Beschlussantrag:
Bei der
Bauleistung „Neubau der Tauberbrücke in Elpersheim“ werden die folgenden
Nachträge mit einem Brutto-Gesamtbetrag von 919.890,45 Euro genehmigt. Die
Summe gliedert sich in verhandelte und noch nicht verhandelte (dem Grunde nach)
Nachträge:
Nachtrag 02
„Geotextil mit Geogitter (Behelfsumfahrung)“ mit einem Brutto-Betrag von
10.122,14 Euro.
Nachtrag 06
„Verkehrssicherung Abbieger Landesstraße L2251“ mit einem Brutto-Betrag von
7.832,34 Euro.
Nachtrag 07
„Änderung der Beschilderung Umleitungsstrecke“ mit einem Brutto-Betrag von
19.735,83 Euro.
Nachtrag 09
„Reinigen der Verdolung nach Hochwasser“ mit einem Brutto-Betrag von 2.258,20
Euro.
Nachtrag 11
„Entsorgung Haufwerk 1 (Asphalt-Fräsgut)“ mit einem Brutto-Betrag von 8.900,00
Euro dem Grunde nach.
Nachtrag 12
„Entsorgung Haufwerk 2 (Abdichtung)“ mit einem Brutto-Betrag von 29.900,00 Euro
dem Grunde nach.
Nachtrag 13 „Zusätzliche Hochwasserschutzmaßnahmen“ mit
einem Brutto-Betrag von
50.706,84 Euro.
Nachtrag 14
„Entsorgung Haufwerk 6 (DK-II-Bodenmaterial)“ mit einem Brutto-Betrag von
300.333,65 Euro.
Nachtrag 15
„Entsorgung Haufwerk 4 (Abbruchgut Beton)“ mit einer Brutto-Ersparnis von
14.598,55 Euro.
Nachtrag 18
„Anpassung Bestandsschächte; Erschwerniszulage Einbauten“ mit einem
Brutto-Betrag von 22.100,00 Euro dem Grunde nach.
Nachtrag 19
„Behelfsumfahrung: Oberboden- und Bankettarbeiten“ mit einem Brutto-Betrag von
24.800,00 Euro dem Grunde nach.
Nachtrag 20
„Behelfsumfahrung: Transport Aushub auf Zwischenlager“ mit einem Brutto-Betrag
von 14.700,00 Euro dem Grunde nach.
Nachtrag 22
„Vergrößerung Zwischenlagerflächen“ mit einem Brutto-Betrag von 14.400,00 Euro dem
Grunde nach.
Nachtrag 23
„Abbau Verkehrssicherung der Umleitungsstrecke“ mit einem Brutto-Betrag von
3.100,00 Euro dem Grunde nach.
Nachtrag 24
„Geänderte Entwässerung; Schnitte Pflaster und Borde“ mit einem Brutto-Betrag
von 6.000,00 Euro dem Grunde nach.
Nachtrag 25
„Ergänzung zu Nachtrag 09 - Reinigen der Verdolung nach Hochwasser“ mit einem
Brutto-Betrag von 1.700,00 Euro dem Grunde nach.
Nachtrag 27
„Sammelnachtrag Ingenieurbau“ mit einem Brutto-Betrag von 83.700,00 Euro dem
Grunde nach.
Nachtrag 29
„Bauzeitverlängerung durch Austauschbohrungen und Hochwässer“ mit einem
Brutto-Betrag von 140.100,00 Euro dem Grunde nach.
Nachtrag 30
„Hochwasser Stillstandszeiten/ zusätzliche Maßnahmen Ingenieurbau“ mit einem
Brutto-Betrag von 75.100,00 Euro dem Grunde nach.
Nachtrag
Mehrmengen Bewehrung“ mit einem Brutto-Betrag von 119.000,00 Euro dem Grunde
nach.
1.
