Beschlussantrag:
1.
Von
der Überführung des Jugend-Tickets Baden-Württemberg in das „Deutschland-Ticket
– Jugend-BW“ zum 1. Dezember 2023 und den damit verbundenen strukturellen
Einsparungen gegenüber dem bisherigen Jugendticket wird Kenntnis genommen.
2.
Der
Finanzierung eines Härtefallausgleichs für die im Rahmen der Einführung des
„Deutschland-Tickets – Jugend-BW“ künftig finanziell benachteiligten
Aufgabenträger unter Nutzung eines Teils der finanziellen Einsparung, wird
zugestimmt. Der hierzu notwendigen prozentualen Erhöhung des
Finanzierungsanteils des Main-Tauber-Kreises, abweichend vom bisherigen Anteil
von 30 Prozent, wird zugestimmt.
3.
Der
Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN) wird ermächtigt, den
gemeinsamen Förderantrag der ZRN-Mitglieder zu stellen sowie alle weiteren
notwendigen Schritte zur Finanzierung einzuleiten.
Sachverhalt
Der
Kreistag des Main-Tauber-Kreises hat am 25. Mai 2022 der Einführung des 365
Euro-Jugend-Tickets Baden-Württemberg zugestimmt. Ebenfalls zugestimmt wurde
der anteiligen Finanzierung des Kostenanteiles in Höhe von 30 Prozent der Kosten
bei einer Beteiligung des Landes mit 70 Prozent. Zur anteiligen
Gegenfinanzierung wurde gleichzeitig eine Änderung der
Schülerbeförderungssatzung dahingehend beschlossen, dass für teilbezuschusste
Schüler-Tickets der monatliche Zuschuss in Höhe von fünf Euro entfällt.
Das
Jugend-Ticket Baden-Württemberg wurde zum 1. März 2023 eingeführt. Zum 1. Mai
2023 erfolgte die Einführung des Deutschland-Tickets für 49 Euro.
Zwischenzeitlich haben sich das Baden-Württembergische Verkehrsministerium
sowie der Landkreis- und der Städtetag darauf verständigt, zum 1. Dezember 2023
das Jugend-Ticket Baden-Württemberg in das Deutschland-Ticket zu überführen.
Entsprechend dem Vorgehen anderer Bundesländer, bestimmten Zielgruppen ein
rabattiertes Deutschland-Ticket anzubieten, erhofft sich auch das Land
Baden-Württemberg durch diese Maßnahme junge Menschen frühzeitig an den ÖPNV
heranzuführen und durch einen größeren Geltungsbereich die Attraktivität des
bisherigen Tarifangebots, welches sich bisher auf Baden-Württemberg beschränkt,
zu steigern. Der Name des rabattierten Deutschland-Tickets soll „D-Ticket
Jugend-BW“ lauten.
Das so
rabattierte Deutschland-Ticket soll den bisherigen Konditionen des
Jugend-Tickets Baden-Württemberg entsprechen. Das bedeutet, der Preis liegt
weiterhin bei 365 Euro pro Jahr. Bezugsberechtigt sind alle Personen unter 21
Jahren, die in Baden-Württemberg ihren Wohnort oder Bildungsstandort haben.
Darüber hinaus berechtigt sind Studierende bis zum 27. Lebensjahr. Anders als
beim regulären Deutschland-Ticket, welches monatlich kündbar ist, wird die
Mindestvertragslaufzeit analog zum bisherigen Jugend-Ticket ein Jahr betragen.
Somit ergeben sich für die bisherigen Nutzer des Jugendtickets keine
Verschlechterungen, aufgrund des größeren Geltungsbereiches vielmehr große
Vorteile.
Das
Verkehrsministerium wird für das rabattierte Deutschland-Ticket eine neue
Förderrichtlinie auflegen. Die Förderung richtet sich an die Stadt- und
Landkreise als kommunale ÖPNV-Aufgabenträger, im Falle des Main-Tauber-Kreis
vertreten durch den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein Neckar. Der
wirtschaftliche Nachteil des Deutschland-Tickets für die Verkehrsunternehmen
durch geringere Einnahmen gegenüber dem regulären Tarif wird zu jeweils 50
Prozent von Bund und Ländern finanziert. Die weitere Rabattierung unterhalb des
Verkaufspreises von 49 Euro soll wie bisher beim Jugend-Ticket
Baden-Württemberg grundsätzlich zu 70 Prozent vom Land und zu 30 Prozent von
den ÖPNV-Aufgabenträgern ausgeglichen werden.
