Betreff
Gebührensatzung des Main-Tauber-Kreises
Vorlage
V-KT/551/2023
Aktenzeichen
969.0
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

Der Kreistag beschließt die Gebührensatzung des Main-Tauber-Kreises mit dem Gebührenverzeichnis (siehe Anlage 1 und 2). Sie tritt zum 01.04.2023 in Kraft.

 

1. Sachverhalt

Die kommunalen Gebühren der Landkreise werden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erhoben und durch Satzung festgesetzt (§ 4 Abs. 3 Landesgebührengesetz (LGebG)). Nach § 4 Abs. 5 LGebG sind die Höhe der Gebühren sowie Gebührenerleichterungen regelmäßig, spätestens aber nach zwei Jahren, zu überprüfen und nach Bedarf anzupassen. Die aktuelle Gebührensatzung ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten.

 

Auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben wurden alle Gebührentatbestände überprüft und anhand der aktuellen Zahlen neu kalkuliert. In diesem Zuge wurden auch einzelne Gebührentatbestände überarbeitet.

 

Bei den allgemeinen öffentlichen Leistungen wurden folgende Gebühren neu aufgenommen:

 

Fotokopien DIN A2          schwarz- weiß                  1,70 Euro

Farbig                                   2,30 Euro

 

Fotokopien DIN A1          schwarz- weiß                  3,30 Euro

Farbig                                   4,10 Euro

 

Fotokopien DIN A0          schwarz- weiß                  6,50 Euro

Farbig                                   7,50 Euro

 

Die Gebührensenkungen im Bereich des Amts für Informationstechnologie begründen sich aufgrund von Personalwechseln (geringeren Personalkosten).

 

Die Gebührensteigerungen begründen sich im Wesentlichen mit erhöhten Aufwendungen bei den Sachkosten, Personalkosten und Abschreibungen im Vergleich zur letzten Kalkulation aus dem Jahr 2019.

 

Die Änderungen sind in Anlage 3 (Synopse) dargestellt.

 

Gemäß §§ 3, 19 Landkreisordnung (LKrO) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Nr. 17 der Hauptsatzung des Main-Tauber-Kreises obliegt dem Kreistag der Erlass von Satzungen des Landkreises.

 

Die neue Gebührensatzung wird in den Fränkischen Nachrichten öffentlich bekannt gemacht und tritt am 01.04.2023 in Kraft. Sie wird der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Das Gebührenaufkommen aufgrund der aktuellen Gebührensatzung beträgt in der Haushaltsplanung 2023 17.600 Euro. Da sich bei der neuen Gebührensatzung Erhöhungen und Senkungen die Waage halten, ist mit keinen wesentlichen Veränderungen der Gebührenerträge zu rechnen.

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

 

Verfasser/-in: Alexandra Johannes

Bereich/Amt: Amt für Finanzen

Dezernatsleitung:  Torsten Hauck

Anlagen: 3