Beschlussantrag:
- Den Anträgen von Caritasverband im Tauberkreis e.V. und Diakonisches Werk Main-Tauber-Kreis auf Erhöhung des Landkreisförderung für die Schuldnerberatungsstellen zum 01.01.2024 wird entsprochen.
- Die Landkreisförderung umfasst ab 2024 einen moderat erhöhten Anteil von 80 Prozent der Personalkosten (bisher 75 Prozent) sowie 50 Prozent der Sachkosten (gleichbleibend).
- Der neue voraussichtliche Gesamtförderbetrag in Höhe von 215.000 Euro ist in den Haushaltsplan 2024 einzustellen, hälftig bei den Produkten 312002 und 3160. Für die Folgejahre 2025 und 2026 sind entsprechend angepasste Beträge vorzusehen.
- Der neue Finanzierungsumfang soll für die Jahre 2024 bis 2026
Geltung haben.
1. Sachverhalt
Die
letzte Befassung im Ausschuss erfolgte am 09.10.2019 (vgl. KT-Drucksache
S/012/2019).
Die Stadt-
und Landkreise sind zum einen im Rahmen des Bürgergeldes nach dem SGB II
zuständige Träger für die kommunalen Eingliederungsleistungen und damit unter
anderem auch für die Schuldnerberatung. Dahinter steht die Intention,
eventuelle durch eine Überschuldungssituation begründete Hemmnisse abzubauen
und damit bessere Voraussetzungen für die Eingliederung in das Erwerbsleben zu
schaffen. Auch das SGB XII sieht die Schuldnerberatung als eine kommunale
Leistung der Beratung und Unterstützung vor. Darüber hinaus kann auch allgemein
über die Verpflichtung zur kommunalen Daseinsvorsorge eine Verpflichtung des
Staates bzw. der öffentlichen Leistungsträger zur Schuldnerberatung hergeleitet
werden.
Bei der
Aufgabe Schuldnerberatung handelt es sich damit um eine Pflichtaufgabe des
Landkreises.
Der
Landkreis kann allenfalls über den Zuwendungsmodus bzw. die Zuwendungshöhe nach
pflichtgemäßem Ermessen beispielsweise entscheiden, die Kosten der
Schuldnerberatung im Einzelfall ggf. auch bei niedergelassenen Anwälten zu
finanzieren, eine eigene Schuldnerberatungsstelle aufzubauen oder die
Schuldnerberatungsstelle eines Dritten im Rahmen einer institutionellen
Förderung ganz oder teilweise zu finanzieren.
Der
Main-Tauber-Kreis unterhält keine eigene Schuldnerberatungsstelle, sondern
verweist auf die vom Caritasverband im Tauber-Kreis e.V. (CV) in
Tauberbischofsheim unterhaltene Schuldnerberatungsstelle bzw. die
Schuldnerberatung des Diakonischen Werks (Diakonie) in Bad Mergentheim.
Diese
Zusammenarbeit hat sich bereits über viele Jahre hinweg sehr gut bewährt und
wird von der Landkreisverwaltung schon bislang mit einem Zuschuss zu den
Personal- und Sachkosten finanziert. Zuletzt hat der Ausschuss für Soziales,
Bildung, Kultur und Verkehr im Oktober 2019 eine Erhöhung der
Landkreisförderung in einem Umfang von 75 Prozent der Personalkosten sowie 50
Prozent der Sachkosten für die Folgejahre beschlossen.
Aktuell
sind beide Träger gemeinsam im Juni dieses Jahres an die Landkreisverwaltung
herangetreten und haben eine Erhöhung des Landkreiszuschusses beantragt. Dies
wurde zum einen mit der aktuellen Tarifentwicklung als auch mit absehbar
rückläufigen Kirchensteuermitteln und damit einem verbundenen steigenden
Eigenmittelanteil begründet.
Die
Beratungsangebote der Schuldnerberatung werden ausweislich der Jahresberichte
der beiden Träger und der sozialpolitischen Entwicklung weiterhin stark im
Landkreis nachgefragt. Im vergangenen Jahr 2022 betrug die Zahl der Beratungen
insgesamt 640. Die Problemlagen nehmen an Komplexität zu, so dass die
Beratungen oftmals umfangreicher und zeitintensiver ausfallen. Häufig tragen
die hohe Inflation sowie eine teils prekäre Beschäftigungssituation oder auch
(Langzeit-)Arbeitslosigkeit zur Überschuldungssituation bei.
Für den CV
sind aktuell 2,0 Vollzeitäquivalente (VZÄ) bzw. 4 Mitarbeitende und für die
Diakonie 0,9 VZÄ bzw. 2 Mitarbeitende im Einsatz. Dieser Stellenumfang soll
auch künftig beibehalten werden.
Zwischen
den beiden Trägern besteht die Absprache über die Zusammenarbeit wie folgt:
·
Der
CV übernimmt die Beratungsfälle im nördlichen und mittleren Main-Tauber-Kreis
incl. vor Ort im Familienzentrum Wertheim (Wartberg-Reinhardshof).
·
Das
Diakonische Werk übernimmt die Fälle im südlichen Kreisgebiet mit einer
Außenstelle in Bad Mergentheim.
Für die
Zukunft beabsichtigen die beiden Träger, die Präventionsarbeit zu stärken und
auch neue Kooperationspartner wie beispielsweise die
Energieversorgungsunternehmen zu gewinnen.
Im
aktuellen Besprechungs- und Verhandlungstermin wurde folgende neue und
tragfähige Finanzierungsstruktur ab 2024 mit den beiden Trägern entwickelt:
1.
Es
erfolgt eine anteilige Förderung der Personalkosten im Umfang von 80% (bisher
75 Prozent) sowie der Sachkosten im Umfang von 50 Prozent (gleichbleibend)
durch den Landkreis.
2.
Damit
ist eine auskömmliche Finanzierung beider Schuldnerberatungsstellen für die
nächsten mindestens 3 Jahre gewährleistet.
3. Die beiden Träger bringen sich weiterhin nach ihren Möglichkeiten mit Eigenmitteln in die Gesamtfinanzierung ein.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Für 2024 ist auf der Grundlage der beabsichtigten erhöhten Kreisförderung mit einem Gesamtförderbetrag in Höhe von bis zu 215.000 Euro zu rechnen. Demgegenüber beträgt die Gesamtförderung im laufenden Jahr voraussichtlich bis zu 185.000 Euro, was einem Plus von 30.000 Euro entspricht, jedoch maßgeblich auf die Tarifsteigerung zurückzuführen ist. In den Folgejahren unterliegt der Zuschuss einer entsprechenden Anpassung aufgrund von Tarif- und Sachkostensteigerungen.
Die Haushaltsansätze werden hälftig auf die
Produkte 312002 (SGB II) und 3160 (Freiwilligkeitsleistungen) aufgeteilt.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
positiv |
negativ |
Verfasser/-in: Mathias Gruhl / Elisabeth Krug
Bereich/Amt: Amt für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration / Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit
Dezernatsleitung: Elisabeth Krug