Sachverhalt
Die Vergabe
der Bauleistung „Neubau der Tauberbrücke in Elpersheim“ wurde mit
Kreistagsbeschluss vom 14.07.2021 genehmigt (V-KT/305/2021). In dieser Vorlage
sind Nachträge in Höhe von insgesamt 919.890,45 Euro (brutto) aufgeführt, die
teilweise bereits dem Grunde nach genehmigt waren.
Da der
Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistung bereits einen Anspruch auf
Vergütung hat und die Nachtragsbearbeitung erst mit Vorlage aller Unterlagen
abgeschlossen werden kann, darf eine Abschlagszahlung bis zu der Summe, der dem
Grunde nach genehmigten Kosten erfolgen, bevor die finale Nachtragsvereinbarung
abgeschlossen wird.
Nach dem
Vorliegen aller rechnungsbegründenden Unterlagen lässt sich der tatsächliche
Aufwand der Baufirma, unter Verwendung der Kalkulationsansätze des
Hauptvertrages, beziffern. Somit kann erst dann die Genehmigung der Höhe nach
erfolgen, im Anschluss kann die Nachtragsvereinbarung geschlossen werden. Die
Genehmigung der Höhe nach kann entfallen, soweit die dem Grunde nach
genehmigten voraussichtlichen Kosten des Nachtrags nicht überschritten werden.
Die Nachtragsvereinbarung kann dann auf Grundlage der "Genehmigung dem
Grunde nach" geschlossen werden.
Generell
wird vor Ausführung einer Nachtragsleistung eine „Zustimmung dem Grunde nach“
eingeholt. Im vorliegenden Fall (Nachträge 11, 12, 18, 19, 20, 22, 23, 24, 25,
27, 29, 30 und Mehrmengen) konnte die Anspruchsgrundlage für eine zusätzliche
Vergütung an die Baufirma jedoch erst nach Ausführung und mit Vorlage der
Rechnung erbracht werden.
Nachtrag 02 „Geotextil mit Geogitter (Behelfsumfahrung)“
Nach dem
großflächigen Freilegen des Erdplanums im Bereich der nördlichen
Behelfsumfahrung wurden Plattendruckversuche durchgeführt. Hierbei zeigten sich
deutlich schlechtere Bodenverhältnisse, die bei der Erstellung der
Ausschreibungsunterlagen nicht zu Grunde gelegt werden konnten. Die feuchte
Witterung in den vergangenen Monaten führte zu einer Verringerung der
Standfestigkeit des Bodens. Zur Sicherstellung der Tragfähigkeit der temporären
nördlichen Behelfsumfahrung wurde der zusätzliche Einbau eines Geogitters
erforderlich.
Inhalt des
Nachtrags ist der Ersatz des im LV vorhandenen Geotextils (OZ 11.01.0010) durch
ein kombiniertes Geogitter mit Vlies. Die Genehmigung dem Grunde nach erfolgte
am 09.11.2021 durch Herrn Dezernenten Rüger mit einem Betrag von 6.584,00 Euro
(brutto).
Nachtrag 06 „Verkehrssicherung Abbieger
Landesstraße L2251“
Während des
Abbruchs des Bestandsbauwerkes und der Herstellung des Ersatzneubaus musste die
Kreisstraße im Bereich der Brücke voll gesperrt werden. Für den motorisierten
Verkehr wurde eine Umleitung über die Stadt Weikersheim eingerichtet. Damit es
dem landwirtschaftlichen Verkehr fahrdynamisch möglich war, in den
Wirtschaftsweg einzufahren, war es erforderlich, für diesen auf der L2251 aus
Richtung Weikersheim kommend kurz vor der Ortschaft Elpersheim ein
Abbiegestreifen anzuordnen. Die Herstellung und der Rückbau des
Abbiegestreifens ist Bestandteil des Hauptauftrages. Da diese Arbeiten
unmittelbar an der L2251 erfolgten, war für diese eine Verkehrssicherung
erforderlich. Diese Leistung ist nicht im Hauptauftrag enthalten. Bestandteil
des Nachtrags ist die Verkehrssicherung für das Herstellen des
Abbiegestreifens.
