Beschlussantrag
Der
Finanzzwischenbericht 2023 wird zur Kenntnis genommen.
1. Sachverhalt
Gemäß § 28
der Gemeindehaushaltsverordnung ist der Kreistag über den Stand des
Haushaltsvollzuges zu unterrichten. Im Rahmen des Finanzcontrollings steht
hierzu der Finanzzwischenbericht als hilfreiches Instrumentarium zur Verfügung.
In den
beigefügten Übersichtstabellen ist der bisherige Verlauf des Haushaltsjahres
2023 (Stand Mai) und eine Hochrechnung der Werte zum 31. Dezember 2023
dargestellt. Betrachtet werden nur diejenigen Positionen, welche eine starke
finanzielle Bedeutung für den Main-Tauber-Kreis haben.
Die wichtigsten Veränderungen sind im
Folgenden nochmals zusammengefasst.
1.1 Entwicklung Gesamtergebnishaushalt
Ordentliche Erträge
Bei einem
Großteil der ordentlichen Erträge im Kernhaushalt ist eine Trendwende
erkennbar. So sinken die Erträge, vor allem bei den FAG-Zuweisungen des
Landes und der Grunderwerbsteuer, spürbar. Nur durch Mehrerträge
im Sozialbereich, z.B. für die pauschale Landeserstattung
Rechtskreiswechsel Ukraine (+ 1,78 Millionen Euro) oder Leistungsbeteiligung
Bund Unterkunft und Heizung (+ 0,75 Millionen Euro), erhöhen sich die
Gesamterträge gegenüber der Planung (198,24 Millionen Euro) voraussichtlich
um rund 0,65 Millionen Euro (+ 0,33
Prozent). Somit werden Gesamterträge in Höhe von 198,89 Millionen Euro
prognostiziert.
Im Jahr
2023 ist der Kopfbetrag zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen nach § 8 FAG
erstmals seit Einführung der Doppik zurückgegangen. Bei der Haushaltsplanung
wurde mit einem Kopfbetrag von 811 Euro je Einwohner gerechnet,
tatsächlich beträgt dieser nun nur noch 805 Euro je Einwohner.
Daraus resultieren Mindererträge in Höhe von ca. 0,58 Millionen Euro. Diese
Mindererträge können zwar zum größten Teil durch eine Nachzahlung aus 2022
kompensiert werden, jedoch wird der Planansatz in Höhe von rund 29,48
Millionen Euro voraussichtlich um rund 0,14 Millionen unterschritten.
Des
Weiteren sind die Mittel für die Sachkostenbeiträge der Schulen nach 17 FAG
rückläufig. Eingeplant sind Erträge von 7,14 Millionen Euro. Durch den weiteren
Rückgang der Schülerzahlen um 147 Schüler/innen werden
Mindererträge von 0,22 Millionen Euro prognostiziert, sodass nunmehr nur
rund 6,92 Millionen Euro eingehen werden. Demgegenüber werden jedoch
steigende Zuschüsse für die Kleinkindbetreuung nach § 29c FAG erwartet.
Der Planansatz (1,04 Million Euro) wird gemäß der zweiten Teilzahlung des FAG
voraussichtlich um rund 0,14 Millionen Euro überschritten.
Große Sorge
bereitet aktuell die Entwicklung der Erträge aus dem Grunderwerbssteueraufkommen.
Dieses ist landesweit aufgrund der gestiegenen Kreditzinsen und steigenden
Baupreisen sowie der damit einhergehenden zurückgehenden Bautätigkeit sehr stark
eingebrochen. Schon jetzt ist klar, dass der im Haushalt 2023 veranschlagte
Ansatz von 7,0 Millionen Euro nicht erreicht werden kann. Nach optimistischer
Schätzung der Verwaltung könnten in 2023 rund 4,5 Millionen Euro an
Erträgen eingehen. Dies bedeutet einen Rückgang um 2,5 Millionen Euro
(35,7 Prozent). Wie hoch die Erträge aus der Grunderwerbsteuer schlussendlich
sein werden, bleibt abzuwarten.
