Betreff
Finanzzwischenbericht 2023
Vorlage
V-KT/588/2023
Aktenzeichen
913.63
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag

 

Der Finanzzwischenbericht 2023 wird zur Kenntnis genommen.

 


 

1. Sachverhalt

Gemäß § 28 der Gemeindehaushaltsverordnung ist der Kreistag über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten. Im Rahmen des Finanzcontrollings steht hierzu der Finanzzwischenbericht als hilfreiches Instrumentarium zur Verfügung.

 

In den beigefügten Übersichtstabellen ist der bisherige Verlauf des Haushaltsjahres 2023 (Stand Mai) und eine Hochrechnung der Werte zum 31. Dezember 2023 dargestellt. Betrachtet werden nur diejenigen Positionen, welche eine starke finanzielle Bedeutung für den Main-Tauber-Kreis haben.

 

Die wichtigsten Veränderungen sind im Folgenden nochmals zusammengefasst.

 

1.1 Entwicklung Gesamtergebnishaushalt

 

Ordentliche Erträge

Bei einem Großteil der ordentlichen Erträge im Kernhaushalt ist eine Trendwende erkennbar. So sinken die Erträge, vor allem bei den FAG-Zuweisungen des Landes und der Grunderwerbsteuer, spürbar. Nur durch Mehrerträge im Sozialbereich, z.B. für die pauschale Landeserstattung Rechtskreiswechsel Ukraine (+ 1,78 Millionen Euro) oder Leistungsbeteiligung Bund Unterkunft und Heizung (+ 0,75 Millionen Euro), erhöhen sich die Gesamterträge gegenüber der Planung (198,24 Millionen Euro) voraussichtlich um rund 0,65 Millionen Euro (+ 0,33 Prozent). Somit werden Gesamterträge in Höhe von 198,89 Millionen Euro prognostiziert.

 

Im Jahr 2023 ist der Kopfbetrag zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen nach § 8 FAG erstmals seit Einführung der Doppik zurückgegangen. Bei der Haushaltsplanung wurde mit einem Kopfbetrag von 811 Euro je Einwohner gerechnet, tatsächlich beträgt dieser nun nur noch 805 Euro je Einwohner. Daraus resultieren Mindererträge in Höhe von ca. 0,58 Millionen Euro. Diese Mindererträge können zwar zum größten Teil durch eine Nachzahlung aus 2022 kompensiert werden, jedoch wird der Planansatz in Höhe von rund 29,48 Millionen Euro voraussichtlich um rund 0,14 Millionen unterschritten.

 

Des Weiteren sind die Mittel für die Sachkostenbeiträge der Schulen nach 17 FAG rückläufig. Eingeplant sind Erträge von 7,14 Millionen Euro. Durch den weiteren Rückgang der Schülerzahlen um 147 Schüler/innen werden Mindererträge von 0,22 Millionen Euro prognostiziert, sodass nunmehr nur rund 6,92 Millionen Euro eingehen werden. Demgegenüber werden jedoch steigende Zuschüsse für die Kleinkindbetreuung nach § 29c FAG erwartet. Der Planansatz (1,04 Million Euro) wird gemäß der zweiten Teilzahlung des FAG voraussichtlich um rund 0,14 Millionen Euro überschritten.

 

Große Sorge bereitet aktuell die Entwicklung der Erträge aus dem Grunderwerbssteueraufkommen. Dieses ist landesweit aufgrund der gestiegenen Kreditzinsen und steigenden Baupreisen sowie der damit einhergehenden zurückgehenden Bautätigkeit sehr stark eingebrochen. Schon jetzt ist klar, dass der im Haushalt 2023 veranschlagte Ansatz von 7,0 Millionen Euro nicht erreicht werden kann. Nach optimistischer Schätzung der Verwaltung könnten in 2023 rund 4,5 Millionen Euro an Erträgen eingehen. Dies bedeutet einen Rückgang um 2,5 Millionen Euro (35,7 Prozent). Wie hoch die Erträge aus der Grunderwerbsteuer schlussendlich sein werden, bleibt abzuwarten.

