Betreff
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen im Personalbudget 2023
Vorlage
V-KT/580/2023
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

Die überplanmäßigen und unabweisbaren Aufwendungen im Personalbudget in Höhe von 850.000 Euro, die aufgrund des Tarifabschlusses entstehen, werden genehmigt.

 

1. Sachverhalt

 

In den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen haben die Tarifvertragsparteien am 22. April 2023 eine Einigung erzielt. Diese Einigung bringt eine erhebliche Gehaltssteigerung und damit auch eine Kostensteigerung im Personalbudget in Höhe von rund 850.000 Euro mit sich.

 

Eckdaten des Tarifabschlusses für das Jahr 2023:

·       Die Beschäftigten erhalten ein Inflationsausgleichsgeld, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023.

·       In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro gezahlt.

·       Die Zahlungen aus dem Inflationsausgleichsgeld summieren sich auf insgesamt 3.000 Euro und sind steuerfrei.

 

Der Tarifabschluss bedeutet eine tatsächliche Lohnkostensteigerung von 5,4 Prozent.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Im Personalbudget sind für 2023 45.872.000 Euro veranschlagt. Mit der Eilentscheidung des Landrats vom April 2023 (Personalaufwendungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise) wurde bereits eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 500.000 Euro genehmigt, weshalb das aktuelle Personalbudget nun 46.372.000 Euro beträgt. Durch die beschlossenen Tarifsteigerungen entstehen nunmehr Mehraufwendungen in Höhe von 850.000 Euro.

 

Da das Landratsamt als öffentlicher Arbeitgeber an den Tarifvertrag gebunden ist, ist dieser auch umzusetzen. Zudem können ohne ausreichendes Personal die Aufgaben nicht erfüllt werden. Somit ist zweifelsfrei eine Unabweisbarkeit gemäß § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) gegeben. Der im Haushalt 2023 geplante Fehlbetrag im Gesamtergebnis von rund - 5,5 Millionen Euro verschlechtert sich zudem durch die überplanmäßige Aufwendung nicht. Die Verwaltung hat sich zur Kompensation eine haushaltswirtschaftliche Sperre von 0,8 Prozent der Ämterbudgets auferlegt.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

Verfasser/-in: Manuel Münkel

Bereich/Amt: Amt für Personal und Zentrale Dienste

Dezernatsleitung: Torsten Hauck