Betreff
K2839 Ausbau Boxberg - Epplingen, Planungsbeschluss
Vorlage
V-KT/532/2022
Aktenzeichen
681.2839
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

Das Straßenbauamt wird mit der Planung des Ausbaus der Kreisstraße K2839 von Boxberg (Ortsausgang) bis Ortseingang Epplingen, einschließlich der Erstellung der Genehmigungsplanung, beauftragt.

 

 

1. Sachverhalt

Die K2839 verläuft in Nord-Süd Richtung und dient zur Erschließung und Verknüpfung der Ortschaft Epplingen mit der Stadt Boxberg. In Boxberg bindet sie an die B292 an und sorgt damit für eine direkte Anbindung zur Anschlussstelle Boxberg der A81. Auf der anderen Seite bei Epplingen führt ein Gemeindeweg weiter nach Kupprichhausen, welcher aus Erfahrungswerten für seine an sich untergeordnete Bedeutung stark frequentiert wird, da dies eine direkte Verbindung weiter nach Tauberbischofsheim oder Lauda-Königshofen darstellt.

 

Die Kreisstraße K2839 zeigt auf gesamter Länge von Boxberg bis Epplingen starke Schäden (Setzungsrisse, Schlaglöcher und Aufbruchstellen). Besonders die Randbereiche sind bereits auf weiten Stellen abgebrochen und mussten aufwändig saniert werden.

 

In einer groben Voruntersuchung mit vier Bohrstellen zeigt die K2839 durchweg eine teerhaltige Belastung im gesamten Aufbau. Die Maßnahme liegt bei einer Gesamtlänge von ca. 2.200 Metern in keinem Schutzgebiet.

 

Die vorhandene Straßenbreite liegt bei ca. 4,5 bis fünf Metern. Die geplante Ausbaubreite liegt bei 6,00 Metern. Zum Verbreitern der Straße und dem Einbau von Entwässerungsanlagen ist eine zusätzliche Breite von vier bis sechs Metern erforderlich. Damit wird Grunderwerb in größerem Maße notwendig.

 

Der Ausbau erfolgt durch Erneuerung des Oberbaus mit grob geschätzten Baukosten von ca.
3,11 Millionen Euro (brutto). Für die geplante Sanierungsmaßnahme geht man aktuell nach einer sehr groben Kostenschätzung von circa 3,3 Millionen Euro (brutto) Gesamtkosten (inkl. Planung, Bau und sonstigen Kosten) aus. Erst nach Abschluss der Planung liegt der Umfang der Maßnahme fest. Dann erfolgt eine genauere Kostenberechnung.

 

Der mittlere durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV) liegt bei etwa 400 KFZ / 24h, damit ist Maßnahme nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) nicht förderfähig.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Die bisherigen Planungskosten in Höhe von 31.100 Euro wurden im Teilhaushalt 5, Produktgruppe 5420, auf dem I-Auftrag I5420 000 009 „Straßenausbauprogramm“ gebucht. Seit dem Haushaltsjahr 2022 gibt es einen eigenen investiven I-Auftrag (I5420 2839 000 „K2839 Ausbau Boxberg – Epplingen“) mit einem Budget von 50.000 Euro. Für das Haushaltsjahr 2023 werden für die Planung Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 Euro und für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 60.000 Euro benötigt. Für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 werden Haushaltsmittel für die Bauausführung von grob geschätzten 3,11 Millionen Euro benötigt.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

Verfasser/-in: Sebastian Bokmeier, Christin Bödigheimer

Bereich/Amt: Straßenbauamt

Dezernatsleitung: Werner Rüger