 

Absehbar sind bereits jetzt Mehrerträge bei den Ausgleichsleistungen des Bundes nach
§ 46a SGB XII
(+0,66 Millionen Euro auf 9,12 Millionen Euro). Diese resultieren zum einen aus steigenden Fallzahlen von Grundsicherungsleistungen (auch durch den Rechtskreiswechsel Ukraine bedingt) und zum anderen aus höheren Regelleistungen ab Januar 2023. Die dadurch entstehenden höheren Aufwendungen bei den Kosten der Unterkunft führen zu einer höheren Ausgleichsleistung des Bundes. Gleiches gilt auch für die Leistungsbeteiligung des Bundes für Unterkunft und Heizung. Unter anderem infolge des Rechtskreiswechsels der geflüchteten Menschen aus der Ukraine nehmen die Fallzahlen beim Bürgergeld zu. Zudem gibt es auch hier seit 01.01.2023 höhere Regelleistungen. Dementsprechend führen wachsende Aufwendungen zu höheren Erträgen (71,5 Prozent der Aufwendungen) in Höhe von rund 8,45 Millionen Euro (+0,75 Millionen Euro).

 

Ordentliche Aufwendungen

Im Gegensatz zu den Erträgen, fällt bei den ordentlichen Aufwendungen die Steigerung weniger moderat aus. Gegenüber der Planung (203,06 Millionen Euro) wird hier eine Steigerung um rund 4,18 Millionen Euro auf 207,24 Millionen Euro erwartet (+2,06 Prozent). Wesentlich für die Aufwandssteigerung sind insbesondere die Transferaufwendungen im Sozialbereich und die Personalaufwendungen. Um einer erheblichen Verschlechterung des für 2023 geplanten Ergebnisses und einem damit verbundenen Nachtragshaushalt entgegenzusteuern, hat sich die Verwaltung eine Haushaltswirtschaftliche Sperre über alle Bereiche auferlegt. Hierdurch sollen Aufwendungen in Höhe von rund 0,81 Millionen Euro eingespart werden.

 

Nach aktueller Einschätzung wird es bei den Transferaufwendungen des Sozialetats voraussichtlich zu Planüberschreitungen in Höhe von rund 3,95 Millionen Euro kommen.

 

Bei den Hilfen für Junge Menschen und ihre Familien wird aktuell noch von einem planmäßigen Verlauf ausgegangen. Die Aufwendungen zum Ende des Jahres werden mit rund 16,6 Millionen Euro erwartet. Zwischen den einzelnen Produktgruppen kann es aber zu Verschiebungen kommen. Bei der Hilfe zur Pflege wirken sich die Leistungszuschläge für mehrjährige Heimbewohner bislang noch aufwandsmindernd aus, sodass der Planansatz (6,17 Millionen Euro) voraussichtlich um 0,65 Millionen Euro unterschritten wird.

 

Im Bereich Eingliederungshilfe ist aktuell noch ein planmäßiger Verlauf mit Aufwendungen in Höhe von rund 31,61 Millionen Euro prognostiziert. Im Gegensatz dazu wird bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende eine Planüberschreitung in Höhe von 1,36 Millionen Euro erwartet. Dies liegt, wie bereits unter dem Punkt Erträge erläutert, an steigenden Empfängerzahlen von Bürgergeld sowie höheren Regelleistungen ab Januar 2023.

 

Noch deutlicher fallen die Überschreitungen der Aufwendungen im Bereich Flüchtlinge, Aussiedler und soziale Einrichtungen aus. Der Planansatz in Höhe von 7,68 Millionen Euro wird voraussichtlich um 2,4 Millionen Euro (auf 10,08 Millionen Euro) überschritten werden. Ursächlich hierfür sind deutlich über die Haushaltsplanaufstellung hinausgehende und weiter steigende Zuweisungen von Asylantragsteller/innen und damit verbundene höhere Aufwendungen für AsylbLG-Leistungen und Gemeinschaftsunterkünfte.

