Betreff
K2831 Grundhafte Sanierung Rauenberg - Boxtal, Planungsbeschluss
Vorlage
V-KT/531/2022
Aktenzeichen
681.2831
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

Das Straßenbauamt wird mit der Planung der grundhaften Sanierung der Kreisstraße K2831 von Boxtal (Anschluss an die K2879) bis Ortseingang Rauenberg, einschließlich der Erstellung der Genehmigungsplanung, beauftragt.

 

 

1. Sachverhalt

Die K2831 verläuft in Nord-Süd Richtung und dient zur Erschließung und Verknüpfung der Ortschaften Rauenberg-Ebenheid-Wessental, so dass diese auch an das überörtliche Straßennetz Anschluss haben. Das überörtliche Straßennetz in Baden-Württemberg ist die L507 sowie ab der Einmündung zur K2879 in südliche Richtung die L575 und in Bayern die ST507. Die K2831 dient auch als Umleitungsstrecke für die L2310, Abschnitt Landesgrenze – Freudenberg – Boxtal. Die K2831 weist einen durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von 773 Kfz/24h sowie einen Schwerverkehrsanteil von 1,42 Prozent, 11 Kfz/24h, auf.

 

Die Kreisstraße K2831 zeigt auf gesamter Länge vom Anschlussbereich der K2879 bei Boxtal bis zum Ortseingang bei Rauenberg starke Schäden (Setzungsrisse, Schlaglöcher und Aufbruchstellen). Besonders stark sind die Schäden an einigen Aufbruchstellen, an denen die komplette Decke auf bis zu drei Metern weggebrochen ist und nun Schottermaterial an die Oberfläche kommt.

 

In einer groben Voruntersuchung mit vier Bohrstellen zeigt die K2831 durchweg eine teerhaltige Belastung im gesamten Aufbau. Die Maßnahme liegt bei einer Gesamtlänge von circa 1.900 Metern auf circa 200 Metern in der Wasserschutzzone II und auf circa 900 Metern in der Wasserzone III. Die vorhandene Straßenbreite liegt bei ca. 5,5 bis sechs Metern. Dadurch ist stellenweise nur minimal eine Verbreiterung notwendig, die innerhalb der Trasse erfolgen kann.

 

Aufgrund des teerhaltigen Aufbaus mit der Lage in der Wasserschutzzone II bzw. III und der in großen Teilen ausreichenden Breite bietet sich daher folgende Lösung an:

 
Grundhafte Sanierung der Schadstellen, Ausbau und Sanierung der Entwässerungs-einrichtungen und der Randbegrenzungen, Überbau des bestehenden bituminösen / teerhaltigen Oberbaus durch eine neue Tragschicht und Deckschicht.

 

Grunderwerb wird bei der Maßnahme voraussichtlich nicht notwendig.

 

Für die geplante grundhafte Sanierungsmaßnahme geht man aktuell nach einer sehr groben Kostenschätzung von circa 3,85 Millionen Euro (brutto) Gesamtkosten (inkl. Planung, Bau und sonstigen Kosten) aus. Erst nach Abschluss der Planung ist der Umfang der Maßnahme ersichtlich. Dann ist eine genauere Kostenberechnung möglich.

 

Da die Oberfläche und die Ausbaubreite nicht wesentlich verändert werden, stellt die Maßnahme keinen Ausbau, sondern nur eine grundhafte Sanierung dar. Damit ist sie nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) nicht förderfähig.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Die bisherigen Planungskosten in Höhe von 45.800 Euro wurden im Teilhaushalt 5, Produktgruppe 5420, auf dem I-Auftrag I5420 000 009 „Straßenausbauprogramm“ gebucht. Seit dem Haushaltsjahr 2022 gibt es einen eigenen investiven Auftrag (I5420 2831 000 „K2831 Ausbau Rauenberg – Boxtal) mit einem Budget von 50.000 Euro. Für das Haushaltsjahr 2023 wurden weitere Planungskosten in Höhe von 200.000 Euro angemeldet. In der Haushaltsplanung 2023 wurde in der mittelfristigen Finanzplanung ein Mittelbedarf von 3,55 Millionen Euro beantragt.

 

Die Ausführung ist für das Frühjahr 2024 vorgesehen.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

Verfasser/-in: Sebastian Bokmeier, Christin Bödigheimer

Bereich/Amt: Straßenbauamt

Dezernatsleitung: Werner Rüger