Betreff
Überführung des Jugend-Tickets Baden-Württemberg in das Deutschland Ticket
Vorlage
S-KT/644/2023
Aktenzeichen
797.76:17
Art
Sitzungsvorlage S-KT

Beschlussantrag:

 

1.    Von der Überführung des Jugend-Tickets Baden-Württemberg in das „Deutschland-Ticket – Jugend-BW“ zum 1. Dezember 2023 und den damit verbundenen strukturellen Einsparungen gegenüber dem bisherigen Jugendticket wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Finanzierung eines Härtefallausgleichs für die im Rahmen der Einführung des „Deutschland-Tickets – Jugend-BW“ künftig finanziell benachteiligten Aufgabenträger unter Nutzung eines Teils der finanziellen Einsparung, wird zugestimmt. Der hierzu notwendigen prozentualen Erhöhung des Finanzierungsanteils des Main-Tauber-Kreises, abweichend vom bisherigen Anteil von 30 Prozent, wird zugestimmt.

 

3.    Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN) wird ermächtigt, den gemeinsamen Förderantrag der ZRN-Mitglieder zu stellen sowie alle weiteren notwendigen Schritte zur Finanzierung einzuleiten.

 

Sachverhalt

 

Der Kreistag des Main-Tauber-Kreises hat am 25. Mai 2022 der Einführung des 365 Euro-Jugend-Tickets Baden-Württemberg zugestimmt. Ebenfalls zugestimmt wurde der anteiligen Finanzierung des Kostenanteiles in Höhe von 30 Prozent der Kosten bei einer Beteiligung des Landes mit 70 Prozent. Zur anteiligen Gegenfinanzierung wurde gleichzeitig eine Änderung der Schülerbeförderungssatzung dahingehend beschlossen, dass für teilbezuschusste Schüler-Tickets der monatliche Zuschuss in Höhe von fünf Euro entfällt.

 

Das Jugend-Ticket Baden-Württemberg wurde zum 1. März 2023 eingeführt. Zum 1. Mai 2023 erfolgte die Einführung des Deutschland-Tickets für 49 Euro. Zwischenzeitlich haben sich das Baden-Württembergische Verkehrsministerium sowie der Landkreis- und der Städtetag darauf verständigt, zum 1. Dezember 2023 das Jugend-Ticket Baden-Württemberg in das Deutschland-Ticket zu überführen. Entsprechend dem Vorgehen anderer Bundesländer, bestimmten Zielgruppen ein rabattiertes Deutschland-Ticket anzubieten, erhofft sich auch das Land Baden-Württemberg durch diese Maßnahme junge Menschen frühzeitig an den ÖPNV heranzuführen und durch einen größeren Geltungsbereich die Attraktivität des bisherigen Tarifangebots, welches sich bisher auf Baden-Württemberg beschränkt, zu steigern. Der Name des rabattierten Deutschland-Tickets soll „D-Ticket Jugend-BW“ lauten.

 

Das so rabattierte Deutschland-Ticket soll den bisherigen Konditionen des Jugend-Tickets Baden-Württemberg entsprechen. Das bedeutet, der Preis liegt weiterhin bei 365 Euro pro Jahr. Bezugsberechtigt sind alle Personen unter 21 Jahren, die in Baden-Württemberg ihren Wohnort oder Bildungsstandort haben. Darüber hinaus berechtigt sind Studierende bis zum 27. Lebensjahr. Anders als beim regulären Deutschland-Ticket, welches monatlich kündbar ist, wird die Mindestvertragslaufzeit analog zum bisherigen Jugend-Ticket ein Jahr betragen. Somit ergeben sich für die bisherigen Nutzer des Jugendtickets keine Verschlechterungen, aufgrund des größeren Geltungsbereiches vielmehr große Vorteile.

 

Das Verkehrsministerium wird für das rabattierte Deutschland-Ticket eine neue Förderrichtlinie auflegen. Die Förderung richtet sich an die Stadt- und Landkreise als kommunale ÖPNV-Aufgabenträger, im Falle des Main-Tauber-Kreis vertreten durch den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein Neckar. Der wirtschaftliche Nachteil des Deutschland-Tickets für die Verkehrsunternehmen durch geringere Einnahmen gegenüber dem regulären Tarif wird zu jeweils 50 Prozent von Bund und Ländern finanziert. Die weitere Rabattierung unterhalb des Verkaufspreises von 49 Euro soll wie bisher beim Jugend-Ticket Baden-Württemberg grundsätzlich zu 70 Prozent vom Land und zu 30 Prozent von den ÖPNV-Aufgabenträgern ausgeglichen werden.