Absehbar
sind bereits jetzt Mehrerträge bei den Ausgleichsleistungen des Bundes nach
§ 46a SGB XII (+0,66 Millionen Euro auf 9,12 Millionen Euro). Diese
resultieren zum einen aus steigenden Fallzahlen von Grundsicherungsleistungen
(auch durch den Rechtskreiswechsel Ukraine bedingt) und zum anderen aus höheren
Regelleistungen ab Januar 2023. Die dadurch entstehenden höheren
Aufwendungen bei den Kosten der Unterkunft führen zu einer höheren
Ausgleichsleistung des Bundes. Gleiches gilt auch für die Leistungsbeteiligung
des Bundes für Unterkunft und Heizung. Unter anderem infolge des
Rechtskreiswechsels der geflüchteten Menschen aus der Ukraine nehmen die
Fallzahlen beim Bürgergeld zu. Zudem gibt es auch hier seit 01.01.2023
höhere Regelleistungen. Dementsprechend führen wachsende Aufwendungen zu höheren
Erträgen (71,5 Prozent der Aufwendungen) in Höhe von rund 8,45 Millionen
Euro (+0,75 Millionen Euro).
Ordentliche Aufwendungen
Im
Gegensatz zu den Erträgen, fällt bei den ordentlichen Aufwendungen die
Steigerung weniger moderat aus. Gegenüber der Planung (203,06 Millionen
Euro) wird hier eine Steigerung um rund 4,18 Millionen Euro auf 207,24
Millionen Euro erwartet (+2,06 Prozent). Wesentlich für die
Aufwandssteigerung sind insbesondere die Transferaufwendungen im
Sozialbereich und die Personalaufwendungen. Um einer erheblichen
Verschlechterung des für 2023 geplanten Ergebnisses und einem damit
verbundenen Nachtragshaushalt entgegenzusteuern, hat sich die Verwaltung
eine Haushaltswirtschaftliche Sperre über alle Bereiche auferlegt.
Hierdurch sollen Aufwendungen in Höhe von rund 0,81 Millionen Euro
eingespart werden.
Nach
aktueller Einschätzung wird es bei den Transferaufwendungen des Sozialetats
voraussichtlich zu Planüberschreitungen in Höhe von rund 3,95 Millionen Euro
kommen.
Bei den Hilfen
für Junge Menschen und ihre Familien wird aktuell noch von einem
planmäßigen Verlauf ausgegangen. Die Aufwendungen zum Ende des Jahres werden
mit rund 16,6 Millionen Euro erwartet. Zwischen den einzelnen
Produktgruppen kann es aber zu Verschiebungen kommen. Bei der Hilfe zur
Pflege wirken sich die Leistungszuschläge für mehrjährige Heimbewohner
bislang noch aufwandsmindernd aus, sodass der Planansatz (6,17 Millionen Euro)
voraussichtlich um 0,65 Millionen Euro unterschritten wird.
Im Bereich Eingliederungshilfe
ist aktuell noch ein planmäßiger Verlauf mit Aufwendungen in Höhe von rund
31,61 Millionen Euro prognostiziert. Im Gegensatz dazu wird bei der Grundsicherung
für Arbeitssuchende eine Planüberschreitung in Höhe von 1,36 Millionen
Euro erwartet. Dies liegt, wie bereits unter dem Punkt Erträge erläutert,
an steigenden Empfängerzahlen von Bürgergeld sowie höheren Regelleistungen ab
Januar 2023.
Noch
deutlicher fallen die Überschreitungen der Aufwendungen im Bereich
Flüchtlinge, Aussiedler und soziale Einrichtungen aus. Der Planansatz in
Höhe von 7,68 Millionen Euro wird voraussichtlich um 2,4 Millionen Euro
(auf 10,08 Millionen Euro) überschritten werden. Ursächlich hierfür sind
deutlich über die Haushaltsplanaufstellung hinausgehende und weiter steigende
Zuweisungen von Asylantragsteller/innen und damit verbundene höhere
Aufwendungen für AsylbLG-Leistungen und Gemeinschaftsunterkünfte.
