Betreff
Rufbereitschaft im Straßenbauamt: Überplanmäßige Ausgaben für Geräte / Fahrzeuge
Vorlage
V-KT/649/2023
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

1.    Die überplanmäßigen Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von ca. 74.000 Euro (brutto) für zusätzliche Geräte und Ausstattung der Einsatzfahrzeuge der Rufbereitschaft in den Straßenmeistereien (Bad Mergentheim, Tauberbischofsheim und Wertheim) werden genehmigt.

 

2.    Die überplanmäßigen Auszahlungen sind in voller Höhe durch Zuweisungen des Bundes und des Landes gedeckt.

 

 

1. Sachverhalt

Seit dem 01.06.2022 ist die Rufbereitschaft für Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen im Main-Tauber-Kreis eingeführt.

 

Die Rufbereitschaft dient dazu, bei Unfällen – unabhängig vom Zeitpunkt des Schadensereignisses und der Zuständigkeit weiterer Behörden – die Verkehrssicherungs-pflicht vom Straßenbaulastträger wahrzunehmen.

 

Um schnelle Einsatzzeiten gewährleisten zu können, war die Anschaffung von drei Einsatzfahrzeugen (je Straßenmeisterei ein Einsatzfahrzeug) dringend erforderlich, die während der Rufbereitschaft mit nach Hause genommen werden. Die Anschaffungskosten wurden vollumfänglich durch Zuweisungen von Bund und Land gedeckt.

 

Um die Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer und die Mitarbeitenden weiter zu erhöhen, sollen nun zusätzliche LED-Wechselverkehrszeichen für die Einsatzfahrzeuge angeschafft werden. Diese dienen als Verkehrs-Informationssystem und warnen die Verkehrsteilnehmer vor der konkreten Gefahrenstelle.

 

Alle drei Einsatzfahrzeuge sollen außerdem mit einem Marderschutz und einer Standheizung ausgerüstet werden.

 

Aufgrund der späten Mittelfreigabe durch das Land war es nicht möglich, im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 sowohl die Kosten als auch die Zuweisungen zu berücksichtigen und entsprechende Haushaltsansätze zu veranschlagen.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Im Finanzhaushalt fallen dieses Jahr noch Kosten für die zusätzliche Ausstattung i.H.v. ca. 74.000 Euro (brutto) an. Diese werden auf den I-Auftrag I5490 5200 100 „Erwerb v. bewegl. AV Straßenmeistereien“ mit der Kostenart 78312000 gebucht. Für die Finanzierung werden die Zuweisungen des Bundes und Landes herangezogen, sodass für den Landkreis keine zusätzlichen Kosten anfallen.

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

Verfasser/-in: Dirk Borsdorf, Christin Bödigheimer

Bereich/Amt: Straßenbauamt

Dezernatsleitung: Werner Rüger