Betreff
K2853 Tauberbrücke Elpersheim – Genehmigung von Nachträgen
Vorlage
V-KT/596/2023
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

Bei der Bauleistung „Neubau der Tauberbrücke in Elpersheim“ werden die folgenden Nachträge mit einem Brutto-Gesamtbetrag von 919.890,45 Euro genehmigt. Die Summe gliedert sich in verhandelte und noch nicht verhandelte (dem Grunde nach) Nachträge:

 

Nachtrag 02 „Geotextil mit Geogitter (Behelfsumfahrung)“ mit einem Brutto-Betrag von 10.122,14 Euro.

 

Nachtrag 06 „Verkehrssicherung Abbieger Landesstraße L2251“ mit einem Brutto-Betrag von 7.832,34 Euro.

 

Nachtrag 07 „Änderung der Beschilderung Umleitungsstrecke“ mit einem Brutto-Betrag von 19.735,83 Euro.

 

Nachtrag 09 „Reinigen der Verdolung nach Hochwasser“ mit einem Brutto-Betrag von 2.258,20 Euro.

 

 

Nachtrag 11 „Entsorgung Haufwerk 1 (Asphalt-Fräsgut)“ mit einem Brutto-Betrag von 8.900,00 Euro dem Grunde nach.

 

Nachtrag 12 „Entsorgung Haufwerk 2 (Abdichtung)“ mit einem Brutto-Betrag von 29.900,00 Euro dem Grunde nach.

 

Nachtrag 13 „Zusätzliche Hochwasserschutzmaßnahmen“ mit einem Brutto-Betrag von
50.706,84 Eu
ro.

 

Nachtrag 14 „Entsorgung Haufwerk 6 (DK-II-Bodenmaterial)“ mit einem Brutto-Betrag von 300.333,65 Euro.

 

Nachtrag 15 „Entsorgung Haufwerk 4 (Abbruchgut Beton)“ mit einer Brutto-Ersparnis von 14.598,55 Euro.

 

Nachtrag 18 „Anpassung Bestandsschächte; Erschwerniszulage Einbauten“ mit einem Brutto-Betrag von 22.100,00 Euro dem Grunde nach.

 

Nachtrag 19 „Behelfsumfahrung: Oberboden- und Bankettarbeiten“ mit einem Brutto-Betrag von 24.800,00 Euro dem Grunde nach.

 

Nachtrag 20 „Behelfsumfahrung: Transport Aushub auf Zwischenlager“ mit einem Brutto-Betrag von 14.700,00 Euro dem Grunde nach.

 

Nachtrag 22 „Vergrößerung Zwischenlagerflächen“ mit einem Brutto-Betrag von 14.400,00 Euro dem Grunde nach.

 

Nachtrag 23 „Abbau Verkehrssicherung der Umleitungsstrecke“ mit einem Brutto-Betrag von 3.100,00 Euro dem Grunde nach.

 

Nachtrag 24 „Geänderte Entwässerung; Schnitte Pflaster und Borde“ mit einem Brutto-Betrag von 6.000,00 Euro dem Grunde nach.

 

Nachtrag 25 „Ergänzung zu Nachtrag 09 - Reinigen der Verdolung nach Hochwasser“ mit einem Brutto-Betrag von 1.700,00 Euro dem Grunde nach.


 

Nachtrag 27 „Sammelnachtrag Ingenieurbau“ mit einem Brutto-Betrag von 83.700,00 Euro dem Grunde nach.

 

Nachtrag 29 „Bauzeitverlängerung durch Austauschbohrungen und Hochwässer“ mit einem Brutto-Betrag von 140.100,00 Euro dem Grunde nach.

 

Nachtrag 30 „Hochwasser Stillstandszeiten/ zusätzliche Maßnahmen Ingenieurbau“ mit einem Brutto-Betrag von 75.100,00 Euro dem Grunde nach.

 

Nachtrag Mehrmengen Bewehrung“ mit einem Brutto-Betrag von 119.000,00 Euro dem Grunde nach.

 

 

 

1. Sachverhalt

Die Vergabe der Bauleistung „Neubau der Tauberbrücke in Elpersheim“ wurde mit Kreistagsbeschluss vom 14.07.2021 genehmigt (V-KT/305/2021). In dieser Vorlage sind Nachträge in Höhe von insgesamt 919.890,45 Euro (brutto) aufgeführt, die teilweise bereits dem Grunde nach genehmigt waren.