Trotz zum
Teil deutlicher Mehraufwendungen wird für den Zuschussbedarf Jugend, Soziales und Gesundheit
insgesamt eine Punktlandung mit rund 55,34 Millionen Euro
prognostiziert. Die Mehraufwendungen können zum Teil durch Einsparungen an
anderer Stelle im Sozialhaushalt und durch Mehrerträge gedeckt werden. Die
Zahlen sind jedoch noch mit Vorsicht zu betrachten, da das aktuelle
Weltgeschehen nach wie vor von großer Unsicherheit geprägt ist. Erst im
weiteren Verlauf des Jahres können genauere Prognosen getroffen werden.
Bei den Personalaufwendungen
ist bereits jetzt ersichtlich, dass der zur Verfügung stehende Planansatz in
Höhe von 45,87 Millionen Euro nicht ausreichen wird. Durch den
vermehrten Bedarf an Personal für die Betreuung und Unterbringung von
geflüchteten Menschen wurden bereits im April überplanmäßige Aufwendungen in
Höhe von 0,5 Millionen Euro durch Eilentscheidung des Landrats
bewilligt. Durch den kürzlich verabschiedeten Tarifabschluss für den
öffentlichen Dienst fallen zudem im Jahr 2023 Mehraufwendungen von 0,85
Millionen Euro an, da die Gehaltssteigerung in dieser Höhe nicht
eingepreist worden ist. Daraus resultieren Personalaufwendungen zum Ende des
Jahres von ca. 47,22 Millionen Euro.
Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
wird aktuell von einem planmäßigen Verlauf ausgegangen, wobei es zu Verschiebungen zwischen den
einzelnen Bereichen kommt. So werden bereits durch die Haushaltswirtschaftliche Sperre Aufwendungen eingespart, beispielsweise beim
allgemeinen Bauunterhalt oder bei den Schulen. Erfahrungsgemäß kommt es auch
durch Lieferengpässe oder Fachkräftemangel zu Einsparungen. Jedoch werden
voraussichtlich für die Unterbringung von geflüchteten Menschen gemäß
Eilentscheidung des Landrats ca. 1,0
Millionen Euro mehr benötigt, was
die Einsparungen an anderer Stelle wieder relativiert. Dementsprechend wird ein
Ausgabestand zum Ende des Jahres von 20,91 Millionen Euro erwartet.
Ordentliches Ergebnis
Schlussendlich
führen die im Ergebnishaushalt prognostizierten Änderungen bei den Erträgen und
Aufwendungen zu einer deutlichen Verschlechterung des eingeplanten
Fehlbetrags im ordentlichen Ergebnis. Das Defizit wird sich voraussichtlich
um 3.523.000 Euro auf 8.347.200 Euro erhöhen. Dies entspricht einer
Verschlechterung von 73,03 Prozent.
Sonderergebnis
Bedingt
durch die planbare Rückgabe des Kloster Gerlachsheim an das Land wurde im
Haushaltsplan 2023 erstmals das Sonderergebnis mit einem Fehlbetrag in
Höhe von ca. 0,66 Millionen Euro beplant. Dieser Fehlbetrag im
Sonderergebnis wird sich nach aktuellen Berechnungen jedoch mehr als
verdoppeln. Ursächlich hierfür sind Vermögensveräußerungen unter
Buchwert. So entstehen durch die Rückgabe des Kloster Gerlachsheim
insgesamt rund 0,97 Millionen Euro (0,31 Millionen Euro mehr als
geplant) an außerordentlichen Aufwendungen. Für den Verkauf des
Kreiskrankenhauses Creglingen kommen nochmals ca. 0,32 Millionen Euro
dazu und auch der Verkauf der Beteiligung am Deutschordensmuseum Bad
Mergentheim an die Staatlichen Schlösser und Gärten generiert einen
außerordentlichen Aufwand von fast 0,26 Millionen Euro.