Die
Genehmigung dem Grunde nach erfolgte am 21.04.2022 durch Herrn Amtsleiter Metz
mit einem Betrag von 4.008,50 Euro (brutto). Nach der Ausführung der
Nachtragsleistung lässt sich nun der tatsächliche Aufwand für die
Nachtragsleistung unter Verwendung der Kalkulationsansätze des Hauptvertrages
auf 7.832,34 Euro (brutto) beziffern.
Nachtrag 07 „Änderung der Beschilderung
Umleitungsstrecke“
Während des
Abbruchs des Bestandsbauwerkes und der Herstellung des Ersatzneubaus musste die
Kreisstraße im Bereich der Brücke voll gesperrt werden. Für den motorisierten
Verkehr wurde eine Umleitung über die Stadt Weikersheim eingerichtet. Die
überörtliche Umleitung wurde im Vorfeld mit der Verkehrsbehörde und der Stadt
Weikersheim abgestimmt. Das Aufbauen, das Vorhalten und der Abbau dieser
überörtlichen Umleitungsbeschilderung ist Bestandteil des Hauptvertrages. Der
tatsächliche Straßenverkehr, der sich nach der Vollsperrung eingestellt hatte,
zeigte, dass die Umleitungsbeschilderung aufgrund der besonderen örtlichen
Gegebenheiten (Zweiteilung der Ortschaft), ergänzt werden musste. Bei dem
Ortstermin am 28.10.2021 (Herr Rüger, Herr Borsdorf (SBA), Herr Haas
(Ortsvorsteher Elpersheim), Herr Deeg (Stadt Weikersheim)) wurden die
Änderungen an der Beschilderung festgelegt. Die entsprechende
verkehrsrechtliche Anordnung erfolgte am 03.11.2021, die Umsetzung vor Ort am
09.11.2021.
Bestandteil
des Nachtrags ist der zusätzliche Umbau der Umleitungsbeschilderung. Die
Genehmigung dem Grunde nach erfolgte am 21.04.2022 durch Herrn ELB Busch (i.V.
LR) mit einem Betrag von 17.082,06 Euro (brutto). Nach der Ausführung der
Nachtragsleistung lässt sich nun der tatsächliche Aufwand für die
Nachtragsleistung unter Verwendung der Kalkulationsansätze des Hauptvertrages
auf 19.735,83 Euro (brutto) beziffern.
Nachtrag 09 „Reinigen der Verdolung nach Hochwasser“
Um die
Arbeiten im Flussbett der Tauber zu ermöglichen, wurde eine Verdolung (mehrere
Stahlrohre Ø700 mm) zwischen Achse 20 und 30 (nördliches Brückenfeld)
eingebaut. Im Zuge der vergangenen Hochwasserereignisse (Dezember 2021 bis
Februar 2022) hatte sich die Verdolung teilweise zugesetzt, was zu einem
deutlich reduzierten Abflussvermögen der Verdolung führte. Inhalt des Nachtrags
ist das Spülen der Rohre durch eine schwere Bodendüse (Druckwasserstrahl), um
das Abflussvermögen der Verdolung wieder herzustellen.
Bestandteil
des Hauptvertrages ist das Herstellen und der Rückbau der Verdolung sowie das
Vorhalten der Arbeitsebene während der Bauzeit. Das Spülen der Verdolung ist
nicht im Hauptvertrag enthalten.
Bestandteil
des Nachtrags ist das Spülen der Verdolung. Die Genehmigung dem Grunde nach
erfolgte am 14.03.2022 durch Herrn Amtsleiter Metz mit einem Betrag von
1.660,00 Euro (brutto). Nach der Ausführung der Nachtragsleistung lässt sich
nun der tatsächliche Aufwand für die Nachtragsleistung unter Verwendung der
Kalkulationsansätze des Hauptvertrages auf 2.258,20 Euro (brutto) beziffern.
