Betreff
Ersatzbestellung eines Naturschutzbeauftragten (m/w/d)
Vorlage
V-KT/590/2023/a
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

1.    Die Bestellung der Naturschutzbeauftragten Anna Sophie Kissick wird mit Wirkung zum Ablauf des 31.07.2023 widerrufen.

 

2.    Herr Markus Lutz wird in stets widerruflicher Weise mit Wirkung vom 01.08.2023 bis zum Ablauf des 31.12.2025 zum Naturschutzbeauftragten des Main-Tauber-Kreises für den Bezirk I bestehend aus den Städten Freudenberg, Külsheim und Wertheim bestellt.

 

 


 

1. Sachverhalt

Zur fachlichen Beratung der unteren Naturschutzbehörde bestellen die Landkreise gem. § 59 Abs. 4 Naturschutzgesetz stets widerruflich auf die Dauer von 5 Jahren Beauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege (Naturschutzbeauftragte). Die Naturschutzbeauftragten beraten und unterstützen die unteren Naturschutzbehörden, insbesondere bei der Beurteilung von Vorhaben und Planungen, die mit Eingriffen verbunden sind oder diese vorbereiten sowie bei der Beurteilung von Fachplanungen anderer Verwaltungen. Sie sind als Berater der unteren Naturschutzbehörde weisungsfrei.

 

Zuständig für die Bestellung und den Widerruf einer Bestellung ist der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat. Zuletzt wurden durch Beschluss des Kreistags vom 09.12.2020 vier Naturschutzbeauftragte für die Amtszeit bis zum 31.12.2025 bestellt.

 

Die Naturschutzbeauftragte für den Bezirk I (Freudenberg, Külsheim, Wertheim), Frau Anna Sophie Kissick, hat nun darum gebeten, sie aufgrund einer beruflichen Veränderung von dem übernommenen Amt zu entbinden. Dem Widerruf der Bestellung von Frau Kissick stehen keine Rechtsgründe entgegen.

 

Zur Nachbesetzung der Stelle hat das Umweltschutzamt dementsprechend die Stelle ausgeschrieben. Auf die Stellenausschreibung sind insgesamt zwei Bewerbungen eingegangen. Beide Bewerber erfüllen die formalen Voraussetzungen einer Bestellung nach der einschlägigen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft über die Bestellung der Naturschutzbeauftragten (VwV Naturschutzbeauftragte). Beide Bewerber haben sich in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 05.07.2023 persönlich vorgestellt. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss schlägt dem Kreistag Herrn Markus Lutz zur Bestellung zum Naturschutzbeauftragten vor.

 

Der Bewerber Markus Lutz hat eine Ausbildung als Gärtnermeister absolviert und war bis zum Renteneintritt Ende Februar dieses Jahres als Deponieleiter der Kreismülldeponie Dörlesberg beim Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis beschäftigt.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Naturschutzbeauftragten sind ehrenamtlich tätig und erhalten derzeit eine monatliche Aufwandsentschädigung von 200 Euro durch das Land Baden-Württemberg sowie einen pauschalen Auslagenersatz in Höhe von monatlich 80 Euro durch den Landkreis.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

 

Verfasser/-in: Karl-Heinz Geier / Sabrina Rohnacher

Bereich/Amt: Umweltschutzamt

Dezernatsleitung: ELB Florian Busch