 

Da der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistung bereits einen Anspruch auf Vergütung hat und die Nachtragsbearbeitung erst mit Vorlage aller Unterlagen abgeschlossen werden kann, darf eine Abschlagszahlung bis zu der Summe, der dem Grunde nach genehmigten Kosten erfolgen, bevor die finale Nachtragsvereinbarung abgeschlossen wird.

 

Nach dem Vorliegen aller rechnungsbegründenden Unterlagen lässt sich der tatsächliche Aufwand der Baufirma, unter Verwendung der Kalkulationsansätze des Hauptvertrages, beziffern. Somit kann erst dann die Genehmigung der Höhe nach erfolgen, im Anschluss kann die Nachtragsvereinbarung geschlossen werden. Die Genehmigung der Höhe nach kann entfallen, soweit die dem Grunde nach genehmigten voraussichtlichen Kosten des Nachtrags nicht überschritten werden. Die Nachtragsvereinbarung kann dann auf Grundlage der "Genehmigung dem Grunde nach" geschlossen werden.

 

Generell wird vor Ausführung einer Nachtragsleistung eine „Zustimmung dem Grunde nach“ eingeholt. Im vorliegenden Fall (Nachträge 11, 12, 18, 19, 20, 22, 23, 24, 25, 27, 29, 30 und Mehrmengen) konnte die Anspruchsgrundlage für eine zusätzliche Vergütung an die Baufirma jedoch erst nach Ausführung und mit Vorlage der Rechnung erbracht werden.

 

Nachtrag 02 „Geotextil mit Geogitter (Behelfsumfahrung)“

Nach dem großflächigen Freilegen des Erdplanums im Bereich der nördlichen Behelfsumfahrung wurden Plattendruckversuche durchgeführt. Hierbei zeigten sich deutlich schlechtere Bodenverhältnisse, die bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen nicht zu Grunde gelegt werden konnten. Die feuchte Witterung in den vergangenen Monaten führte zu einer Verringerung der Standfestigkeit des Bodens. Zur Sicherstellung der Tragfähigkeit der temporären nördlichen Behelfsumfahrung wurde der zusätzliche Einbau eines Geogitters erforderlich.

 

Inhalt des Nachtrags ist der Ersatz des im LV vorhandenen Geotextils (OZ 11.01.0010) durch ein kombiniertes Geogitter mit Vlies. Die Genehmigung dem Grunde nach erfolgte am 09.11.2021 durch Herrn Dezernenten Rüger mit einem Betrag von 6.584,00 Euro (brutto).

 

Nach der Ausführung der Nachtragsleistung lässt sich nun der tatsächliche Aufwand für die Nachtragsleistung unter Verwendung der Kalkulationsansätze des Hauptvertrages auf 10.122,14 Euro (brutto) beziffern.

 

Nachtrag 06 „Verkehrssicherung Abbieger Landesstraße L2251“

Während des Abbruchs des Bestandsbauwerkes und der Herstellung des Ersatzneubaus musste die Kreisstraße im Bereich der Brücke voll gesperrt werden. Für den motorisierten Verkehr wurde eine Umleitung über die Stadt Weikersheim eingerichtet. Damit es dem landwirtschaftlichen Verkehr fahrdynamisch möglich war, in den Wirtschaftsweg einzufahren, war es erforderlich, für diesen auf der L2251 aus Richtung Weikersheim kommend kurz vor der Ortschaft Elpersheim ein Abbiegestreifen anzuordnen. Die Herstellung und der Rückbau des Abbiegestreifens ist Bestandteil des Hauptauftrages. Da diese Arbeiten unmittelbar an der L2251 erfolgten, war für diese eine Verkehrssicherung erforderlich. Diese Leistung ist nicht im Hauptauftrag enthalten. Bestandteil des Nachtrags ist die Verkehrssicherung für das Herstellen des Abbiegestreifens.

 

Die Genehmigung dem Grunde nach erfolgte am 21.04.2022 durch Herrn Amtsleiter Metz mit einem Betrag von 4.008,50 Euro (brutto). Nach der Ausführung der Nachtragsleistung lässt sich nun der tatsächliche Aufwand für die Nachtragsleistung unter Verwendung der Kalkulationsansätze des Hauptvertrages auf 7.832,34 Euro (brutto) beziffern.

