Betreff
K2853, Tauberbrücke Elpersheim - Genehmigung von Nachträgen
Vorlage
V-KT/646/2023
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

Bei der Bauleistung „Neubau der Tauberbrücke in Elpersheim“ werden die folgenden Nachträge mit einem Brutto-Gesamtbetrag von 42.100 Euro dem Grunde nach genehmigt.

 

1.            Nachtrag Nr. 31 „Fundament Mobilkran“ mit einem Brutto-Betrag von 15.300 Euro.

 

2.            Nachtrag Nr. 32 „Mehrkosten Massenüberschreitung Betonstahl“ mit einem Brutto-Betrag von 26.800 Euro.

 

 

1. Sachverhalt

Die Vergabe der Bauleistung „Neubau der Tauberbrücke in Elpersheim“ wurde mit Kreistagsbeschluss vom 14.07.2021 genehmigt (V-KT/305/2021).

 

Generell wird vor Ausführung einer Nachtragsleistung eine „Zustimmung dem Grunde nach“ eingeholt. Im vorliegenden Fall konnte die Anspruchsgrundlage für eine zusätzliche Vergütung an die Baufirma jedoch erst nach Ausführung und mit Vorlage der begründenden Unterlagen erbracht werden.

 

Nach dem Vorliegen aller rechnungsbegründenden Unterlagen lässt sich der tatsächliche Aufwand der Baufirma, unter Verwendung der Kalkulationsansätze des Hauptvertrages, beziffern. Somit kann erst dann die Genehmigung des Nachtrags der Höhe nach erfolgen, im Anschluss kann die Nachtragsvereinbarung geschlossen werden. Die Genehmigung der Höhe nach kann entfallen, soweit die dem Grunde nach genehmigten voraussichtlichen Kosten des Nachtrags nicht überschritten werden. Die Nachtragsvereinbarung kann dann auf Grundlage der "Genehmigung dem Grunde nach" geschlossen werden.

 

Da der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistung bereits einen Anspruch auf Vergütung hat, darf eine Abschlagszahlung bis zu der Summe, der dem Grunde nach genehmigten Kosten erfolgen.

 

1.      Begründung des Nachtrags „Fundament Mobilkran“

Im Zuge der temporären Behelfsumfahrung für den Radfahr- und Fußgängerverkehr war eine Behelfsbrücke über die Tauber zu errichten. Diese wurde als gesamtes Bauteil mit einem Autokran, welcher sich an vier Abstützflächen gegen Umstürzen sicherte, eingehoben. Diese vier Flächen mussten standsicher gegründet sein. Für die Bemessung der Gründung dieser Flächen, wurde zur Vorbereitung der Baumaßnahme eine Baugrunderkundung durchgeführt. Bei der Gründung wurde dabei in den Ausschreibungsunterlagen ein Bodenaustausch von insgesamt 80 cm für diese Baugruben als ausreichend genannt. Während der Ausführung der Aushubarbeiten wurde aber festgestellt, dass diese Aushubtiefe für eine notwendige Tragfähigkeit nicht ausreichend war und die Tiefe auf ca. 2 Meter zu vergrößern war. Diese geänderte Bauleistung wurde von der Firma Leonhard Weiss GmbH & Co. KG als Nachtragsangebot an den Auftragnehmer vorgelegt.

 

Nach den aktuell vorliegenden Unterlagen beträgt die Summe des vorliegenden Nachtrags voraussichtlich ca. 15.300 Euro (brutto). Dementsprechend soll der Nachtrag mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 15.300 Euro (brutto) dem Grunde nach genehmigt werden.

 

2.      Begründung des Nachtrags „Mehrkosten Massenüberschreitung Betonstahl“

Basis der Ausschreibungsunterlagen und des beauftragten Leistungsverzeichnisses war die Entwurfsplanung. Im Zuge der im Anschluss für die Bauausführung erforderlichen Ausführungsplanung ergab sich eine Massenüberschreitung beim Betonstahl. Gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B kann der Auftragnehmer für die über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes der Ausschreibungsunterlagen einen neuen Preis unter Berücksichtigung der Mehrkosten verlangen. Diese Mehrkosten wurden von der Firma Leonhard Weiss GmbH & Co. KG als Nachtragsangebot an den Auftragnehmer vorgelegt.

 

Nach den aktuell vorliegenden Unterlagen beträgt die Summe des vorliegenden Nachtrags voraussichtlich ca. 26.800 Euro (brutto). Dementsprechend soll der Nachtrag mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 26.800 Euro (brutto) dem Grunde nach genehmigt werden.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Teilhaushalt 5, Produktgruppe 5420 "Kreisstraßen" aus dem Investitionsauftrag I54202853003 "Neubau Tauberbrücke Elpersheim".

 

Die prognostizierten Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 5,2 Millionen Euro werden durch die Nachträge nicht überschritten.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 


 

Bei positiven und negativen Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den Klimaschutz:

Treibhausgas(THG)-Ausstoß in CO2-eq

Erhebliche Reduktion

Geringfügige Reduktion

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche

Erhöhung

 

 

Verfasser/-in: Reinhold Ernst, Christin Bödigheimer

Bereich/Amt: Straßenbauamt

Dezernatsleitung: Werner Rüger