 

Trotz zum Teil deutlicher Mehraufwendungen wird für den Zuschussbedarf Jugend, Soziales und Gesundheit insgesamt eine Punktlandung mit rund 55,34 Millionen Euro prognostiziert. Die Mehraufwendungen können zum Teil durch Einsparungen an anderer Stelle im Sozialhaushalt und durch Mehrerträge gedeckt werden. Die Zahlen sind jedoch noch mit Vorsicht zu betrachten, da das aktuelle Weltgeschehen nach wie vor von großer Unsicherheit geprägt ist. Erst im weiteren Verlauf des Jahres können genauere Prognosen getroffen werden.

 

Bei den Personalaufwendungen ist bereits jetzt ersichtlich, dass der zur Verfügung stehende Planansatz in Höhe von 45,87 Millionen Euro nicht ausreichen wird. Durch den vermehrten Bedarf an Personal für die Betreuung und Unterbringung von geflüchteten Menschen wurden bereits im April überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 0,5 Millionen Euro durch Eilentscheidung des Landrats bewilligt. Durch den kürzlich verabschiedeten Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst fallen zudem im Jahr 2023 Mehraufwendungen von 0,85 Millionen Euro an, da die Gehaltssteigerung in dieser Höhe nicht eingepreist worden ist. Daraus resultieren Personalaufwendungen zum Ende des Jahres von ca. 47,22 Millionen Euro.

 

Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wird aktuell von einem planmäßigen Verlauf ausgegangen, wobei es zu Verschiebungen zwischen den einzelnen Bereichen kommt. So werden bereits durch die Haushaltswirtschaftliche Sperre Aufwendungen eingespart, beispielsweise beim allgemeinen Bauunterhalt oder bei den Schulen. Erfahrungsgemäß kommt es auch durch Lieferengpässe oder Fachkräftemangel zu Einsparungen. Jedoch werden voraussichtlich für die Unterbringung von geflüchteten Menschen gemäß Eilentscheidung des Landrats ca. 1,0 Millionen Euro mehr benötigt, was die Einsparungen an anderer Stelle wieder relativiert. Dementsprechend wird ein Ausgabestand zum Ende des Jahres von 20,91 Millionen Euro erwartet.

 

Ordentliches Ergebnis

Schlussendlich führen die im Ergebnishaushalt prognostizierten Änderungen bei den Erträgen und Aufwendungen zu einer deutlichen Verschlechterung des eingeplanten Fehlbetrags im ordentlichen Ergebnis. Das Defizit wird sich voraussichtlich um 3.523.000 Euro auf 8.347.200 Euro erhöhen. Dies entspricht einer Verschlechterung von 73,03 Prozent.

 

Sonderergebnis

Bedingt durch die planbare Rückgabe des Kloster Gerlachsheim an das Land wurde im Haushaltsplan 2023 erstmals das Sonderergebnis mit einem Fehlbetrag in Höhe von ca. 0,66 Millionen Euro beplant. Dieser Fehlbetrag im Sonderergebnis wird sich nach aktuellen Berechnungen jedoch mehr als verdoppeln. Ursächlich hierfür sind Vermögensveräußerungen unter Buchwert. So entstehen durch die Rückgabe des Kloster Gerlachsheim insgesamt rund 0,97 Millionen Euro (0,31 Millionen Euro mehr als geplant) an außerordentlichen Aufwendungen. Für den Verkauf des Kreiskrankenhauses Creglingen kommen nochmals ca. 0,32 Millionen Euro dazu und auch der Verkauf der Beteiligung am Deutschordensmuseum Bad Mergentheim an die Staatlichen Schlösser und Gärten generiert einen außerordentlichen Aufwand von fast 0,26 Millionen Euro.

