Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen im Jobcenter für Leistungen nach dem SGB II für 2023
Vorlage
KT/656/2023
Aktenzeichen
489.822
Art
Sitzungsvorlage KT

Beschlussantrag:

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 1.550.000 Euro im Budget des Jobcenters für das Jahr 2023 werden genehmigt.

 

 

1. Sachverhalt

Das Jobcenter Main-Tauber als gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Schwäbisch Hall – Tauberbischofsheim sowie des Main-Tauber-Kreises erbringt für alle Leistungsberechtigten im Main-Tauber-Kreis Leistungen des Bürgergeldes nach den Bestimmungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II).

 

Nach § 6 Abs. 1 Ziffer 2 SGB II sind die Kreise Kostenträger für

-        für die Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II

-        die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II und

-        für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II.

 

Diese Leistungen werden in den Profitcentern im Haushalt des Kreises wie folgt verausgabt

-        312001 (Kosten der Unterkunft),

-        312002 (Kommunale Eingliederungsleistungen),

-        312006 (Bildung und Teilhabe) und 312003 (Einmalige Leistungen).

 

Seit dem Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine am 24.02.2022 sind bisher (Stand 03.11.2023) ca. 181.000 Menschen aus der Ukraine, vornehmlich Frauen und Kinder, in Baden-Württemberg aufgenommen und registriert worden. Im Main-Tauber-Kreis haben ca. 2.120 Personen Zuflucht erhalten.

 

Infolge des sog. Rechtskreiswechsels erhalten die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine seit dem 01.06.2022 anstelle von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nunmehr existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter / Sozialhilfe). Dabei entfällt mehr als die Hälfte auf den Bereich Bürgergeld.

 

Im Vergleich zum Dezember 2021 mit insgesamt 1.862 Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug stieg die Zahl infolge des Rechtskreiswechsels auf aktuell 2.295 Bedarfsgemeinschaften zum 31.10.2023 an. Davon entfallen insgesamt 515 Bedarfsgemeinschaften auf das Herkunftsland Ukraine (22,4 Prozent).

 

Infolge der Zunahme der Bedarfsgemeinschaften vor allem mit dem Herkunftsland Ukraine ergeben sich überplanmäßige Aufwendungen wie folgt:

 

1.      Profitcenter 312001 – Kosten der Unterkunft

Bei den Kosten der Unterkunft (Mieten / Heiz- und Nebenkosten sowie Mietkautionen) kommt es zu Mehraufwendungen in Höhe von 1.440.000 Euro (Planansatz 10.880.000 Euro).

 

2.      Profitcenter 312003 – einmalige Beihilfen

Insbesondere für die Erstausstattung von Wohnraum, auch hier zumeist durch den Personenkreis der Ukraine-Flüchtlinge begründet, kommt es zu Mehraufwendungen in Höhe von 60.000 Euro (Planansatz 80.000 Euro).

 

3.    Profitcenter 312006 – Bildung und Teilhabe

In den Bedarfsgemeinschaften leben viele Kinder und Jugendliche, so dass es zu einem Mehrbedarf an Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes kommt. Mehraufwendungen in Höhe von 50.000 Euro fallen an (Planansatz 120.000 Euro).

 

Damit werden zusammengefasst voraussichtlich überplanmäßige Aufwendungen mit 1.550.000 Euro entstehen.

 

Die genannten überplanmäßigen Aufwendungen können teilweise durch Mehrerträge aus der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 46 SGB II (71,9 Prozent der Kosten der Unterkunft) mit 1.009.000 Euro sowie Mehrerträge aus der Wohngeldentlastung des Landes in Höhe von 27.000 Euro, und damit mit einem Betrag von 1.036.000 Euro gedeckt werden.

 

Die nicht durch Mehrerträge gedeckten Mehraufwendungen von 514.000 Euro können vollständig durch einen voraussichtlichen Minderaufwand im Bereich der Hilfe zur Pflege beim Amt für Pflege und Versorgung (Profitcenter 311001) gedeckt werden. Der Minderaufwand resultiert aus dem aktuellen Entlastungseffekt der Leistungszuschläge der Pflegeversicherung.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Durch entsprechende Mehrerträge und Minderaufwendungen kommt es, im Vergleich zur Planung, zu keiner Netto-Mehrbelastung des Kreishaushalts.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

Verfasser/-in: Hubert Hornung / Mathias Gruhl

Bereich/Amt: Jobcenter / Amt für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration

Dezernatsleitung:  Elisabeth Krug