 

Nachtrag 07 „Änderung der Beschilderung Umleitungsstrecke“

Während des Abbruchs des Bestandsbauwerkes und der Herstellung des Ersatzneubaus musste die Kreisstraße im Bereich der Brücke voll gesperrt werden. Für den motorisierten Verkehr wurde eine Umleitung über die Stadt Weikersheim eingerichtet. Die überörtliche Umleitung wurde im Vorfeld mit der Verkehrsbehörde und der Stadt Weikersheim abgestimmt. Das Aufbauen, das Vorhalten und der Abbau dieser überörtlichen Umleitungsbeschilderung ist Bestandteil des Hauptvertrages. Der tatsächliche Straßenverkehr, der sich nach der Vollsperrung eingestellt hatte, zeigte, dass die Umleitungsbeschilderung aufgrund der besonderen örtlichen Gegebenheiten (Zweiteilung der Ortschaft), ergänzt werden musste. Bei dem Ortstermin am 28.10.2021 (Herr Rüger, Herr Borsdorf (SBA), Herr Haas (Ortsvorsteher Elpersheim), Herr Deeg (Stadt Weikersheim)) wurden die Änderungen an der Beschilderung festgelegt. Die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erfolgte am 03.11.2021, die Umsetzung vor Ort am 09.11.2021.

 

Bestandteil des Nachtrags ist der zusätzliche Umbau der Umleitungsbeschilderung. Die Genehmigung dem Grunde nach erfolgte am 21.04.2022 durch Herrn ELB Busch (i.V. LR) mit einem Betrag von 17.082,06 Euro (brutto). Nach der Ausführung der Nachtragsleistung lässt sich nun der tatsächliche Aufwand für die Nachtragsleistung unter Verwendung der Kalkulationsansätze des Hauptvertrages auf 19.735,83 Euro (brutto) beziffern.

 

Nachtrag 09 „Reinigen der Verdolung nach Hochwasser“

Um die Arbeiten im Flussbett der Tauber zu ermöglichen, wurde eine Verdolung (mehrere Stahlrohre Ø700 mm) zwischen Achse 20 und 30 (nördliches Brückenfeld) eingebaut. Im Zuge der vergangenen Hochwasserereignisse (Dezember 2021 bis Februar 2022) hatte sich die Verdolung teilweise zugesetzt, was zu einem deutlich reduzierten Abflussvermögen der Verdolung führte. Inhalt des Nachtrags ist das Spülen der Rohre durch eine schwere Bodendüse (Druckwasserstrahl), um das Abflussvermögen der Verdolung wieder herzustellen.

 

Bestandteil des Hauptvertrages ist das Herstellen und der Rückbau der Verdolung sowie das Vorhalten der Arbeitsebene während der Bauzeit. Das Spülen der Verdolung ist nicht im Hauptvertrag enthalten.

 

Bestandteil des Nachtrags ist das Spülen der Verdolung. Die Genehmigung dem Grunde nach erfolgte am 14.03.2022 durch Herrn Amtsleiter Metz mit einem Betrag von 1.660,00 Euro (brutto). Nach der Ausführung der Nachtragsleistung lässt sich nun der tatsächliche Aufwand für die Nachtragsleistung unter Verwendung der Kalkulationsansätze des Hauptvertrages auf 2.258,20 Euro (brutto) beziffern.

 

Nachtrag 11 „Entsorgung Haufwerk 1 (Asphalt-Fräsgut)“ dem Grunde nach

Auf der Behelfsumfahrung lag in einem Teilbereich bereits ein asphaltierter Wirtschaftsweg. Da hier aufgrund der beengten Platzverhältnisse keine Baustraße neben der späteren Behelfsumfahrung vorgesehen werden konnte, musste dieser Bereich gleichzeitig als Baustraße und Behelfsumfahrung genutzt werden. Da sich der Weg in einem schlechten Zustand befand, wurde der bestehende Weg abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt. Beim Rückbau des Weges wurde Material mit einer potentiellen Belastung (Pech/Teer) angetroffen. Dies war bei der Schadstoffuntersuchung im Vorfeld der Ausschreibung nicht ersichtlich und wurde deshalb in den Ausschreibungsunterlagen so nicht aufgeführt. Inhalt des Nachtrags ist die Herstellung einer Lagerfläche für belastetes Material, der Schutz des Haufwerks gegen Witterungseinflüsse, die Entsorgung des Materials und der Rückbau der Lagerfläche.

