Beschlussantrag:
1. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2023 wird genehmigt.
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Gesamtergebnishaushalt mit dem
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 198.235.700 €
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen
von -
203.059.900 €
Ordentliches
Ergebnis -
4.824.200 €
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 1.610.900 €
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von - 2.267.300 €
Sonderergebnis -
656.400 €
Gesamtergebnis -
5.480.600 €
2. im Gesamtfinanzhaushalt mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 193.669.300 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von - 191.567.100 €
Zahlungsmittelüberschuss
des Ergebnishaushalts 2.102.200
€
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 15.043.500 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 33.400.100 €
Zahlungsmittelbedarf
aus Investitionstätigkeit -
18.356.600 €
Finanzierungsmittelüberschuss
(+) / Finanzierungsmittelbedarf (-) -
16.254.400 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 7.000.000 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit - 1.586.800 €
Saldo
aus Finanzierungstätigkeit 5.413.200 €
Änderung
des Finanzierungsmittelbestandes -
10.841.200 €
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt
auf 7.000.000 €
§ 3
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen)
wird festgesetzt auf 21.868.000 €
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 25.000.000 €
§ 5
Der Hebesatz der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2023 wird auf 29,5 v. H.
der nach dem FAG festgesetzten Steuerkraftsumme der kreisangehörigen
Gemeinden festgesetzt.
2. Die Finanzplanung mit Investitionsprogramm nach Maßgabe des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 wird genehmigt.
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan 2023 wurde am 26.10.2022 in den Kreistag eingebracht. Er wurde daraufhin im Jugendhilfeausschuss am 22.11.2022, dem Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr am 23.11.2022, dem Verwaltungs- und Finanzausschuss am 30.11.2022 und in der Kreistagssitzung am 07.12.2022 vorberaten. Seit Einbringung des Haushaltes 2023 kam es zu den nachfolgend aufgeführten Änderungen.
1.1 Ergebnishaushalt
1.1.1
Minderertrag beim
Status-Quo-Ausgleich nach § 22 FAG
Seit 2005 werden zwischen den Stadt- und Landkreisen die durch die Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände entstehenden Be- und Entlastungen jährlich aufkommensneutral ausgeglichen. Der sogenannte Status-Quo-Ausgleich wird der Verwaltung jährlich nach Zugang der Orientierungsdaten vom Statistischen Landesamt im Rahmen eines Testbescheids mitgeteilt. Für die ursprüngliche Planung wurde ein Betrag von 1.450.000 Euro angenommen. Nachdem für das Jahr 2023 noch kein Testbescheid ergangen ist, wurde die Höhe des Status-Quo-Ausgleichs den Landkreisverwaltungen im Oktober mittels eines Schreibens vom Landkreistag mitgeteilt. Hier stellte sich heraus, dass der tatsächliche Ausgleich nur 1.251.000 Euro beträgt und somit um 199.000 Euro geringer ausfällt.
1.1.2
Mehrertrag bei den Schlüsselzuweisungen
nach § 8 FAG
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes 2023 lag lediglich ein Entwurf der Orientierungsdaten des Landes vor. In diesem wurde ein Kopfbetrag zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen von 804 Euro je Einwohner genannt. Da jedoch die Steuerschätzung im Oktober 2022 erfreulicherweise besser ausgefallen ist als zunächst angenommen, hat die Verwaltung bereits im eingebrachten Haushalt einen Kopfbetrag von 811 Euro zugrunde gelegt. Jedoch hat es seitdem seitens des Landes noch keinen endgültigen Haushalterlass für das Jahr 2023 gegeben. Die Verwaltung hat sich aber dennoch entschlossen, am bisher festgelegten Kopfbetrag von 811 Euro festzuhalten. Trotz alledem kommt es bei den Schlüsselzuweisungen zu Mehrerträgen von 61.600 Euro gegenüber dem ursprünglichen Planansatz. Ursache ist eine nachträglich erfolgte Herabsetzung des gewogenen Kreisumlagehebesatzes 2022 für Baden-Württemberg von 28,44 auf 28,40 v.H. Dies resultiert aus einer im Rahmen eines Nachtragshaushaltes erfolgten Senkung des Hebesatzes eines Landkreises. Da der gewogene Kreisumlagehebesatz ein wesentlicher Parameter bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen ist, hat dies diese positive Veränderung zur Folge.