Nachtrag 11 „Entsorgung Haufwerk 1
(Asphalt-Fräsgut)“ dem Grunde nach
Auf der
Behelfsumfahrung lag in einem Teilbereich bereits ein asphaltierter Wirtschaftsweg.
Da hier aufgrund der beengten Platzverhältnisse keine Baustraße neben der
späteren Behelfsumfahrung vorgesehen werden konnte, musste dieser Bereich
gleichzeitig als Baustraße und Behelfsumfahrung genutzt werden. Da sich der Weg
in einem schlechten Zustand befand, wurde der bestehende Weg abgebrochen und
durch einen Neubau ersetzt. Beim Rückbau des Weges wurde Material mit einer
potentiellen Belastung (Pech/Teer) angetroffen. Dies war bei der
Schadstoffuntersuchung im Vorfeld der Ausschreibung nicht ersichtlich und wurde
deshalb in den Ausschreibungsunterlagen so nicht aufgeführt. Inhalt des
Nachtrags ist die Herstellung einer Lagerfläche für belastetes Material, der
Schutz des Haufwerks gegen Witterungseinflüsse, die Entsorgung des Materials
und der Rückbau der Lagerfläche.
Nach den
aktuell vorliegenden Unterlagen beträgt die Summe des vorliegenden Nachtrags
voraussichtlich ca. 8.900,00 Euro (brutto). Dementsprechend soll der Nachtrag
mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 8.900,00 Euro (brutto) dem Grunde nach
genehmigt werden.
Nachtrag 12 „Entsorgung Haufwerk 2 (Abdichtung)“
dem Grunde nach
Bei der
Schadstoffuntersuchung des Haufwerks 2 ergab das Untersuchungsergebnis einen
höheren Kohlenwasserstoffgehalt, als in der Ausschreibung berücksichtigt war.
Eine Abrechnung über die ausgeschriebene Position ist somit nicht möglich. Des
Weiteren ist die ausgeschriebene Menge von 3,5 Tonnen deutlich zu gering und
die Leistung „Transport des Abdichtungsmaterials zum Zwischenlager“ nicht in
den Ausschreibungsunterlagen erfasst.
Inhalt des
Nachtrags ist die Herstellung einer Lagerfläche für belastetes Material, der
Schutz des Haufwerks gegen Witterungseinflüsse, die Entsorgung des Materials
und der Rückbau der Lagerfläche.
Nach den
aktuell vorliegenden Unterlagen beträgt die Summe des vorliegenden Nachtrags
voraussichtlich ca. 29.900,00 Euro (brutto). Dementsprechend soll der Nachtrag
mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 29.900,00 Euro (brutto) dem Grunde
nach genehmigt werden.
Nachtrag 13 „Zusätzliche Hochwasserschutzmaßnahmen“
Im Zuge der
Baumaßnahme waren zusätzliche Hochwassersschutzmaßnahmen erforderlich, die in
den Ausschreibungsunterlagen nicht enthalten waren. Diese waren beispielhaft
die Erhöhung des Tauberabflusses durch die Herstellung und die Unterhaltung
eines Bypasses sowie das zusätzliche Vorhalten eines Kettenbaggers. So
entsprach die nach der Stauabsenkung vorgefundene Gewässersohle nicht den
Ausschreibungsunterlagen, womit sich auch der vorgefundene Abflussquerschnitt
als weniger leistungsfähig darstellte.
Hierdurch
sind zusätzliche Kosten entstanden, die Bestandteil des Nachtrags sind. Die
Genehmigung dem Grunde nach erfolgte am 08.12.2021 durch Herrn Amtsleiter Metz
mit einem Betrag von 5.000,00 Euro (brutto).
