Betreff
Bestellung der Wahlorgane für die Kreistagswahl 2024
Vorlage
V-KT/635/2023
Aktenzeichen
012.0
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

In den Kreiswahlausschuss werden folgende Personen als Beisitzer und Stellvertreter

gewählt:

 

Beisitzer:                                                                                           Stellvertreter:

Ottmar Dürr, Werbach                                                 Martin Beck, Bad Mergentheim

Angelika Döhner, Tauberbischofsheim                  Ute König, Tauberbischofsheim

Christian Kremer, Boxberg                                                         Elmar Haas, Ahorn

Werner Block, Tauberbischofsheim                                       Xaver Dobmeier, Tauberbischofsheim

 

 

 


 

1. Sachverhalt

Anlässlich der Kreistagswahl am 9. Juni 2024 ist als Wahlorgan wieder ein Kreiswahl-ausschuss zu bilden (§ 12 KomWG, § 21 KomWO).

 

Dem Kreiswahlausschuss obliegen die Leitung der Wahl der Kreisräte im Wahlgebiet sowie die Feststellung des Wahlergebnisses insgesamt und in den Wahlkreisen (§ 51 Abs. 2 KomWG).

 

Der Kreiswahlausschuss besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem und mindestens vier Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Kreistag aus den Wahlberechtigten (§ 12 Abs. 2 KomWG). Die Mitglieder des Kreiswahlausschusses (außer dem Landrat), die Stellvertreter der Mitglieder sowie die Schriftführer und Hilfskräfte sind ehrenamtlich tätig. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein (z. B. in einem Gemeindewahlausschuss oder in einem Wahlvorstand des Wahlbezirks einer Kommune). Ferner dürfen Wahlbewerber und Vertrauensleute nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans (und damit auch des Kreiswahlausschusses) berufen werden (§ 15 Abs. 1 KomWG).

 

Vorschlag für die Besetzung des Kreiswahlausschusses

 

Nach Berechnung anhand von St. Lagues/Schepers entfallen auf die CDU zwei Beisitzer und auf die Freien Wähler sowie die SPD/Die Linke (Zählgemeinschaft) jeweils ein Beisitzer (siehe Anlage).

 

Die Fraktionen schlagen vor, in den Kreiswahlausschuss folgende Personen als Beisitzer und Stellvertreter zu berufen:

 

Beisitzer:                                                                                           Stellvertreter:

Ottmar Dürr, Werbach                                                 Martin Beck, Bad Mergentheim

Angelika Döhner, Tauberbischofsheim                  Ute König, Tauberbischofsheim

Christian Kremer, Boxberg                                                         Elmar Haas, Ahorn

Werner Block, Tauberbischofsheim                                       Xaver Dobmeier, Tauberbischofsheim

 

 

Hinweis:

Die erste Sitzung des Kreiswahlausschusses, in der über die Zulassung der Wahlvorschläge Beschluss gefasst wird, wird voraussichtlich in der 14. oder 15. Kalenderwoche 2024 stattfinden. Die zweite Sitzung des Kreiswahlausschusses, in der das Ergebnis der Kreistagswahl festgestellt wird, wird voraussichtlich Ende Juni / Anfang Juli 2024 stattfinden (§ 28 KomWG).

 

 

2. Alternativen

Keine.

 

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Keine.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

Anlagen: 1