 

Nach den aktuell vorliegenden Unterlagen beträgt die Summe des vorliegenden Nachtrags voraussichtlich ca. 8.900,00 Euro (brutto). Dementsprechend soll der Nachtrag mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 8.900,00 Euro (brutto) dem Grunde nach genehmigt werden.

 

Nachtrag 12 „Entsorgung Haufwerk 2 (Abdichtung)“ dem Grunde nach

Bei der Schadstoffuntersuchung des Haufwerks 2 ergab das Untersuchungsergebnis einen höheren Kohlenwasserstoffgehalt, als in der Ausschreibung berücksichtigt war. Eine Abrechnung über die ausgeschriebene Position ist somit nicht möglich. Des Weiteren ist die ausgeschriebene Menge von 3,5 Tonnen deutlich zu gering und die Leistung „Transport des Abdichtungsmaterials zum Zwischenlager“ nicht in den Ausschreibungsunterlagen erfasst.

 

Inhalt des Nachtrags ist die Herstellung einer Lagerfläche für belastetes Material, der Schutz des Haufwerks gegen Witterungseinflüsse, die Entsorgung des Materials und der Rückbau der Lagerfläche.

 

Nach den aktuell vorliegenden Unterlagen beträgt die Summe des vorliegenden Nachtrags voraussichtlich ca. 29.900,00 Euro (brutto). Dementsprechend soll der Nachtrag mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 29.900,00 Euro (brutto) dem Grunde nach genehmigt werden.

 

Nachtrag 13 „Zusätzliche Hochwasserschutzmaßnahmen“

Im Zuge der Baumaßnahme waren zusätzliche Hochwassersschutzmaßnahmen erforderlich, die in den Ausschreibungsunterlagen nicht enthalten waren. Diese waren beispielhaft die Erhöhung des Tauberabflusses durch die Herstellung und die Unterhaltung eines Bypasses sowie das zusätzliche Vorhalten eines Kettenbaggers. So entsprach die nach der Stauabsenkung vorgefundene Gewässersohle nicht den Ausschreibungsunterlagen, womit sich auch der vorgefundene Abflussquerschnitt als weniger leistungsfähig darstellte.

 

Hierdurch sind zusätzliche Kosten entstanden, die Bestandteil des Nachtrags sind. Die Genehmigung dem Grunde nach erfolgte am 08.12.2021 durch Herrn Amtsleiter Metz mit einem Betrag von 5.000,00 Euro (brutto).

 

Durch eine längere Bauzeit im Bereich der Gewässersohle und mehrere Hochwasserereignisse im Zuge der Baumaßnahme, ergab sich jedoch ein deutlich größerer Umfang als ursprünglich angenommen. Nach der Ausführung der Nachtragsleistung lässt sich nun der tatsächliche Aufwand für die Nachtragsleistung unter Verwendung der Kalkulationsansätze des Hauptvertrages auf 50.706,84 Euro (brutto) beziffern.

 

Nachtrag 14 „Entsorgung Haufwerk 6 (DK-II-Bodenmaterial)“

Der für die Herstellung der Baugruben der beiden Widerlager und des Mittelpfeilers anfallende Bodenaushub war entsprechend den Ausschreibungsunterlagen von der Baufirma zu entsorgen. Im Vorfeld der Ausschreibung wurde die Schadstoffbelastung des Baugrubenaushubs punktuell untersucht und entsprechend in den Ausschreibungsunterlagen berücksichtigt. Nach Durchführung der Aushubarbeiten vor Ort, wurde die komplette Menge des Bodenaushubs am Haufwerk beprobt. Hierbei ergab sich eine höhere Schadstoffbelastung. Bestandteil des Nachtrags sind die Kosten für das Laden, den Transport und die Entsorgung des höher belasteten Bodens bei der Baustoff- und Bodenbehandlung Hohenlohe.

 

Die Genehmigung dem Grunde nach erfolgte mit Eilentscheidung am 08.11.2022 durch Herrn Landrat Schauder mit einem Betrag von 185.000,00 Euro (brutto); diese Kostensumme entstand anhand der entsprechend ursprünglich für die Ausschreibung ermittelte Menge von 2.000 Tonnen Aushub.

 

Im Rahmen der für die Abrechnung der Baumaßnahme tatsächlich entstandenen Massen wurde eine deutlich größere Menge (3.272,33 Tonnen) an Aushubmaterial festgestellt. Bestätigt wurde dies durch Wiegescheine der Entsorgung. Unter Verwendung der Kalkulationsansätze des Hauptvertrages lässt sich nun der tatsächliche Aufwand für die Nachtragsleistung auf 300.333,65 Euro (brutto) beziffern.