 

Schlussendlich verschlechtert sich das Sonderergebnis somit gegenüber der Planung um fast 0,89 Millionen Euro auf nunmehr 1.542.900 Euro. Da das prognostizierte Sonderergebnis die Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses von derzeit 1.234.135 Euro übersteigt (Stand 31.12.2022), muss ein Betrag von rund 0,31 Millionen Euro mit dem Basiskapital verrechnet werden.

 

Gesamtergebnis

Bedingt durch die negativen Änderungen im ordentlichen, als auch im Sonderergebnis verschlechtert sich der für den Haushalt 2023 geplante Fehlbetrag von 5.480.600 Euro um 4.409.500 Euro auf nun 9.890.100 Euro.

 

1.2 Entwicklung Gesamtfinanzhaushalt

 

Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes

Da die Änderungen bei den Erträgen und Aufwendungen im Ergebnishaushalt alle zahlungswirksam sind, finden sich diese spiegelbildlich in gleicher Höhe als Ein- bzw. Auszahlungen im Finanzhaushalt wieder. Aufgrund der Verschlechterung des ordentlichen Ergebnisses dreht der ohnehin schon niedrige Zahlungsmittelüberschuss ins Negative, d.h. dass die Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit die Einzahlungen überschreiten. So sinkt der Zahlungsmittelüberschuss von geplanten 2,10 Millionen Euro auf nun -1,40 Millionen Euro. Diese Entwicklung bereitet Sorge, weil hierdurch die für den Schuldendienst erforderlichen Mittel nicht mehr aus dem laufenden Geschäft erwirtschaftet werden. Da aber zu Beginn des Jahres 2023 die Liquidität beim Landkreis überdurchschnittlich hoch war, können die Tilgung aus der vorhandenen Liquidität beglichen werden. Jedoch sind auch diese Gelder endlich.

 

Saldo Investitionstätigkeit

Üblicherweise kommt es insbesondere im Hoch-, Straßen- und Breitbandausbau, aber auch bei der Beschaffung von beweglichem Anlagevermögen (vor allem bei den Schulen und Straßenmeistereien) zu Verschiebungen im Ein- und Auszahlungsbereich. Häufig sind Materialengpässe, Fachkräftemangel oder auch verspätete Rechnungstellungen die Ursache. Deswegen mussten im Jahr 2022 insgesamt 9,74 Millionen Euro an Einzahlungen und 9,91 Millionen Euro an Auszahlungen nach 2023 übertragen werden Von diesen übertragenen Geldern wird in 2023 ein Großteil zufließen bzw. abfließen. Jedoch sind bereits jetzt auch für die in 2023 geplanten Maßnahmen erste Verschiebungen des Mittelzuflusses und -Abflusses erkennbar. Weil sich aber vor allem die Einzahlungen verschieben, führt dies zu einem Anstieg des Finanzierungsmittelbedarfs aus Investitionstätigkeit in Höhe von ca. 2,43 Millionen Euro auf nun fast 20,79 Millionen Euro.

 

a)    Straßenbau

Von den veranschlagten 7,54 Millionen Euro im Bereich der Baumaßnahmen Kreisstraßen werden aufgrund von Verzögerungen beim Bau und bei den Mittelabflüssen voraussichtlich nur rund 5,78 Millionen Euro benötigt. So verschiebt sich beispielweise die Baumaßnahme K2800 Zimmern – Messelhausen aufgrund des langwierigen Grunderwerbs auf das Jahr 2024. Somit werden rund 2,0 Millionen Euro in 2023 nicht benötigt. Im Gegensatz dazu kommt es beim Neubau der Tauberbrücke Elpersheim durch eine Vielzahl von Nachträgen (angemeldet aber derzeit noch nicht umfänglich geprüft) eventuell zu Mehrauszahlungen in Höhe von 0,57 Millionen Euro, die jedoch innerhalb das Straßenbaubudgets gedeckt werden können. Die Mittel für andere im Straßenbau eingeplante Baumaßnahmen sollen aber weitestgehend planmäßig abgerufen werden.

