Betreff
Landkreisübergreifender Weiterbildungsverbund Psychiatrie und Psychotherapie zur Stärkung des fachärztlichen Nachwuchses
Vorlage
S/584/2023
Aktenzeichen
503.011
Art
Sitzungsvorlage S

Beschlussantrag:

 

Der geplante landkreisübergreifende Weiterbildungsverbund Psychiatrie und Psychotherapie wird begrüßt.

 

1. Sachverhalt

Der (Fach-) Ärztemangel stellt eine große Herausforderung in der ärztlichen Versorgung in unterschiedlichsten medizinischen Fachbereichen dar. Ein Blick auf die Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zeigt bereits jetzt, dass die fachärztliche Versorgung gerade auch in der Psychiatrie im Neckar-Odenwald-Kreis auf quantitativ niedrigem Niveau ist. Perspektivisch werden für den Main-Tauber-Kreis wie auch den Neckar-Odenwald-Kreis durch den demografischen Wandel und anstehende Stellen-nachbesetzungen / Praxisnachfolgen Handlungsbedarfe gegeben sein, die aufgrund der Mindestausbildungsdauer zum Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie von 5 Jahren eine entsprechende Vorlaufzeit benötigen. Anhand der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer wird deutlich, dass es die gute Zusammenarbeit verschiedener Fachrichtungen benötigt, da für die Facharztweiterbildung im Zeitraum von 60 Monaten verschiedene Bereiche absolviert werden müssen.

 

Weiterbildungsverbünde können hierbei als ein zentrales Instrument zur nachhaltigen und frühzeitigen Facharztgewinnung gesehen werden, insbesondere zur Werbung und Generierung von Nachwuchskräften mit dem Ziel, Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung durch verlässliche Rotation die Gesamtdauer der Weiterbildung zu ermöglichen. Daraus ergeben sich Planungssicherheit, verlässliche Konditionen und eine qualifizierte Lehre.

 

Demzufolge haben der Neckar-Odenwald-Kreis sowie der Main-Tauber-Kreis gemeinsam die Initiative ergriffen, mit dem Instrument eines „Weiterbildungsverbundes Psychiatrie und Psychotherapie“ eine Kooperation unter Einbeziehung der fachspezifischen und weiterbildungsbefugten Kliniken sowie niedergelassenen Facharztpraxen der beiden Landkreise zu gründen. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung bildet die Grundlage für Rechte und Pflichten aller Kooperationspartner im Weiterbildungsverbund (WBV).

 

Das Vorhaben profitiert von den gewachsenen Strukturen und Erfahrungen aus dem „Medizin(er)-Netzwerk“ und dem bereits bestehenden Weiterbildungsverbund Allgemeinmedizin im Neckar-Odenwald-Kreis. Zudem werden die Informationen zum WBV Psychiatrie und Psychotherapie in diesem Rahmen neben der geplanten, breit angelegten Öffentlichkeitsarbeit auch dort an rund 220 registrierte Studierende kommuniziert.


 

Mit dem WBV sollen bestehende Weiterbildungsmöglichkeiten für angehende Ärztinnen und Ärzte transparent gemacht und vernetzt werden, so dass die Möglichkeit zur Weiterbildung zum Facharzt / zur Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie in den beiden Landkreisen erfolgen kann.

 

Weiterer Sachvortrag erfolgt in der Sitzung.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Personal- und Ausbildungskosten der Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) tragen ausschließlich die Kliniken bzw. niedergelassenen Praxen. Die Personalkosten der Koordinierungsstelle des WBV, die im Neckar-Odenwald-Kreis verankert ist, werden durch den Neckar-Odenwald-Kreis getragen.

 

Die Landkreise Main-Tauber-Kreis und Neckar-Odenwald-Kreis teilen sich hälftig die Sachkosten bzw. Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit. Diese werden sich auf voraussichtlich auf ca. 1.500 Euro / Jahr pro Landkreis belaufen.

 

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

 

Verfasser/-in: Yasemin Eryanar

Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit / Gesundheitsamt

Dezernatsleitung: Elisabeth Krug