Betreff
Modernisierung von Bahnstationen an der Frankenbahn - anteilige Finanzierung der weiteren Leistungsphasen und Baumaßnahmen durch den Main-Tauber-Kreis
Vorlage
S-KT/605/2023
Aktenzeichen
797
Art
Sitzungsvorlage S-KT

Beschlussantrag:

 

1.    Vom Kostenumfang für die Modernisierung der Bahnstationen Gerlachsheim, Grünsfeld, Zimmern und Wittighausen an der Frankenbahn in Höhe von insgesamt rund 19,8 Millionen Euro wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Main-Tauber-Kreis fördert, nach Abzug der Landesförderung und des Bahnanteiles, die Maßnahmen mit der Hälfte der verbleibenden kommunalen Investitions- und Planungskosten. Der kommunale Anteil beträgt in der Regel 20 Prozent der Gesamtkosten. Aufgrund der Härtefallregelung des Bahnhofsmodernisierungs-programmes (Kostendeckelung) liegen die kommunalen Anteile in der Summe für die vier Stationen bei etwa 10,8 Prozent der Kosten (rund 2,1 Millionen Euro).

 

3.    Für die genannten vier Stationen ergibt sich im Haushaltsjahr 2024 ein Kostenanteil des Main-Tauber-Kreises in Höhe von voraussichtlich 791.098,50 Euro. Dieser Kostenanteil wird in den Haushaltsplan 2024, Einzelplan 5, Kostenstelle I 54 70 50 30 400, aufgenommen.

 

1. Sachverhalt

 

Der Kreistag des Main-Tauber-Kreises hat am 23. Oktober 2019 beschlossen, die nach Abzug der Landesförderung und des Bahnanteils verbleibenden kommunalen Investitions- und Planungskosten zur Modernisierung der Bahnstationen Gerlachsheim, Grünsfeld, Zimmern und Wittighausen jeweils zur Hälfte zu fördern.

 

In einem ersten Schritt wurde damals beschlossen, zunächst die Planungsphasen 1 und 2 mit einer pauschalen Förderung von 25.000 Euro je Station, insgesamt 100.000 Euro zu fördern. Es wurde zudem beschlossen, die weiteren Förderungen über Einzelanträge in den Kreistag einzubringen.

 

Nach Abschluss der ersten beiden Planungsphasen hat der Kreistag am 14. Juli 2021 beschlossen, auch die kommunalen Kostenanteile der Planungsphasen 3 und 4 in Höhe von insgesamt 350.000 Euro je zur Hälfte mit 175.000 Euro zu bezuschussen. Diese Zuschüsse wurden zwischenzeitlich mit den Städten und Gemeinden abgerechnet. Gleichzeitig wurde 2021 beschlossen, die weitere anteilige Förderung der kommunalen Kostenanteile über einen weiteren Antrag in den Kreistag einzubringen.

 

 

Aktuelle Kostenberechnung der DB für die Baumaßnahmen

Nachdem zwischenzeitlich die Planungsphasen 3 und 4 abgeschlossen sind, liegen nun Kostenberechnungen für die einzelnen Stationen mit folgenden Gesamtkosten einschließlich der bereits finanzierten Planungskosten (Leistungsphasen 1 bis 9) vor:

 

Gerlachsheim: rund   6,3 Millionen Euro

Grünsfeld:                          rund   3,3 Millionen Euro

Zimmern:                            rund   3,4 Millionen Euro

Wittighausen:                   rund   6,8 Millionen Euro

Gesamtkosten: rund 19,8 Millionen Euro.

 

Gegenüber der Kostenschätzung von 2021 wurde somit eine Kostenerhöhung um rund 5,3 Millionen Euro berechnet. Die Kostensteigerungen resultieren laut DB aus folgenden Sachverhalten:

·         Es müssen gegenüber der früheren Kostenschätzung (Lph. 2) Preissteigerungen von 20 – 25 Prozent aufgrund gestiegener Einheitspreise sowie der Inflation berücksichtigt werden.

·         Die tiefere Planungsphase hat bauliche Anpassungen an den konstruktiven Bauwerken (z. B. bzgl. der Personenunterführung Wittighausen) ergeben.

·         Zwingend auszuführende Zusammenhangsmaßnahmen im Bereich der Oberleitungsanlagen sowie der Leit- und Sicherungstechnik wurden detaillierter betrachtet und beplant, was nun ebenfalls in die Kostenberechnung eingeflossen ist.

 

Berechnung der kommunalen Kostenanteile - Härtefallregelung

Die Finanzierung der Planungs- und Baukosten erfolgt auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung der DB Station & Service AG mit dem Land Baden-Württemberg nach dem sogenannten Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg. Auf Grundlage dieses Programmes kommt eine Härtefallregelung zum Tragen, wonach die kommunale Finanzierungsbeteiligung auf einen Betrag von 80 Euro je Einwohner begrenzt wird. Daher entfallen auf die Stationen Grünsfeld, Zimmern und Wittighausen geringere kommunale Finanzierungsanteile als für die Station Gerlachsheim.

 

Somit ergibt sich ein kommunaler Kostenanteil von voraussichtlich rund 2,13 Millionen Euro. Hiervon werden die bereits ausgezahlten kommunalen Anteile in Höhe von 550.000 Euro für die Planungsphasen 1 bis 4 in Abzug gebracht, sodass noch kommunale Anteile von rund 1,58 Millionen Euro anfallen.

 

Für die im Jahr 2024 anstehenden Baumaßnahmen stehen somit für den Main-Tauber-Kreis bei Übernahme von 50 Prozent der kommunalen Kosten noch 791.098,50 Euro an.

 


 

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Kostenübersicht:

Station

Gesamt-kosten

(Euro)

Kommunale Kosten-anteile insgesamt (Euro)

Bereits finanzierte kommunale Anteile (Leistungs-phasen 1 bis 4) (Euro)

Noch zu finan-zierende kom-munale Anteile Leistungsph. 5 bis 9 (Summen Gemeinden und Landkreis)
(Euro)

Hälftiger Anteil Main-Tauber-Kreis an Leistungs-phasen

5 bis 9

(Euro)

Gerlachsheim

  6.306.579

1.286.316

  150.000

  1.136.316

568.158,00

Grünsfeld

  3.274.612

300.960

  150.000

  150.960

75.480,00

Zimmern

  3.429.981

300.960

  150.000

  150.960

75.480,00

Wittighausen

  6.767.936

243.961

  100.000

    143.961

71.980,50

Summen

19.779.108

2.132.197

550.000

1.582.197

791.098,50

 

Die bisher gezahlten anteiligen kommunalen Planungskosten für die Leistungsphasen 1 bis 4 betrugen insgesamt 550.000 Euro, der hälftige Anteil des Landkreises dabei 275.000 Euro.

 

Zur Fertigstellung der Maßnahmen (Leistungsphasen 5 bis 9) fallen kommunale Anteile in Höhe von 1.582.197 Euro an. Davon entfallen bei Kostenteilung 791.098,50 Euro auf den Main-Tauber-Kreis. Diese voraussichtlichen Kostenanteile für 2024 sind für den Finanzhaushalt, Einzelplan 5, Kostenstelle I 54 70 50 30 400, beantragt.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

Bei positiven und negativen Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den Klimaschutz:

Treibhausgas(THG)-Ausstoß in CO2-eq

Erhebliche Reduktion

Geringfügige Reduktion

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche

Erhöhung

 

 

Verfasser/-in: Dr. Heiko Schnell

Bereich/Amt: Dezernat 3/Amt für Schulen und ÖPNV

Dezernatsleitung: Ursula Mühleck