Betreff
Erhöhung des Kreiszuschusses für die Schuldnerberatungsstellen im Main-Tauber-Kreis
Vorlage
S-KT/650/2023
Aktenzeichen
422.141
Art
Sitzungsvorlage S

Beschlussantrag:

 

  1. Den Anträgen von Caritasverband im Tauberkreis e.V. und Diakonisches Werk Main-Tauber-Kreis auf Erhöhung des Landkreisförderung für die Schuldnerberatungsstellen zum 01.01.2024 wird entsprochen.

 

  1. Die Landkreisförderung umfasst ab 2024 einen moderat erhöhten Anteil von 80 Prozent der Personalkosten (bisher 75 Prozent) sowie 50 Prozent der Sachkosten (gleichbleibend).

 

  1. Der neue voraussichtliche Gesamtförderbetrag in Höhe von 215.000 Euro ist in den Haushaltsplan 2024 einzustellen, hälftig bei den Produkten 312002 und 3160. Für die Folgejahre 2025 und 2026 sind entsprechend angepasste Beträge vorzusehen.

 

  1. Der neue Finanzierungsumfang soll für die Jahre 2024 bis 2026 Geltung haben.

 

1. Sachverhalt

Die letzte Befassung im Ausschuss erfolgte am 09.10.2019 (vgl. KT-Drucksache S/012/2019).

 

Die Stadt- und Landkreise sind zum einen im Rahmen des Bürgergeldes nach dem SGB II zuständige Träger für die kommunalen Eingliederungsleistungen und damit unter anderem auch für die Schuldnerberatung. Dahinter steht die Intention, eventuelle durch eine Überschuldungssituation begründete Hemmnisse abzubauen und damit bessere Voraussetzungen für die Eingliederung in das Erwerbsleben zu schaffen. Auch das SGB XII sieht die Schuldnerberatung als eine kommunale Leistung der Beratung und Unterstützung vor. Darüber hinaus kann auch allgemein über die Verpflichtung zur kommunalen Daseinsvorsorge eine Verpflichtung des Staates bzw. der öffentlichen Leistungsträger zur Schuldnerberatung hergeleitet werden.

 

Bei der Aufgabe Schuldnerberatung handelt es sich damit um eine Pflichtaufgabe des Landkreises.

 

Der Landkreis kann allenfalls über den Zuwendungsmodus bzw. die Zuwendungshöhe nach pflichtgemäßem Ermessen beispielsweise entscheiden, die Kosten der Schuldnerberatung im Einzelfall ggf. auch bei niedergelassenen Anwälten zu finanzieren, eine eigene Schuldnerberatungsstelle aufzubauen oder die Schuldnerberatungsstelle eines Dritten im Rahmen einer institutionellen Förderung ganz oder teilweise zu finanzieren.

 

Der Main-Tauber-Kreis unterhält keine eigene Schuldnerberatungsstelle, sondern verweist auf die vom Caritasverband im Tauber-Kreis e.V. (CV) in Tauberbischofsheim unterhaltene Schuldnerberatungsstelle bzw. die Schuldnerberatung des Diakonischen Werks (Diakonie) in Bad Mergentheim.

 

Diese Zusammenarbeit hat sich bereits über viele Jahre hinweg sehr gut bewährt und wird von der Landkreisverwaltung schon bislang mit einem Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten finanziert. Zuletzt hat der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr im Oktober 2019 eine Erhöhung der Landkreisförderung in einem Umfang von 75 Prozent der Personalkosten sowie 50 Prozent der Sachkosten für die Folgejahre beschlossen.

 

Aktuell sind beide Träger gemeinsam im Juni dieses Jahres an die Landkreisverwaltung herangetreten und haben eine Erhöhung des Landkreiszuschusses beantragt. Dies wurde zum einen mit der aktuellen Tarifentwicklung als auch mit absehbar rückläufigen Kirchensteuermitteln und damit einem verbundenen steigenden Eigenmittelanteil begründet.

 

Die Beratungsangebote der Schuldnerberatung werden ausweislich der Jahresberichte der beiden Träger und der sozialpolitischen Entwicklung weiterhin stark im Landkreis nachgefragt. Im vergangenen Jahr 2022 betrug die Zahl der Beratungen insgesamt 640. Die Problemlagen nehmen an Komplexität zu, so dass die Beratungen oftmals umfangreicher und zeitintensiver ausfallen. Häufig tragen die hohe Inflation sowie eine teils prekäre Beschäftigungssituation oder auch (Langzeit-)Arbeitslosigkeit zur Überschuldungssituation bei.

 

Für den CV sind aktuell 2,0 Vollzeitäquivalente (VZÄ) bzw. 4 Mitarbeitende und für die Diakonie 0,9 VZÄ bzw. 2 Mitarbeitende im Einsatz. Dieser Stellenumfang soll auch künftig beibehalten werden.

 

Zwischen den beiden Trägern besteht die Absprache über die Zusammenarbeit wie folgt:

·         Der CV übernimmt die Beratungsfälle im nördlichen und mittleren Main-Tauber-Kreis incl. vor Ort im Familienzentrum Wertheim (Wartberg-Reinhardshof).

·         Das Diakonische Werk übernimmt die Fälle im südlichen Kreisgebiet mit einer Außenstelle in Bad Mergentheim.

 

Für die Zukunft beabsichtigen die beiden Träger, die Präventionsarbeit zu stärken und auch neue Kooperationspartner wie beispielsweise die Energieversorgungsunternehmen zu gewinnen.

 

Im aktuellen Besprechungs- und Verhandlungstermin wurde folgende neue und tragfähige Finanzierungsstruktur ab 2024 mit den beiden Trägern entwickelt:

 

1.    Es erfolgt eine anteilige Förderung der Personalkosten im Umfang von 80% (bisher 75 Prozent) sowie der Sachkosten im Umfang von 50 Prozent (gleichbleibend) durch den Landkreis.

2.    Damit ist eine auskömmliche Finanzierung beider Schuldnerberatungsstellen für die nächsten mindestens 3 Jahre gewährleistet.

3.    Die beiden Träger bringen sich weiterhin nach ihren Möglichkeiten mit Eigenmitteln in die Gesamtfinanzierung ein.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Für 2024 ist auf der Grundlage der beabsichtigten erhöhten Kreisförderung mit einem Gesamtförderbetrag in Höhe von bis zu 215.000 Euro zu rechnen. Demgegenüber beträgt die Gesamtförderung im laufenden Jahr voraussichtlich bis zu 185.000 Euro, was einem Plus von 30.000 Euro entspricht, jedoch maßgeblich auf die Tarifsteigerung zurückzuführen ist. In den Folgejahren unterliegt der Zuschuss einer entsprechenden Anpassung aufgrund von Tarif- und Sachkostensteigerungen. 

 

Die Haushaltsansätze werden hälftig auf die Produkte 312002 (SGB II) und 3160 (Freiwilligkeitsleistungen) aufgeteilt.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

 

Verfasser/-in: Mathias Gruhl / Elisabeth Krug

Bereich/Amt: Amt für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration / Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit 

Dezernatsleitung: Elisabeth Krug