 

Für die meisten kommunalen Aufgabenträger in Baden-Württemberg, darunter alle ZRN-Verbandsmitglieder und somit auch den Main-Tauber-Kreis, reduziert sich bei der Überführung der Finanzierungsaufwand, da sich die kommunalen 30 Prozent nur noch auf die Preisdifferenz zwischen dem rabattierten „Deutschland-Ticket Jugend BW“ und dem normalen Deutschland-Ticket beziehen. Im VRN-Gebiet heißt dies, dass die Aufgabenträger nicht mehr wie bisher die fehlenden Einnahmen zwischen dem Preis von monatlich 30,42 Euro für das Jugend-Ticket und 51,30 Euro für das Maxx-Ticket finanzieren müssen, sondern nur noch die Differenz zwischen 30,42 Euro und 49 Euro.

 

Ein paar wenige Aufgabenträger außerhalb des VRN Gebietes in Baden-Württemberg müssten jedoch künftig mehr finanzieren, da deren ursprüngliche Tarifpreise bei den Schülerzeitkarten zwar über dem Preis des Jugend-Tickets, aber unter dem Preis des Deutschland-Tickets lagen. Diese unterschiedlichen finanziellen Wirkungen sollen über ein zwischen den kommunalen Aufgabenträgern abgestimmtes Solidarmodell ausgeglichen werden. Hierdurch wird sich die strukturelle Ersparnis der „Gewinner“, darunter die ZRN-Mitglieder, etwas reduzieren. Nach dem vom Landkreistag Baden-Württemberg vorgeschlagenen Berechnungsmodell sollen die Landkreise, die durch die Überführung des Tickets Einsparungen erzielen, von dieser Ersparnis 6,91 Prozent einbringen. Aufgrund des genannten Solidarmodells erhöht sich der prozentuale Anteil der Aufgabenträger an der Finanzierung des Jugend-Tickets rechnerisch von bisher 30 Prozent auf 31,42 Prozent. Da durch diese Vorgehensweise insgesamt jedoch Mittel eingespart werden, wird vorgeschlagen, dieser - rein prozentualen - Erhöhung gegenüber dem bisherigen Jugendticket zuzustimmen. Die Überführung des Jugendtickets in das D-Ticket und damit die Ersparnis ist nur bei Zustimmung aller Aufgabenträger in Baden-Württemberg möglich.

 

Der exakte Finanzierungsbedarf für 2024 kann aktuell lediglich grob beziffert werden, da dieser von externen Faktoren abhängt, die noch nicht valide abgeschätzt werden können. Zu diesen Faktoren zählen insbesondere die künftige Preisgestaltung des Deutschland-Tickets sowie die Einführung eines bundesweit einheitlichen Solidarmodells für Studierende im Rahmen des Deutschland-Tickets.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Nach Abschätzung des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar kann der Main-Tauber-Kreis voraussichtlich rund 120.000 Euro gegenüber der bisherigen Kostenbeteiligung am Jugendticket BW in Höhe von rd. 700.000 Euro pro Jahr einsparen. Von der Einsparung sind 6,91 Prozent für das genannte Solidarmodell in Abzug zu bringen, was rund 8.300 Euro pro Jahr entspricht. In welcher Höhe die strukturellen Einsparungen in 2024 und den Folgejahren tatsächlich kassenwirksam werden, kann derzeit noch nicht zuverlässig abgeschätzt werden, unter anderem, da die konkrete Einnahmeaufteilung der Einnahmen aus dem D-Ticket noch nicht final feststeht. Eine deutliche Einsparung ist jedoch strukturell sichergestellt.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

Bei positiven und negativen Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den Klimaschutz:

Treibhausgas(THG)-Ausstoß in CO2-eq

Erhebliche Reduktion

Geringfügige Reduktion

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche

Erhöhung

 

 

 

Verfasser/-in: Dr. Heiko Schnell

Bereich/Amt: Dezernat 3/Amt für Schulen und ÖPNV

Dezernatsleitung: Ursula Mühleck