Durch eine
längere Bauzeit im Bereich der Gewässersohle und mehrere Hochwasserereignisse
im Zuge der Baumaßnahme, ergab sich jedoch ein deutlich größerer Umfang als
ursprünglich angenommen. Nach der Ausführung der Nachtragsleistung lässt sich
nun der tatsächliche Aufwand für die Nachtragsleistung unter Verwendung der Kalkulationsansätze des Hauptvertrages
auf 50.706,84 Euro (brutto) beziffern.
Nachtrag 14 „Entsorgung Haufwerk 6
(DK-II-Bodenmaterial)“
Der für die
Herstellung der Baugruben der beiden Widerlager und des Mittelpfeilers
anfallende Bodenaushub war entsprechend den Ausschreibungsunterlagen von der
Baufirma zu entsorgen. Im Vorfeld der Ausschreibung wurde die
Schadstoffbelastung des Baugrubenaushubs punktuell untersucht und entsprechend
in den Ausschreibungsunterlagen berücksichtigt. Nach Durchführung der
Aushubarbeiten vor Ort, wurde die komplette Menge des Bodenaushubs am Haufwerk
beprobt. Hierbei ergab sich eine höhere Schadstoffbelastung. Bestandteil des Nachtrags sind die Kosten für das Laden,
den Transport und die Entsorgung des höher belasteten Bodens bei der Baustoff-
und Bodenbehandlung Hohenlohe.
Die
Genehmigung dem Grunde nach erfolgte mit Eilentscheidung am 08.11.2022 durch
Herrn Landrat Schauder mit einem Betrag von 185.000,00 Euro (brutto); diese
Kostensumme entstand anhand der entsprechend ursprünglich für die Ausschreibung
ermittelte Menge von 2.000 Tonnen Aushub.
Im Rahmen
der für die Abrechnung der Baumaßnahme tatsächlich entstandenen Massen wurde
eine deutlich größere Menge (3.272,33 Tonnen) an Aushubmaterial festgestellt.
Bestätigt wurde dies durch Wiegescheine der Entsorgung. Unter Verwendung der
Kalkulationsansätze des Hauptvertrages lässt sich nun der tatsächliche Aufwand
für die Nachtragsleistung auf 300.333,65 Euro (brutto) beziffern.
Nachtrag 15 „Entsorgung Haufwerk 4 (Abbruchgut
Beton)“
Der
Betonabbruch war gemäß Ausschreibungsunterlagen durch die Baufirma zu
entsorgen. Im Vorfeld der Ausschreibung wurde die Schadstoffbelastung des
Betons punktuell an sieben Stellen untersucht. Im Zuge der erforderlichen
Beprobung der kompletten Menge am Haufwerk ergab sich vor Ort jedoch eine
geringere Schadstoffbelastung. Die Ersparnis ist Bestandteil des Nachtrags.
Nach der
Ausführung der Nachtragsleistung lässt sich nun die tatsächliche Ersparnis für
die Nachtragsleistung unter Verwendung der Kalkulationsansätze des
Hauptvertrages auf 14.598,55 Euro (brutto) beziffern.
Nachtrag 18 „Anpassung Bestandsschächte;
Erschwerniszulage Einbauten“ dem Grunde nach
Im
südlichen Teil (Seite Elpersheim) der Behelfsumfahrung waren verschiedene
Bestandseinbauten (z. B. Schächte, Straßeneinläufe, etc.) vorhanden, welche im
Zuge der Erstellung der Umfahrung höhen- und lagemäßig angepasst, freigelegt
und wieder eingebaut werden mussten.
Ebenso
waren diese in den Anschlussbereichen zur neuen Tauberbrücke im Bereich der
Kreisstraße als Bestands- oder Neueinbauten vorhanden. Diese Leistungen waren
in den Ausschreibungsunterlagen nicht erfasst und sind Bestandteil des
Nachtrags.