Schlussendlich
verschlechtert sich das Sonderergebnis somit gegenüber der Planung um
fast 0,89 Millionen Euro auf nunmehr 1.542.900 Euro. Da
das prognostizierte Sonderergebnis die Rücklagen aus Überschüssen des
Sonderergebnisses von derzeit 1.234.135 Euro übersteigt (Stand 31.12.2022),
muss ein Betrag von rund 0,31 Millionen Euro mit dem Basiskapital
verrechnet werden.
Gesamtergebnis
Bedingt
durch die negativen Änderungen im ordentlichen, als auch im Sonderergebnis
verschlechtert sich der für den Haushalt 2023 geplante Fehlbetrag von
5.480.600 Euro um 4.409.500 Euro auf nun 9.890.100 Euro.
1.2 Entwicklung Gesamtfinanzhaushalt
Zahlungsmittelüberschuss des
Ergebnishaushaltes
Da die
Änderungen bei den Erträgen und Aufwendungen im Ergebnishaushalt alle zahlungswirksam
sind, finden sich diese spiegelbildlich in gleicher Höhe als Ein- bzw.
Auszahlungen im Finanzhaushalt wieder. Aufgrund der Verschlechterung des
ordentlichen Ergebnisses dreht der ohnehin schon niedrige
Zahlungsmittelüberschuss ins Negative, d.h. dass die Auszahlungen aus
laufender Geschäftstätigkeit die Einzahlungen überschreiten. So sinkt
der Zahlungsmittelüberschuss von geplanten 2,10 Millionen Euro auf nun -1,40
Millionen Euro. Diese Entwicklung bereitet Sorge, weil hierdurch die für
den Schuldendienst erforderlichen Mittel nicht mehr aus dem laufenden
Geschäft erwirtschaftet werden. Da aber zu Beginn des Jahres 2023 die
Liquidität beim Landkreis überdurchschnittlich hoch war, können die Tilgung
aus der vorhandenen Liquidität beglichen werden. Jedoch sind auch diese
Gelder endlich.
Saldo Investitionstätigkeit
Üblicherweise
kommt es insbesondere im Hoch-, Straßen- und Breitbandausbau, aber auch bei der
Beschaffung von beweglichem Anlagevermögen (vor allem bei den Schulen und
Straßenmeistereien) zu Verschiebungen im Ein- und Auszahlungsbereich.
Häufig sind Materialengpässe, Fachkräftemangel oder auch verspätete
Rechnungstellungen die Ursache. Deswegen mussten im Jahr 2022 insgesamt 9,74
Millionen Euro an Einzahlungen und 9,91 Millionen Euro an Auszahlungen nach 2023
übertragen werden Von diesen übertragenen Geldern wird in 2023 ein Großteil
zufließen bzw. abfließen. Jedoch sind bereits jetzt auch für die in 2023
geplanten Maßnahmen erste Verschiebungen des Mittelzuflusses und
-Abflusses erkennbar. Weil sich aber vor allem die Einzahlungen verschieben,
führt dies zu einem Anstieg des Finanzierungsmittelbedarfs aus Investitionstätigkeit in Höhe von ca.
2,43 Millionen Euro auf nun fast 20,79 Millionen Euro.
a)
Straßenbau
Von den veranschlagten 7,54 Millionen Euro im
Bereich der Baumaßnahmen Kreisstraßen werden aufgrund von Verzögerungen beim
Bau und bei den Mittelabflüssen voraussichtlich nur rund 5,78 Millionen Euro benötigt. So verschiebt sich beispielweise die
Baumaßnahme K2800 Zimmern – Messelhausen aufgrund
des langwierigen Grunderwerbs auf das Jahr 2024. Somit werden rund 2,0 Millionen Euro in 2023 nicht benötigt. Im Gegensatz dazu
kommt es beim Neubau der Tauberbrücke Elpersheim durch
eine Vielzahl von Nachträgen (angemeldet aber derzeit noch nicht umfänglich
geprüft) eventuell zu Mehrauszahlungen in Höhe
von 0,57 Millionen Euro, die jedoch innerhalb das Straßenbaubudgets gedeckt
werden können. Die
Mittel für andere im Straßenbau eingeplante Baumaßnahmen sollen aber weitestgehend
planmäßig abgerufen werden.