 

b)    Hochbau

Bei den Hochbaumaßnahmen wird ein Mittelabfluss in Höhe von ca. 18,03 Millionen Euro prognostiziert. Dies übersteigt den Planansatz von 17,57 Millionen Euro, da entsprechende Mittelübertragungen aus dem Jahr 2022 in Höhe von 2,5 Millionen Euro getätigt wurden. So sind beispielweise für die GU Zwischen den Bächen über 0,73 Millionen Euro und für das Bursariat II rund 1,30 Millionen Euro übertragen worden. Während die Mittel für die GU Zwischen den Bächen in 2023 vollständig abfließen, werden aufgrund des Moratoriums beim Bursariat II nahezu keine Gelder benötigt. Des Weiteren sollen für die Baumaßnahmen Straßenmeisterei Külsheim, Berufliches Schulzentrum Wertheim und die Gemeinschaftsunterkunft Kaserne Külsheim bis Jahresende weitere rund 16,75 Millionen Euro verausgabt werden.

 

c)  Breitbandausbau

Beim Breitbandausbau wurde der Projektzeitraum von NGN bis zum 31. März 2024 aufgrund von Verzögerungen verlängert. Die Maßnahmen für den Main-Tauber-Kreis sind jedoch trotzdem voraussichtlich bis Ende 2023 soweit fertiggestellt. Im Moment wird deshalb auch von einem Mittelabfluss in Höhe von rund 7,13 Millionen Euro ausgegangen. Bis zur finalen Fertigstellung wird jedoch noch ein zehnprozentiger Sicherheitseinbehalt zurückgehalten. Im Gegensatz dazu wird aber nur ein Teil der Einzahlungen (Zuschüsse Bund und Land) in 2023 zufließen, da durch die langen Bearbeitungsdauern bei den Zuschussgebern erst mit einem Geldeingang in 2024 zu rechnen ist. Aktuell werden in 2023 von den noch ausstehenden Zuschüssen rund 4,31 Millionen Euro erwartet.

 

 

1.3 Liquidität und Kreditaufnahmen

 

Liquidität

Aufgrund des gut verlaufenen Haushaltsjahres 2022 mit einem Überschuss im ordentlichen Ergebnis von ca. 4,85 Millionen Euro, aber auch wegen den im Jahr 2022 getätigten Kreditaufnahmen von insgesamt über 9,08 Millionen Euro ist die liquide Ausgangssituation des Landkreises sehr solide. Die Kreiskasse war zum 31.12.2022 mit einem Stand in Höhe von 19,14 Millionen Euro gut gefüllt, dass nun auch wieder unterjährig Festgeldanlagen getätigt werden können. Für den Finanzzwischenbericht 2023 wird ein Zahlungsmittelbestand zum Ende des Haushaltsjahres von knapp 5,40 Mio. Euro prognostiziert. Hierin bereits berücksichtig ist eine geplante Kreditaufnahme in Höhe von 5,0 Millionen Euro. Die vorzuhaltende Mindestliquidität in Höhe von 3,27 Millionen Euro ist damit eingehalten.

 

Kreditaufnahmen

Im Haushalt 2023 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 7,0 Millionen Euro eingeplant. Zudem steht noch ein Teil der Kreditermächtigung aus 2022 in Höhe von ca. 3,26 Millionen Euro zur Verfügung. Bedingt durch die derzeit auskömmliche finanzielle Lage sollen, aufgrund des dadurch steigenden Schuldendienstes in den Folgejahren, in 2023 aber nicht alle zur Verfügung stehenden Kreditermächtigungen in Anspruch genommen werden. Da es jedoch mit Blick auf die kommenden Jahre vermehrt zu finanziellen Engpässen kommen wird, wird vorsorglich eine Kreditaufnahme im Jahr 2023 in Höhe von 5,0 Millionen Euro forciert. In der Finanzrechnung wird jedoch zum Jahresende ein Betrag von 10,0 Millionen Euro ausgewiesen, da der im Oktober 2022 aufgenommene Kredit bei der LBBW erst im Januar 2023 an den Landkreis ausgezahlt wurde. Somit ist dieser haushaltsrechtlich im Jahr des Geldeingangs, also 2023 zu verbuchen.

