Beschlussantrag:
1. Im Jugendamt wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine pädagogische Fachberatung im Umfang einer Vollzeitstelle zur Unterstützung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft im Main-Tauber-Kreis geschaffen.
2. Die Einstufung der pädagogischen Fachberatung erfolgt in Entgeltgruppe 12 TVöD SuE.
1. Sachverhalt
Siehe Kreistagsdrucksachen JHA/0085/2020,
JHA/0102/2021, JHA/113/2022 und JHA/122/2022.
Ausreichende und geeignete Angebote der
Tagesbetreuung für Kinder ab Vollendung des
1. Lebensjahres gehören heute zur Daseinsvorsorge für junge Menschen und ihre
Familien. Sie sind wichtige Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf und gleichzeitig stellen sie ein erstes Bildungs- und
Erziehungsangebot für Kinder außerhalb der Familie dar.
Es handelt sich um eine kommunale Aufgabe, die die Städte und Gemeinden sowie der Landkreis mit unterschiedlichen Zuständigkeiten gemeinsam wahrnehmen. Der Landkreis verantwortet die Angebote der Kindertagespflege. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) trägt er darüber hinaus die Gesamtverantwortung für die Bereitstellung geeigneter Jugendhilfe- und Betreuungsangebote inklusive der Planungsverantwortung. Im Rahmen dieser Zuständigkeit dokumentiert das Jugendamt jährlich den Ausbaustand in der Kindertagesbetreuung und greift aktuelle Entwicklungen auf.
Aufgrund vielfältiger Problemanzeigen aus Kindertageseinrichtungen erhielt die Verwaltung des Jugendamtes in der Jugendhilfeausschusssitzung im Mai 2019 den Auftrag, die Erfordernisse für „Kinder mit besonderen sozialen und emotionalen Bedürfnissen“ systematisch aufzuarbeiten.
Im Jahr 2020 fand eine für den Landkreis repräsentative Befragung von insgesamt 43 Kindertageseinrichtungen in Lauda-Königshofen, Tauberbischofsheim und Wertheim statt, die mit einer 100-prozentigen Rücklaufquote abgeschlossen werden konnte. Die Befragung wurde durch die Evangelische Fachhochschule Nürnberg wissenschaftlich begleitet und vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg als landesweit relevantes Modellprojekt gefördert.
Ein wesentliches Ergebnis war, dass Auffälligkeiten bzw. große emotionale und soziale Bedürfnisse vor allem bei sprachlichen Defiziten sowie einer Häufung von sozialen Problemlagen in der Familie auftreten und in etwa 20 – 25 Prozent der Kinder betreffen (entspricht dem Normbereich auf Bundes- und Landesebene).
Als maßgebliche Schlussfolgerung neben einer verbesserten Sprachförderung, der praxisgerechteren Ausbildung der Kita-Fachkräfte und einer Anpassung der Integrationshilfen (diese Themen werden/wurden anderweitig aufgegriffen) wurde eine umfangreichere pädagogische Beratung der Kita-Fachkräfte und -Leitungen in schwierigen Konstellationen analysiert. Daraus folgte die Ableitung der Notwendigkeit eines institutionalisierten Angebotes „pädagogische Fachberatung für die Kindertageseinrichtungen“. Diese soll primär einzelfallunabhängige Vernetzungs- und Unterstützungsarbeit leisten und so zur Entlastung der Fachkräfte vor Ort beitragen.
Der
Jugendhilfeausschuss stimmte dem entsprechenden Konzeptionsentwurf des
Jugendamtes mit einer 1,0 Fachkraftstelle in Anstellungsträgerschaft des
Landratsamtes / Jugendamtes im Oktober 2022 zu.
Allerdings
konnte die Stelle bislang wegen vorrangiger Stellen im Pflichtaufgabenbereich
nicht geschaffen werden. Zwischenzeitlich besteht die Möglichkeit, in diesem
wichtigen Bereich tätig zu werden.
Damit
möglichst rasch die notwendige Unterstützung und Entlastung erfolgen kann, wird
vorgeschlagen, eine pädagogische Fachberatung auf der Grundlage der bestehenden
Konzeption beim Jugendamt noch im laufenden Jahr einzurichten und eine
1,0 sozialpädagogische Fachkraftstelle im Aufgaben-/Sachgebiet Jugendhilfeplanung
möglichst zeitnah zu schaffen. Sinnvoll ist dabei die Besetzung mit 2 x 0,5
Stellenanteilen und einer örtlichen Zuständigkeit jeweils für den nördlichen
und südlichen Main-Tauber-Kreis, wodurch auch die notwendige Vertretung
sichergestellt ist. Es ist beabsichtigt, dass die Fachberatung auch als
aufsuchende heilpädagogische Fachberatung fungiert.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Schaffung einer pädagogischen
Fachberatung hat bei einer Vollzeitanstellung
(1,0 Fachkraftstelle) jährliche Arbeitgeber-Gesamtaufwendungen in Höhe von
ca. 71.100 Euro für den Anstellungsträger zur Folge (Entgeltgruppe 12 TvöD
SuE 12, 2024).
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
positiv |
negativ |
Verfasser/-in: Martin Frankenstein
Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit / Jugendamt
Dezernatsleitung: Elisabeth Krug