 

Nachtrag 15 „Entsorgung Haufwerk 4 (Abbruchgut Beton)“

Der Betonabbruch war gemäß Ausschreibungsunterlagen durch die Baufirma zu entsorgen. Im Vorfeld der Ausschreibung wurde die Schadstoffbelastung des Betons punktuell an sieben Stellen untersucht. Im Zuge der erforderlichen Beprobung der kompletten Menge am Haufwerk ergab sich vor Ort jedoch eine geringere Schadstoffbelastung. Die Ersparnis ist Bestandteil des Nachtrags.

 

Nach der Ausführung der Nachtragsleistung lässt sich nun die tatsächliche Ersparnis für die Nachtragsleistung unter Verwendung der Kalkulationsansätze des Hauptvertrages auf 14.598,55 Euro (brutto) beziffern.


 

Nachtrag 18 „Anpassung Bestandsschächte; Erschwerniszulage Einbauten“ dem Grunde nach

Im südlichen Teil (Seite Elpersheim) der Behelfsumfahrung waren verschiedene Bestandseinbauten (z. B. Schächte, Straßeneinläufe, etc.) vorhanden, welche im Zuge der Erstellung der Umfahrung höhen- und lagemäßig angepasst, freigelegt und wieder eingebaut werden mussten.

 

Ebenso waren diese in den Anschlussbereichen zur neuen Tauberbrücke im Bereich der Kreisstraße als Bestands- oder Neueinbauten vorhanden. Diese Leistungen waren in den Ausschreibungsunterlagen nicht erfasst und sind Bestandteil des Nachtrags.

 

Nach den aktuell vorliegenden Unterlagen beträgt die Summe des vorliegenden Nachtrags voraussichtlich ca. 22.100,00 Euro (brutto). Dementsprechend soll der Nachtrag mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 22.100,00 Euro (brutto) dem Grunde nach genehmigt werden.

 

Nachtrag 19 „Behelfsumfahrung: Oberboden- und Bankettarbeiten“ dem Grunde nach

Im Bereich der Behelfsumfahrung waren verschiedene Oberboden- und Bankettarbeiten erforderlich. Im Einzelnen waren dies:

-        Zulage für das Separieren (Zuordnung zu einzelnen Grundstücken privater Eigentümer) des Oberbodenabtrages.

-        Aufnehmen, Transportieren und Wiedereinbau des zwischengelagerten Oberbodens.

-        Bankette wurden zur Sicherung der Verkehrsteilnehmer mit Frostschutzmaterial (Schotter) hergestellt und nach Rückbau wieder beseitigt.

Diese Leistungen waren in den Ausschreibungsunterlagen nicht erfasst und sind Bestandteil des Nachtrags.

 

Nach den aktuell vorliegenden Unterlagen beträgt die Summe des vorliegenden Nachtrags voraussichtlich ca. 24.800,00 Euro (brutto). Dementsprechend soll der Nachtrag mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 24.800,00 Euro (brutto) dem Grunde nach genehmigt werden.

 

Nachtrag 20 „Behelfsumfahrung: Transport Aushub auf Zwischenlager“ dem Grunde nach

Zur Herstellung der Behelfsumfahrung und Behelfsbrücke über die Tauber waren verschiedene Erdarbeiten notwendig. Aufgrund der Untergrundverhältnisse konnte der Bodenaushub, nicht wie vorgesehen, als Dammschüttung verwendet werden. Somit musste dieser auf eine zusätzliche Zwischenlagerfläche außerhalb eines möglichen Über-schwemmungsgebietes verbracht werden. Da dieser Bodenaushub nach Rückbau der Behelfsumfahrung wieder eingebaut werden musste, war die Lagerung des Aushubs über die gesamte Bauzeit notwendig.

 

Diese Leistungen waren in den Ausschreibungsunterlagen nicht erfasst und sind Bestandteil des Nachtrags. Nach den aktuell vorliegenden Unterlagen beträgt die Summe des vorliegenden Nachtrags voraussichtlich ca. 14.700,00 Euro (brutto). Dementsprechend soll der Nachtrag mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 14.700,00 Euro (brutto) dem Grunde nach genehmigt werden.