b)
Hochbau
Bei den Hochbaumaßnahmen wird ein Mittelabfluss in Höhe von ca. 18,03
Millionen Euro prognostiziert. Dies übersteigt den Planansatz von
17,57 Millionen Euro, da entsprechende Mittelübertragungen aus dem Jahr 2022
in Höhe von 2,5 Millionen Euro getätigt wurden. So sind beispielweise für die
GU Zwischen den Bächen über 0,73 Millionen Euro und für das Bursariat II rund
1,30 Millionen Euro übertragen worden. Während die Mittel für die GU
Zwischen den Bächen in 2023 vollständig abfließen, werden aufgrund des Moratoriums
beim Bursariat II nahezu keine Gelder benötigt. Des Weiteren sollen für die
Baumaßnahmen Straßenmeisterei Külsheim, Berufliches Schulzentrum Wertheim und
die Gemeinschaftsunterkunft Kaserne Külsheim bis Jahresende weitere rund 16,75
Millionen Euro verausgabt werden.
c) Breitbandausbau
Beim Breitbandausbau wurde der Projektzeitraum von NGN bis zum 31. März
2024 aufgrund von Verzögerungen verlängert. Die Maßnahmen für den
Main-Tauber-Kreis sind jedoch trotzdem voraussichtlich bis Ende 2023 soweit
fertiggestellt. Im Moment wird deshalb auch von einem Mittelabfluss in Höhe von
rund 7,13 Millionen Euro ausgegangen. Bis zur finalen Fertigstellung
wird jedoch noch ein zehnprozentiger Sicherheitseinbehalt zurückgehalten. Im
Gegensatz dazu wird aber nur ein Teil der Einzahlungen (Zuschüsse Bund und
Land) in 2023 zufließen, da durch die langen Bearbeitungsdauern bei den
Zuschussgebern erst mit einem Geldeingang in 2024 zu rechnen ist. Aktuell
werden in 2023 von den noch ausstehenden Zuschüssen rund 4,31
Millionen Euro erwartet.
1.3 Liquidität und Kreditaufnahmen
Liquidität
Aufgrund des gut verlaufenen Haushaltsjahres 2022 mit einem Überschuss im
ordentlichen Ergebnis von ca. 4,85 Millionen Euro, aber auch wegen den im Jahr
2022 getätigten Kreditaufnahmen von insgesamt über 9,08 Millionen Euro ist die liquide Ausgangssituation des
Landkreises sehr solide. Die Kreiskasse war zum 31.12.2022 mit einem Stand in
Höhe von 19,14 Millionen Euro gut gefüllt,
dass nun auch wieder unterjährig Festgeldanlagen getätigt werden können. Für
den Finanzzwischenbericht 2023 wird ein Zahlungsmittelbestand zum Ende des Haushaltsjahres von
knapp 5,40 Mio. Euro prognostiziert. Hierin bereits berücksichtig ist
eine geplante Kreditaufnahme in Höhe von 5,0 Millionen Euro. Die
vorzuhaltende Mindestliquidität in
Höhe von 3,27 Millionen Euro
ist damit eingehalten.
Kreditaufnahmen
Im Haushalt
2023 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 7,0 Millionen Euro eingeplant.
Zudem steht noch ein Teil der Kreditermächtigung aus 2022 in Höhe von ca. 3,26
Millionen Euro zur Verfügung. Bedingt durch die derzeit auskömmliche
finanzielle Lage sollen, aufgrund des dadurch steigenden Schuldendienstes
in den Folgejahren, in 2023 aber nicht alle zur Verfügung stehenden
Kreditermächtigungen in Anspruch genommen werden. Da es jedoch mit Blick auf
die kommenden Jahre vermehrt zu finanziellen Engpässen kommen wird, wird
vorsorglich eine Kreditaufnahme im Jahr 2023 in Höhe von 5,0 Millionen Euro
forciert. In der Finanzrechnung wird jedoch zum Jahresende ein Betrag von 10,0
Millionen Euro ausgewiesen, da der im Oktober 2022 aufgenommene Kredit
bei der LBBW erst im Januar 2023 an den Landkreis ausgezahlt wurde.