1.1.3
Mehraufwand bei der
Verbandsumlage des Regionalverbandes Heilbronn-Franken
Der Main-Tauber-Kreis ist Mitglied beim Regionalverband Heilbronn-Franken. Dieser finanziert sich über eine Verbandsumlage, deren Hebesatz jährlich von der Verbandsversammlung beschlossen wird. Aufgrund von Sondereffekten beim Regionalverband wird die bisher veranschlagte Verbandsumlage in Höhe von 240.600 Euro um voraussichtlich 100.000 Euro auf 340.600 Euro steigen.
1.1.4
Mehraufwand bei den
Stromkosten
Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2023 waren die Energiepreise aufgrund des aktuellen Marktgeschehens nur sehr schwer kalkulierbar. Nachdem Ende Oktober 2022 für das Jahr 2023 neue Lieferverträge für Strom abgeschlossen wurden, können die Stromkosten nun konkreter beziffert werden. Hierbei stellte sich heraus, dass die bisher eingebrachten Aufwendungen für Strom in Höhe von rund 1,9 Millionen Euro nicht ausreichen. Aufgrund dessen muss der Ansatz nochmals um 251.000 Euro erhöht werden. Die Aufwendungen für Strom belaufen Sie somit im Jahr 2023 auf knapp 2,15 Millionen Euro.
1.1.5
Minderaufwendungen bei den
Gaskosten
Auch die genaue Kalkulation der Gaspreise war zur Haushaltseinbringung nahezu unmöglich. Aufgrund der starken Preissteigerungen in den letzten Monaten wurde deshalb bei den Aufwendungen für Gas ein Ansatz in Höhe von 2,18 Millionen Euro eingeplant. Nach dem Abschluss und der Vergabe der Lieferverträge für 2023 in der Kreistagssitzung vom 26.10.2022 ist hier jedoch eine positive Entwicklung eingetreten. Hierdurch kann der Haushaltsansatz um fast 0,80 Millionen Euro auf nun knapp 1,4 Millionen Euro gekürzt werden.
1.1.6
Mehraufwand durch
Neuvergabe der Fremdreinigung
In der Kreistagssitzung am 26.10.2022 wurde ebenfalls die Fremdreinigung der kreiseigenen und angemieteten Gebäude für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2026 neu vergeben. Aufgrund höherer Ausschreibungsergebnisse musste der veranschlagte Ansatz im eingebrachten Haushalt für das Jahr 2023 in Höhe von 775.400 Euro um 64.600 Euro auf insgesamt 840.000 Euro angepasst werden.
1.1.7
Mehraufwand bei den
Kreditzinsen
Zur Absicherung gegen weiter steigende Zinsen wurde in der Kreistagssitzung am 26.10.2022 ein Kredit in Höhe von 5,00 Millionen Euro aufgenommen. Die Zinsen für diesen Kredit waren ursprünglich mit 2,00 Prozent kalkuliert. Aufgrund der außergewöhnlich schnell steigenden Zinsen auf dem Kreditmarkt war dies jedoch zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme nicht mehr realistisch. Tatsächlich lagen die Zinsen beim Abschluss des Kreditvertrages bei 3,41 Prozent. Daraus resultierend erhöhen sich auch die Zinsaufwendungen im Jahr 2023 um 69.600 Euro. Der neue Plansatz für Zinsaufwendungen an Kreditinstitute beträgt nun 509.600 Euro.
1.1.8
Minderertrag bei der
Auflösung von Sonderposten
Durch eine Korrektur bei den Sonderposten (z.B. erhaltene Zuschüsse) nach Einbringung des Haushaltes mussten dementsprechend auch die jährlichen Auflösungsraten angepasst werden. Die führt dazu, dass auf der Ertragsseite im Jahr 2023 rund 0,23 Millionen Euro weniger Erträge zu verzeichnen sind. Da es sich hierbei aber um nichtzahlungswirksame Erträge handelt, hat diese Änderung keine Auswirkungen auf die Liquidität des Kreises.
1.1.9
Mehraufwand für Tourismus –
Top of BW
Unter dem Arbeitstitel „Top of BW“ soll eine landkreisübergreifende Zusammenarbeit im Bereich des Tourismus der sechs Tourismusgemeinschaften im nördlichen Baden-Württemberg verwirklicht werden. Ziel der Kooperation ist die Gründung einer Dach-Organisation mit eigener Geschäftsführung und Personal. Diese nimmt die Rolle einer Serviceagentur für die Tourismusgemeinschaften ein und koordiniert und definiert gemeinsame Geschäftsfelder. Zur Gründung der Gesellschaft sind finanzielle Mittel der Gesellschafter notwendig. Im Haushalt 2023 wurden zunächst 50.000 Euro eingeplant. Nach Absprache der Projektpartner soll dieser Beitrag nun 70.000 Euro betragen, somit mussten im Haushalt 2023 nochmals 20.000 Euro nachgemeldet werden.
