Betreff
Wandelhalle in Bad Mergentheim - Grundsatzbeschluss zur Sanierung und zur Gewährung eines Investitionskostenzuschusses an die Kurverwaltung Bad Mergentheim GmbH
Vorlage
V-KT/541/2022
Aktenzeichen
018.3
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

1.    Der Kreistag ermächtigt den Landrat, dem Grundsatzbeschluss zur Sanierung der Wandelhalle in der Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Mergentheim GmbH zuzustimmen.

 

2.    Der Kreistag stimmt der Gewährung eines Investitionskostenzuschusses in Höhe von vier Millionen Euro für die grundhafte Sanierung der Wandelhalle an die Kurverwaltung Bad Mergentheim GmbH zu.

 

1. Sachverhalt

An der Kurverwaltung Bad Mergentheim GmbH sind folgende Gesellschafter beteiligt:

 

BKV-Bäder- und Kurverwaltung Baden Württemberg mit    3.090.000,00 Euro (33,33 Prozent)

Main-Tauber-Kreis mit                                                          3.090.000,00 Euro (33,33 Prozent)

Stadt Bad Mergentheim mit                                                  3.090.000,00 Euro (33,33 Prozent).

 

Bei der Wandelhalle im Kurpark von Bad Mergentheim sind grundhafte Sanierungsmaßnahmen notwendig. Die Wandelhalle stellt einen der zentralen Veranstaltungsorte im Landkreis dar. Neben einer Reparatur des Stahlbeton-Tragwerks und Betonsanierungen stehen unter anderem eine Verbesserung der Raumlufttemperierung sowie eine Modernisierung der Veranstaltungs- und Elektrotechnik und die Sanierung der Fenster an. Das Weiteren muss die Halle nach aktuell gültigen Vorgaben im Bereich des Brandschutzes ertüchtigt werden. Hierbei ist der Denkmal-Charakter des Gebäudes zu berücksichtigen.

 

Die Ertüchtigungsmaßnahme soll ab dem Jahr 2023 erfolgen, die Planungsarbeiten haben bereits begonnen.

 

In der Kostenkalkulation aus dem Jahr 2021 wurde ursprünglich ein Gesamtaufwand von rund 12 Millionen Euro für die Ertüchtigung der Wandelhalle ermittelt. Dieser Betrag ist als Investitionskostenzuschuss durch die drei Gesellschafter zu finanzieren. Aus diesem Grund wurde der Kreisanteil in Höhe von vier Millionen Euro im Rahmen der Beratungen des Haushalts 2022 berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass im weiteren Projektverlauf höhere Gesamtkosten anfallen, insbesondere aufgrund der allgemeinen Baupreis-steigerungen.

 

Die Stadt Bad Mergentheim kann auf den städtischen Kostenanteil voraussichtlich eine Förderung nach dem Tourismusinfrastrukturprogramm erhalten. Für den Zuschussantrag ist es notwendig, dass die Kurverwaltung Bad Mergentheim GmbH einen Grundsatzbeschluss zur Sanierung der Wandelhalle fasst. Die entsprechende Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung erfolgte daher unter Vorbehalt der Zustimmung des Kreistags. Zielsetzung ist ferner, mit dieser und weiteren Förderungen auch etwaige höhere Gesamtkosten (teilweise) aufzufangen, beziehungsweise die Belastungen aller Gesellschafter dadurch gleichermaßen zu minimieren.

 

Sollten die Gesamtkosten für das Projekt über die Planansätze der jeweiligen Gesellschafter hinausgehen, so ist im Verwaltungsrat und der Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Mergentheim GmbH hierüber zu beraten.

 

Kurdirektor Sven Dell wird in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses einen kurzen Überblick über die Planungen und den aktuellen Sachstand geben.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Im Haushalt und der mittelfristigen Finanzplanung 2022 sind im Teilhaushalt 4, Produktgruppe 4180 „Kur- und Badeeinrichtungen“ auf dem Investitionsauftrag I41809011400 „Investitionszuschüsse an Kurverwaltung“ für die grundhafte Sanierung der Wandelhalle vier Millionen Euro wie folgt eingeplant:

 

Ansatz

Finanzplanung

2022

2023

2024

2025

500.000 Euro

1.000.000 Euro

2.000.000 Euro

500.000 Euro

 

Die nicht verbrauchten Mittel aus dem Jahr 2022 werden nach 2023 übertragen, so dass die vier Millionen Euro insgesamt für die Sanierung der Wandelhalle zur Verfügung stehen.

 

Formalrechtlich sind für diese Beschlussfassung keine Verpflichtungsermächtigungen im Sinne von § 86 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg erforderlich, da der Gesellschafterbeschluss keine unmittelbare Rechtswirkung für den Main-Tauber-Kreis entfaltet. Gleiches gilt für die Bereitschaft zur Gewährung eines Investitionskostenzuschusses.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

Bei positiven und negativen Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den Klimaschutz:

Treibhausgas(THG)-Ausstoß in CO2-eq

Erhebliche Reduktion

Geringfügige Reduktion

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche

Erhöhung

 

 

 

Verfasser/-in: Sabrina Rohnacher

Bereich/Amt: Büro des Landrats

Büroleitung: Markus Moll