 

1.4 Entwicklung des Eigenbetriebes AWMT

 

Der Eigenbetrieb AWMT erwartet aktuell keine Planabweichungen im Vollzug des Erfolgsplanes. Bei den Investitionen kommt es aber voraussichtlich zu Minderauszahlungen. Beim Neubau des Recyclinghofes Bad Mergentheim befindet man sich derzeit in Abstimmung mit der Stadt Bad Mergentheim bezüglich einer rechtssicheren baulichen Realisierung. Ob der Grunderwerb in Höhe von 385.000 Euro bereits in diesem Jahr erfolgen kann, hängt maßgeblich von den Ergebnissen der Abstimmungsgespräche ab. Für das Projekt wurde im Wirtschaftsplan 2023 1,7 Millionen Euro etatisiert.

 

Auch bei der geplanten Erweiterung des Recyclinghofes in Lauda werden die für 2023 etatisierten Gelder in Höhe von 0,25 Millionen Euro voraussichtlich nicht abfließen, da hier eine Umsetzung im Jahr 2023 derzeit noch fraglich ist. Bisher wurden nur Planungskosten in Höhe von rund 6.900 Euro verausgabt.

 

1.5 Fazit

·         Der Finanzzwischenbericht bildet eine Momentaufnahme des Haushaltsvollzuges zum Stand Mitte Juni 2023 ab. Aufgrund des aktuellen Weltgeschehens und damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken ist dieser mit Vorsicht zu betrachten.

·         Das ordentliche Ergebnis verschlechtert sich um 3,52 Millionen Euro von - 4,82 Millionen Euro auf – 8,34 Mio. Euro.

·         Das Sonderergebnis verschlechtert sich von – 0,66 Millionen Euro um 0,88 Millionen Euro auf – 1,54 Millionen Euro.

·         Das Gesamtergebnis verschlechtert sich somit um 4,41 Millionen Euro auf nun  9,89 Millionen Euro.

·         Durch die Verschlechterung des ordentlichen Ergebnisses nimmt der Zahlungsmittelüberschuss aus dem Ergebnishaushalt um 3,52 Millionen Euro ab und beträgt voraussichtlich – 1,42 Millionen Euro.

·         Bei den Investitionen und Zuschüssen kommt es zu Verschiebungen, unter anderem auch aufgrund von Ermächtigungsüberträgen aus dem Vorjahr. Der Saldo aus Investitionstätigkeit steigt dadurch um 2,43 Mio. Euro.

·         Die Liquiden Mittel zum Ende des Haushaltsjahres werden rund 5,40 Millionen Euro bei einer Kreditaufnahme von 5,0 Millionen Euro betragen.

·         Die zukünftigen Haushaltsplanungen werden durch das immer stärkere Auseinanderdriften von Erträgen und Aufwendungen geprägt sein. Schon jetzt ist absehbar, dass die Zuweisungen des Landes nicht mehr ausreichen werden, um die stark wachsenden Aufwendungen zu finanzieren.

Anmerkung: Eine detailliertere Darstellung der einzelnen Abweichungen ist aus der Anlage ersichtlich.

 

 

2. Alternativen

Keine.

 

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Siehe Ausführungen unter 1. Sachverhalt.


 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

Verfasser/-in: Philipp Freitag

Bereich/Amt: Amt für Finanzen

Dezernatsleitung: Torsten Hauck

Anlage: 1