Nach den
aktuell vorliegenden Unterlagen beträgt die Summe des vorliegenden Nachtrags
voraussichtlich ca. 22.100,00 Euro (brutto). Dementsprechend soll der Nachtrag
mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 22.100,00 Euro (brutto) dem Grunde
nach genehmigt werden.
Nachtrag
19 „Behelfsumfahrung: Oberboden- und Bankettarbeiten“ dem
Grunde nach
Im Bereich
der Behelfsumfahrung waren verschiedene Oberboden- und Bankettarbeiten
erforderlich. Im Einzelnen waren dies:
-
Zulage für das Separieren
(Zuordnung zu einzelnen Grundstücken privater Eigentümer) des
Oberbodenabtrages.
-
Aufnehmen, Transportieren und
Wiedereinbau des zwischengelagerten Oberbodens.
-
Bankette wurden zur Sicherung der
Verkehrsteilnehmer mit Frostschutzmaterial (Schotter) hergestellt und nach
Rückbau wieder beseitigt.
Diese
Leistungen waren in den Ausschreibungsunterlagen nicht erfasst und sind
Bestandteil des Nachtrags.
Nach den
aktuell vorliegenden Unterlagen beträgt die Summe des vorliegenden Nachtrags
voraussichtlich ca. 24.800,00 Euro (brutto). Dementsprechend soll der Nachtrag
mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 24.800,00 Euro (brutto) dem Grunde
nach genehmigt werden.
Nachtrag
20 „Behelfsumfahrung: Transport Aushub auf Zwischenlager“ dem
Grunde nach
Zur
Herstellung der Behelfsumfahrung und Behelfsbrücke über die Tauber waren verschiedene
Erdarbeiten notwendig. Aufgrund der Untergrundverhältnisse konnte der
Bodenaushub, nicht wie vorgesehen, als Dammschüttung verwendet werden. Somit
musste dieser auf eine zusätzliche Zwischenlagerfläche außerhalb eines
möglichen Über-schwemmungsgebietes verbracht werden. Da dieser Bodenaushub nach
Rückbau der Behelfsumfahrung wieder eingebaut werden musste, war die Lagerung
des Aushubs über die gesamte Bauzeit notwendig.
Diese
Leistungen waren in den Ausschreibungsunterlagen nicht erfasst und sind
Bestandteil des Nachtrags. Nach den aktuell vorliegenden Unterlagen beträgt die
Summe des vorliegenden Nachtrags voraussichtlich ca. 14.700,00 Euro (brutto).
Dementsprechend soll der Nachtrag mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von
14.700,00 Euro (brutto) dem Grunde nach genehmigt werden.
Nachtrag
22 „Vergrößerung Zwischenlagerflächen“ dem Grunde
nach
Aufgrund
der angefallenen Mehrmassen für
- die notwendige Zwischenlagerung von verschiedenen Ausbaumaterialien zur
Entsorgung,
- zusätzlichen Zwischenlagerungen für Materialien zum Wiedereinbau / zur
Rekultivierung,
musste die
geplante Zwischenlagerfläche vergrößert werden.
Diese
Leistungen waren in den Ausschreibungsunterlagen nicht erfasst und sind
Bestandteil des Nachtrags.
Nach den
aktuell vorliegenden Unterlagen beträgt die Summe des vorliegenden Nachtrags
voraussichtlich ca. 14.400,00 Euro (brutto). Dementsprechend soll der Nachtrag
mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 14.400,00 Euro (brutto) dem Grunde
nach genehmigt werden.
Nachtrag
23 „Abbau Verkehrssicherung der Umleitungsstrecke“ dem Grunde
nach
Zur Realisierung der Maßnahme musste die
Verkehrssicherung mehrfach auf- und abgebaut werden. Der in den
Ausführungsunterlagen nicht enthaltene Abbau der Verkehrssicherung der
Verkehrsphase I ist Bestandteil des Nachtrags.
