Beschlussantrag:
1. Die Bestellung der Naturschutzbeauftragten Anna Sophie Kissick wird mit
Wirkung zum Ablauf des 31.07.2023 widerrufen.
2. Herr Markus Lutz wird in stets widerruflicher Weise mit Wirkung vom
01.08.2023 bis zum Ablauf des 31.12.2025 zum Naturschutzbeauftragten des
Main-Tauber-Kreises für den Bezirk I bestehend aus den Städten Freudenberg,
Külsheim und Wertheim bestellt.
1.
Sachverhalt
Zur fachlichen Beratung der unteren
Naturschutzbehörde bestellen die Landkreise gem. § 59 Abs. 4 Naturschutzgesetz
stets widerruflich auf die Dauer von 5 Jahren Beauftragte für Naturschutz und
Landschaftspflege (Naturschutzbeauftragte). Die Naturschutzbeauftragten beraten
und unterstützen die unteren Naturschutzbehörden, insbesondere bei der
Beurteilung von Vorhaben und Planungen, die mit Eingriffen verbunden sind oder
diese vorbereiten sowie bei der Beurteilung von Fachplanungen anderer
Verwaltungen. Sie sind als Berater der unteren Naturschutzbehörde weisungsfrei.
Zuständig für die Bestellung und den Widerruf
einer Bestellung ist der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat. Zuletzt
wurden durch Beschluss des Kreistags vom 09.12.2020 vier Naturschutzbeauftragte
für die Amtszeit bis zum 31.12.2025 bestellt.
Die Naturschutzbeauftragte für den Bezirk I
(Freudenberg, Külsheim, Wertheim), Frau Anna Sophie Kissick, hat nun darum
gebeten, sie aufgrund einer beruflichen Veränderung von dem übernommenen Amt zu
entbinden. Dem Widerruf der Bestellung von Frau Kissick stehen keine
Rechtsgründe entgegen.
Zur Nachbesetzung der Stelle hat das
Umweltschutzamt dementsprechend die Stelle ausgeschrieben. Auf die
Stellenausschreibung sind insgesamt zwei Bewerbungen eingegangen. Beide
Bewerber erfüllen die formalen Voraussetzungen einer Bestellung nach der
einschlägigen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und
Energiewirtschaft über die Bestellung der Naturschutzbeauftragten (VwV
Naturschutzbeauftragte). Beide Bewerber haben sich in der Sitzung des
Verwaltungs- und Finanzausschusses am 05.07.2023 persönlich vorgestellt. Der
Verwaltungs- und Finanzausschuss schlägt dem Kreistag Herrn Markus Lutz zur
Bestellung zum Naturschutzbeauftragten vor.
Der Bewerber Markus Lutz hat eine Ausbildung
als Gärtnermeister absolviert und war bis zum Renteneintritt Ende Februar
dieses Jahres als Deponieleiter der Kreismülldeponie Dörlesberg beim
Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis beschäftigt.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Die Naturschutzbeauftragten sind ehrenamtlich
tätig und erhalten derzeit eine monatliche Aufwandsentschädigung von 200 Euro
durch das Land Baden-Württemberg sowie einen pauschalen Auslagenersatz in Höhe
von monatlich 80 Euro durch den Landkreis.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
positiv |
negativ |
Verfasser/-in: Karl-Heinz Geier / Sabrina Rohnacher
Bereich/Amt: Umweltschutzamt
Dezernatsleitung: ELB Florian Busch