Beschlussantrag:
Der Vergabe der Bauleistung Keramische Bodenbeläge im Rüttelverfahren zum Bruttopreis von 164.671,25 Euro an die Lampe Fliesen GmbH aus 49497 Mettingen wird zugestimmt.
1. Sachverhalt
Dem Neubau der Straßenmeisterei Külsheim auf Basis der Kostenberechnung vom 22. Oktober 2021 mit Gesamtbaukosten von brutto 12.041.841,00 Euro wurde mit Kreistagsbeschluss vom 1. Dezember 2021 (V-KT/345/2021) zugestimmt. Die aktuelle Kostenentwicklung beläuft sich auf 12.637.705,34 Euro. Im März 2022 wurde ein KfW-Zuschuss in Höhe von 434.788,00 Euro gewährt, der in der Finanzplanung für 2022 nicht berücksichtigt war und die bisher gestiegenen Kosten weitestgehend abdeckt.
Für die Bauleistung Keramische Bodenbeläge im Rüttelverfahren sind in der Kostenberechnung 148.750,00 Euro brutto veranschlagt.
Die von Mai 2023 bis Juni 2023 vorgesehene Bauleistung Keramische Bodenbeläge im Rüttelverfahren wurden im offenen Verfahren europaweit ausgeschrieben.
Bei Angebotseröffnung am 11.10.2022 lagen zwei Angebote vor.
Die Prüfung und Wertung der Angebote ergab folgendes Ergebnis:
Bieter Angebotssumme brutto
Lampe Fliesen GmbH 164.671,25 Euro
Bieter 2 177.865,67 Euro
Vom Planer, der IB-Schweizer GmbH, wurde die Leistung mit 152.090,93 Euro brutto kalkuliert (bepreistes Leistungsverzeichnis).
Der Planer führt die Mehrkosten gegenüber der Kostenberechnung zurück auf die aktuelle Marktlage, die geprägt ist von steigenden Marktpreisen aufgrund der Materialknappheit als Folge des Ukrainekrieges und vollen Auftragsbüchern bei gleichzeitigem Fachkräftemangel.
Die Vergabe an die Lampe Fliesen GmbH wird empfohlen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Für das Gesamtprojekt Neubau Straßenmeisterei Külsheim waren in den jeweiligen Haushaltsjahren bis einschließlich 2022 insgesamt 12.041.841,00 Euro brutto veranschlagt. Die neue Kostenberechnung zeigt eine Steigerung der Gesamtkosten auf nunmehr 12.637.705,34 Euro. Dies wird im Haushaltsentwurf 2023 berücksichtigt.
Die Vergabe ist durch veranschlagte Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2022 abgedeckt.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
positiv |
negativ |
Verfasser/-in: Gertraud Stumpf-Virsik
Bereich/Amt: Amt für Immobilienmanagement
Dezernatsleitung: Torsten Hauck
Anlage: 1 (nicht öffentlich)