 

Nachtrag 22 „Vergrößerung Zwischenlagerflächen“ dem Grunde nach

Aufgrund der angefallenen Mehrmassen für

-       die notwendige Zwischenlagerung von verschiedenen Ausbaumaterialien zur Entsorgung,

-       zusätzlichen Zwischenlagerungen für Materialien zum Wiedereinbau / zur Rekultivierung,

musste die geplante Zwischenlagerfläche vergrößert werden.

 

Diese Leistungen waren in den Ausschreibungsunterlagen nicht erfasst und sind Bestandteil des Nachtrags.

 

Nach den aktuell vorliegenden Unterlagen beträgt die Summe des vorliegenden Nachtrags voraussichtlich ca. 14.400,00 Euro (brutto). Dementsprechend soll der Nachtrag mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 14.400,00 Euro (brutto) dem Grunde nach genehmigt werden.

 

Nachtrag 23 „Abbau Verkehrssicherung der Umleitungsstrecke“ dem Grunde nach

Zur Realisierung der Maßnahme musste die Verkehrssicherung mehrfach auf- und abgebaut werden. Der in den Ausführungsunterlagen nicht enthaltene Abbau der Verkehrssicherung der Verkehrsphase I ist Bestandteil des Nachtrags.

 

Nach den aktuell vorliegenden Unterlagen beträgt die Summe des vorliegenden Nachtrags voraussichtlich ca. 3.100,00 Euro (brutto). Dementsprechend soll der Nachtrag mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 3.100,00 Euro (brutto) dem Grunde nach genehmigt werden.

 

Nachtrag 24 „Geänderte Entwässerung; Schnitte Pflaster und Borde“ dem Grunde nach

Zur Sicherstellung einer fach- und verkehrsgerechten Straßenentwässerung im Bereich der Fahrbahnanschlüsse, mussten auf beiden Seiten der neuen Tauberbrücke neue Straßeneinläufe mit entsprechenden Aufsätzen eingebaut werden. Ebenso waren auf den beiden Seiten der Brücke verschiedene Schnitte in Bord- und Pflastersteinen erforderlich. Diese Leistung war in den Ausschreibungsunterlagen nicht erfasst und ist Bestandteil des Nachtrags.

 

Nach den aktuell vorliegenden Unterlagen beträgt die Summe des vorliegenden Nachtrags voraussichtlich ca. 6.000,00 Euro (brutto). Dementsprechend soll der Nachtrag mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 6.000,00 Euro (brutto) dem Grunde nach genehmigt werden.

 

Nachtrag 25 „Ergänzung zu Nachtrag 09 - Reinigen der Verdolung nach Hochwasser“ dem Grunde nach

Die Leistung im Nachtrag 09 wurde durch einen Subunternehmer des Auftragnehmers ausgeführt. Zusätzlich zu den Leistungen des Subunternehmers sind begleitende Arbeiten durch Vorarbeiter, Baumaschinenführer, Minikettenbagger und LKW beim Auftragnehmer entstanden, die Inhalt des Nachtrags sind.

 

Nach den aktuell vorliegenden Unterlagen beträgt die Summe des vorliegenden Nachtrags voraussichtlich ca. 1.700,00 Euro (brutto). Dementsprechend soll der Nachtrag mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 1.700,00 Euro (brutto) dem Grunde nach genehmigt werden.

 

Nachtrag 27 „Sammelnachtrag Ingenieurbau“ dem Grunde nach

Während der Bauausführung waren an den Ingenieurbauwerken mehrere technische / konstruktive Änderungen und Ergänzungen an den Lagern, den Fertigteilen des Überbaus und der Schachtringgründung an der Behelfsbrücke erforderlich. Diese Leistungen waren in den Ausschreibungsunterlagen nicht erfasst und sind Bestandteil des Nachtrags

 

Nach den aktuell vorliegenden Unterlagen beträgt die Summe des vorliegenden Nachtrags voraussichtlich ca. 83.700,00 Euro (brutto). Dementsprechend soll der Nachtrag mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 83.700,00 Euro (brutto) dem Grunde nach genehmigt werden.

 

Nachtrag 29 „Bauzeitverlängerung durch Austauschbohrungen und Hochwasser“ dem Grunde nach

Im bereits genehmigten Nachtrag 8 musste das Bauverfahren für die Herstellung der Spundwandkästen geändert werden (Eilentscheidung des Landrats vom 20.01.2022). Durch die Ausführung von Austauschbohrungen anstelle von Auflockerungsbohrungen hat sich eine längere Bauzeit ergeben. Während der Ausführung der Austauschbohrungen kam es zu mehreren Hochwasserereignissen, die die Bauzeit zusätzlich verlängerten.