Für die
meisten kommunalen Aufgabenträger in Baden-Württemberg, darunter alle
ZRN-Verbandsmitglieder und somit auch den Main-Tauber-Kreis, reduziert sich bei
der Überführung der Finanzierungsaufwand, da sich die kommunalen 30 Prozent nur
noch auf die Preisdifferenz zwischen dem rabattierten „Deutschland-Ticket
Jugend BW“ und dem normalen Deutschland-Ticket beziehen. Im VRN-Gebiet heißt
dies, dass die Aufgabenträger nicht mehr wie bisher die fehlenden Einnahmen
zwischen dem Preis von monatlich 30,42 Euro für das Jugend-Ticket und 51,30
Euro für das Maxx-Ticket finanzieren müssen, sondern nur noch die Differenz
zwischen 30,42 Euro und 49 Euro.
Ein paar
wenige Aufgabenträger außerhalb des VRN Gebietes in Baden-Württemberg müssten
jedoch künftig mehr finanzieren, da deren ursprüngliche Tarifpreise bei den
Schülerzeitkarten zwar über dem Preis des Jugend-Tickets, aber unter dem Preis
des Deutschland-Tickets lagen. Diese unterschiedlichen finanziellen Wirkungen
sollen über ein zwischen den kommunalen Aufgabenträgern abgestimmtes Solidarmodell
ausgeglichen werden. Hierdurch wird sich die strukturelle Ersparnis der
„Gewinner“, darunter die ZRN-Mitglieder, etwas reduzieren. Nach dem vom
Landkreistag Baden-Württemberg vorgeschlagenen Berechnungsmodell sollen die
Landkreise, die durch die Überführung des Tickets Einsparungen erzielen, von
dieser Ersparnis 6,91 Prozent einbringen. Aufgrund des genannten Solidarmodells
erhöht sich der prozentuale Anteil der Aufgabenträger an der Finanzierung des
Jugend-Tickets rechnerisch von bisher 30 Prozent auf 31,42 Prozent. Da durch
diese Vorgehensweise insgesamt jedoch Mittel eingespart werden, wird
vorgeschlagen, dieser - rein prozentualen - Erhöhung gegenüber dem bisherigen
Jugendticket zuzustimmen. Die Überführung des Jugendtickets in das D-Ticket und
damit die Ersparnis ist nur bei Zustimmung aller Aufgabenträger in
Baden-Württemberg möglich.
Der exakte
Finanzierungsbedarf für 2024 kann aktuell lediglich grob beziffert werden, da
dieser von externen Faktoren abhängt, die noch nicht valide abgeschätzt werden
können. Zu diesen Faktoren zählen insbesondere die künftige Preisgestaltung des
Deutschland-Tickets sowie die Einführung eines bundesweit einheitlichen
Solidarmodells für Studierende im Rahmen des Deutschland-Tickets.
3. Finanzielle Auswirkungen
Nach
Abschätzung des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar kann der Main-Tauber-Kreis
voraussichtlich rund 120.000 Euro gegenüber der bisherigen Kostenbeteiligung am
Jugendticket BW in Höhe von rd. 700.000 Euro pro Jahr einsparen. Von der
Einsparung sind 6,91 Prozent für das genannte Solidarmodell in Abzug zu
bringen, was rund 8.300 Euro pro Jahr entspricht. In welcher Höhe die
strukturellen Einsparungen in 2024 und den Folgejahren tatsächlich
kassenwirksam werden, kann derzeit noch nicht zuverlässig abgeschätzt werden,
unter anderem, da die konkrete Einnahmeaufteilung der Einnahmen aus dem
D-Ticket noch nicht final feststeht. Eine deutliche Einsparung ist jedoch
strukturell sichergestellt.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
keine |
negativ |
Bei
positiven und negativen Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den
Klimaschutz:
Treibhausgas(THG)-Ausstoß in CO2-eq |
|||
Erhebliche Reduktion |
Geringfügige Reduktion |
Geringfügige Erhöhung |
Erhebliche Erhöhung |
Verfasser/-in: Dr. Heiko Schnell
Bereich/Amt: Dezernat 3/Amt für Schulen und ÖPNV
Dezernatsleitung: Ursula Mühleck