Betreff
Förderung der Kindertagespflege - Anpassung der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge
Vorlage
JHA-KT/534/2022
Aktenzeichen
416.334
Art
Sitzungsvorlage JHA-KT

Beschlussantrag:

 

Der Kreistag stimmt der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege im Main-Tauber-Kreis zum 01.01.2023 zu.

 

1. Sachverhalt

(Siehe Drucksache JHA/210/2020, Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.11.2020)

 

Nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss am 24.11.2020 hat der Kreistag am 09.12.2020 letztmalig der Änderung der „Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege im Main-Tauber-Kreis“ vom 11.12.2013 zugestimmt und eine Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege vorgenommen.

 

Nach dieser zum 01.01.2021 in Kraft getretenen Satzung berechnet die Verwaltung derzeit die Elternbeiträge in der Kindertagespflege.

 

Grundlage für die Höhe des Kostenbeitrags der Eltern sind die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge in der jeweils geltenden Fassung. Dabei soll für die Berechnung des Kostenbeitrags der Elternbeitrag für den Regelkindergarten bei zwölf Beitragsmonaten zugrunde gelegt werden.

 

Die letzte Anpassung der Kostenbeiträge erfolgte zum 01.01.2021; auf eine weitere Anpassung für das laufende Haushaltsjahr 2022 wurde verzichtet, da die empfohlenen prozentualen Erhöhungen des vergangenen Jahres sich lediglich minimal mit wenigen Cent-Beträgen auf die Kostenbeitragshöhe ausgewirkt hätten.

 

Deshalb schlägt die Verwaltung nun vor, die Harmonisierung der Kostenbeiträge in der Kindertagespflege zum 01.01.2023 durchzuführen und die Fortschreibung aus den vergangenen beiden Jahren zu berücksichtigen.

 

Das bedeutet, dass eine Harmonisierung bzw. Anpassung der Kostenbeiträge in der Kindertagespflege gemäß den Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2021/2022 (Erhöhung um 2,9 Prozent) sowie 2022/2023 (Erhöhung um 3,9 Prozent) somit zum 01.01.2023 analog und nun pauschal in Höhe von insgesamt 6,8 Prozent des bisherigen Kostenbeitrags, Stand 01.01.2021, in der Kindertagespflege erfolgen soll.

 

Die Verwaltung empfiehlt darüber hinaus weiterhin eine Staffelung des Kostenbeitrags der Eltern nach der Familiengröße vorzunehmen.


 

Vorgesehen ist eine Anhebung auf:

 

-       2,36 Euro (bisher 2,21 Euro) je Betreuungsstunde für Familien mit einem Kind
unter 18 Jahren

-       1,78 Euro (bisher 1,67 Euro) je Betreuungsstunde für Familien mit zwei Kindern
unter 18 Jahren

-       1,15 Euro (bisher 1,08 Euro) je Betreuungsstunde für Familien mit drei Kindern
unter 18 Jahren

-       0,46 Euro (bisher 0,43 Euro) je Betreuungsstunde für Familien mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren.

 

Für die betroffenen Eltern bedeutet die vorgesehene Beitragserhöhung einen zusätzlichen monatlichen Zahlbetrag zwischen 3,87 Euro (Familien mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren) und 19,35 Euro (Familien mit einem Kind unter 18 Jahren) bei einer angenommenen Betreuungszeit von sechs Stunden an fünf Tagen / Woche.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Umsetzung der Harmonisierung der Elternbeiträge in der Kindertagespflege mit den Beiträgen für eine Betreuung in Kindertageseinrichtungen zum 01.01.2023 würde, auf der Grundlage der Fallzahlen zum 30.09.2022 hochgerechnet auf das Jahr 2022, zu Mehrerträgen in Höhe von ca. 31.400 Euro führen.

 

 

Verfasser/-in: Martin Frankenstein

Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit / Jugendamt

Dezernatsleitung: Elisabeth Krug

Anlage: 1