Beschlussantrag:
1. Vom Schlussbericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2021
wird Kenntnis genommen.
2. Dem Kreistag wird vorgeschlagen, das
geprüfte Ergebnis des Jahresabschlusses 2021 des Main-Tauber-Kreises gemäß § 95
b Abs. 1 GemO i. V. m § 48 LKrO wie folgt festzustellen:
a) |
Gesamtergebnisrechnung |
Gesamtergebnis |
5.735.525,12 € |
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ordentliches Ergebnis |
5.583.964,68 € |
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Sonderergebnis |
151.560,44 € |
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b) |
Finanzrechnung |
Zahlungsmittelbestand zum 31.12.2021 |
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c) |
Bilanz |
Summe zum 31.12.2021 |
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d) Der Umbuchung der nicht
liquiden Rücklagen in Höhe von 9.768.440,31 Euro in das
Basiskapital wird zugestimmt.
1.
Sachverhalt
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 des Main-Tauber-Kreises ergab keine wesentlichen Beanstandungen.
Dieser entspricht im Wesentlichen nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen. Nach § 48 Landkreisordnung (LKrO) in Verbindung mit § 110 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der örtlichen Prüfung den Jahresabschluss vor der Feststellung durch den Kreistag daraufhin zu prüfen, ob
- bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
- der Haushaltsplan eingehalten worden ist und
- das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.
Umbuchung der nicht liquiden Rücklagen
Die Umbuchung in das Basiskapital soll aus folgenden Gründen erfolgen:
Die Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses sind gemäß § 23 Gemeinde-haushaltsverordnung (GemHVO) der entsprechenden Ergebnisrücklage zuzuführen. Dies ergibt einen gesamten Rücklagenbetrag in Höhe von 23.522.999,72 Euro. Da dieser Betrag die liquiden Mittel um 9.768.440,31 Euro übersteigt und die ordentliche Ergebnisrücklage dem Ausgleich künftiger Fehlbeträge dient, ist der nicht durch Liquidität hinterlegte Betrag in das Basiskapital umzubuchen.
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Prüfung
innerhalb von vier Monaten nach Aufstellung des Jahresabschlusses
durchzuführen. Es fasst seine Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammen, der
dem Kreistag vorzulegen ist (siehe
Anlage).
Anlage: 1