1.1.10 Mehraufwand für
Jubiläumsfeierlichkeiten 50 Jahre Main-Tauber-Kreis
Anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Main-Tauber-Kreises sollen verschiedene Feierlichkeiten durchgeführt werden. Hierfür sind im eingebrachten Haushalt 10.000 Euro veranschlagt. Nachdem die Planungen nun weiter fortgeschritten sind, stelle sich heraus, dass der vorerst angedachte Betrag wohl nicht ausreichen wird. Deshalb wurden nun nochmals 5.000 Euro zusätzlich etatisiert. Der Ansatz beträgt somit nun 15.000 Euro.
1.1.11 Mehraufwand für Schulsozialarbeit
Mit Schreiben vom 15.11.2022 beantragte die Fraktion der Freien Wähler, die Beteiligung des Kreises an der Schulsoziarbeit ab dem Jahr 2023 zu erhöhen. Grund hierfür ist, dass sich die damals angestrebte Drittelfinanzierung (1/3 Land, 1/3 Kreis und 1/3 Schulträger) in den letzten Jahren aufgrund vollzogener Tarifsteigerungen zu Lasten der kommunalen Schulträger verschoben hat. Um diesem Trend entgegenzuwirken wurde beantragt, den Zuschuss des Kreises von derzeit geplanten 17.800 Euro auf künftig bis maximal 24.000 Euro pro Vollzeitstelle zu erhöhen. Daraus resultieren in der Gesamtheit Mehraufwendungen für den Kreis in Höhe von 160.000 Euro. Der Ansatz dieser Freiwilligkeitsleistung steigt von 485.000 Euro auf 645.000 Euro an.
1.1.12 Minderaufwand durch Wegfall der
Umsatzsteuer für Komm.ONE-Leistungen
Im EDV-Budget des Haushaltes 2023 waren ursprünglich 0,16 Millionen Euro an Mehraufwendungen durch Umsatzsteuerzahlungen für die Leistungen des Rechenzentrums (Komm.ONE) veranschlagt. Ab 01.01.2023 hätte der Landkreis nach Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz auf alle Leistungen von Komm.ONE die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 Prozent bezahlen müssen. Jedoch wurde auf höchster Ebene kurzfristig und unerwartet beschlossen, dass die verbindliche Einführung des § 2b UstG um weitere zwei Jahre, auf den 01.01.2025, verschoben wird. Auch wenn der Bundesrat dies erst Mitte Dezember formell entscheidet, so gilt diese Entscheidung als gesichert. Der Bundestag hat dem Jahressteuergesetz 2022 bereits zugestimmt. Nach Rücksprache wird auch Komm.ONE vom Optionsrecht Gebrauch machen und den § 2b UstG erst ab 01.01.2025 anwenden. Aufgrund dessen entfällt der Mehraufwand in Höhe von jährlich 0,16 Millionen Euro für die Jahre 2023 und 2024.
1.1.13 Ordentliches Ergebnis und
Gesamtergebnis
Das ordentliche Ergebnis verschlechtert sich aufgrund der Änderungen im Ergebnishaushalt gegenüber dem eingebrachten Haushaltsplan von - 4.739.900 Euro um 84.300 Euro auf - 4.824.200 Euro. Durch die Änderungen beim ordentlichen Ergebnis verschlechtert sich das Gesamtergebnis um den gleichen Betrag von – 5.396.300 Euro auf – 5.480.600 Euro.
1.2
Finanzhaushalt
1.2.1
Umschichtung von Haushaltsansätzen
im Straßenausbaubudget
Bei den I-Aufträgen I54202800000 „K2800 Ausbau Zimmern-Messelhausen“ und I54202888001 „Neubau Radweg Apfelbach-Markelsheim“ wurde nach Einbringung des Haushaltes eine Umschichtung der Mittel vorgenommen. Dies hatte den Zweck, die Kosten für Bau und Grunderwerb getrennt dazustellen. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich hierdurch nicht. So wurde bei der Baumaßnahem Zimmern Messelhausen der Ansatz im Jahr 2023 auf dem Sachkonto 78720000 (Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen) um 40.000 Euro reduziert und auf das Sachkonto 78210000 (Erwerb von Grundstücken und Gebäuden) umgeschichtet. Auch beim Neubau des Radwegs Apfelbach-Markelsheim war diese Umschichtung notwendig. Hier wurden nun nachträglich 35.000 Euro im Jahr 2023 vom Sachkonto 78720000 auf Sachkonto 78210000 umgeschichtet.
