorgungsgebiet der drei Netzbetreiber. Lediglich die Gebäude in
den Kommunen Weikersheim, Igersheim und Niederstetten wurde beim Strom von der
sonstigen Einteilung abgewichen. Hier übernimmt das Überlandwerk Schäftersheim
(ÜWS).
Die Vergabe
der Energielieferungen ab 01.01.2024 erfolgt voraussichtlich wieder in einem
europaweiten Ausschreibungsverfahren.
3. Finanzielle Auswirkungen
Bedingt
durch die schwierige Lage auf den Energiemärkten sind die Preise seit der
letzten Ausschreibung sowohl bei Strom als auch bei Gas deutlich gestiegen:
Für den
Haushalt 2023 bedeutet das voraussichtlich folgende Kosten:
-
Strom
(bei einem geschätzten Verbrauch von 2.700.000 kWh): 2.152.150 Euro
Damit ist der Preis für die Beschaffung von Strom im Vergleich zum Jahr
2022 um ca. 600 Prozent gestiegen (reiner Energiepreis).
-
Gas
(bei einem geschätzten Verbrauch von 6.600.000 kWh): 1.388.753 Euro
Damit ist der Preis für die Beschaffung von Gas im Vergleich zum Jahr
2022 um ca. 100 Prozent gestiegen (reiner Energiepreis).
Die
Verbräuche orientieren sich an den Werten von 2021. Durch die Einführung von
Energiesparmaßnahmen in den kreiseigenen Gebäuden wurden die Angebote für einen
zehnprozentig geringeren Verbrauch eingeholt. Durch Corona, Baumaßnahmen an
großen Gebäuden (z. B. Berufsschulzentrum Wertheim) und durch die hohen
Flüchtlingszahlen bedingten evtl. Neuanmietungen/Käufe können diese Schätzungen
allerdings sowohl nach oben als auch nach unten korrigiert werden müssen.
Sollte eine
gesetzliche Regelung zur Deckelung oder sonstigen Begrenzung der Energiepreise
kommen – und für öffentliche Gebietskörperschaften anwendbar sein – würde diese
entsprechend greifen und die Kosten verringern.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
keine |
negativ |
Bei
positiven und negativen Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den
Klimaschutz:
Treibhausgas (THG)-Ausstoß in CO2-eq |
|||
Erhebliche Reduktion |
Geringfügige Reduktion |
Geringfügige Erhöhung |
Erhebliche Erhöhung |
Verfasser/-in: Nicole Metzger
Bereich/Amt: Amt für Immobilienmanagement
Dezernatsleitung: Torsten Hauck
Anlage (nicht-öffentlich)