Betreff
Baubeschluss Saalgarten Kloster Bronnbach
Vorlage
V-KT/593/2023
Art
Sitzungsvorlage V

Beschlussantrag:

1. Sachverhalt

Bei allen historischen Bauwerken erfordern Instandhaltung und Verkehrssicherung erhebliche finanzielle Aufwendungen, so auch bei der der Klosteranlage in Bronnbach. Aktuell befinden sich die Mauern des Klosters, hier insbesondere im Bereich des Saalgartens, in einem äußerst kritischen, baulich maroden Zustand. Bereits im Jahr 2012 wurden aufgrund eines Gutachtens hilfsweise provisorische Verkehrssicherungsmaßnahmen durchgeführt. Zwischenzeitlich hat sich die Natur weiter ihren Weg gebahnt. Wurzelwerk durchdringt in vielen Bereichen die Fugen. Der Fugenmörtel ist mangelhaft. Insgesamt weisen die Mauern starke Verformungen auf. Damit die Verkehrssicherheit weiterhin gewährleistet werden kann, herrscht dringender Handlungsbedarf.

 

Um die vorhandenen finanziellen Mittel klug einzusetzen, wird empfohlen, die Gesamtmaßnahme in mehrere Bauabschnitte aufzuteilen:

 

·         Bauabschnitt I: Start 2023.

Mauern zwischen der ersten und zweiten Ebene des Saalgartens seitlich der Grotte.

·         Bauabschnitt II: Start 2023/2024.

Mauer zwischen dem Saalgarten und dem Weg.

 

Die Bauunterhaltungsmaßnahmen für die Bauabschnitte I und II belaufen sich nach der vorliegenden Kostenermittlung auf rund 522.000 Euro (brutto).

 

Sobald die Stand- und Verkehrssicherheit der benannten Mauern abgeschlossen ist, kann weiter die Restaurierung der Grotten sowie die Sanierung der Mauer zum Nachbarn angegangen werden. Die Kosten hierfür müssen noch ermittelt werden. Vor einer Umsetzung müssen die entsprechenden Haushaltsmittel etatisiert werden.

 

Die geplanten Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege. Bei den Bauabschnitten I und II ist voraussichtlich mit keinen nennenswerten Förderungen zu rechnen. Dennoch wird die Ausschöpfung von Fördermöglichkeiten weiter intensiv geprüft und verfolgt.

3. Finanzielle Auswirkungen

Da es sich um Instandhaltungsmaßnahmen handelt, ist der Ergebnishaushalt betroffen.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden zum einen aus dem noch verfügbaren Spendenanteil der Dr. Christina Lachenmann Stiftung in Höhe von 429.568,88 Euro sowie zum anderen aus kreiseigenen Unterhaltungsmitteln gedeckt. Da die Gesamtkosten für die Bauabschnitte I und II in Höhe von 522.000 Euro (brutto) nicht vollständig im Bauunterhaltungsbudget für 2023 etatisiert sind, ist die Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 429.568,88 Euro erforderlich.

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

 

Verfasser/-in: Joachim Aragon

Bereich/Amt: Amt für Immobilienmanagement

Dezernatsleitung: Torsten Hauck 

Anlage: 1