Beschlussantrag:
Der Kreistag wählt Frau Aleit-Inken Fladausch-Rödel als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss.
1. Sachverhalt
Gem. § 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) ist der Jugendhilfeausschuss als beratender oder beschließender Ausschuss einzurichten. Der Jugendhilfeausschuss Main-Tauber-Kreis ist ein beschließender Ausschuss. Die Besetzung des Jugendhilfeausschusses ist in § 71 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz in Verbindung mit der Satzung für das Jugendamt Main-Tauber-Kreis geregelt.
Danach besteht der Jugendhilfeausschuss aus dem Vorsitzenden
und 15 stimmberechtigten Mitgliedern, davon
a) neun Kreisrätinnen und Kreisräte,
b) drei Frauen und Männer auf Vorschlag der Jugendverbände,
c) drei Frauen und Männer auf Vorschlag ihrer Verbände der freien Wohlfahrtspflege,
und neben dem/der Leiter/in von Jugendamt und Sozialdezernat weiteren 6 beratenden Mitgliedern, davon
a) ein/e Vertreter/-in der katholischen Kirche,
b) ein/e Vertreter/-in der evangelischen Kirche,
c) ein/e Vertreter/-in der Schule,
d) ein/e Vertreter/-in der Rechtspflege,
e) ein/e Vertreter/-in der Polizei,
f) ein/e Vertreter/-in des Gesundheitswesens.
Die stimmberechtigten Mitglieder sind vom Kreistag zu wählen; die Vorschläge der Jugend- und Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen. Die beratenden Mitglieder sind nach ihrer Benennung durch die jeweilige entsendende Institution vom Kreistag zu bestellen.
Folgendes stimmberechtigtes Mitglied scheidet aus dem Jugendhilfeausschuss aus:
Herr Wolfgang Pempe, bisheriger
Geschäftsführer Diakonisches Werk im Main-Tauber-Kreis.
Mit dem Ausscheiden von Herrn Wolfgang Pempe ist eine Nachwahl durch den Kreistag erforderlich.
Folgender Vorschlag wurde von der Liga der freien Wohlfahrtspflege im Main-Tauber-Kreis als zukünftiges stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses unterbreitet:
Frau
Aleit-Inken Fladausch-Rödel, Geschäftsführerin Diakonisches Werk im
Main-Tauber-Kreis.
Anlage: 1 (nicht öffentlich)