Beschlussantrag:
Der Kreistag beschließt die Gebührensatzung des Main-Tauber-Kreises mit dem Gebührenverzeichnis (siehe Anlage 1 und 2). Sie tritt zum 01.04.2023 in Kraft.
1.
Sachverhalt
Die kommunalen Gebühren der Landkreise werden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erhoben und durch Satzung festgesetzt (§ 4 Abs. 3 Landesgebührengesetz (LGebG)). Nach § 4 Abs. 5 LGebG sind die Höhe der Gebühren sowie Gebührenerleichterungen regelmäßig, spätestens aber nach zwei Jahren, zu überprüfen und nach Bedarf anzupassen. Die aktuelle Gebührensatzung ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten.
Auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben wurden
alle Gebührentatbestände überprüft und anhand der aktuellen Zahlen neu
kalkuliert. In diesem Zuge wurden auch einzelne Gebührentatbestände
überarbeitet.
Bei den allgemeinen
öffentlichen Leistungen wurden folgende Gebühren neu aufgenommen:
Fotokopien DIN A2 schwarz- weiß 1,70 Euro
Farbig 2,30
Euro
Fotokopien DIN A1 schwarz- weiß 3,30 Euro
Farbig 4,10
Euro
Fotokopien DIN A0 schwarz- weiß 6,50 Euro
Farbig 7,50
Euro
Die Gebührensenkungen im
Bereich des Amts für Informationstechnologie begründen sich aufgrund von
Personalwechseln (geringeren Personalkosten).
Die Gebührensteigerungen
begründen sich im Wesentlichen mit erhöhten Aufwendungen bei den Sachkosten,
Personalkosten und Abschreibungen im Vergleich zur letzten Kalkulation aus dem
Jahr 2019.
Die Änderungen sind in Anlage 3 (Synopse) dargestellt.
Gemäß §§ 3, 19 Landkreisordnung (LKrO) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Nr. 17 der Hauptsatzung des Main-Tauber-Kreises obliegt dem Kreistag der Erlass von Satzungen des Landkreises.
Die neue Gebührensatzung wird in den Fränkischen Nachrichten öffentlich bekannt gemacht und tritt am 01.04.2023 in Kraft. Sie wird der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Das Gebührenaufkommen aufgrund der aktuellen Gebührensatzung beträgt in der Haushaltsplanung 2023 17.600 Euro. Da sich bei der neuen Gebührensatzung Erhöhungen und Senkungen die Waage halten, ist mit keinen wesentlichen Veränderungen der Gebührenerträge zu rechnen.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
positiv |
negativ |
Verfasser/-in: Alexandra Johannes
Bereich/Amt: Amt für Finanzen
Dezernatsleitung: Torsten Hauck
Anlagen: 3