Nach den
aktuell vorliegenden Unterlagen beträgt die Summe des vorliegenden Nachtrags
voraussichtlich ca. 3.100,00 Euro (brutto). Dementsprechend soll der Nachtrag
mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 3.100,00 Euro (brutto) dem Grunde nach
genehmigt werden.
Nachtrag 24 „Geänderte Entwässerung; Schnitte
Pflaster und Borde“ dem Grunde nach
Zur
Sicherstellung einer fach- und verkehrsgerechten Straßenentwässerung im Bereich
der Fahrbahnanschlüsse, mussten auf beiden Seiten der neuen Tauberbrücke neue
Straßeneinläufe mit entsprechenden Aufsätzen eingebaut werden. Ebenso waren auf
den beiden Seiten der Brücke verschiedene Schnitte in Bord- und Pflastersteinen
erforderlich. Diese Leistung war in den Ausschreibungsunterlagen nicht erfasst
und ist Bestandteil des Nachtrags.
Nach den
aktuell vorliegenden Unterlagen beträgt die Summe des vorliegenden Nachtrags
voraussichtlich ca. 6.000,00 Euro (brutto). Dementsprechend soll der Nachtrag
mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 6.000,00 Euro (brutto) dem Grunde nach
genehmigt werden.
Nachtrag 25 „Ergänzung zu Nachtrag 09 - Reinigen
der Verdolung nach Hochwasser“ dem Grunde nach
Die
Leistung im Nachtrag 09 wurde durch einen Subunternehmer des Auftragnehmers
ausgeführt. Zusätzlich zu den Leistungen des Subunternehmers sind begleitende
Arbeiten durch Vorarbeiter, Baumaschinenführer, Minikettenbagger und LKW beim
Auftragnehmer entstanden, die Inhalt des Nachtrags sind.
Nach den
aktuell vorliegenden Unterlagen beträgt die Summe des vorliegenden Nachtrags
voraussichtlich ca. 1.700,00 Euro (brutto). Dementsprechend soll der Nachtrag
mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 1.700,00 Euro (brutto) dem Grunde nach
genehmigt werden.
Nachtrag 27 „Sammelnachtrag Ingenieurbau“ dem
Grunde nach
Während der
Bauausführung waren an den Ingenieurbauwerken mehrere technische / konstruktive
Änderungen und Ergänzungen an den Lagern, den Fertigteilen des Überbaus und der
Schachtringgründung an der Behelfsbrücke erforderlich. Diese Leistungen waren
in den Ausschreibungsunterlagen nicht erfasst und sind Bestandteil des
Nachtrags
Nach den
aktuell vorliegenden Unterlagen beträgt die Summe des vorliegenden Nachtrags
voraussichtlich ca. 83.700,00 Euro (brutto). Dementsprechend soll der Nachtrag
mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 83.700,00 Euro (brutto) dem Grunde
nach genehmigt werden.
Nachtrag 29 „Bauzeitverlängerung durch
Austauschbohrungen und Hochwasser“ dem Grunde nach
Im bereits
genehmigten Nachtrag 8 musste das Bauverfahren für die Herstellung der
Spundwandkästen geändert werden (Eilentscheidung des Landrats vom 20.01.2022).
Durch die Ausführung von Austauschbohrungen anstelle von Auflockerungsbohrungen
hat sich eine längere Bauzeit ergeben. Während der Ausführung der
Austauschbohrungen kam es zu mehreren Hochwasserereignissen, die die Bauzeit
zusätzlich verlängerten.
Im Nachtrag
sind nur die reinen Vorhaltkosten für Baustelleneinrichtung und Behelfsbrücke,
sowie die Reservierungskosten für Kräne und Schalung erfasst.
Nach den
aktuell vorliegenden Unterlagen beträgt die Summe des vorliegenden Nachtrags
voraussichtlich ca. 140.100,00 Euro (brutto). Dementsprechend soll der Nachtrag
mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 140.100,00 Euro (brutto) dem Grunde
nach genehmigt werden.
