Beschlussantrag:
1.
Der
Gebührenkalkulation 2024 mit der Prognoserechnung für 2025-2026 wird
zugestimmt.
2. Die neue Abfallwirtschaftssatzung wird mit Wirkung zum 01.01.2024 beschlossen.
1.
Sachverhalt
Die betriebswirtschaftliche Gebührenkalkulation endet zum 31.12.2023. Deshalb müssen zum 01.01.2024 die Abfallgebühren auf Grund gesetzlicher Vorgaben neu kalkuliert werden.
Mit der Gebührenkalkulation verfolgt der AWMT einerseits das Ziel, dem Gebührenschuldner die Kostensteigerungen nur mit einer möglichst moderaten Gebührenanpassung weiterzugeben und andererseits für die kommenden Jahre eine Gebührenstabilität zu erreichen. Es wurde daher bei der Kalkulation 2024 ein dreijähriger Zeitraum in den Blick genommen (Kalkulation 2024 und Prognoserechnung 2025-2026).
Für den Prognosezeitraum wurde berücksichtigt, dass die aktuellen Entsorgungsverträge im März 2025 auslaufen. Es ist aus betriebswirtschaftlichen Gründen vorgesehen, die Entsorgungsverträge zu verlängern. Zudem wurden die laufenden Preisanpassungen auf die Kostenpositionen, die Entwicklung der CO2-Bepreisung sowie die Auswirkungen im Zusammenhang mit der Regelung des § 2b UStG berücksichtigt.
Damit kann bei planmäßigem Verlauf eine Gebührenstabilität für den Zeitraum 2024-2026 erreicht werden. Eventuelle Unterdeckungen können dabei mit den Überdeckungen der vergangenen Jahre ausgeglichen werden.
Wegen der Neukalkulation der Abfallgebühren ist die Anpassung der Abfallwirtschaftssatzung erforderlich.
a) Gebührenkalkulation und -prognose
Als Grundlage der
betriebswirtschaftlichen Gebührenkalkulation für 2024 dienten – wie bisher –
Plandaten (insb. technische Grunddaten wie Mengen, laufende Kosten, Erlöse und
kalkulatorische Abschreibungen).
In den Jahren 2020-2021 wurden
folgende Überdeckungen erzielt:
-
2020:
1.023.722 Euro
-
2021:
1.346.257 Euro
Für das Jahr 2022 sind Überdeckungen in Höhe von ca. 800.000
Euro zu erwarten, diese sind noch abschließend mit dem Jahresabschluss 2022
festzustellen. Die Überdeckungen sollen für die Gebührenstabilität für den
Gebührenzeitraum 2025 und 2026 eingesetzt werden.
b) Abfallwirtschaftssatzung
(Anlage)
Grundlagen
Aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen, der Neukalkulation der Abfallgebühren sowie notwendiger redaktioneller Anpassungen ist eine Fortschreibung der Abfallwirtschaftssatzung erforderlich. Wie schon in der Vergangenheit, war Grundlage die Mustersatzung des Landkreistags Baden-Württemberg.
Die Änderungen sind in der Anlage in rot hervorgehoben. Die wesentlichen Änderungen finden sich – infolge der Neukalkulation – in § 23 (Benutzungsgebühren für die Entsorgung von Abfällen, die der Landkreis einsammelt). Auf Grund der Gebührenkalkulation wurden die Entsorgungspreise für Restmüll der neu kalkulierten Gebühr angepasst. Die Preise für Biomüll sowie die Selbstanlieferungsgebühren bleiben gleich.
Bewertung
Die durchschnittliche Abfallgebühr für einen 4-Personenhaushalt liegt in Baden-Württemberg 2023 bei 180,21 Euro. Im Main-Tauber-Kreis beträgt die durchschnittliche jährliche Abfallgebühr bisher 136,00 Euro sowie für den Kalkulationszeitraum ab 2024 dann 145,00 Euro. Damit ergibt sich eine Erhöhung um 9,00 Euro pro Jahr.
Der Vergleich mit den Abfallgebühren der Nachbarlandkreise zeigt, dass nach wie vor ein sehr günstiges Gebührenniveau gewahrt bleibt (Gebührenumfrage des Umweltministeriums von 2023 für einen 4-Personenhaushalt):
- Schwäbisch Hall: 223,00 Euro
- Hohenlohekreis: 216,00 Euro
- Neckar-Odenwald-Kreis: 213,00 Euro
- Main-Tauber-Kreis bisherige Gebühr: 136,00 Euro
- Main-Tauber-Kreis Gebührenvorschlag: 145,00 Euro
Auch der Gebührenvergleich
in Baden-Württemberg zeigt, dass trotz der notwendigen Gebührenerhöhung die
Abfallgebühren im Main-Tauber-Kreis sich nach wie vor im Gebührenspiegel am Ende
des unteren Drittels befinden. Zudem ist bei planmäßigem Verlauf die
Gebührenstabilität aufgrund der bisher erzielten Gebührenüberschüsse bis
Ende 2026 gesichert.
2.
Alternativen
Keine.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Mit den vorgesehenen Anpassungen wird dem Kostendeckungsprinzip Rechnung getragen.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
positiv |
negativ |
Bei positiven
und negativen Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den
Klimaschutz:
Treibhausgas(THG)-Ausstoß in CO2-eq |
|||
Erhebliche Reduktion |
Geringfügige Reduktion |
Geringfügige Erhöhung |
Erhebliche Erhöhung |
Verfasser/-in: Rainer Markert
Bereich/Amt: Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis AWMT
Dezernatsleitung: Florian Busch, ELB
Anlagen: 1