1.2.2
Finanzierungsmittelbedarf
aus Investitionstätigkeit
Beim Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit haben sich seit der Einbringung des Haushaltes keine Änderungen ergeben. Dieser beträgt weiterhin 18.356.600 Euro.
1.2.3
Finanzierungsmittelüberschuss
aus Finanzierungstätigkeit
Da sich bei der Kreditermächtigung und den Tilgungen keine
Änderungen gegenüber dem eingebrachten Haushalt ergeben haben, verbleibt
der Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit (=
Nettoneuverschuldung) bei 5.413.200 Euro.
1.2.4
Liquidität
Gegenüber dem eingebrachten Haushalt hat sich der berechnete Bestand
der Liquiden Mittel positiv verändert. Zum 31.12.2023 werden nun
rund 2,82 Millionen Euro prognostiziert (Einbringung: 1,25 Millionen
Euro). Diese Entwicklung resultiert zum einen aus dem verbesserten
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnishaushaltes 2023 (+0,15 Millionen Euro),
zum anderen und überwiegendem Teil aus der gestiegenen Liquidität
zum Anfang des Jahres 2023. Diese ergibt sich aus der nachträglichen
Erhöhung des Kopfbetrages für die Schlüsselzuweisungen im Jahr 2022.
Hierdurch gehen beim Landkreis im Jahr 2022 nochmals knapp 1,43 Millionen
Euro mehr an liquiden Mitteln ein, was sich wiederum positiv im Jahr 2023
auswirkt. Die Mindestliquidität kann im Jahr 2023 aber trotzdem nicht
vorgehalten werden.
1.3
Mittelfristige
Finanzplanung
1.3.1
Ergebnishaushalt
Im Jahr 2025 und 2026 wirken sich die im Jahr 2023 und 2024 erhöhten Schlüsselzuweisungen negativ auf die an das Land zu zahlende FAG-Umlage aus, weil sich die Höhe dieser an der Summe der Schlüsselzuweisungen und Grunderwerbsteuer aus dem zweitvoran-gegangenen Jahr orientiert. Hier kommt es zu geringfügigen Erhöhungen der Aufwandsansätze. Auch die KVJS-Umlage folgt diesem Schema. Die Auswirkungen auf die Jahre 2025 und 2026 sind jedoch verschwindend gering.
Ansonsten schlagen sich im Ergebnishaushalt die unter Punkt 1.1 erläuterten Veränderungen weitestgehend auch in den Jahren 2024 bis 2026 nieder. Ausnahmen hiervon sind die Aufwendungen für Strom und Gas, für „Top of BW“ und für das Jubiläum 50-Jahre Main-Tauber-Kreis. Auch die Korrektur bei den Erträgen für die Auflösung der Sonderposten betrifft nur das Jahr 2023.
1.3.2
Finanzhaushalt
Im Finanzhaushalt kommt es in der mittelfristigen Finanzplanung nur zu
weiteren Mittelumschichtungen. So wurde bei der Baumaßnahme „K2800
Ausbau Zimmern-Messelhausen“ entsprechend den Erläuterungen unter Punkt 1.2.1
im Jahr 2026 der Ansatz in Höhe von 75.000 Euro vom Sachkonto
Tiefbaumaßnahmen auf Erwerb von Grundstücken und Gebäude umgeschichtet.
Beim Neubau das Radweges Apfelbach-Markelsheim sind es 20.000 Euro im
Jahr 2025.
Alle Veränderungen einschließlich ihrer Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie die Liquidität können der beigefügten Veränderungsliste (Anlage 1) entnommen werden.
2. Alternativen
Keine.
3. Finanzielle Auswirkungen
Siehe Ausführungen im Haushaltsplan 2023.
4. Klimarelevanz
Einschätzung Klimarelevanz
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
positiv |
keine |
negativ |
Verfasser/-in: Philipp Freitag
Bereich/Amt: Amt für Finanzen
Dezernatsleitung: Torsten Hauck
Anlagen:
-
Veränderungsliste Haushalt 2023
- Haushaltsplan 2023 (Einbringung)