Im Nachtrag sind nur die reinen Vorhaltkosten für Baustelleneinrichtung und Behelfsbrücke, sowie die Reservierungskosten für Kräne und Schalung erfasst.

 

Nach den aktuell vorliegenden Unterlagen beträgt die Summe des vorliegenden Nachtrags voraussichtlich ca. 140.100,00 Euro (brutto). Dementsprechend soll der Nachtrag mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 140.100,00 Euro (brutto) dem Grunde nach genehmigt werden.

 

Nachtrag 30 „Hochwasser Stillstandszeiten/ zusätzliche Maßnahmen Ingenieurbau“ dem Grunde nach

Im Nachtragsangebot Nr. 29 sind nur die reinen Vorhaltkosten für Baustelleneinrichtung und Behelfsbrücke, sowie die Reservierungskosten für Kräne und Schalung erfasst. Im vorliegenden Nachtragsangebot Nr. 30 werden nun die Leistungen, die durch mehrmaliges starkes Überspülen (Überfluten) der Arbeitsbereiche und Bohrplanien für den Bereich Ingenieurbau (Arbeitskolonne) mit Spezialtiefbau entstanden sind, erfasst.

 

Nach den aktuell vorliegenden Unterlagen beträgt die Summe des vorliegenden Nachtrags voraussichtlich ca. 75.100,00 Euro (brutto). Dementsprechend soll der Nachtrag mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 75.100,00 Euro (brutto) dem Grunde nach genehmigt werden.

 

Nachtrag „Mehrmengen Bewehrung“ dem Grunde nach

Basis der Ausschreibungsunterlagen und des beauftragten Leistungsverzeichnisses war die Entwurfsplanung. Im Zuge der im Anschluss für den Bau erforderlichen Ausführungsplanung ergaben sich die im Nachtrag aufgeführten Mehrmengen beim Betonstahl.

 

Nach den aktuell vorliegenden Unterlagen beträgt die Summe des vorliegenden Nachtrags voraussichtlich ca. 119.000,00 Euro (brutto). Dementsprechend soll der Nachtrag mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 119.000,00 Euro (brutto) dem Grunde nach genehmigt werden.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Teilhaushalt 5, Produktgruppe 5420 "Kreisstraßen" aus dem Investitionsauftrag I54202853003 "Neubau Tauberbrücke Elpersheim".

 

Im Haushaltsjahr 2023 steht ein Gesamtbudget von 1.032.000 Euro zur Verfügung. Dieses setzt sich aus übertragenen Haushaltsmitteln aus dem Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 138.000 Euro und dem Haushaltsansatz für das Jahr 2023 in Höhe von 894.000 Euro zusammen. Ausgegeben wurden bisher 382.166,32 Es stehen somit aktuell noch 649.833,68 Euro zur Verfügung.

 

Die Gesamthöhe der o.g. Nachträge beträgt 919.890,45 Euro (brutto). Die Nachträge Nr. 02, 06, 07, 09 und 14 wurden bereits dem Grunde nach mit einer Gesamtsumme von 214.334,56 Euro (brutto) genehmigt und ausbezahlt. Daher werden dieses Jahr noch Haushaltsmittel in Höhe von 705.555,89 Euro (brutto) abfließen. Das Budget des Investitionsauftrags I54202853003 "Neubau Tauberbrücke Elpersheim" wird somit um 55.722,21 Euro überschritten. Durch Einsparungen auf dem Investitionsauftrag I54202869000 „K2869 Tauberbrücke Archshofen“ können die Finanzmittel im Rahmen der Gesamtbudgetierung zur Gegenfinanzierung herangezogen werden. Auf diesem I-Auftrag stehen aktuell noch 416.835,22 Euro zur Verfügung.

 

Die prognostizierten Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 5,2 Millionen Euro werden durch die Nachträge nicht überschritten.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

Bei positiven und negativen Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den Klimaschutz:

Treibhausgas(THG)-Ausstoß in CO2-eq

Erhebliche Reduktion

Geringfügige Reduktion

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche

Erhöhung

 


 

Verfasser/-in: Reinhold Ernst

Bereich/Amt: Straßenbauamt

Dezernatsleitung: Werner Rüger