Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen im Amt für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration für 2023
Vorlage
KT/657/2023
Aktenzeichen
421.42
Art
Sitzungsvorlage KT

Beschlussantrag:

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 2.420.000 Euro im Budget des Amtes für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration für das Jahr 2023 werden genehmigt.

 

1. Sachverhalt

Das Amt für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration erbringt für alle Leistungsberechtigten im Landkreis Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit wesentlicher Behinderung auf der Grundlage des Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie Leistungen der Grundsicherung im Alter sowie Sozialhilfe auf der Grundlage des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) mit Ausnahme der Leistungen der Hilfe zur Pflege, welche durch das Amt für Pflege und Versorgung bearbeitet werden.

 

Darüber hinaus ist das Amt auch für die Leistungsgewährung an geflüchtete Menschen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie die vorläufige Unterbringung und soziale Betreuung der geflüchteten Menschen zuständig.

 

Im Haushaltsjahr 2023 werden durch die notwendige Leistungsgewährung für eine steigende Zahl der Asylantragstellerinnen und -antragsteller und die hohe Anzahl an geflüchteten Menschen aus der Ukraine sowie umfangreichere Leistungen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes überplanmäßige Aufwendungen erforderlich.

 

Es kommt zu Mehraufwendungen in folgenden Bereichen:

-       Hilfe zur Gesundheit +500.000 Euro (Planansatz 375.000 Euro)

-       Hilfe zum Lebensunterhalt +600.000 Euro (Planansatz 1.100.000 Euro)

-       Bestattungskosten +45.000 Euro (Planansatz 25.000 Euro)

-       Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit +700.000 Euro (Planansatz 8.660.000 Euro)

-       Hilfen für Flüchtlinge +1.100.000 Euro (Planansatz 4.245.000 Euro)

-       Leistungen für Bildung und Teilhabe +125.000 Euro (Planansatz 191.000 Euro)

-       Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen +350.000 Euro (Planansatz 31.605.000 Euro).

 

Demgegenüber sind Minderaufwendungen im Bereich der sozialen Einrichtungen für Flüchtlinge in Höhe von -1.000.000 Euro absehbar.

 

Damit werden zusammengefasst voraussichtlich überplanmäßige Aufwendungen mit 2.420.000 Euro entstehen.

 

Diese überplanmäßigen Aufwendungen können durch Mehrerträge im Transferbereich  des Amtes mit insgesamt 2.128.000 Euro überwiegend gedeckt werden. Maßgeblich dafür sind vor allem Mehreinnahmen im Bereich Asyl aufgrund von mehr Erträgen aus Pauschalen mit +1.200.000 Euro. Daneben fallen höhere Erstattungen von anderen Sozialleistungsträgern bzw. höhere Benutzungsgebühren mit +190.000 Euro an sowie ebenfalls höhere Erstattungen in den Bereichen Hilfe zur Gesundheit, Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und Erwerbsunfähigkeit mit insgesamt +738.000 Euro.

 

Die nicht durch Mehrerträge gedeckten Mehraufwendungen von 292.000 Euro können vollständig durch voraussichtliche Minderaufwendungen im Bereich der Hilfe zur Pflege beim Amt für Pflege und Versorgung (Profitcenter 311001) gedeckt werden. Der Minderaufwand resultiert aus dem aktuellen Entlastungseffekt der Leistungszuschläge der Pflegeversicherung.

3. Finanzielle Auswirkungen

Durch entsprechende Mehrerträge und Minderaufwendungen kommt es – im Vergleich zur Planung – zu keiner Netto-Mehrbelastung des Kreishaushalts.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

Verfasser/-in: Mathias Gruhl

Bereich/Amt: Amt für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration

Dezernatsleitung: Elisabeth Krug