Beschlussantrag:
1. Sachverhalt
(siehe
Drucksache S/500/2018, Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur
und Verkehr am 10.10.2018)
Das
Betreuungsrecht wurde zum 01.01.2023 grundlegend reformiert.
Das neue
Betreuungsrecht
-
stärkt
die Selbstbestimmung betreuter Menschen,
-
stellt
deutlicher klar, dass eine Betreuung nur eingerichtet wird, wenn andere Hilfen
ausgeschöpft sind und nicht ausreichen,
-
verbessert
die Qualität der beruflichen Betreuung durch Einführung eines Mindeststandards
für den Zugang zur Betreuertätigkeit
-
und
stellt ehrenamtlichen Betreuern kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
Sowohl auf
die Betreuungsbehörden als auch die Betreuungsvereine kommen infolge der
gesetzlichen Neuregelungen neue und umfangreichere Aufgaben zu. Dabei entlasten
die Betreuungsvereine in hohem Maße die Betreuungsbehörden. Vor allem die
wichtige gesellschaftliche Aufgabe der Gewinnung und Beratung sowie auch der
fortlaufenden Begleitung von ehrenamtlichen Betreuungspersonen liegt in der
Verantwortung der Betreuungsvereine.
Aktuell hat
das Land Baden-Württemberg die Förderung der Betreuungsvereine durch die
Neufassung der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Förderung
von Betreuungsvereinen (VwV BtV) vom 03.07.2023 (verkündet im Gemeinsamen
Amtsblatt vom 26.07.2023) neu gefasst. Für das gesetzlich festgelegte Ziel
einer bedarfsgerechten finanziellen Ausstattung der Betreuungsvereine hat das
Land die Förderbeträge maßgeblich erhöht („annähernd verdoppelt“). Außerdem
setzt auch die neue VwV BtV eine kommunale Mitfinanzierung für die
Betreuungsvereine im Umfang der Landesförderung voraus.
Im
Main-Tauber-Kreis arbeiten Betreuungsbehörde, angesiedelt im Gesundheitsamt,
und Betreuungsverein als Teil der Lebenshilfe Main-Tauber-Kreis seit vielen
Jahren eng, vertrauensvoll und sehr erfolgreich zusammen. Bis zum März 2020 war
der Betreuungsverein in Räumlichkeiten des Gesundheitsamtes untergebracht. Mit
Beginn der Coronapandemie musste diese räumliche Kooperation leider aufgegeben
werden. Nachdem anderweitige Räumlichkeiten des Landratsamtes nicht mehr zur
Verfügung standen, mietete der Betreuungsverein zum August 2022 Geschäftsräume in
der Bahnhofstraße an.
Mit Schreiben vom 10. Oktober 2023 hat der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen Main-Tauber-Kreis e. V. - Betreuungsverein die bereits im Vorfeld formulierte Notwendigkeit, die Landkreisförderung an die neue VwV BtV anzugleichen, konkretisiert. Ergänzend wurde die vollständige Kostenübernahme für die seit August 2022 anfallenden Miet- und Mietnebenkosten beantragt.
Die neue VwV BtV sieht neben einer Grundförderung der Betreuungsvereine eine Zusatzförderung für die Gewinnung von neuen ehrenamtlichen Betreuungspersonen, deren Beratung und Begleitung sowie die Durchführung von Informationsveranstaltungen und die Einzelberatung Bevollmächtigter vor. Die Förderbeträge wurden durchgehend maßgeblich erhöht.
Während 2022 und 2023 die bisherige Landesförderung bei ca. 30.300 Euro lag, geht der Betreuungsverein für 2024 von einem Förderbetrag des Landes von bis zu 76.500 Euro aus. Neben einem entsprechenden Betrag aus Landkreismitteln sollen aus Sicht des Betreuungsvereins die Miet- und Nebenkosten für die neuen Räumlichkeiten im Umfang von 12.500 Euro übernommen werden, also insgesamt bis zu 89.000 Euro.
Bislang finanziert die Landkreisverwaltung auf Grund der aktuell bestehenden Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung den Betreuungsverein zwar bereits jetzt in gleichem Umfang wie das Land, der Förderbetrag ist jedoch deutlich niedriger (ca. 30.300 Euro). Außerdem unterstützt die Landkreisverwaltung die bisher nicht vom Land geförderte Querschnittsarbeit, insbesondere die Einzelberatung für die Erstellung von Vorsorgevollmachten, mit einem zusätzlichen Festbetrag in Höhe von jährlich 12.000 Euro.
Im Besprechungs- und Verhandlungstermin mit dem Betreuungsverein im Oktober 2023 wurde folgende mögliche neue Finanzierungsstruktur ab dem Jahr 2024 gemeinsam erarbeitet und als Kompromiss abgestimmt:
1. Der Landkreis beteiligt sich in gleicher Höhe wie das Land Baden-Württemberg an der Förderung des Betreuungsvereins des Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen Main-Tauber-Kreis e. V..
2. Darüber hinaus erfolgt eine zusätzliche Förderung der Miet- und Nebenkosten im Umfang von 12.500 Euro durch den Landkreis.
3. Damit ist eine auskömmliche Finanzierung des Betreuungsvereins für die nächsten mindestens 2 Jahre gewährleistet.
4. Der Betreuungsverein bringt sich weiterhin nach seinen Möglichkeiten mit Eigenmitteln in die Gesamtfinanzierung ein.
3. Finanzielle Auswirkungen
Für 2024 ist auf Grundlage der beabsichtigten erhöhten Kreisförderung mit einem Gesamtförderbetrag in Höhe von bis zu 89.000 Euro zu rechnen. Demgegenüber umfasst die Finanzposition im laufenden Jahr 43.000 Euro. Betroffen ist die Produktgruppe K31409043 Lebenshilfe-Betreuungsverein.
Das Land Baden-Württemberg hat signalisiert, sich an den erhöhten Kosten der Stadt- und Landkreise für Betreuungsbehörden und -vereine zunächst befristet für 2023 und 2024 mit einem Gesamtbetrag von jeweils 11 Millionen Euro zu beteiligen. Die Details stehen noch nicht fest; es kann jedoch mit einer teilweisen Refinanzierung der Mehrkosten gerechnet werden.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
positiv |
negativ |
Verfasser/-in: Yasemin Eryanar / Elisabeth Krug
Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit / Gesundheitsamt
Dezernatsleitung: Elisabeth Krug