Betreff
Schlussbericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2022
Vorlage
V-KT/641/2023
Aktenzeichen
095.51, 095.9
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

Vom Schlussbericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2022 wird Kenntnis genommen.   

 

 

 

 

 

 

1. Sachverhalt

Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 des Main-Tauber-Kreises ergab keine wesentlichen Beanstandungen.

 

Dieser entspricht im Wesentlichen nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen. Nach § 48 Landkreisordnung (LKrO) in Verbindung mit § 110 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der örtlichen Prüfung den Jahresabschluss vor der Feststellung durch den Kreistag daraufhin zu prüfen, ob

 

-       bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,

-       die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,

-       der Haushaltsplan eingehalten worden ist und

-       das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.

 

Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses des Jahres 2022 in Höhe von 5.298.253,62 Euro soll gemäß § 49 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung -GemHVO- der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt werden.

 

Der Fehlbetrag des Sonderergebnisses des Jahres 2022 in Höhe von - 103.882,61 Euro soll gemäß § 25 Abs. 4 GemHVO durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses verrechnet werden.

 

Im Jahresabschluss 2022 ist im Gegensatz zu den Vorjahren keine Umbuchung nicht-liquider Anteile der Ergebnisrücklage in das Basiskapital notwendig (§ 23 Satz 4 GemHVO), da die Ergebnisrücklage der Bilanz (19,05 Millionen Euro) geringer ist als die Summe aus Kassenbestand (1,14 Millionen Euro) und kurzfristiger Geldanlagen (18,00 Millionen Euro).

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Prüfung innerhalb von vier Monaten nach Aufstellung des Jahresabschlusses durchzuführen. Es fasst seine Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammen, der dem Kreistag vorzulegen ist (siehe Anlage).

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Keine.

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

 

Verfasser/-in: Andreas Dohn

Bereich/Amt: Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt

Amtsleitung: Andreas Dohn

 

Anlagen: 1