Beschlussantrag:
Bei der
Bauleistung „Neubau der Tauberbrücke in Elpersheim“ werden die folgenden
Nachträge mit einem Brutto-Gesamtbetrag von 42.100 Euro dem Grunde nach
genehmigt.
1.
Nachtrag
Nr. 31 „Fundament Mobilkran“ mit einem Brutto-Betrag von 15.300 Euro.
2.
Nachtrag
Nr. 32 „Mehrkosten Massenüberschreitung Betonstahl“ mit einem Brutto-Betrag von
26.800 Euro.
1.
Sachverhalt
Die Vergabe
der Bauleistung „Neubau der Tauberbrücke in Elpersheim“ wurde mit
Kreistagsbeschluss vom 14.07.2021 genehmigt (V-KT/305/2021).
Generell
wird vor Ausführung einer Nachtragsleistung eine „Zustimmung dem Grunde nach“ eingeholt.
Im vorliegenden Fall konnte die Anspruchsgrundlage für eine zusätzliche
Vergütung an die Baufirma jedoch erst nach Ausführung und mit Vorlage der
begründenden Unterlagen erbracht werden.
Nach dem
Vorliegen aller rechnungsbegründenden Unterlagen lässt sich der tatsächliche
Aufwand der Baufirma, unter Verwendung der Kalkulationsansätze des
Hauptvertrages, beziffern. Somit kann erst dann die Genehmigung des Nachtrags
der Höhe nach erfolgen, im Anschluss kann die Nachtragsvereinbarung geschlossen
werden. Die Genehmigung der Höhe nach kann entfallen, soweit die dem Grunde
nach genehmigten voraussichtlichen Kosten des Nachtrags nicht überschritten
werden. Die Nachtragsvereinbarung kann dann auf Grundlage der "Genehmigung
dem Grunde nach" geschlossen werden.
Da der
Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistung bereits einen Anspruch auf
Vergütung hat, darf eine Abschlagszahlung bis zu der Summe, der dem Grunde nach
genehmigten Kosten erfolgen.
1.
Begründung des Nachtrags
„Fundament Mobilkran“
Im Zuge der
temporären Behelfsumfahrung für den Radfahr- und Fußgängerverkehr war eine
Behelfsbrücke über die Tauber zu errichten. Diese wurde als gesamtes Bauteil
mit einem Autokran, welcher sich an vier Abstützflächen gegen Umstürzen
sicherte, eingehoben. Diese vier Flächen mussten standsicher gegründet sein.
Für die Bemessung der Gründung dieser Flächen, wurde zur Vorbereitung der
Baumaßnahme eine Baugrunderkundung durchgeführt. Bei der Gründung wurde dabei
in den Ausschreibungsunterlagen ein Bodenaustausch von insgesamt 80 cm für
diese Baugruben als ausreichend genannt. Während der Ausführung der
Aushubarbeiten wurde aber festgestellt, dass diese Aushubtiefe für eine
notwendige Tragfähigkeit nicht ausreichend war und die Tiefe auf ca. 2 Meter zu
vergrößern war. Diese geänderte Bauleistung wurde von der Firma Leonhard Weiss
GmbH & Co. KG als Nachtragsangebot an den Auftragnehmer vorgelegt.
Nach den
aktuell vorliegenden Unterlagen beträgt die Summe des vorliegenden Nachtrags
voraussichtlich ca. 15.300 Euro (brutto). Dementsprechend soll der Nachtrag mit
voraussichtlichen Kosten in Höhe von 15.300 Euro (brutto) dem Grunde nach
genehmigt werden.
2.
Begründung des Nachtrags
„Mehrkosten Massenüberschreitung Betonstahl“
Basis der
Ausschreibungsunterlagen und des beauftragten Leistungsverzeichnisses war die
Entwurfsplanung. Im Zuge der im Anschluss für die Bauausführung erforderlichen
Ausführungsplanung ergab sich eine Massenüberschreitung beim Betonstahl. Gemäß
§ 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B kann der Auftragnehmer für die über 10 v. H.
hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes der Ausschreibungsunterlagen
einen neuen Preis unter Berücksichtigung der Mehrkosten verlangen. Diese
Mehrkosten wurden von der Firma Leonhard Weiss GmbH & Co. KG als
Nachtragsangebot an den Auftragnehmer vorgelegt.
Nach den
aktuell vorliegenden Unterlagen beträgt die Summe des vorliegenden Nachtrags
voraussichtlich ca. 26.800 Euro (brutto). Dementsprechend soll der Nachtrag mit
voraussichtlichen Kosten in Höhe von 26.800 Euro (brutto) dem Grunde nach genehmigt
werden.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Die
Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Teilhaushalt 5, Produktgruppe 5420
"Kreisstraßen" aus dem Investitionsauftrag I54202853003 "Neubau
Tauberbrücke Elpersheim".
Die prognostizierten Gesamtkosten der Maßnahme
in Höhe von 5,2 Millionen Euro werden durch die Nachträge nicht überschritten.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
keine |
negativ |
Bei
positiven und negativen Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den
Klimaschutz:
Treibhausgas(THG)-Ausstoß in CO2-eq |
|||
Erhebliche Reduktion |
Geringfügige Reduktion |
Geringfügige Erhöhung |
Erhebliche Erhöhung |
Verfasser/-in: Reinhold Ernst, Christin Bödigheimer
Bereich/Amt: Straßenbauamt
Dezernatsleitung: Werner Rüger