Somit ist dieser haushaltsrechtlich im Jahr des Geldeingangs, also 2023 zu
verbuchen.
1.4 Entwicklung des Eigenbetriebes AWMT
Der
Eigenbetrieb AWMT erwartet aktuell keine Planabweichungen im Vollzug des
Erfolgsplanes. Bei den Investitionen kommt es aber voraussichtlich zu Minderauszahlungen.
Beim Neubau des Recyclinghofes Bad Mergentheim befindet man sich derzeit
in Abstimmung mit der Stadt Bad Mergentheim bezüglich einer rechtssicheren
baulichen Realisierung. Ob der Grunderwerb in Höhe von 385.000 Euro
bereits in diesem Jahr erfolgen kann, hängt maßgeblich von den Ergebnissen der
Abstimmungsgespräche ab. Für das Projekt wurde im Wirtschaftsplan 2023 1,7
Millionen Euro etatisiert.
Auch bei der geplanten Erweiterung des Recyclinghofes
in Lauda werden die für 2023 etatisierten Gelder in Höhe von 0,25
Millionen Euro voraussichtlich nicht abfließen, da
hier eine Umsetzung im Jahr 2023 derzeit noch fraglich ist. Bisher wurden nur
Planungskosten in Höhe von rund 6.900 Euro verausgabt.
1.5 Fazit
· Der Finanzzwischenbericht bildet eine Momentaufnahme des Haushaltsvollzuges zum Stand Mitte Juni 2023 ab. Aufgrund des aktuellen Weltgeschehens und damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken ist dieser mit Vorsicht zu betrachten.
·
Das ordentliche Ergebnis verschlechtert sich um 3,52 Millionen Euro von -
4,82 Millionen Euro auf – 8,34
Mio. Euro.
·
Das
Sonderergebnis verschlechtert sich von – 0,66 Millionen Euro um 0,88 Millionen Euro auf – 1,54 Millionen Euro.
·
Das
Gesamtergebnis verschlechtert sich somit um 4,41
Millionen Euro auf nun – 9,89
Millionen Euro.
·
Durch
die Verschlechterung des ordentlichen Ergebnisses nimmt der Zahlungsmittelüberschuss aus
dem Ergebnishaushalt
um 3,52 Millionen Euro ab und beträgt voraussichtlich – 1,42 Millionen Euro.
·
Bei den Investitionen und Zuschüssen
kommt es zu Verschiebungen, unter anderem auch aufgrund von
Ermächtigungsüberträgen aus dem Vorjahr. Der Saldo aus Investitionstätigkeit steigt dadurch um 2,43 Mio. Euro.
·
Die Liquiden Mittel zum
Ende des Haushaltsjahres werden rund 5,40 Millionen Euro bei einer Kreditaufnahme
von 5,0 Millionen Euro betragen.
·
Die
zukünftigen Haushaltsplanungen werden durch das immer stärkere Auseinanderdriften von Erträgen und Aufwendungen geprägt
sein. Schon jetzt ist absehbar, dass die Zuweisungen des Landes nicht
mehr ausreichen werden, um die stark wachsenden Aufwendungen zu finanzieren.
Anmerkung: Eine detailliertere Darstellung der einzelnen Abweichungen ist aus der Anlage
ersichtlich.
2. Alternativen
Keine.
3. Finanzielle Auswirkungen
Siehe
Ausführungen unter 1. Sachverhalt.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
positiv |
keine |
negativ |
Verfasser/-in: Philipp Freitag
Bereich/Amt: Amt für Finanzen
Dezernatsleitung: Torsten Hauck
Anlage: 1