Nachtrag 30 „Hochwasser Stillstandszeiten/
zusätzliche Maßnahmen Ingenieurbau“ dem Grunde nach
Im
Nachtragsangebot Nr. 29 sind nur die reinen Vorhaltkosten für
Baustelleneinrichtung und Behelfsbrücke, sowie die Reservierungskosten für
Kräne und Schalung erfasst. Im vorliegenden Nachtragsangebot Nr. 30 werden nun
die Leistungen, die durch mehrmaliges starkes Überspülen (Überfluten) der
Arbeitsbereiche und Bohrplanien für den Bereich Ingenieurbau (Arbeitskolonne)
mit Spezialtiefbau entstanden sind, erfasst.
Nach den
aktuell vorliegenden Unterlagen beträgt die Summe des vorliegenden Nachtrags
voraussichtlich ca. 75.100,00 Euro (brutto). Dementsprechend soll der Nachtrag
mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 75.100,00 Euro (brutto) dem Grunde
nach genehmigt werden.
Nachtrag „Mehrmengen Bewehrung“ dem Grunde nach
Basis der
Ausschreibungsunterlagen und des beauftragten Leistungsverzeichnisses war die
Entwurfsplanung. Im Zuge der im Anschluss für den Bau erforderlichen
Ausführungsplanung ergaben sich die im Nachtrag aufgeführten Mehrmengen beim
Betonstahl.
Nach den
aktuell vorliegenden Unterlagen beträgt die Summe des vorliegenden Nachtrags
voraussichtlich ca. 119.000,00 Euro (brutto). Dementsprechend soll der Nachtrag
mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 119.000,00 Euro (brutto) dem Grunde
nach genehmigt werden.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Die
Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Teilhaushalt 5, Produktgruppe 5420
"Kreisstraßen" aus dem Investitionsauftrag I54202853003 "Neubau
Tauberbrücke Elpersheim".
Im
Haushaltsjahr 2023 steht ein Gesamtbudget von 1.032.000 Euro zur Verfügung.
Dieses setzt sich aus übertragenen Haushaltsmitteln aus dem Haushaltsjahr 2022
in Höhe von 138.000 Euro und dem Haushaltsansatz für das Jahr 2023 in Höhe von
894.000 Euro zusammen. Ausgegeben wurden bisher 382.166,32 Es stehen somit
aktuell noch 649.833,68 Euro zur Verfügung.
Die
Gesamthöhe der o.g. Nachträge beträgt 919.890,45 Euro (brutto). Die Nachträge
Nr. 02, 06, 07, 09 und 14 wurden bereits dem Grunde nach mit einer Gesamtsumme
von 214.334,56 Euro (brutto) genehmigt und ausbezahlt. Daher werden dieses Jahr
noch Haushaltsmittel in Höhe von 705.555,89 Euro (brutto) abfließen. Das Budget
des Investitionsauftrags I54202853003 "Neubau Tauberbrücke
Elpersheim" wird somit um 55.722,21 Euro überschritten. Durch Einsparungen
auf dem Investitionsauftrag I54202869000 „K2869 Tauberbrücke Archshofen“ können
die Finanzmittel im Rahmen der Gesamtbudgetierung zur Gegenfinanzierung
herangezogen werden. Auf diesem I-Auftrag stehen aktuell noch 416.835,22 Euro
zur Verfügung.
Die prognostizierten Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 5,2 Millionen Euro werden durch die Nachträge nicht überschritten.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
positiv |
negativ |
Bei
positiven und negativen Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den
Klimaschutz:
Treibhausgas(THG)-Ausstoß in CO2-eq |
|||
Erhebliche Reduktion |
Geringfügige Reduktion |
Geringfügige Erhöhung |
Erhebliche Erhöhung |
Verfasser/-in: Reinhold Ernst
Bereich/Amt: Straßenbauamt
Dezernatsleitung: Werner Rüger