Betreff
Schlussbericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2021
Vorlage
V-KT/538/2022
Aktenzeichen
095.51, 095.9
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

1.    Vom Schlussbericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2021 wird Kenntnis genommen.     

2.    Dem Kreistag wird vorgeschlagen, das geprüfte Ergebnis des Jahresabschlusses 2021 des Main-Tauber-Kreises gemäß § 95 b Abs. 1 GemO i. V. m § 48 LKrO wie folgt festzustellen:

a)

Gesamtergebnisrechnung

Gesamtergebnis

5.735.525,12 €

 

 

 

ordentliches Ergebnis

5.583.964,68 €

 

 

 

Sonderergebnis

151.560,44 €

 

b)

Finanzrechnung

Zahlungsmittelbestand zum 31.12.2021


13.754.559,41 €

 

c)

Bilanz

Summe

zum 31.12.2021


248.032.170,76 €

d)   Der Umbuchung der nicht liquiden Rücklagen in Höhe von 9.768.440,31 Euro in das

                Basiskapital wird zugestimmt.

1. Sachverhalt

Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 des Main-Tauber-Kreises ergab keine wesentlichen Beanstandungen.

 

Dieser entspricht im Wesentlichen nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen. Nach § 48 Landkreisordnung (LKrO) in Verbindung mit § 110 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der örtlichen Prüfung den Jahresabschluss vor der Feststellung durch den Kreistag daraufhin zu prüfen, ob

 

-       bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,

-       die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,

-       der Haushaltsplan eingehalten worden ist und

-       das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.

 

Umbuchung der nicht liquiden Rücklagen

Die Umbuchung in das Basiskapital soll aus folgenden Gründen erfolgen:

 

Die Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses sind gemäß § 23 Gemeinde-haushaltsverordnung (GemHVO) der entsprechenden Ergebnisrücklage zuzuführen. Dies ergibt einen gesamten Rücklagenbetrag in Höhe von 23.522.999,72 Euro. Da dieser Betrag die liquiden Mittel um 9.768.440,31 Euro übersteigt und die ordentliche Ergebnisrücklage dem Ausgleich künftiger Fehlbeträge dient, ist der nicht durch Liquidität hinterlegte Betrag in das Basiskapital umzubuchen.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Prüfung innerhalb von vier Monaten nach Aufstellung des Jahresabschlusses durchzuführen. Es fasst seine Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammen, der dem Kreistag vorzulegen ist (siehe Anlage).

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Keine.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

 

Verfasser/-in: Andreas Dohn

Bereich/Amt: Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt

Amtsleitung: Michael Haas

Anlage: 1